{"id":19981055,"updated":"2025-06-24T23:29:00Z","additionalIndexing":"Lohn;Sozialplan;Versicherungsleistung;Richtlinie;Entlassungsgeld;Arbeitslosenversicherung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-04-28T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4513"},"descriptors":[{"key":"L06K070203010302","name":"Entlassungsgeld","type":1},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":1},{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":2},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":2},{"key":"L06K050301010305","name":"Richtlinie","type":2},{"key":"L05K0702040108","name":"Sozialplan","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(893714400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(903477600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1055","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung hat das BWA mit seiner Weisung vom 18.3.1998 im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung die bereits von mehreren Kantonen befolgte Praxis gesamtschweizerisch als verbindlich erklärt. Diese Praxis bestand darin, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen (Abgangsentschädigungen etc.) für den entsprechenden Umfang keinen Verdienstausfall begründen bzw. den Taggeldanspruch für die entsprechende Zeitdauer hinausschieben, soweit diese Entgelte von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse als massgebender Lohn im Sinne der AHV-Gesetzgebung qualifiziert werden. Der Gesamtumfang des ALE-Anspruchs wurde dadurch nicht geschmälert, sondern hinausgeschoben.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die Sozialpartner haben darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Weisung in Zukunft weniger oder keine Sozialpläne mehr ausgearbeitet würden. In einer mit den Sozialpartnern vorgenommenen Prüfung ist das BWA zum Schluss gekommen, dass es im Interesse der Förderung von Sozialplänen und des Einvernehmens zwischen den Sozialpartnern vertretbar ist, auf die ursprüngliche Weisung zurückzukommen. Aus diesen Gründen ist am 15.5.1998 die Weisung rückwirkend auf den 18.3.1998 ausser Kraft gesetzt worden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hat kürzlich eine neue Richtlinie erlassen, in welcher es bestimmt, dass Zahlungen im Rahmen eines Sozialplanes als Löhne zu gelten haben. Demzufolge muss ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde und dem eine Entlassungsabfindung bezahlt wird, warten, bevor er Arbeitslosenunterstützung beziehen kann. Tatsächlich verlangt das BWA von den Arbeitslosenkassen, dass sie diese Abfindungen als Löhne verstehen. Mit andern Worten: Entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ihre erste Arbeitslosenunterstützung erst dann, wenn sie ihren Sparstrumpf geleert haben.<\/p><p>Wir stellen in diesem Zusammenhang dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>- Ist der Bundesrat über diese Richtlinie orientiert und wie beurteilt er sie?<\/p><p>- Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die neue Richtlinie des BWA?<\/p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Entlassungsabfindungen den Zweck haben, die Arbeitslosenversicherung zu entlasten, was die neue Richtline des BWA vermuten lässt.<\/p><p>- Findet er nicht, dass Entlassungsabfindungen, die im Rahmen eines Sozialplanes ausgerichtet werden, eher verstanden werden müssen als eine Art Prämie des Unternehmens für ein implizit als solches anerkanntes moralisches Unrecht?<\/p><p>- Kann uns der Bundesrat unterrichten über die Rechtssprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) zu dieser Materie?<\/p><p>- Wurden die Sozialpartner zu dieser neuen Richtlinie konsultiert, und wenn nicht: warum nicht?<\/p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese neue Richtlinie für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben könnte, in dem Sinne, dass die Gewerkschaften kein Interesse mehr haben werden am Aushandeln von Sozialplänen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gilt eine Entlassungsabfindung als Lohn?"}],"title":"Gilt eine Entlassungsabfindung als Lohn?"}