﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981112</id><updated>2025-06-24T23:33:17Z</updated><additionalIndexing>Zeughaus;Aargau;Basel-Land;Waffenplatz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2106</code><gender>m</gender><id>136</id><name>Loretan Willy</name><officialDenomination>Loretan Willy</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1998-06-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4514</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402010504</key><name>Waffenplatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402010505</key><name>Zeughaus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010101</key><name>Aargau</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K030101010301</key><name>Basel-Land</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-09-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-06-25T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-09-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2106</code><gender>m</gender><id>136</id><name>Loretan Willy</name><officialDenomination>Loretan Willy</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1112</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Armee verfügt über 39 Waffenplätze in 18 Kantonen. In allen bevölkerungsreichen Kantonen oder Agglomerationen befindet sich zumindest ein Waffenplatz. Zehn Kantone stellen der Armee einen eigenen Waffenplatz zur Verfügung. Dies ist ein Beleg für die Verwurzelung unseres Wehrwesens in unserem föderalen Staat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Verteilung und die Belegung von Waffenplätzen können generell nicht allein kostenmässige Überlegungen entscheidend sein. Übergeordnete staatspolitische und föderalistische Gründe sind ebenso ausschlaggebend dafür, dass nördlich des Jura im Raum der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der kantonale Waffenplatz Liestal erhalten bleiben soll. Auch die kantonalen Abstimmungsergebnisse über die Waffenplatz-Initiative können in diesem Zusammenhang kein Entscheidungskriterium für oder gegen einen bestimmten Kanton bilden. Die beiden kantonalen Waffenplätze Aarau und Liestal sollen deshalb nicht zueinander in Konkurrenz gesetzt oder sogar gegeneinander ausgespielt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem Grundsatzentscheid des VBS, den Waffenplatz Liestal weiter zu nutzen, hat der Kanton Basel-Landschaft einen Projektwettbewerb durchgeführt. Der Ausbau und die Sanierung der Kasernenanlage Liestal sind für drei Einheiten der Territorialinfanterie geplant und auf die Bedürfnisse der "Armee 95" mit dem Reduktionsschritt Progress ausgerichtet. Das Projekt des Kantons kann zurzeit mit den Bedürfnissen der Armee nach der nächsten Reform ("Armee 200X") noch nicht koordiniert werden. Die Weiterbearbeitung des Bauprojektes im Hinblick auf einen Kreditantrag mit einem künftigen militärischen Bauprogramm wird vollumfänglich auf die Rahmenbedingungen und Ausbildungskonzepte der "Armee 200X" abgestimmt sein müssen. Erst wenn dies erfolgt ist, wird ein Kreditantrag an die eidgenössischen Räte in Betracht gezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bauherr für die Projektierung und die Erstellung der Bauten ist der Kanton Basel-Landschaft. Die Freigabe der Projektierungskredite und die Kreditzusagen des VBS an den Kanton werden mit der Auflage der Abstimmung mit den Bedürfnissen der "Armee 200X" verbunden werden. Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keine Veranlassung, die Projektierungsarbeiten für den Standort Liestal einzustellen und die Projektierungskredite für diese Bauten zu blockieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Erneuerung und Modernisierung des kantonalen Waffenplatzes Aarau ist vor einigen Jahren abgeschlossen worden. Nach dem Entscheid, den Waffenplatz Liestal zu erhalten, ist die Sanierung dieser Kasernenanlage und der Bau einer Mehrzweckhalle unumgänglich. Es ist Sache des VBS, eine ausreichende Truppenbelegung auf beiden Waffenplätzen sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Liestal war seit jeher Waffenplatz der Infanterie. Mit Ausnahme der sanierungsbedürftigen Kaserne und der fehlenden Mehrzweckhalle verfügt Liestal im Oristal und auf dem Seltisberg über geeignetes Gelände und genügende Einrichtungen für die Ausbildung der Territorialinfanterie. Beide Schiessplätze sind im Eigentum des Bundes und wurden laufend an neue Ausbildungsbedürfnisse der Truppe angepasst. Für die Schulung an grösseren Objekten steht der Territorialinfanterie zudem das Zivilschutzzentrum Eiken/AG zur Verfügung, welches 1999 auf Kosten des VBS mit neuen Gebäuden zu einer Ortskampfanlage erweitert werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Kasernenanlagen Liestal und den Bau einer Mehrzweckhalle betragen gemäss den Kostenschätzungen des Wettbewerbsprojektes rund 32 Millionen Franken. Davon wird das VBS 70 Prozent (rund 22,4 Millionen Franken) direkt finanzieren. Somit wird der Kanton Basel-Landschaft noch 30 Prozent (rund 9,6 Millionen Franken) der gesamten Baukosten zu tragen haben. Dieser Kostenteiler entspricht der heute üblichen Praxis. Die Kredittranche für diese beiden Bauvorhaben ist in der mittelfristigen Bauplanung des VBS enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Unterschied zum Waffenplatz Liestal wurde 1982 mit dem Kanton Aargau für den kantonalen Waffenplatz Aarau vereinbart, dass der Bund 75 Prozent der Baukosten zu 3 Prozent verzinst und amortisiert (0,5 Prozent bis Ende 1992, 1 Prozent ab 1. Januar 1994).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Auf der Grundlage des Kostenteilers, 70 Prozent zu Lasten des Bundes und 30 Prozent zu Lasten des Kantons, sollen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem VBS und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Mit der zentralen Lage von Aarau einerseits und der vorhandenen Infrastruktur anderseits ist dieser Waffenplatz sogar besser geeignet als Liestal für die vorgesehene gesamtschweizerische Zentralisierung der Ausbildung der angehenden höheren Unteroffiziere und als Zentrum für Militärmusik. Der Waffenplatz Aarau eignet sich zudem sehr gut auch für die Durchführung von Kursen der Fortbildungsdienste der Truppe.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Planung einer bestandesmässig verkleinerten Armee benötigt das Heer für die Grundausbildung (Unteroffiziere, Rekruten) der Angehörigen der Kampfinfanterie anstelle der heutigen vier Waffenplätze nur noch deren drei. Dem Vernehmen nach ist beabsichtigt, für die Schutzinfanterie (Territorialinfanterie) als Standort neu den Waffenplatz Liestal zu bestimmen. Dies wirft im Kanton Aargau mit seinem traditionellen Infanterieausbildungswaffenplatz Aarau Fragen auf, wurde doch dieser in den letzten 15 Jahren für gegen 50 Millionen Franken (Bund rund 15 Millionen Franken) ausgebaut und modernisiert. Er könnte damit ohne weiteres als Ausbildungsstandort für die Ter Inf dienen, während Waffenplatz und Kaserne Liestal mit bedeutenden Aufwendungen, auch des Bundes, vorerst auf einen ähnlichen Standard gebracht werden müssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es nicht sinnvoll, zuerst optimal ausgestattete und zentral gelegene Waffenplätze zu nutzen, bevor man daran denkt, alte Kasernen mit grossem finanziellen Aufwand zu sanieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Gründe werden geltend gemacht, trotzdem den Waffenplatz Liestal als neuen Standort für die Ter Inf vorzusehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wer hätte die Sanierung des Waffenplatzes Liestal zu finanzieren, und in welchem Umfang (Bund, Kanton, Standortgemeinde)? Ist eine solche Finanzierung bereits sichergestellt, insbesondere beim VBS?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wäre im Falle Liestal ebenfalls eine mehrheitliche Finanzierung der Investitionen durch den Kanton vorgesehen, wie dies für Aarau der Fall war?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wurden dem Kanton Basel-Landschaft seitens des VBS bereits konkrete, verbindliche schriftliche Zusagen für eine Sanierung des Waffenplatzes Liestal abgegeben? Wenn ja, wie lauten sie?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Müsste nicht der Standort Aarau für die Ter Inf favorisiert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Waffenplätze und Zeughausbetriebe im Kanton Aargau</value></text></texts><title>Waffenplätze und Zeughausbetriebe im Kanton Aargau</title></affair>