{"id":19983019,"updated":"2024-04-10T08:59:12Z","additionalIndexing":"Bürgerkrieg;Ausschaffung;Botschaft im Ausland;Algerien","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-01-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4511"},"descriptors":[{"key":"L06K030401020101","name":"Algerien","type":1},{"key":"L06K100201020103","name":"Botschaft im 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Juni 1997 (97.1063) und vom 25. September 1997 (97.1121) hat der Bundesrat die Praxis der Schweizer Behörden bei der Aufnahme von algerischen Staatsangehörigen ausführlich dargelegt. Seinen Erklärungen möchte er Folgendes hinzufügen:<\/p><p>1. Wie beim letztjährigen Ramadan kam es auch im Januar 1998 zu einem Ausbruch von Gewalt. Während einige Städte verschont blieben, wurden in anderen Attentate verübt. In Algier war nach der Verstärkung der Sicherheitsmassnahmen und der Durchkämmung der Gegend um Algier scheinbar wieder Ruhe eingekehrt, doch seit Beginn des Ramadan herrscht dort infolge einiger Attentate erneut ein Klima der Unsicherheit. In Anbetracht der begrenzten Zahl von Attentaten in den städtischen Zentren und angesichts der gegenwärtigen Situation ist das Risiko in den Städten, Opfer von Gewalttaten zu werden, nicht gross.<\/p><p>2. Die Sicherheitslage wird in Algier besser beurteilt als noch im September 1994, so dass der Bundesrat am 2. März 1998 beschlossen hat, die Schweizer Botschaft in Algerien innerhalb der nächsten Monate wieder zu eröffnen.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die dringlichen Einfachen Anfragen Vermot den rechtlichen Aspekt des Wegweisungsentscheids erläutert, weshalb er nicht noch einmal darauf einzugehen braucht. Vom Gewaltausbruch während des Ramadan waren hauptsächlich zwei Gebiete betroffen. Im Landesinnern, das heisst im Todesdreieck der Mitidja, sowie im Westen, namentlich in der Gebirgsregion Ouarsenis, wurden mehrere Massaker begangen. Hingegen war es im Süden und Osten relativ ruhig. Dasselbe gilt für die grossen Städte im Westen, darunter Oran, die von der Gewalt sozusagen verschont blieben.<\/p><p>Ausserdem gehören die meisten algerischen Asylsuchenden nicht zu einer Risikogruppe. Die Opfer der jüngsten Massaker waren hauptsächlich Personen aus abgeschiedenen Weilern. Die Asylsuchenden sind jedoch fast ausschliesslich Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die aus den grossen Städten stammen. Von den 171 algerischen Staatsangehörigen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 1997 in der Schweiz um Asyl ersuchten, waren 163 mehrheitlich ledige Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die aus grossen städtischen Zentren wie Annaba, Oran, Algier oder Constantine kamen. 1997 konnte das BFF 22 zurückgezogene Asylgesuche verzeichnen. In 47 Fällen musste es das Verfahren vor irgendeinem materiellen Entscheid abschliessen und in 63 Fällen einen Nichteintretensentscheid treffen, wobei der Grund meistens das Verschwinden der betreffenden Person gewesen war. Dies sind immerhin 33 Prozent der 1997 vom BFF erledigten algerischen Asylgesuche.<\/p><p>Überdies besteht zwischen den europäischen Ländern und Algerien ein reger Schiffs- und Flugverkehr. Gemäss den letzten Angaben, welche dem BFF vorliegen, betrug 1997 die Zahl der Reisenden, darunter Einwandererfamilien, die sich nach Algerien begaben, schätzungsweise 1,5 Millionen. Was Frankreich anbelangt, belief sich die Zahl der Passagiere, die auf dem Flugweg von Paris nach Algerien reisten, im vergangenen Jahr auf nahezu 370 000, wobei täglich vier bis fünf Flugzeuge von Paris zu einem der sieben internationalen Flughäfen Algeriens flogen. Hinzu kommen die auf dem Seeweg transportierten Passagiere: Rund 139 000 Passagiere bestiegen in Marseille ein nach Algerien auslaufendes Schiff, während rund 74 000 in dieser Stadt von Bord gingen. Zwischen der Schweiz und Algerien waren letztes Jahr über 10 000 Personen mit dem Flugzeug unterwegs.<\/p><p>Wie der Bundesrat bereits gesagt hat, tut die Schweiz gut daran, die Praxis anderer europäischer Länder zu beobachten. Nur wenn die Schweiz ihre Praxis mit derjenigen der anderen Aufnahmeländer in Einklang bringt, kann sie verhindern, dass sie als Asylland übermässig attraktiv wirkt. Nach den vorliegenden Informationen beabsichtigen die wichtigsten der betroffenen Länder keine Änderung ihrer Praxis, was die algerischen Asylsuchenden anbelangt. So hat sich beispielsweise in Deutschland die Innenministerkonferenz am 2. Februar 1998 gegen eine allfällige Einstellung der Rückweisungen ausgesprochen.<\/p><p>Der Bundesrat hält daher die Prüfung jedes einzelnen Falles für ein geeignetes Mittel und vertritt die Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt wäre, für die Ausschaffung abgewiesener algerischer Asylsuchender ein Moratorium zu verhängen. Hervorzuheben ist auch, dass 1997 nur 20 algerische Asylsuchende unter Zwang in die Heimat zurückgeführt wurden und dass seit November 1997 die Kantone zum Zeitpunkt des Wegweisungsvollzugs durchweg mit dem BFF in Kontakt treten, wodurch sichergestellt wird, dass die Rückführung unter den jeweiligen aktuellen Umständen zumutbar ist. In der Zeit um den Ramadan hat das BFF nur in zwei Fällen, welche ihm von den kantonalen Behörden unterbreitet worden waren, seine Zustimmung zum Vollzug der Wegweisung nach Algerien gegeben, und in beiden Fällen handelte es sich um straffällige Asylbewerber.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es vergeht kein Tag, an dem die Medien nicht von Scheusslichkeiten berichten, die nicht näher bekannte Elemente in Algerien an der Zivilbevölkerung begehen.<\/p><p>Während sich diese unqualifizierbaren Handlungen lange Zeit fern der Hauptstadt abspielten, sind von den Massakern jetzt Kinder, Frauen und Männer in den Vororten von Algier betroffen.<\/p><p>Angesichts dieser Vorgänge stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist er der Meinung, Algier sei immer noch eine sichere Stadt, wie dies vom Bundesamt für Flüchtlinge und vom EJPD weiterhin behauptet wird?<\/p><p>2. Wie erklärt er die widersprüchlichen Haltungen des EJPD, das Algier als \"sichere Stadt\" betrachtet, und des EDA, das den Entscheid für die Wiedereröffnung der Schweizer Botschaft in dieser Stadt von einem Monat auf den andern verschiebt, indem es darauf hinweist, dass grosse Investitionen nötig wären, um die Sicherheit der diplomatischen Vertretung zu gewährleisten?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, es wäre dringend nötig, für die Ausschaffung algerischer Asylgesuchsteller und Asylgesuchstellerinnen ein Moratorium zu verhängen, das so lange gelten soll, als die Lage dermassen dramatisch bleibt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Algerien. Politische Lage und Wiedereröffnung der Schweizer Botschaft"}],"title":"Algerien. Politische Lage und Wiedereröffnung der Schweizer Botschaft"}