﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981063</id><updated>2025-11-14T07:10:41Z</updated><additionalIndexing>Konferenz;Meinungsbildung;Steuerpolitik;Sozialabgabe;wirtschaftliche Auswirkung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-04-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4513</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201010301</key><name>Konferenz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802030701</key><name>Meinungsbildung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040117</key><name>Sozialabgabe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110703</key><name>Steuerpolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-09-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-04-29T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-09-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1063</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen waren und sind für den Bundesrat das zentrale Kriterium sowohl bei der Erarbeitung des Stabilisierungsprogramms 1998 wie auch für die bevorstehenden Reformprogramme im Bereich der Sozialversicherungen. Es gilt allerdings, den unterschiedlichen Zeithorizont der verschiedenen zur Diskussion stehenden Massnahmen zu beachten. Das Stabilisierungsprogramm 1998 ist kürzerfristig und auf die Erreichung des "Haushaltzieles 2001" ausgerichtet. Die Reformprogramme im Sozialversicherungsbereich weisen dagegen eine längerfristige Orientierung auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gesunde Finanzen der öffentlichen Haushalte sind eine zentrale Bedingung für die Leistungsfähigkeit des Staates. Die finanzielle Lage des Staates ist zudem ein wichtiger Faktor seiner Standortattraktivität und damit für die Stabilität der Volkswirtschaft. Schuldenwirtschaft und entsprechend anwachsende Schuldzinsen schränken den Handlungsspielraum des Staates ein und erhöhen den Druck für Steuererhöhungen. Die Wiederherstellung von gesunden Staatsfinanzen der Schweiz ist denn auch das Ziel des von Volk und Ständen am 7. Juni 1998 gutgeheissenen "Haushaltzieles 2001".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Stabilisierungsprogramm 1998 beinhaltet in diesem Sinne auch Massnahmen zur kürzerfristigen Stabilisierung der Sozialwerke AHV, IV und ALV. Es setzt sich schwergewichtig aus Einsparungen zusammen. Mehreinnahmen sind lediglich für die hoch verschuldete ALV vorgesehen. Zudem sollen Massnahmen zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerlücken getroffen werden, dies primär zur Förderung der Steuergerechtigkeit und nicht zur Erzielung von Mehreinnahmen. Die Auswirkungen dieses Programms auf die Volkswirtschaft waren ein zentraler Diskussionspunkt bei seiner Erarbeitung. Angesichts des breiten Konsenses, den das Programm zu finden vermag, kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um einen sozial und wirtschaftlich ausgewogenen Kompromiss handelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Reformprogramme im Bereich der Sozialversicherungen anbetrifft, stützt sich der Bundesrat auf die Grundlage der beiden Berichte IDA-Fiso 1 und 2, wobei der Bericht IDA-Fiso 2 auch Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Leistungsszenarien enthält. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen von konkreten Reformvorschlägen wird im Rahmen der Vernehmlassungsvorlagen einen zentralen Stellenwert erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Da es sich beim Stabilisierungsprogramm 1998 um eine Botschaft an die eidgenössischen Räte handelt, sind bezüglich der Analyse der Auswirkungen grundsätzlich alle Departemente angesprochen. Das EFD hat die Federführung inne und koordiniert die Analyse der Auswirkungen mit den betroffenen Departementen. Für die bevorstehenden Reformprogramme im Bereich der Sozialversicherungen (insbesondere 11. AHV-Revision und 1. BVG-Revision) liegt die Federführung beim EDI. Auch hier erfolgen indessen die notwendigen Abklärungen und Analysen - insbesondere jene der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen - in enger Zusammenarbeit mit den primär mitinteressierten Departementen (EFD, EVD). Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in der IDA-Fiso alle hier genannten Departemente vertreten waren und auch externe Experten beigezogen worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Darstellung und Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen staatlicher Massnahmen bilden grundsätzlich einen zentralen Bestandteil der jeweiligen Vorlagen an das Parlament. Die Botschaft über das Stabilisierungsprogramm 1998 wird der Bundesrat voraussichtlich Ende September dieses Jahres an das Parlament weiterleiten. Das Vernehmlassungsverfahren zu zwei Reformprogrammen im Bereich der Sozialversicherungen - 11. AHV-Revision und 1. BVG-Revision - ist Ende August 1998 eröffnet worden. Über diese Einzelvorlagen hinaus wird das EFD die Erarbeitung eines Finanzleitbildes in Angriff nehmen, das sich u. a. aus einer Gesamtsicht heraus mit der Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung befassen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Über die Beratungen des "runden Tisches" ist immer sehr offen kommuniziert worden. Die Erläuterungen zu den einzelnen Massnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite werden im Rahmen der Botschaft über das Stabilisierungsprogramm 1998 dem Parlament zugeleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die vom Bundesrat beantragten Massnahmen zur Schliessung von ungerechten Steuerlücken bilden Bestandteil der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 1998 und werden in diesem Zusammenhang entsprechend erläutert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Bei Revisionen im Sozialversicherungsbereich wird jeweils die finanzielle Situation des betreffenden Sozialwerkes mit Hilfe von Modellen untersucht, welche die wichtigsten demographischen, ökonomischen, institutionellen und juristischen Rahmenbedingungen und Annahmen einbeziehen. Die Arbeitshypothesen müssen dabei so festgelegt werden, dass einerseits die demographische und ökonomische Entwicklung in Betracht gezogen und andererseits die in anderen Arbeiten getroffenen Annahmen beachtet werden. Neben dem im Bericht IDA-Fiso 2 vorgegebenen Zeithorizont 2010 sind auch kurzfristige Perspektiven zu berücksichtigen und übergangsrechtliche Aspekte detaillierter zu modellieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der 11. AHV-Revision liegt den finanziellen Überlegungen als demographische Basis das Szenario "Trend" des Bundesamtes für Statistik zugrunde. Bezüglich der ökonomischen Entwicklung wird auf die gleichen Eckwerte wie für den Voranschlag und Finanzplan des Bundes abgestellt. Ansonsten stützt man sich auf das Referenzszenario der Berichte IDA-Fiso, womit die Verbindung zu den Arbeiten bezüglich der langfristigen Perspektiven der Sozialversicherungen sichergestellt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Bezüglich der längerfristigen Auswirkungen von vorgeschlagenen Massnahmen muss der Bundesrat auf die mögliche Unsicherheit der Voraussagen und Annahmen hinweisen. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich die entscheidenden wirtschaftlichen Daten sehr schnell ändern können. Obwohl der Bundesrat in der Vergangenheit bei AHV-Vorlagen auch schon Auswirkungen auf zwanzig Jahre aufgezeigt hat, ist er bei der Darstellung der Auswirkungen deshalb in der Regel von einem kürzeren Horizont ausgegangen. So wurden beispielsweise die Auswirkungen beim Mehrwertsteuerprozent für die AHV auf 2003, bei der 4. IV-Revision auf 2010 angegeben. Auch für die 11. AHV-Revision sieht der Bundesrat als hauptsächlichen Planungshorizont das Jahr 2010 vor, wobei zur Illustration der Auswirkungen von Reformvorschlägen dieser Horizont teilweise ausgedehnt wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In Anbetracht der weitreichenden möglichen Folgen der vom Bundesrat beschlossenen oder in die Wege geleiteten Entscheide, insbesondere im Sozialversicherungsbereich, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er im Rahmen des "runden Tisches" sowie seiner Diskussionen zu den Sozialversicherungen in voller Kenntnis der durch die vorgeschlagenen Massnahmen hervorgerufenen zusätzlichen gesamtwirtschaftlichen Belastungen diskutiert bzw. entschieden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welches Departement ist für diese Analyse zuständig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zu welchem Zeitpunkt wird er diese Gesamtdarstellung der vorgeschlagenen zusätzlichen steuerlichen und lohnkostenverteuernden Massnahmen (die durch das Parlament überwiesenen Vorstösse wie z. B. "Teilzeitbeschäftigung. Koordinationsabzug" und "Förderung der Teilzeitbeschäftigung" sind in die Darstellung miteinzubeziehen) dem Parlament unterbreiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wann wird er die Beschlüsse des "runden Tisches", insbesondere im Bereich Einnahmen, dem Parlament näher erläutern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie gedenkt er die Aufträge zur Schliessung von ungerechten Steuerlücken (Kapitalgewinnsteuer, Schuldzinsabzug, zweite und dritte Säule) zu erfüllen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Aus welchen Überlegungen operiert er im Sozialversicherungsbereich, insbesondere in seinen Darstellungen zur 11. AHV-Revision, nicht mit einheitlichen Zahlen aus den Berichten IDA-Fiso?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Warum beschränkt er sich in der Darstellung der Daten zur Finanzplanung der AHV auf das Jahr 2010, galt doch bisher die ungeschriebene Regel, dass Wirkungen von vorgeschlagenen Massnahmen stets auf zwanzig Jahre gerechnet wurden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesamtbelastung der Wirtschaft nach "rundem Tisch" und "Aussprache des Bundesrates zu den Sozialversicherungen"</value></text></texts><title>Gesamtbelastung der Wirtschaft nach "rundem Tisch" und "Aussprache des Bundesrates zu den Sozialversicherungen"</title></affair>