﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981070</id><updated>2025-06-24T23:41:17Z</updated><additionalIndexing>Austausch im Bildungswesen;Schulkoordination;Gleichwertigkeit der Diplome;Fachhochschule</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4514</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1302050102</key><name>Fachhochschule</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030105</key><name>Austausch im Bildungswesen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030112</key><name>Gleichwertigkeit der Diplome</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030116</key><name>Schulkoordination</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-07-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-06-08T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-07-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1070</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat stellt fest, dass die Namensgebung der Fachhochschulen, insbesondere der Teilschulen, nicht vereinheitlicht verläuft. Nach einem ersten Versuch des Schweizerischen Fachhochschulrates, eine einheitliche Namensgebung zur Anwendung zu bringen, hat die Eidgenössische Fachhochschulkommission dem Bundesrat eine solche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beantragt. In der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der hochschul- und forschungspolitischen Organe des Bundes und der Kantone erwuchs gegen die Vorgabe der Bezeichnung "Hochschule" für die Teilschulen Widerstand. Die Gründe für die Ablehnung lassen sich wie folgt umschreiben:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Seitens der Kantone wurde geltend gemacht, dass der Bund über keine rechtlichen Grundlagen für eine solche Vorgabe verfüge und entsprechende Entscheide als Eingriff in die kantonale Schulhoheit verstanden würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Aus dem Kreise der universitären Hochschulen und ihrer Vertreter wurde die Bezeichnung abgelehnt, weil dadurch angeblich die Unterscheidung zwischen Fachhochschulen und universitären Hochschulen verwischt werden könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat stellt fest, dass nach Artikel 2 des Fachhochschulgesetzes "Fachchochschulen Ausbildungsstätten der Hochschulstufe" sind. Das Nichtvorhandensein einer ausdrücklichen rechtlichen Grundlage war für den Bundesrat ausschlaggebend, nicht auf der Durchsetzung einer einheitlichen Terminologie zu beharren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass sich in der Westschweiz, in Bern, in der Zentralschweiz, in Zürich und in der Ostschweiz mit drei Ausnahmen die seinerzeit von der Eidgenössischen Fachhochschulkommission vorgeschlagene einheitliche Terminologie durchsetzt, wonach die Teilschulen als "Hochschulen für ...." bezeichnet werden. Die drei Ausnahmen bilden gegenwärtig die Fachhochschule für Landwirtschaft in der Berner FH sowie die Fachhochschulen für Technik beziehungsweise für Wirtschaft in St. Gallen, wobei in allen drei Fällen als Begründung die Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung universitärer Hochschulen angeführt wird (ETH; ehem. Hochschule St. Gallen, heute Universität St. Gallen HSG). In der Nordwestschweiz werden die Teilfachhochschulen angesichts ihrer relativ grossen Autonomie als Fachhochschulen bezeichnet. In der italienischen Schweiz gibt es keine selbständigen Teilschulen; die bisherigen Höheren Fachschulen werden als "dipartimenti" in die FH integriert. Eine Nuance in der Bezeichnung der Teilschulen technischer Ausrichtung findet sich ausserdem in der Westschweiz, wo nämlich die bisherige Bezeichnung "école d'ingénieurs" im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit entsprechenden Ausbildungsstätten in Frankreich - im Sinne der Europakompatibilität also - beibehalten wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Bezeichnung der Studiengänge ist vorläufig noch sehr uneinheitlich, wobei die Bundesstellen und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren auf eine Vereinheitlichung der Studiengangsbezeichnungen hinarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit unkonventionellen Studiengangsbezeichnungen wird in verschiedenen Fachhochschulen versucht, die Schwerpunkte der Studiengänge zum Ausdruck zu bringen, und in zwei Fällen wurde auch bereits um die Korrektur des entsprechenden Bundesratsbeschlusses vom 2. März 1998 ersucht, wo eine weitgehend standardisierte Studiengangsbezeichnung zur Anwendung kam. In einigen Fallen besteht allerdings auch die Vermutung, mit innovativen Studiengangsbezeichnungen könnten die Auflagen des Bundesrates umgangen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bezüglich der Titel sind die Verhältnisse klar: Artikel 5 der Verordnung vom 11. September 1996 über Aufbau und Führung von Fachhochschulen regelt die zulässigen Titel. In diesem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die genannten Titel durch Angabe der Spezialisierung ergänzt werden können. Auf die angestrebte Europakompatibilität hat dies keinen Einfluss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Im Juni 1998 hat das EVD den Trägerschaften mit Schreiben empfohlen, die in den meisten Fachhochschulen verwendete Bezeichnung der Teilschulen überall anzuwenden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Es ist bekannt, dass zur Benennung der einzelnen Fachbereiche an den vor kurzem genehmigten Fachhochschulen verschiedene Bezeichnungen eingeführt worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Bezeichnungen sind an welchen Fachhochschulen bereits eingeführt worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gibt es Fälle, wo verschiedene Bezeichnungen für sehr ähnliche oder gleiche Abteilungen gebraucht werden? Welche? An welchen Fachhochschulen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Falls es tatsächlich solche Fälle gibt: Wie beurteilt der Bundesrat deren Vorkommen, mit welcher Begründung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welchen Einfluss haben die verschiedenen Namensgebungen auf die spätere Bezeichnung von Diplomen und deren Europakompatibilität?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Falls der Bundesrat zu einer negativen Beurteilung im Bereich der Namensgebung kommen sollte: Was gedenkt er zu unternehmen, um trotz fehlender gesetzlicher Grundlagen eine einheitliche Namensgebung zu fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne der Transparenz ist es wichtig, dass innerhalb der vom Bund geförderten Fachhochschulen gleiche oder sehr ähnliche Institutionen mit der gleichen Bezeichnung versehen werden. Dadurch macht sich die neu geschaffene Institution "Fachhochschule" der Öffentlichkeit gegenüber verständlicher. Auch für Studierende, welche von einer Fachhochschule zu einer anderen übertreten, bietet eine einheitliche Namensgebung nur Vorteile.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fachhochschulen. Namengebung</value></text></texts><title>Fachhochschulen. Namengebung</title></affair>