{"id":19981113,"updated":"2025-06-24T23:18:41Z","additionalIndexing":"Ruanda;Aufrüstung;gerichtliche Untersuchung;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Unterschlagung;Verwendung der Hilfe","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-25T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L04K03040406","name":"Ruanda","type":1},{"key":"L05K0502020302","name":"Verbrechen gegen die Menschlichkeit","type":1},{"key":"L04K04020102","name":"Aufrüstung","type":2},{"key":"L05K1001040210","name":"Verwendung der Hilfe","type":2},{"key":"L04K05040102","name":"gerichtliche Untersuchung","type":2},{"key":"L06K050102010206","name":"Unterschlagung","type":2},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898725600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(906328800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1113","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p><\/p><p>Als Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat de Dardel nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>1.  Callisto Madavo, Vizepräsident der Weltbank für die Region Afrika, hat den Herren Chossudowsky und Galand bereits am 23. April 1997 geantwortet. Die Schweiz hat sich an der aus diesem Anlass in Washington angeregten Diskussion aktiv beteiligt und die Antwort als befriedigend bewertet. Diese Antwort zeigt, dass die Ausgaben der Bank und die Überwachung des Strukturanpassungskredits den festgelegten Politiken und Verfahren entsprachen. Vor dem Hintergrund der damaligen politischen Spannungen sollte der Kredit das Wirtschaftswachstum vorantreiben und die Armut eindämmen, um soziale Probleme und Konfliktpotentiale zu entschärfen. Die Finanzierung durch die Bank wurde aufgrund von wichtigen Vereinbarungen zur Verbesserung der Zuteilung der Haushaltmittel gewährt; diese Vereinbarungen wurden nach einer vertieften Analyse der öffentlichen Ausgaben zwischen November 1991 und Februar 1992 getroffen.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Im Rahmen dieses Kredits wurden 1991 und 1992 Macheten im Wert von 149'000 Dollar eingekauft, bei Gesamtausgaben von 55 Millionen Dollar. Die Macheten, in Afrika in der Landwirtschaft gebräuchlich, wurden als Agrarmaterial eingeführt; diese Kategorie steht nicht auf der Negativliste der Weltbank.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>2.   Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der Sozialdemokratischen Fraktion vom 20. September 1994 festhielt, wurde gegen Félicien Kabuga, seine Ehefrau und seine 7 Kinder auf Grundlage von Artikel 19 des Asylgesetzes eine Ausweisung nach Zaïre verfügt. Dieser Entscheid erging durch das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge. Der Ausweisungsentscheid wurde am 18. August 1994 in die Tat umgesetzt, und zwar nachdem auch nach Rücksprache mit dem Oberauditor der Armee feststand, dass eine Festnahme aufgrund der verfügbaren Elemente nicht zu verantworten war. Für die genauen Gründe, die dazu führten, dass auf eine Festnahme und die Einleitung eines Strafvefahrens verzichtet wurde, verweisen wir auf die Ausführungen in der erwähnten Interpellationsantwort, denen der Bundesrat  nichts beizufügen hat. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>3.  Jean Kambanda war nie Präsident der Volksbanken (\"banques populaires\"), sondern einer der drei Direktoren, die ihrerseits einem Exekutivsekretär unterstanden. Wenn Jean Kambanda nach Kivu geflohen ist, dann unabhängig von der Angestelltengruppe der Volksbanken, die ebenfalls in diese Region flüchteten. Jean Kambanda hat bei seinem Exil kein Volksbankenvermögen entwendet. Die Mittel waren entweder im Tresor der \"Union des Banques Populaires\" in Kigali blockiert, wo sie bis zur Öffnung durch die Vertreter der ruandischen Regierung, die im Juli 1994 die Macht ergriff, unangetastet blieben, oder sie wurden von lokalen Geschäftsbanken oder von der ruandischen Nationalbank verwahrt.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Beim Vormarsch der FPR-Truppen suchten rund hundertfünfzig Angestellte der Volksbanken Zuflucht in Zaire. Dabei nahmen sie die wenigen flüssigen Mittel, die sie besassen, mit sich (das Volksbankensystem war dazu angelegt, die Aufbewahrung grösserer Beträge in den Filialen zu verhindern); sowie andere Güter (Material, Autos), welche nach Bukavu in Sicherheit gebracht wurden. Die inzwischen aktualisierte Buchhaltung, die Schlüssel des Tresors sowie die Güter der lokalen Banken wurden anschliessend einem Mitglied der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit übergeben. Die Kontakte zwischen \"Inter-coopération\" (der Projektleitung) und dem Volksbankenpersonal verfolgten daher einzig das Ziel, die Kundenguthaben zu schützen, indem die Daten gesichert wurden, um das Geld den Berechtigten - Sparern und Gesellschaftern - zurückzuerstatten.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>4.   Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat dem Protokolldienst des EDA am 1. Juni 1994 einen Visumantrag für Pierre Rwagafilita übermittelt. Als Zweck dieses Besuchs wurde eine \"Dienstreise zum ruandischen Botschafter in Bern\" genannt. Weitere Angaben zur Tätigkeit oder zur Stellung von Pierre Rwagafilita wurden nicht geliefert. Nach Absprache mit dem Bundesamt für Ausländerfragen gestattete der Protokolldienst der Botschaft in Kinshasa, ein Visum für 15 Tage auszustellen. Zum Zeitpunkt der Visumerteilung gab es noch keine Liste unerwünschter Personen aus Ruanda.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>5. Gaspard Ruhumuliza stellte am 27. August 1994 in der Schweiz ein Asylgesuch. In seiner Entscheidung vom 10. Februar 1997 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge das Gesuch mit Berufung auf die Anwendung von Art. 1F des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ab; dessen Bestimmungen sind nicht anwendbar auf Personen, für die ernsthafte Gründe für den Verdacht bestehen, dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne der internationalen Verträge begangen haben, welche Bestimmungen zur Verhinderung solcher Verbrechen enthalten (Art.1F Buchst. A Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge). <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Gaspard Ruhumuliza legte am 14. März 1997 gegen diesen Entscheid Rekurs ein. Sein Rekurs ist bei der schweizerischen Asylrekurskommission noch hängig. <\/p><p><\/p><p>Der Fall Ruhumuliza ist ebenfalls dem Oberauditorat bekannt, welches die notwendigen Nachforschungen durchgeführt hat um festzustellen, ob Grund besteht, ein Strafverfahren gegen ihn zu eröffnen wegen Verbrechen gegen die Menschheit. <\/p><p><\/p><p>Gaspard Ruhumuliza ist Präsident der ruandischen Stiftung \"La Cordée\", einer am 2. Mai 1994 in Bern gegründeten Bürgerorganisation zur Förderung der demokratischen Institutionen und zur Wahrung der Menschenrechte. Weder das Bundesamt für Flüchtlinge noch die DEZA kennen die Finanzierungsquellen dieser Organisation.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>6.Der Bundesrat hat die Schlussfolgerungen des Berichtes Wirz auf der Grundlage der bislang bekannten Informationen und Tatsachen über die Tätigkeit von James Gasana als ruandischer Verteidigungsminister zur Kenntnis genommen. Er betrachtet es Sache der ruandischen Regierung, Nachforschungen im Sinne des Fragestellers durchzuführen.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat hat durch die Arbeitsgruppe Voyame die Beziehungen der Schweiz mit Ruanda und das Engagement der Entwicklungszusammenarbeit über die letzten 30 Jahre evaluieren lassen. Der Bericht wurde dem Parlament verteilt und veröffentlicht. Sollten in der Zukunft wesentliche neue Erkenntnisse bekannt werden, wäre der Bundesrat bereit, der Gruppe Voyame ein Zusatzmandat für ergänzende Ueberprüfungen zu erteilen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Im Bericht Chossudowsky und Galand vom Oktober 1996 heisst es, die Hilfe der Weltbank an Ruanda sei von der ruandischen Regierung in den Jahren 1990 - 1994 systematisch für den Kauf von Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung missbraucht worden. Ein Kredit AID 2271 R.W. wurde teilweise für den Kauf von 500 Tonnen Macheten verwendet. Haben die schweizerischen Vertreter bei der Weltbank und der ruandischen Regierung eine Kontrolle ausgeübt; haben sie auf die eine oder andere Weise versucht, diese Zweckentfremdung zu verhindern?<\/p><p>2. Wer hat 1994 beschlossen, Félicien Kabuga, Eigentümer von \"Radio des Mille Collines\" und erwiesener Mörder am Volk, des Landes zu verweisen, anstatt ihn festzunehmen und der Justiz zu übergeben? War es der Chef der Fremdenpolizei? War es der Vorsteher des EJPD? Welche Gründe genau haben dazu geführt, dass auf die Eröffnung einer Strafuntersuchung verzichtet wurde?<\/p><p>3. Die DEZA hat sich an der Konzipierung und - mit einem Betrag von 30 Millionen Schweizerfranken - an der Finanzierung der ruandischen Volksbanken beteiligt. Diese standen unter der Leitung von Jean Kambanda, der im April 1994 in der selbsternannten interimistischen Regierung Premierminister wurde, das heisst in derjenigen Regierung, die den Genozid an 800'000 bis einer Million gemässigten Tutsis und Hutus verübt hat. Jean Kambanda und die übrigen Verantwortlichen der Volksbanken sind im Juli 1994 in die zairische Provinz Kiwu geflohen. Sie haben dabei sämtliches Geld der Volksbanken mitgenommen und damit Waffen für die Bewaffneten Streitkräfte Ruandas (FAR) und für die Milizen, die den Völkermord begingen, gekauft. Stimmt es, dass die Mitarbeiter der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit nach dem Ende des Völkermordes weiterhin Beziehungen zu den nach Zaire geflohenen Verantwortlichen der Volksbanken unterhalten haben? Was für Massnahmen haben die schweizerischen Verantwortlichen getroffen, damit die Geldmittel nach Ruanda zurückgelangen?<\/p><p>4. Auf dem Höhepunkt des Völkermordes, im Juni 1994, erhielt Oberst Ragwafilita ein Visum für die Einreise in die Schweiz, wo er für die FAR und die Volksmordmilizen sehr grosse Waffenkäufe tätigte. Wie konnte dieser Mann ein Visa erhalten, und warum wurden seine unheilvollen Geschäfte nicht verhindert?<\/p><p>5. Gaspard Ruhumuliza, Minister in der interimistischen Regierung, der den Genozid von 1994 begangen hat, lebt in der Schweiz. Hat er politisches Asyl erhalten? Stimmt es, dass er eine NGO leitet? Falls ja, welche öffentlichen oder privaten Institutionen finanzieren diese nichtstaatliche Organisation?<\/p><p>6. Albert WIRZ, der von der DEZA als Experte eingesetzt wird, behauptet, die von James GASANA im Oktober 1992 erstellte Liste von Tutsis (deren Kinder sich mutmasslich dem FPR angeschlossen haben) dürfe nicht mit der Vorbereitung des Völkermordes in Zusammenhang gebracht werden. Ist die schweizerische Regierung bereit, sich bei den ruandischen Behörden nach dem Schicksal der auf dieser Liste aufgeführten Personen zu erkundigen? Leben diese Leute noch?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweiz-Ruanda. Fragen zum Völkermord"}],"title":"Schweiz-Ruanda. Fragen zum Völkermord"}