{"id":19981141,"updated":"2025-06-24T23:15:51Z","additionalIndexing":"Deutschland;Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo;Rückwanderung","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K01080309","name":"Rückwanderung","type":2},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":2},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-10-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907020000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(908920800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1141","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen vom 20. Dezember 1993) regelt u. a. die zwangsweise Rückführung über das Gebiet des anderen Vertragsstaates. Solche Rückführungen über einen Drittstaat werden Durchbeförderungen genannt. Für die Prüfung von solchen Durchbeförderungsbegehren der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Flüchtlinge zuständig.<\/p><p>Die deutschen Behörden haben keine offiziellen Transitbegehren gestellt, welche darauf zielen, jugoslawische Staatsangehörige über die Schweiz nach der Bundesrepublik Jugoslawien zurückzuführen. Es sind diesbezüglich auch keine Abklärungen und Diskussionen im Gange.<\/p><p>Eine Bewilligung zur Durchbeförderung wird prinzipiell nur erteilt, wenn die Einreise im Zielland gewährleistet ist. Diese Voraussetzung wäre im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da das Abkommen und die dazugehörenden Protokolle zwischen Deutschland und Jugoslawien nur direkte Rückführungen von deutschen Flughäfen aus nach Jugoslawien vorsehen. Aufgrund des Landeverbotes gegenüber der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT in Deutschland wurde dieses Abkommen von der jugoslawischen Regierung suspendiert. Somit sind Rückführungen von jugoslawischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, zum heutigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Ein Ausweichen über die Schweiz würden die jugoslawischen Behörden nicht akzeptieren.<\/p><p>Das Prinzip des Non-refoulement ist in jedem Fall - auch bei der Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen - zu beachten. Grundsätzlich und unabhängig vom Fall der Bundesrepublik Jugoslawien kann gemäss Artikel 7 des Rückübernahmeabkommens die Durchbeförderung u. a. abgelehnt werden, wenn die betroffene Person im Zielstaat der Gefahr der politischen Verfolgung ausgesetzt ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1901\/98 der EU gilt ein Start- und Landeverbot für jugoslawische Fluggesellschaften in den meisten europäischen Staaten, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland. In der Folge hat die Bundesrepublik Jugoslawien das am 1. Dezember 1996 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die Rückführung und Rückübernahme von ausreisepflichtigen deutschen und jugoslawischen Staatsangehörigen sistiert. Ob das Abkommen jugoslawischerseits gänzlich gekündigt werden soll, ist derzeit noch nicht bekannt.<\/p><p>Mit einer Kurzmitteilung vom 10. September 1998 an die Regierungen, die Landesanwaltschaft Bayern, den Präsidenten des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes und den Präsidenten des Bayrischen Verwaltungsgerichtes hat das Bayrische Staatsministerium des Inneren informiert: \"Derzeit wird intensiv geprüft, ob alternative Rückführungswege und gegebenenfalls welche gangbar sind. Konkret abgeklärt wird u. a. die technische Möglichkeit einer Rückführung über die Schweiz.\" Der Ausgang dieser Bemühungen sei noch offen.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:<\/p><p>- Welches Departement bzw. welche Behörde ist schweizerischerseits mit den von Bayern eingeleiteten Abklärungen befasst?<\/p><p>- Welches ist der aktuelle Stand der Abklärungen?<\/p><p>- Welche Art einer allfälligen Zusammenarbeit zwischen Bayern und der Schweiz ist vorgesehen, und in welcher Form wird sie schriftlich fixiert?<\/p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass mit diesem potentiellen Vorgehen ein einzelnes Bundesland in einer Angelegenheit unterstützt werden soll, in der die deutsche Bundesregierung explizit anders entschieden hat?<\/p><p>- Welche Massnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass allfällige Abschiebungen, die aus Bayern via die Schweiz nach der Bundesrepublik Jugoslawien erfolgen, nicht gegen das Non-refoulement verstossen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abklärungen über die \"technische Möglichkeit einer Rückführung\" aus Deutschland nach Kosovo via die Schweiz"}],"title":"Abklärungen über die \"technische Möglichkeit einer Rückführung\" aus Deutschland nach Kosovo via die Schweiz"}