{"id":19981151,"updated":"2025-06-24T21:04:36Z","additionalIndexing":"Anerkennung der Zeugnisse;Fachhochschule;Qualitätssicherung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2398,"gender":"m","id":335,"name":"Kofmel Peter","officialDenomination":"Kofmel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L05K1302050102","name":"Fachhochschule","type":1},{"key":"L06K070305020401","name":"Qualitätssicherung","type":2},{"key":"L04K13030102","name":"Anerkennung der Zeugnisse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907538400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(911948400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2398,"gender":"m","id":335,"name":"Kofmel Peter","officialDenomination":"Kofmel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1151","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt mit grossem Interesse die Entwicklung der Fachhochschulen. Dabei ist ihm nicht entgangen, dass von einzelnen Trägerschaften versucht wird, die Auflagen des Bundesrates zu umgehen. Teilweise entsteht auch der Eindruck, diese Auflagen würden lediglich als unverbindliche Empfehlungen interpretiert.<\/p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, im Jahr 2000 das Parlament mittels Zwischenbericht über den Stand des Aufbauprozesses der Fachhochschulen zu orientieren, zumal zu diesem Zeitpunkt erste Ergebnisse der qualitativen Beurteilung der Fachhochschulen vorliegen werden. Aufgrund der eingangs genannten Beobachtungen ist es durchaus denkbar, dass sich bereits zu jenem Zeitpunkt gewisse Korrekturen und Massnahmen aufdrängen.<\/p><p>Das Fachhochschulgesetz schreibt vor, dass die Fachhochschulen ein eigenes Qualitätsmanagement einzurichten haben. Aus ordnungspolitischen Gründen, aber auch aufgrund der Vielzahl von Methoden und Anbietern sollen die Fachhochschulen in der Wahl des Evaluationssystems frei bleiben. Die Eidgenössische Fachhochschulkommission wird die Wirksamkeit dieses selbst gewählten Systems mit einer sogenannten Meta-Evaluation überprüfen. Dazu ist eine \"peer review\" vorgesehen, d. h., in- und ausländische Experten beurteilen die Qualität der einzelnen Studienrichtungen.<\/p><p>Die aufgeworfenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. Artikel 14 Absatz 4 des Fachhochschulgesetzes (FHSG) sieht vor, dass der Bundesrat die Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule mit Auflagen verbinden, befristen oder zurückziehen kann, wenn die Voraussetzungen zur Führung nicht mehr erfüllt sind oder die Schule die Zielvorgaben missachtet.<\/p><p>2. Als vom Bund zusätzlich vorgegebene Qualitätsmerkmale werden während einer ersten Phase bis zur Anerkennung der ersten Diplome folgende Indikatoren geprüft:<\/p><p>- Anzahl und Erfolg der Weiterbildungsveranstaltungen;<\/p><p>- Anzahl und Erfolg von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie deren Transfer in die Wirtschaft.<\/p><p>3. Artikel 14 Absatz 4 FHSG schreibt vor, dass Trägerschaft und Standortkanton anzuhören sind, falls entsprechende Massnahmen getroffen werden.<\/p><p>4. Die internationale Anerkennung unserer Diplome hängt auch wesentlich von der Regelung der Übertrittsbestimmungen in unserem eigenen Lande ab. Der Bundesrat begrüsst deshalb die zwischen dem Schweizerischen Fachhochschulrat und dem ETH-Rat getroffene Vereinbarung über die Regelung der Übertritte und die Anerkennung der Studienleistungen, welche für den Erfolg von Verhandlungen auf internationaler Ebene eine wesentliche Voraussetzung bilden. Er erwartet, dass von dieser Vereinbarung positive Präjudizwirkungen auf die Verhandlungen zwischen den Fachhochschulen und den kantonalen Universitäten bezüglich der Übertrittsregelung in anderen Studienbereichen ausgehen. Sobald zwischen den Fachhochschulen und den universitären Hochschulen auch in den anderen Bereichen Vereinbarungen getroffen sind, werden Bund und Kantone gemeinsam auf die internationale Anerkennung unserer Fachhochschuldiplome hinwirken können. Dabei ist vorgesehen, dass Vertreter der wichtigsten Akkreditierungsorgane aus den massgeblichen Ländern in die Schweiz eingeladen werden, um ihnen vor Ort das System der Fachhochschulen erklären und die Qualität der Erfüllung des Leistungsauftrages demonstrieren zu können.<\/p><p>5. Im Rahmen der Botschaft über die Massnahmen im Bereich Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000 bis 2003 schlägt der Bundesrat eine Gesetzesänderung vor, welche die Einführung einer leistungsbezogenen Subventionierung der Betriebskosten der Fachhochschulen schon im Jahre 2000 ermöglicht. Ziel dieser Massnahme ist es, Qualität und Effizienz der Fachhochschulen zu honorieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der \"NZZ\" vom 5. Oktober 1998 (Nr. 230, S. 10) ist Folgendes zu lesen: \"Er (Prof. Sieber, Direktor BBT) rechnet deshalb damit, dass der Bundesrat auf Antrag der Fachhochschulkommission, die mit der Qualitätssicherung betraut ist, bereits vor Abschluss der Reformphase im Jahre 2003 provisorisch erteilte Anerkennungen wieder zurückziehen könnte.\"<\/p><p>Ich gestatte mir, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bis zum heutigen Datum wenig ordnende Hinweise aus dem Bundeshaus an die Fachhochschulen gelangt sind. Jede Schule baut zurzeit ihr eigenes Qualitätssicherungssystem auf. Die Folge wird sein, dass Quervergleiche und Benchmarking ausserordentlich erschwert sein werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass von den zuständigen Bundesstellen eine höchst detaillierte, neunstufige Deckungsbeitragsrechnung verlangt wird, wie sie in der freien Wirtschaft so kompliziert kaum anzutreffen ist.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat an:<\/p><p>1. Aufgrund welcher Gesetzesbestimmungen will der Bundesrat provisorische Anerkennungen zurückziehen?<\/p><p>2. Welche Qualitätsmerkmale werden wie erhoben?<\/p><p>3. In welcher Form werden die direkt betroffenen Kantone und die Schulen selbst in entsprechende Entscheidungsverfahren einbezogen?<\/p><p>4. Was beabsichtigt er vorzukehren, um den Fachhochschuldiplomen die erwartete internationale Anerkennung zuteil werden zu lassen?<\/p><p>5. Mit welchen Verschärfungen des Fachhochschulgesetzes sollen die Fachhochschulen \"zur kulturellen Umpolung gezwungen werden\" (\"NZZ\", 5. Oktober 1998, S. 9)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verschärfung der Fachhochschul-Gesetzgebung"}],"title":"Verschärfung der Fachhochschul-Gesetzgebung"}