{"id":19983024,"updated":"2024-04-10T09:00:13Z","additionalIndexing":"Medizin;Expertise;medizinische Forschung;Patient\/in;Haftung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-01-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4511"},"descriptors":[{"key":"L03K010502","name":"Medizin","type":1},{"key":"L04K05070202","name":"Haftung","type":1},{"key":"L04K02020601","name":"Expertise","type":2},{"key":"L04K01050512","name":"medizinische 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Schutz vor weiteren gleichen oder ähnlichen Zwischenfällen<\/p><p>Der beste Schutz vor der Wiederholung eines bedauerlichen Zwischenfalls ist das Wissen darum, wie es dazu kommen konnte. Heute wird dieses Wissen kaum verbreitet, da die \"Verursacher\" nicht informieren können, ohne ihre Stellung in einem eventuell stattfindenden Prozess zu gefährden. Während einer anschliessenden langen Phase des laufenden Verfahrens wird aus Prinzip weder vom Gericht noch von Klägern oder Beklagten informiert. Die Behörden halten sich ebenfalls still, weil sie das Verfahren nicht beeinflussen wollen. Nach dem Gerichtsurteil wird zwar das Gutachten eines allfälligen gerichtlichen Obergutachters bekannt. Die Privatgutachten (welche oft viel Wissenswertes enthalten) bleiben aber meist unpubliziert. Meist erfahren auch Fachkreise nur von einem Zwischenfall, wenn die Medien darüber berichten. Die entsprechenden Berichte sind aber fast immer so generell, dass daraus kaum spezifische Schlüsse gezogen werden können, welche Verfahren allenfalls wie zu ändern wären.<\/p><p>Eine Gutachtensammelstelle würde vermehrt zur Publikation von Studien anregen, welche sich ausserordentlich vorteilhaft auf die Prophylaxe möglicher Zwischenfälle auswirken könnten.<\/p><p>2. Rechtlicher Schutz der Patienten<\/p><p>Passiert Ärzten möglicherweise ein Kunstfehler, so rufen sie ihre Haftpflichtversicherungen an. Diese verfügen bereits heute über eine enorme Sammlung von Gutachten und Prozessunterlagen aus früheren Fällen. Sie können daher die Ärzte ausserordentlich kompetent beraten in bezug auf das günstigste weitere Verhalten, z. B. was gesagt werden darf, aber auch die möglichen Prozesschancen bei einer allfälligen Klage der Geschädigten.<\/p><p>Auf der Seite der Patienten gibt es einen derartigen Informationspool nicht. Zwar gibt es spezialisierte Anwälte. Aber auch die Versiertesten unter ihnen haben nicht annähernd vergleichbare Möglichkeiten, sich zu dokumentieren. Im Interesse der Rechtsgleichheit und der Prozesssicherheit ist es dringend nötig, dass mit einer Gutachtensammelstelle hier ein Gegengewicht geschaffen wird.<\/p><p>3. Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus<\/p><p>In vieldiskutierten Prozessen, aber auch beim Abwägen von Patienten, ob in einem bestimmten Fall Klage erhoben werden sollte, wird immer wieder der (meist unberechtigte) Verdacht erhoben, dass Ärztegutachter sowieso ihre Kollegen decken würden. Die Veröffentlichung der Gutachten in einem Prozess würde hier Klarheit und Sicherheit schaffen. Mit der Veröffentlichung würden Gutachten von Ärzten auch vermehrt einer kritischen Analyse durch Fachkollegen unterzogen werden können. Daraus würden sich mit Sicherheit Diskussionen ergeben, welche Zwischenfälle und Komplikationen von Behandlungen vermindern helfen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat anerkennt, dass eine Gutachterstelle einen gewissen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit in der Medizin zu leisten vermöchte: Heute bestehen zwar bereits Gutachterstellen zur Abklärung medizinischer Zwischenfälle, wie beispielsweise diejenige der Verbindung der Schweizer Ärzte\/FMH. Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass aus Gründen des Datenschutzes und des Urheberrechts Gutachten dieser und anderer Stellen in den allerwenigsten Fällen einem weiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht werden können. Die Verwirklichung einer Schweizerischen Sammelstelle betreffend medizinische Kunstfehler wäre daher sinnvoll, setzt allerdings die Beseitigung verschiedener rechtlicher Schwierigkeiten voraus (u. a. Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung im Gesundheitswesen und Fragen datenschutz- bzw. urheberrechtlicher Art). Die vom Motionär geforderte Gutachterstelle kann damit ohne aufwendige Gesetz-, allenfalls Verfassungsgebungsverfahren nicht realisiert werden. Als Folge der beschränkten Ressourcen sieht sich der Bundesrat deshalb veranlasst, das wohl wünschenswerte, nicht aber prioritäre Anliegen nicht weiter zu verfolgen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Haftpflichtfällen einzurichten.<\/p><p>1. Diese Stelle sammelt neben den Stellungnahmen der Gerichtsgutachter insbesondere auch Privatgutachten der Kläger und Beklagten (allenfalls bei Bedarf in anonymisierter Form).<\/p><p>2. Die Stelle ist offen für Studien von Rechtsanwälten, Ärzten, Medien und weiteren sachlich interessierten Kreisen.<\/p><p>3. Ziel der Stelle ist<\/p><p>a. die erhöhte Sicherheit künftiger Patienten durch raschere Verbreitung des Wissens, wie Zwischenfälle entstanden sind und wie sie hätten vermieden werden können.<\/p><p>b. Funktion als Informationsstelle für Anwälte von Patienten und damit eine Verbesserung der Stellung der Patienten in Haftpflichtfällen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern"}],"title":"Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern"}