{"id":19983029,"updated":"2024-04-10T11:15:06Z","additionalIndexing":"Soja;biologische Landwirtschaft;Nahrungsmittel;Förderung des Handels;gentechnisch veränderte Organismen;Konsumentenschutz;menschliche Ernährung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2290,"gender":"f","id":78,"name":"von Felten Margrith","officialDenomination":"von Felten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-01-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4511"},"descriptors":[{"key":"L05K1402020608","name":"Soja","type":1},{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":1},{"key":"L05K0701030305","name":"Förderung des Handels","type":2},{"key":"L05K1401020201","name":"biologische Landwirtschaft","type":2},{"key":"L05K0701060301","name":"Konsumentenschutz","type":2},{"key":"L04K01050607","name":"menschliche Ernährung","type":2},{"key":"L03K140203","name":"Nahrungsmittel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-03-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(885423600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(898812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2290,"gender":"f","id":78,"name":"von Felten Margrith","officialDenomination":"von Felten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3029","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Projekt ist gut definiert und versucht, eine für Entwicklungsländer potentiell interessante Marktlücke zu schliessen. In diesem Sinn kommt dieses Projekt grundsätzlich für eine Finanzierung im Rahmen der handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit in Betracht.<\/p><p>Bei der Prüfung des Gesuches ist das federführende Amt jedoch zur Überzeugung gelangt, dass sich das Projekt auch ohne Bundeshilfe auf dem Markt behaupten kann. Diese Einschätzung haben die Promotoren des Projektes mit der Ankündigung, dass sie dieses auch ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes realisieren werden, bestätigt. Entwicklungsgelder werden nur subsidiär eingesetzt, wenn damit ein zusätzlicher Nutzen für Entwicklungsländer erzielt werden kann. Diese Bedingung ist bei diesem Projekt nicht erfüllt.<\/p><p>Ein weiterer Grund für die ablehnende Haltung ist, dass der Bund bereits mehrere Projekte mitfinanziert, die in ihrer Art mit dem von Gebana unterbreiteten Vorschlag vergleichbar sind (Step, Max Havelaar, Double Income Project). Bevor weitere ähnliche Massnahmen unterstützt werden, sollen Erfahrungen mit der Nachhaltigkeit dieser Projekte gesammelt werden. Zu einer gewissen Vorsicht mahnt zudem die Tatsache, dass es bei den finanziellen Mitteln, die im Rahmen der handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden, um knapper gewordene Steuergelder geht.<\/p><p>2. Gemäss Artikel 15 Absatz 2 der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (SR 817.02) dürfen gentechnisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Erzeugnisse nur an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, wenn sie durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt sind. Die Zulassung eines gentechnisch veränderten Lebensmittels (GVO-Lebensmittel) wird vom BAG ausschliesslich aufgrund einer wissenschaftlichen Prüfung und nach Anhören der beteiligten Ämter (Buwal, BLW, BVET) erteilt, wenn nach dem aktuellen Stand des Wissens eine Gesundheitsgefährdung ausgehend von diesem GVO-Lebensmittel ausgeschlossen werden kann. Es handelt sich somit um einen wissenschaftlich begründeten Entscheid, wie es die schweizerische Gesetzgebung vorschreibt. Nicht aufgeführte Kriterien wie etwa die allgemeine Akzeptanz eines Produktes oder allfällige wirtschaftliche Auswirkungen von Bewilligungen darf das BAG bei der Zulassungsprüfung und Bewilligungserteilung nicht berücksichtigen. Eine Zurückweisung des Gesuchs aus politischen Gründen würde dem Anmelder das Recht geben, den willkürlichen Entscheid des BAG mittels Einsprache anzufechten (Art. 52 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992, SR 817.0).<\/p><p>Das Gesuch zur Importförderung konventioneller Soja, das der Verwaltung Ende 1997 zur Teilfinanzierung unterbreitet wurde, ist als ein Entwicklungsprojekt konzipiert und wurde, wie in der Antwort zu Ziffer 1 dargelegt, unter dem Blickwinkel der handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit geprüft. Die Produktionsart des Produktes ist bei einer solchen Prüfung zwar wichtig, jedoch subsidiär zum potentiellen Entwicklungsimpakt, den ein Projekt erzielen kann.<\/p><p>3. Aufgrund der in Artikel 23 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG, SR 817.0) verankerten Verpflichtung zur Selbstkontrolle müssen die Importeure bei ihren Lieferanten sicherstellen, dass gentechnisch veränderte Soja (Rohstoff und Verarbeitung) bereits entsprechend gekennzeichnet in die Schweiz eingeführt wird. Es ist somit die Aufgabe des jeweiligen Wareninhabers (Importeur, Verarbeiter, Handel usw.), sich über die Art und Herkunft der Lebensmittel zu erkundigen, nachzuweisen, woher diese stammen, und die dafür notwendige Deklaration anzubringen. Die in der Schweiz geltende, umfassende Deklarationspflicht ermöglicht, dass importierte konventionelle Soja von gentechnisch veränderter Soja unterschieden werden kann. Über die Deklaration ist die Wahlfreiheit des Konsumenten und der Konsumentin gewährleistet. Es ist primär Sache der Importeure, der Verarbeiter und des Handels, durch Verhandlungen mit den Produzenten in den Anbaugebieten dafür zu sorgen, dass die Nachfrage nach konventioneller Soja befriedigt werden kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesamt für Aussenwirtschaft hat vor einer Woche ein Startbeitragsgesuch für den Import von Soja aus biologischer, gentechfreier und fair gehandelter Produktion aus Brasilien abgelehnt (Gesuch Verein Gebana).<\/p><p>1. Weshalb wurde das Gesuch abgelehnt?<\/p><p>2. Die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz lehnt laut Umfragen Genfood ab. Wie rechtfertigt sich das bisherige Behördenhandeln - Zulassung des Imports von Gensoja der Gentechriesenfirmen, gleichzeitig Ablehnung der Förderung des Imports von gentechfreier Soja aus biologischer Produktion - im Lichte des öffentlichen Interesses?<\/p><p>3. Soja ist in über 40 000 Lebensmitteln enthalten. Wie soll angesichts des faktisch monopolisierten Marktes die Wahlfreiheit der Konsumenten bezüglich gentechfreier Nahrung in der Schweiz sichergestellt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Import gentechfreier Soja. Startbeitrag"}],"title":"Import gentechfreier Soja. Startbeitrag"}