﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981075</id><updated>2025-06-24T21:13:52Z</updated><additionalIndexing>Deutschland;Ausfuhrpolitik;Steuererhebung;Luxusgüterindustrie;Zollamt;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerübereinkommen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2309</code><gender>m</gender><id>142</id><name>Maspoli Flavio</name><officialDenomination>Maspoli Flavio</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion D</abbreviation><code>D-2</code><id>101</id><name>Demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4514</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010217</key><name>Zusammenarbeit in Rechtsfragen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07050805</key><name>Luxusgüterindustrie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010301</key><name>Ausfuhrpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701040404</key><name>Zollamt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070602</key><name>Steuererhebung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-07-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1998-06-08T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-07-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2309</code><gender>m</gender><id>142</id><name>Maspoli Flavio</name><officialDenomination>Maspoli Flavio</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion D</abbreviation><code>D-2</code><id>101</id><name>Demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1075</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;a) Die Schweiz hat mit der EU ein Amtshilfeabkommen im Zollbereich abgeschlossen, das am 9. Juni 1997 unterzeichnet wurde (Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juni 1972 über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich; BBl 1998 945). Das Amtshilfeabkommen wird seit dem 1. Juli 1997 vorläufig angewendet. Laut diesem Abkommen leisten die Vertragsparteien einander "Amtshilfe bei der Sicherstellung der ordnungsgemässen Anwendung des Zollrechts, insbesondere bei der Verhütung und der Aufdeckung von Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht und bei Ermittlungen im Zollbereich" (Artikel 2). Die Vertragsparteien leisten diese Amtshilfe nicht nur auf Ersuchen hin, sondern auch von sich aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b) Die Amtshilfe ohne entsprechendes Ersuchen (sog. spontane Amtshilfe) stützt sich auf Artikel 4 des erwähnten Abkommens. Spontanmeldungen an ausländische Zollbehörden über ausreisende Personen dürfen nur dann erstattet werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begehen oder begangen haben. "Grund zur Annahme" bedeutet, es braucht einen begründeten Verdacht. Blosse Vermutungen genügen nicht. In der Regel werden Meldungen nur gemacht, wenn bekannt ist, dass es sich um verbotene Ware handelt, oder dass ein nicht bloss geringfügiger Abgabebetrag auf dem Spiele steht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c) Das Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 9. Juni 1997 wurde am 10. März 1998 vom Parlament genehmigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d) Die Schweizerische Zollverwaltung hat Artikel 4 des Abkommens von allem Anfang an zurückhaltend angewendet. Wenn die Schweiz auch in klaren, begründeten Verdachtfällen keine Amtshilfe leistete, würde gegenüber ihr zunehmend der Vorwurf erhoben, sie begünstige Fiskalwiderhandlungen zum Nachteil des Auslandes. Solche Kritik liegt indessen je länger je weniger im Interesse unseres Landes und seiner Wirtschaft&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wirtschaftsstandort Schweiz dürfte wegen dieser Amtshilfe auf lange Sicht keinen Schaden erleiden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nehmen wir an, ein deutscher Staatsangehöriger komme in die Schweiz und kaufe hier  völlig regulär, versteht sich  einen Ring oder einen anderen Wertgegenstand. Nehmen wir weiter an, dass sich der Käufer, da die Ware für den dauerhaften und definitiven Export bestimmt ist (der deutsche Staatsangehörige will sie nämlich in sein Herkunftsland mitnehmen), zur regulären Rückerstattung der Mehrwehrtsteuer, die sich, wie man weiss, auf 6,5 Prozent des jeweiligen Betrages beläuft, beim Zollamt in Basel meldet. Bis dahin kann man sagen, dass alles seine Ordnung hat und praxisgemäss und regelkonform abläuft. Dem Verfasser dieses Vorstosses ist jedoch bekannt, dass zu diesem Zeitpunkt die schweizerische Steuerbehörde via Oberzolldirektion die Steuerbehörde des Herkunftslandes des Käufers benachrichtigt, was unvermeidlich dazu führt, dass über die betreffende Person Nachforschungen im Steuerbereich in Gang gesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich richte daher folgende Fragen an den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Ist ein solcher Fall denkbar, und ist es insbesondere wahr, wie dies von mehreren Seiten behauptet wird, dass die Schweizer Steuerbehörde konkret Spionage für die Steuerbehörde eines anderen Landes betreibt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Falls der geschilderte oder ein vergleichbarer Vorfall wahr ist  auf welcher Verordnungs-, Gesetzes- oder Abkommensgrundlage findet eine solche Tätigkeit statt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Wann und unter welchen Umständen ist gegebenenfalls eine Verordnung, ein Gesetz oder ein Abkommen dieser Art in bezug auf die unter a) und b) dargelegten Fragen vom Parlament verabschiedet worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Glaubt der Bundesrat nicht, dass ein solches Verhalten der Schweizer Steuerbehörde grossen Schaden anrichtet und die Wirtschaftstätigkeit unseres Landes ernsthaft beeinträchtigt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Oberzolldirektion als Denunziantin?</value></text></texts><title>Oberzolldirektion als Denunziantin?</title></affair>