﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981091</id><updated>2025-06-24T23:03:06Z</updated><additionalIndexing>Flüchtling;Ausschaffung;Rückkehrbeihilfe;Bosnien-Herzegowina</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2407</code><gender>f</gender><id>343</id><name>Müller-Hemmi Vreni</name><officialDenomination>Müller-Hemmi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4514</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03010202</key><name>Bosnien-Herzegowina</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030603</key><name>Rückkehrbeihilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-07-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-06-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-07-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2407</code><gender>f</gender><id>343</id><name>Müller-Hemmi Vreni</name><officialDenomination>Müller-Hemmi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1091</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 3. April 1996 hob der Bundesrat die gruppenweise vorläufige Aufnahme für bosnische Kriegsvertriebene in zwei Etappen auf. Er hiess damit gleichzeitig ein Rückkehrkonzept des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes gut, in dem den Kantonen empfohlen wurde, Alleinstehenden und Paaren ohne Kinder Ausreisefristen auf den 30. April 1997 und Familien mit Kindern und unbegleiteten Minderjährigen auf den 30. April 1998 anzusetzen. Mit Beschluss vom 26. Juni 1996 stimmte der Bundesrat ferner einem umfassenden Reintegrationskonzept zu, das einerseits freiwillig Zurückkehrenden eine finanzielle Unterstützung anbietet und andererseits mit Beträgen in gleicher Höhe zur Strukturhilfe, namentlich zur Instandstellung von Infrastruktur und Wohnraum, für Heimkehrer dient.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vom Bundesrat beschlossene "Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramm Bosnien" ist sowohl in der Schweiz als auch im Vergleich mit den Programmen anderer westeuropäischer Aufnahmestaaten das umfassendste Programm, das bisher durchgeführt wurde. Es stiess in der Schweiz und im Ausland (bei internationalen Organisationen, bei bosnischen Behörden und bei anderen europäischen Aufnahmestaaten) auf grosse Anerkennung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von den rund 18 000 in der Schweiz aufgenommenen bosnischen Kriegsvertriebenen sind bis Ende 1997 im Rahmen des Programms 5242 Personen freiwillig zurückgekehrt. Weitere 6816 Personen haben sich für eine Programmteilnahme - mit Ausreise im Jahre 1998 - eingeschrieben. Dieser Erfolg des schweizerischen Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramms sowie die internationale Anerkennung für das Programm zeigen, dass sich die Politik des Bundesrates zur Rückkehr der Kriegsvertriebenen aus Bosnien-Herzegowina bewährt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Bundesrat ist jedoch bewusst, dass die Rückkehr im Einzelfall schwierig sein kann. Er setzt deshalb den Schwerpunkt auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr. Zwangsweise Rückführungen erfolgen nur, wenn dies ohne Gefährdung der betroffenen Person möglich ist. Um die Wiedereingliederung zu erleichtern, hat der Bundesrat nebst der individuellen und strukturellen Wiedereingliederungshilfe für bestimmte Personengruppen von Anfang an die Kantone auf die Möglichkeit zur Erstreckung der Ausreisefristen hingewiesen, um den Betroffenen mehr Zeit zur Vorbereitung der Rückkehr einzuräumen. Dies betrifft vor allem Fälle von gemischt-ethnischen Ehepaaren: bei Ende April 1998 bestehender fortgeschrittener Schwangerschaft oder in der Schweiz erfolgter Geburt; bei schwerwiegender Krankheit; bei Betagten über 65 ohne das notwendige Betreuungsnetz; bei laufender Ausbildung, soweit deren Abschluss 1998 möglich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alleinerziehende Frauen, die über keine ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und über kein soziales, verwandtschaftliches Netz verfügen, können den Wegweisungsentscheid mittels eines Wiedererwägungsgesuchs überprüfen lassen. In begründeten Fällen führt dies zu einer vorläufigen Aufnahme. Der Bundesrat verweist im übrigen auf seine Antworten zur dringlichen Einfachen Anfrage Goll (97.1174, Ausbildungsabschluss für bosnische Jugendliche ermöglichen) und zur Interpellation Bäumlin (98.3079, Härtefälle bei ausreisepflichtigen Bosnierinnen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus all diesen Gründen besteht daher für den Bundesrat kein Anlass, auf seine Rückkehrpolitik bezüglich Bosnien-Herzegowina zurückzukommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im übrigen hält der Bundesrat fest, dass Botschafter W. Schmid die Rückkehrpolitik des Bundesrates nie in Frage gestellt hat.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Für eine Rückkehr in Würde und Sicherheit gemäss dem Abkommen von Dayton ist die Lage und Lageentwicklung vor Ort eine massgebende Voraussetzung. Aufgrund der aktuellen Beurteilung von bedeutenden schweizerischen Verantwortlichen vor Ort (u. a. Botschafter W. Schmid) ist insbesondere von einer unfreiwilligen Rückkehr abzusehen. Dies gilt in erster Linie für die folgenden Härtefallkategorien: alleinerziehende Mütter, Jugendliche in Ausbildung, gemischt-ethnische Ehepaare, Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der nicht gesicherten Rückkehr in Würde und Sicherheit die Politik für vorläufig Aufgenommene spätestens auf den 31. August 1998 unter Einbezug eines transparenten Umfeldmonitorings vor Ort zu überarbeiten, die vorläufige Aufnahme für die Härtefallkategorien weiterhin zu bewilligen und die Rückkehrpolitik wirkungsvoller auf die Wiedereingliederungschancen der Rückkehrenden und damit auf die Entwicklung in Bosnien (Politik, Sicherheit, Wirtschaft) abzustimmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bosnische Flüchtlinge. Änderung der Rückkehrpolitik</value></text></texts><title>Bosnische Flüchtlinge. Änderung der Rückkehrpolitik</title></affair>