{"id":19981053,"updated":"2025-06-24T22:52:10Z","additionalIndexing":"Konsulat;Auslandschweizer\/in;Burgund;doppelte Staatsangehörigkeit;Politik der Zusammenarbeit;Frankreich;Franche-Comté;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4513"},"descriptors":[{"key":"L06K100201020106","name":"Konsulat","type":1},{"key":"L04K03010106","name":"Frankreich","type":1},{"key":"L03K100102","name":"Politik der Zusammenarbeit","type":2},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":2},{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":2},{"key":"L04K03020605","name":"Burgund","type":2},{"key":"L04K03020609","name":"Franche-Comté","type":2},{"key":"L05K0506010602","name":"doppelte Staatsangehörigkeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(893628000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(905896800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1053","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p><\/p><p>1. In seinen Antworten auf die Einfachen Anfragen Rennwald vom 3. März 1997 und vom 18. März 1998 betreffend die Schliessung der Konsulate in Mülhausen und Besançon hat der Bundesrat die Umstrukturierung des schweizerischen Vertretungsnetzes in Frankreich bereits im Detail bekanntgegeben. Im Rahmen dieser Restrukturierung wurde unter anderem beschlossen, die bisherigen Berufsvertretungen in Annecy, Besançon, Mülhausen und Nizza in Konsulate unter der Leitung eines Honorarkonsuls umzuwandeln. Die Umwandlung der Konsulate Annecy und Nizza ist bereits im Mai dieses Jahres erfolgt, Besançon wird per 30. September 1998 folgen. Das Konsulat in Mülhausen wird bis Ende 2000 ebenfalls in ein Konsulat unter der Leitung eines Honorarkonsuls umgewandelt.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>2. In bezug auf die administrative Betreuung entstehen für die schweizerischen Bevölkerungsgruppen in der Franche-Comté und dem Burgund keine Nachteile. Mit Besançon und Dijon wird die Schweiz auch in Zukunft in dieser Region noch mit zwei Konsulaten unter der Leitung eines Honorarkonsuls vertreten sein. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Rennwald vom 18. März 1998 ausführlich dargelegt, dass aufgrund einer Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle eine Vertretungsstruktur mit einem konsularisch-administrativen Zentrum in Lyon, Honorarvertretungen in Annecy, Besançon und Mülhausen sowie einem Generalkonsulat in Strassburg die für die Region Nordostfrankreich effizienteste und billigste Lösung darstellt. Die gestiegene Mobilität einerseits und die heutigen Kommunikations- und Informatikmittel andererseits erlauben es, das Dienstleistungsangebot ohne Qualitätseinbussen auch mit einer geringeren Anzahl von Berufsvertretungen aufrechtzuerhalten. Die genannten Konsulate werden sich schwergewichtig der Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Auslandschweizer sowie deren Verbundenheit mit der Heimat widmen. Darüber hinaus sind sie generell die möglichen Ansprechpartner für die lokalen Behörden, Wirtschaftsvertreter und Schweizer Bürger.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Es gehört zur ständigen Aufgabe des Departements für auswärtige Angelegenheiten, die Struktur des weltweiten schweizerischen Vertretungsnetzes zu überprüfen und den Bedürfnissen und Möglichkeiten anzupassen. Auf Grund der angespannten Finanzlage des Bundes sieht sich das EDA gezwungen, seine Mittel für die Wahrnehmung wachsender und neuer Aufgaben durch interne Verzichtsplanung und Rationalisierungsmassnahmen freizuspielen.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>3. Die Rolle der Konsulate hat sich in bezug auf die Dienstleistungserbringung in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Der überwiegende Teil der administrativen Angelegenheiten wird heute per Post oder Telefon mit der zuständigen Vertretung geregelt. Aus diesem Grunde ist die Distanz vom Wohnort zur nächsten Vertretung kaum mehr von Bedeutung für die Qualität der Dienstleistungen, die für die schweizerische Bevölkerungsgruppe in der Franche-Comté mit der Übernahme der bisher vom Konsulat in Besançon erledigten administrativen Formalitäten (Immatrikulation, Passausstellungen und Gültigkeitsverlängerungen, freiwillige AHV\/IV, Beglaubigungen etc.) nun durch das Generalkonsulat in Lyon resp. Strassburg (für die Departemente Aube und Haute-Marne) erbracht werden. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>4. Die Baufachinstanzen des Bundes sind im Sommer 1997 zum Schluss gekommen, dass Arbeiten an der Residenz des Konsuls notwendig geworden sind, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten und die Sicherheit zu gewährleisten. Die vom Bund investierten Mittel dienten somit dazu, den Wert des Objekts zu erhalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es zirkulieren gewisse Gerüchte namentlich in der schweizerischen Bevölkerungsgruppe der Franche-Comté, wonach das Schweizer Konsulat in Besançon auf September dieses Jahres geschlossen und die konsularischen Geschäfte für die Franche-Comté dem Schweizer Konsulat in Lyon übertragen werden sollen.<\/p><p>Es scheint sich um eine durchaus konkrete und ernste Möglichkeit zu handeln, und das beunruhigt die 18'000 Schweizerinnen und Schweizer oder Doppelbürger, die in dieser französischen Landesgegend leben, welche, daran sei erinnert, die längste Grenze zur Schweiz bildet. <\/p><p>Die schweizerische Bevölkerungsgruppe der Franche-Comté ist umso überraschter, als der Vorsteher des EDA offenbar im Juni 1997, als diese Schliessung schon einmal im Gespräch war, versprochen hat, dass diese konsularische Vertretung nicht geschlossen wird.<\/p><p>Ich stelle demnach dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Ist die Schliessung des Schweizer Konsulats in Besançon beschlossen, und wenn ja: auf welches Datum hin?<\/p><p>2. Welches sind, gegebenenfalls, die Gründe für diese Entscheidung, die von Nachteil ist für die schweizerische Bevölkerungsgruppe in der Franche-Comté und ebenso im Burgund?<\/p><p>3. Falls diese Schliessung Wirklichkeit wird: Welche Massnahmen werden getroffen, damit die administrativen Formalitäten, die die Mitglieder der schweizerischen Bevölkerungsgruppe in der Franche-Comté zu vollziehen haben, möglichst einfach abgewickelt werden können?<\/p><p>4. Angenommen, es kommt zu dieser Schliessung: Warum hat man im Herbst 1997 gewichtige Arbeiten im Haus des Konsuls vorgenommen, das der Eidgenossenschaft gehört?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweizer Konsulat in Besançon. Schliessung"}],"title":"Schweizer Konsulat in Besançon. Schliessung"}