{"id":19981089,"updated":"2025-06-24T23:02:08Z","additionalIndexing":"Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;IWF;Beziehung Legislative-Exekutive;Kapitalerhöhung","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L05K1101010104","name":"IWF","type":1},{"key":"L07K07030402040101","name":"Kapitalerhöhung","type":1},{"key":"L04K08030201","name":"Beziehung Legislative-Exekutive","type":2},{"key":"L05K0803020102","name":"Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898034400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(903477600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1089","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Vorwurf, der Bundesrat halte sich mit seinem Vorgehen im Zusammenhang mit der Quotenerhöhung des IWF nicht an das Gesetz, ist nicht zutreffend. Die in der Anfrage angesprochene Regelung beruht auf Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods (SR 979.1). Diese Bestimmung lautet: \"Über Kapitalerhöhungen, die der Bundesrat in eigener Kompetenz zeichnen kann, muss die Bundesversammlung vorgängig informiert werden.\" Aus den Protokollen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben und des Plenums des Nationalrates geht hervor, dass der Artikel einerseits die alleinige Zuständigkeit des Bundesrates festhalten, andererseits aber den Bundesrat zu Transparenz verpflichten und dem Parlament die Möglichkeit geben sollte, über die Quotenerhöhung zu diskutieren. Die Formulierung lässt keinen Zweifel daran, dass sich das Wort \"vorgängig\" auf die Kapitalerhöhung bezieht - und nicht (wie in der Anfrage impliziert) auf den Entscheid des Bundesrates über die Schweizer Teilnahme. Sie wurde damals aufgrund eines Antrages im Nationalrat in das Gesetz aufgenommen und widerspiegelt einen Kompromiss.<\/p><p>Gestützt auf den obenerwähnten Artikel beschloss der Bundesrat am 8. Juni 1998, dass sich die Schweiz an der bevorstehenden Quotenerhöhung beteiligen wird. Am gleichen Tag hat er das Parlament über diesen Beschluss sowie über den Inhalt der Quotenerhöhung informiert. In Übereinstimmung mit Artikel 47bisa Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) erfolgte diese Information in Form eines Briefes an die Ratspräsidenten und die Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen. Der Bundesrat wird den Schweizer Gouverneur beim IWF im Anschluss an die Behandlung dieses Vorstosses im Parlament beauftragen, die Teilnahme unseres Landes an der Quotenerhöhung anzumelden. Bis heute ist die Quotenerhöhung noch nicht in Kraft getreten. Es kann folglich nicht behauptet werden, der Bundesrat habe das Parlament nicht vorgängig über die Kapitalerhöhung informiert.<\/p><p>2. Bereits im Bericht vom 19. Januar 1998 zur Aussenwirtschaftspolitik 97\/I, II hat der Bundesrat das Parlament über den Entscheid des Interimsausschusses zur Quotenerhöhung des IWF unterrichtet. Das einzige neue Element bis zur Diskussion der Allgemeinen Kreditvereinbarungen in der APK war die Bestätigung dieses Entscheids durch den Gouverneursrat. Der Bundesrat hielt es in diesem Zeitpunkt nicht für notwendig, über die Bestätigung, über welche ja auch die Presse berichtete und welche nur indirekt mit dem behandelten Geschäft zu tun hatte, nochmals ausgiebig zu informieren. Im nachhinein anerkennt der Bundesrat jedoch, dass eine Information zur Quotenerhöhung dem Parlament eine Einordnung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen in den Gesamtzusammenhang erleichtert hätte.<\/p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine gleichzeitige Behandlung der erwähnten Geschäfte wünschenswert gewesen wäre. Er bestimmt den Zeitrahmen dafür jedoch nicht alleine. Bereits im Januar 1997 einigten sich die G-10 und 14 weitere Länder zusammen mit dem IWF auf die Schaffung der Neuen Kreditvereinbarungen. Erst ein halbes Jahr später wurde die Weiterführung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen beschlossen. Bei beiden Geschäften bestehen bestimmte Vorgaben zur Ratifikation bzw. zeitliche Limiten. Der Bundesrat war deshalb gezwungen, die entsprechenden Botschaften relativ rasch vor das Parlament zu bringen. Ein Abwarten des Abschlusses der 11. Allgemeinen Quotenüberprüfung, welcher zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal feststand, wäre nicht möglich gewesen.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Politik des IWF eine komplexe Materie darstellt. Er versucht deshalb, in seinen Botschaften an das Parlament jeweils den Gesamtzusammenhang der einzelnen Geschäfte darzulegen. Im weiteren besteht bei der Diskussion des Aussenwirtschaftsberichtes die Möglichkeit, die IWF-Politik aus einer breiteren Perspektive ausführlich zu erörtern. Der Bundesrat ist zudem bereit, ein Informationsseminar zum IWF durchzuführen. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes bereits im April in der APK des Nationalrates gemacht.<\/p><p>4. Der Bundesrat erachtet pauschale Vorwürfe gegen das Vorgehen des IWF als nicht gerechtfertigt. Hingegen bringt er konstruktive Kritik zur Politik des IWF über den Exekutivrat und den Interimsausschuss ein. Dabei setzt sich der Bundesrat insbesondere für die vermehrte Beachtung der Prinzipien der guten Regierungsführung - \"good governance\" -, eine grössere Transparenz und regelmässige Evaluationen der Arbeit des Währungsfonds ein.<\/p><p>Es wäre hingegen nicht sinnvoll, die Teilnahme an der Quotenerhöhung von der Erfüllung bestimmter Postulate abhängig zu machen. Wegen der grossen Kredite im Zusammenhang mit der Asienkrise sind die IWF-Mittel knapp geworden. Es liegt deshalb nicht im Interesse der Schweiz, dass die vorgesehene Quotenerhöhung verzögert wird. Andere Länder würden einem Einsatz der Quotenerhöhung als Hebel für die Umsetzung verschiedener Forderungen kaum zustimmen. Ein Alleingang wäre jedoch kontraproduktiv, denn die Schweiz verlöre bei einem Abseitsstehen an Stimmenanteil und damit letztlich ihren Anspruch auf einen Sitz im Exekutivrat. Gerade dieser Einsitz erlaubt ihr heute, ihrer konstruktiven Kritik Gehör zu verschaffen.<\/p><p>5. Der Bundesrat bemüht sich bereits jetzt um Transparenz in seiner Politik im IWF. Pressematerial zur Schweizer Position und eine entsprechende Internetseite der Eidgenössischen Finanzverwaltung sind frei zugänglich. Auch die Verwaltung gibt auf Anfragen jederzeit Auskunft. Gerade hinsichtlich der vorgesehenen Quotenerhöhung hat der Vorsteher des EFD die Öffentlichkeit anlässlich der halbjährlichen Tagungen des Interimsausschusses jeweils über den Stand des Geschäfts und die Schweizer Position informiert. Das EFD und die Schweizerische Nationalbank unterrichten zudem regelmässig und ausführlich die \"Subkommission Bretton-Woods-Institutionen\" der \"Beratenden Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe\" (in der auch das Parlament vertreten ist) über die Politik der Schweiz im IWF.<\/p><p>Wie oben festgehalten, hat der Bundesrat das Parlament gemäss Gesetz und gemäss seinem Versprechen von 1991 unterrichtet. Da jedoch offensichtlich von einzelnen Mitgliedern des Paramentes eine verstärkte Information gewünscht wird, ist der Bundesrat gerne bereit, in Zukunft die Berichte zu den Sitzungen des Interimsausschusses sowie Informationen zu allen wichtigen Entscheiden des Gouverneursrates an die Aussenpolitischen Kommissionen weiterzuleiten. Das Parlament wird damit ständig über die wichtigsten Geschäfte des IWF auf dem laufenden gehalten und kann sich jederzeit dazu äussern. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aktuelle Informationen über die Aktivitäten und die Politik des IWF auf der Internetseite des IWF laufend nachgeführt werden und frei abrufbar sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat im Januar dieses Jahres beschlossen, das Kapital des IWF um 45 Prozent zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten haben bis Januar 1999 Zeit, die Erhöhung ihrer Quoten zu bewilligen.<\/p><p>Gemäss Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods ist der Bundesrat verpflichtet, über Kapitalerhöhungen, die er in eigener Kompetenz zeichnen kann, die Bundesversammlung vorgängig zu informieren. Dies hat er jedoch unterlassen und am 8. Juni 1998 ohne jede Konsultation beschlossen, die schweizerische IWF-Quote im Umfang von knapp 2 Milliarden Franken zu erhöhen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Warum hält er sich nicht an das Gesetz? Warum setzt er sich über das Informationsrecht des Parlamentes hinweg und verunmöglicht hiermit eine Meinungsäusserung der Räte?<\/p><p>2. Warum hat er es nicht für nötig befunden, die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) zu informieren, obwohl diese erst kürzlich über die Allgemeinen Kreditvereinbarungen beraten haben (vgl. Sitzung der APK-N vom April 1998)?<\/p><p>3. Er hat innerhalb weniger Monate die IWF-Vorlagen betreffend:<\/p><p>a. die Neuen Kreditvereinbarungen;<\/p><p>b. die Allgemeinen Kreditvereinbarungen;<\/p><p>c. die Quotenerhöhung;<\/p><p>trotz engem innerlichem und zeitlichem Zusammenhang isoliert behandelt und damit dem Parlament den Überblick über die ohnehin schon komplexe Materie noch erschwert.<\/p><p>Warum spricht er jeweils lediglich einzelne Elemente an und erschwert dem Parlament mit seinem Stückwerk, den Gesamtzusammenhang zu erkennen?<\/p><p>4. Der IWF ist zurzeit weltweit wegen seiner unsozialen Anpassungsprogramme, der fehlenden Partizipationsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung und auch wegen seiner intransparenten Arbeitsweise einer intensiven Kritik ausgesetzt. Der IWF wird den Prinzipien der \"good governance\" nicht gerecht. Ist der Bundesrat bereit, den schweizerischen Beitrag an die Kapitalerhöhung mit angemessenen Forderungen zur Evaluation und Reform des IWF zu verbinden?<\/p><p>5. Wird er sich zukünftig um Transparenz bemühen und das Parlament gemäss Gesetz und bundesrätlichem Versprechen (vgl. Protokoll der Gesetzesberatung) in die Beschlussfassung einbeziehen? Auf welche Weise?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kapitalerhöhung des IWF"}],"title":"Kapitalerhöhung des IWF"}