{"id":19981172,"updated":"2025-06-24T23:23:20Z","additionalIndexing":"Panzer;Waffenhandel;Submissionswesen;Vermarktung (speziell);USA","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L05K0402040204","name":"Panzer","type":1},{"key":"L04K07010305","name":"Submissionswesen","type":1},{"key":"L04K07010103","name":"Vermarktung (speziell)","type":2},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":2},{"key":"L04K04020205","name":"Waffenhandel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907884000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(911948400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1172","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zwischen der Herstellerfirma der M-109, UDLP, und der SW wurde ein Zusammenarbeitsvertrag (\"teaming agreement\") für die internationale Vermarktung des Schweizer M-109-Kampfwertsteigerungsprogramms abgeschlossen.<\/p><p>Normalerweise tritt UDLP als Marketingverantwortliche aufgrund ihrer weltweiten Geschäftsbeziehungen mit ihrem Waffensystem M-109 auf.<\/p><p>Beim Verkauf von Rüstungsmaterial an Dritte machen es die US-Regierungsstellen in der Regel zur Auflage, dass der Käufer Änderungen und Verbesserungen, die er später an diesem Material vornimmt, der US-Regierung meldet und ihr die entsprechenden technischen Unterlagen zur Verfügung stellt. Diese Forderung wird daraus abgeleitet, dass sich die US-Army auch für Material, das von ausländischen Armeen eingesetzt wird, bezüglich Sicherheit und Systemleistung als verantwortlich betrachtet.<\/p><p>Bei der Beschaffung der Panzerhaubitzen ist die Schweiz eine derartige Verpflichtung eingegangen. Die US-Regierungsstellen leiten nun, nicht letztlich auf Druck der Herstellerfirma UDLP, daraus ab, auch ein Mitsprache- und Beteiligungsrecht am schweizerischen Kampfwertsteigerungsprogramm zu haben.<\/p><p>2. Der SW wurden von der Gruppe Rüstung für die Entwicklung und Herstellung von zwei kampfwertgesteigerten Panzerhaubitzen Aufträge im Betrag von rund 65 Millionen Franken erteilt. Die Finanzierung erfolgte im Rahmen eines PEB-Programmes (Projektierung, Evaluation und Beschaffungsvorbereitung), früher FEVP genannt. Darin eingeschlossen sind sämtliche Aufwendungen für die Erprobungen und Tätigkeiten bis zur Seriereife inklusive der dazu benötigten Munition. Ein Teil der Entwicklungskosten steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Kampfwertsteigerungsprogramm. Diese wurden in allgemeine Verbesserungen, insbesondere im Bereich \"Zuverlässigkeit\", investiert. Ein weiterer Anteil dieser Position wurde zur Verbesserung der zum Teil bereits seit Anfang der siebziger Jahre im Dienst stehenden Panzerhaubitzenflotte aufgewendet. Dazu kommen Eigenleistungen der SW im Umfang von etwa 10 Millionen Franken.<\/p><p>Das Parlament bewilligte bisher im Rahmen der Rüstungsprogramme 1995 und 1997 die Seriebeschaffung der M-109-Kampfwertsteigerungs-Fahrzeuge. Mit diesen Krediten wurden keine Entwicklungskosten abgegolten.<\/p><p>Aus dem Schweizer Programm resultiert für UDLP ein relativ geringer Anteil an Wertschöpfung.<\/p><p>Die SW erwartet in den nächsten fünf bis sieben Jahren einen Auftragseingang von 50 bis 200 Millionen Franken. Das Auftragsvolumen von UDLP wird mit 75 bis 300 Millionen Franken beziffert (darin ist der SW-Anteil enthalten). Vom Auftragsvolumen UDLP fliesst ein erheblicher Anteil in das US-eigene Watervliet-Arsenal, welches Teile der Waffenanlage produziert.<\/p><p>3. Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Verpflichtung für ein Mitspracherecht haben die US-Behörden, nach dem Vertragsabschluss der SW mit den Arabischen Emiraten über das Modernisierungsprogramm für 85 holländische M-109, begonnen, Druck auf die Schweiz auszuüben. Der Auslöser dazu war die Firma UDLP, die ihrerseits die US-Regierung unter politischen Druck gesetzt hatte, weil UDLP ein wesentlich teureres Konkurrenzprogramm hat. Die beteiligten Stellen der US-Army waren bemüht, eine vermittelnde Rolle einzunehmen.<\/p><p>4. Das unter Antwort zu Frage 1 erwähnte vertraglich abgeschlossene \"teaming agreement\" regelt die Marktaufteilung und definiert die von der SW zu liefernden Subsysteme (\"modules\") und Baugruppen.<\/p><p>Zur Überwachung und Steuerung der Marktaktivitäten und Geschäftsabläufe, auch im Sinne einer Kostentransparenz, wurde ein Aufsichtsorgan (\"steering group\") aus je drei Vertretern von UDLP und SW geschaffen, das sich in regelmässigen Abständen trifft.<\/p><p>Die Marketinggruppe bearbeitet nach Bedarf systematisch die Kundenauftritte und die abzugebenden Offerten und berichtet der \"steering group\" über den Fortschritt der Arbeiten. Eine technische Gruppe, zusammengesetzt aus Vertretern beider Firmen, bearbeitet die technischen Details und Schnittstellenprobleme.<\/p><p>5. Zwischen den USA und der Schweiz besteht traditionsgemäss im Rüstungsbereich eine langjährige offene Beziehung, bei der die zuständigen Regierungsstellen die sehr restriktive US-Gesetzgebung weitestgehend zugunsten der Schweizer Instanzen auslegen. So wurden der Schweiz in der Vergangenheit Lizenzen in Projekten mit Schlüsseltechnologien gewährt (Dragon, TOW, Stinger, F-5, F\/A-18 usw.), zu denen andere Nationen keinen Zugang hatten.<\/p><p>Das Problem im System M-109 ist nicht in erster Linie auf das Verhalten der Regierungsstellen, sondern auf die Einflussnahme der Rüstungsindustrie zurückzuführen.<\/p><p>6. In Zukunft sind Vereinbarungen zu Rüstungsgeschäften bezüglich den industriellen Aspekten vermehrt Beachtung zu schenken und mit der beteiligten Industrie abzusprechen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das innenpolitisch grundsätzlich umstrittene Kampfwertsteigerungsprogramm für die Panzerhaubitze M-109 der Schweizerischen Unternehmung für Waffensysteme Thun (SW) ist technologisch auf dem Weltmarkt ein absolutes Spitzenprodukt. Da ausserhalb der USA weltweit etwa 3000 M-109-Geräte in Betrieb sind, eröffnete sich die SW mit ihrem Produkt ein potentielles Auftragsvolumen von über 1 Milliarde Franken. Die Herstellerin der M-109, die US-Firma United Defense L. P. (UDLP), erhob jedoch gegen die alleinige Vermarktung des SW-Modernisierungsprogramms Einspruch, so dass SW und UDLP im Frühjahr eine Vereinbarung für eine \"gemeinsame Betreibung\" der Kampfwertsteigerungsprogramme unterzeichneten, die die SW ein Auftragsvolumen von \"50 bis 200 Millionen Franken erwarten lassen\" (Zitat aus der VBS-Pressemitteilung vom 8. April 1998). In diesem Zusammenhang stellen sich einige heikle Fragen, die ich den Bundesrat zu beantworten bitte:<\/p><p>1. Wie lautete der Vertragsabschnitt zwischen der SW und der UDLP bzw. \"die Forderungen aus früheren Abmachungen mit der US-Army\", welche die SW an der alleinigen Vermarktung ihres Produktes behinderte?<\/p><p>2. Wieviel hat die SW in die technologische Entwicklung des Kampfwertsteigerungsprogramms investiert, wieviel hat der Bund durch den Auftrag im Rüstungsprogramm 1997 abgegolten, und welches Auftragsvolumen erwartet nun die UDLP, ohne an den Entwicklungskosten teilgehabt zu haben?<\/p><p>3. Wie und welchen politischen Druck haben die US-Behörden auf die Schweiz ausgeübt, damit die SW zu einer Vereinbarung mit der UDLP bereit war?<\/p><p>4. Welche Gewähr hat die SW, damit die \"gemeinsame Betreibung der weltweiten Vermarktung\" auch zu Aufträgen führt, an denen beide Vertragspartner entsprechend ihren Aufwendungen einen fairen Anteil haben?<\/p><p>5. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, eine schweizerische Firma würde daran gehindert einen Trumpf zu spielen, weil die Schweiz machtpolitisch mit den USA nicht mithalten kann?<\/p><p>6. Welche Schlussfolgerungen zieht er generell aus dieser Erfahrung für die zukünftige Geschäftspolitik der SW im besonderen und der RUAG im allgemeinen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vermarktungsvereinbarung der Schweizerischen Unternehmung für Waffensysteme Thun (SW)"}],"title":"Vermarktungsvereinbarung der Schweizerischen Unternehmung für Waffensysteme Thun (SW)"}