{"id":19983041,"updated":"2024-04-10T16:05:37Z","additionalIndexing":"Sonderabfall;Staub;Abfallbeseitigung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2046,"gender":"f","id":63,"name":"Dormann Rosmarie","officialDenomination":"Dormann Rosmarie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-01-23T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4511"},"descriptors":[{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":1},{"key":"L06K060201010102","name":"Staub","type":1},{"key":"L04K06010111","name":"Sonderabfall","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-04-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(885510000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(898812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2046,"gender":"f","id":63,"name":"Dormann Rosmarie","officialDenomination":"Dormann Rosmarie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3041","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den Kehrichtverbrennungsanlagen der Schweiz fallen jährlich etwa 40 000 bis 50 000 Tonnen Filterstaub an. Gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 darf dieser Flugstaub in unserem Land nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Der Bundesrat trat bei der Inkraftsetzung der TVA zudem mit dem Ziel an, dass die Schweiz selbst für die ökologische Entsorgung aller Abfälle im eigenen Land sorgen soll. Dieser Grundsatz der Entsorgung im Inland ist im Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft festgehalten. Seine Entstehung ist nicht zuletzt auf die verschiedenen Skandale um Sondermüllexporte in Drittweltländer zurückzuführen.<\/p><p>Zur Erreichung obiger Ziele wurde die einheimische Industrie dazu angehalten, Verfahren zu entwickeln, welche den stark schwermetallhaltigen Filterstaub entweder<\/p><p>a. in inerte, auf einer sogenannten Rohstoffdeponie ablagerbare Reststoffe umwandeln, oder<\/p><p>b. soweit chemisch umwandeln, dass die relevanten Schwermetalle extrahiert und als Recyclingprodukte in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden können.<\/p><p>Etwa die Hälfte der Kehrichtverbrennungsanlagen hat sich an diese Auflagen gehalten und ihre Anlagen vorschriftsgemäss nachgerüstet. Zudem entwickelte die Industrie Verfahren, welche den Filterstaub nach Variante b behandelt. Die Schweizer Firmen haben bereits viel Kapital in die Entwicklung der Verfahren investiert und gehören in der entsprechenden Technologie zu den weltweit führenden Anbietern. Die entwickelten Verfahren ermöglichen es, sehr ökologisch einen grossen Teil (rund 70 Prozent) der toxischen Schwermetalle zu recyceln und damit deren umweltbelastende Deponierung zu vermeiden. Mittlerweile existieren in der Schweiz zwei solche Anlagen (KVA Buchs SG, KVA Bern). Sie ermöglichen die Erreichung dreier gewichtiger Ziele: Die Schonung wertvoller Ressourcen, die Verminderung von Deponien und die Kostenreduktion in der Reststoffverwertung. Die Investitions- und Betriebskosten dieser Anlagen erhöhen die Kehrichtentsorgungskosten um etwa 1 bis 2 Prozent.<\/p><p>Auf Druck jener Teile der Abfallwirtschaft, die ihre Anlagen nicht nachgerüstet haben, lockerte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) in seinem Rundschreiben vom 9. August 1995 das Exportverbot für Sonderabfälle. Bis vor kurzem waren die Sondermüllexporte ins Ausland eher teurer als die Entsorgung im Inland nach den oben beschriebenen Verfahren. Die Exporte von Filterstaub hielten sich daher in Grenzen. Neue (Untertag-)deponien auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben nun aber dazu geführt, dass die Preise der Deponierung stark unter Druck geraten sind. Parallel dazu hat das Buwal seine anfänglich restriktive Bewilligungspraxis für entsprechende Exporte zunehmend gelockert, so dass heute nur noch nach ökonomischen, nicht aber nach ökologischen Grundsätzen entschieden wird. Diese Haltung des Buwal ist um so weniger zu verstehen, als es noch im Rundschreiben von 1995 festhielt, das mittel- und längerfristige Ziel einer Entsorgung im Inland bleibe bestehen. Das Buwal hat mit seiner zu Beginn restriktiven Praxis nicht zuletzt selbst die Anreize für die Industrie zur Entwicklung von sinnvollen Verwertungsverfahren verstärkt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bereits das \"Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft\" aus dem Jahre 1986 enthält den Grundsatz, wonach die Schweiz eine Entsorgung der Abfälle im eigenen Land anstrebt. Der Bundesrat nahm diesen Grundsatz in seine Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Juni 1993 auf. Artikel 30 Absatz 4 des bundesrätlichen Entwurfs lautete: \"Abfälle müssen soweit möglich im Inland entsorgt werden.\"<\/p><p>Die seinerzeit zum Teil stark unbefriedigende Praxis beim entsorgen von Filteraschen aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und die drohende Abhängigkeit von ausländischen Lösungen bewogen schon in der Mitte der achtziger Jahre das Buwal, nach Wegen zur umweltverträglichen Entsorgung im Inland zu suchen. Gemäss dem Konzept des Buwal sollten insbesondere die Flugaschen und Wäscheschlämme aus der Rachgasreinigung von KVA vorbehandelt und auf Reststoffdeponien abgelagert werden.<\/p><p>Wenn es in der Folge zu einer gelockerten Praxis bei den Exporten von Elektrofilterasche kam, ist dies nicht auf eine Meinungsänderung der Bundesbehörden, sondern - wie nachfolgend dargestellt - auf die gesetzgebende Tätigkeit des Parlamentes zurückzuführen.<\/p><p>Filterasche aus KVA gilt als Sonderabfall. Ihr Export unterliegt deshalb den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Das für die Kontrolle der Exporte von Sonderabfällen zuständige Buwal erlaubt Exporte nur, wenn die ausländischen Staaten mit einer entsprechenden Entsorgung einverstanden sind und wenn die Umweltverträglichkeit gewährleistet ist. Seit Jahren bewilligt das Buwal Exporte von Filteraschen nur zur Deponierung in Untertagdeponien in Salzbergwerken, welche den deutschen Anforderungen an Abfallanlagen genügen. Exporte zum Versatz, d. h. zum \"Auffüllen\" von Bergwerken zwecks Stabilisierung des Untergrundes, erlaubt das Buwal nicht, weil diese Anlagen weniger gut kontrolliert sind.<\/p><p>1. Im April 1995 gab das EDI einen Entwurf zur Änderung der VVS in die Vernehmlassung, der u. a. ein Exportverbot für Abfälle enthielt, die zur Ablagerung bestimmt waren. Dieses Exportverbot hätte in erster Linie den Export von Filteraschen aus KVA in deutsche Untertagdeponien betroffen. Dem Vorschlag erwuchs in der Vernehmlassung beträchtliche Opposition. Kantone, Städte und Betreiber von KVA befürchteten, dass die vorschriftskonforme Behandlung der Filteraschen im Inland beträchtlich teurer würde als die Ablagerung in Untertagdeponien, da diese Deponien ihre Annahmepreise wesentlich gesenkt hatten.<\/p><p>Die gleiche Auffassung setzte sich auch in den damals stattfindenden parlamentarischen Beratungen zur Änderung des USG durch. Das Parlament wollte Exporte von Abfällen zur Ablagerung dann zulassen, wenn die Entsorgung im Ausland ökologisch vorteilhafter oder mindestens gleichwertig zur schweizerischen Lösung ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung von Artikel 30 des USG wurde deshalb geändert und lautet jetzt: \"Abfälle müssen umweltverträglich und, soweit es möglich und sinnvoll ist, im Inland entsorgt werden.\" In Artikel 30f, welcher den grenzüberschreitenden Verkehr mit Sonderabfällen regelt, fügte das Parlament eine Formulierung ein, wonach die Interessen der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie die Umweltverträglichkeit der Entsorgungsmöglichkeiten im In- und Ausland zu berücksichtigen seien.<\/p><p>Nach dieser vom Parlament gewünschten Öffnung der Exportmöglichkeiten gelangen heute rund zwei Drittel der Filteraschen aus KVA in ausländische Untertagdeponien, der Rest wird in der Schweiz zu endlagerfähigen Reststoffen umgewandelt. Die tiefen Preise der Untertagdeponien gefährden tatsächlich die Rentabilität von Investitionen in den Bau und die Weiterentwicklung von Anlagen zur Behandlung von Filterasche.<\/p><p>Im Hinblick auf die seinerzeit beabsichtigte Entsorgung in der Schweiz rüsteten sich verschiedene KVA mit Anlagen zur Behandlung der Filterasche aus. Gestützt auf die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) subventionierte der Bund diese Anlagen. Die entsprechenden Beträge sind - im Vergleich zu den gesamten Investitionskosten einer KVA - eher bescheiden (einige Prozent).<\/p><p>2. Falls die einzelnen KVA die Filterasche selber behandeln und in endlagerfähige Reststoffe umwandeln, ergibt sich daraus ein Arbeitsaufwand, der pro KVA wohl weniger als eine ganze Stelle ausmacht. Aus der Ausrüstung sämtlicher KVA mit Behandlungsanlagen für Filteraschen ergäbe sich aber ein zusätzliches Investitionsvolumen in der Grössenordnung von etwa 40 bis 50 Millionen Franken. Gerade für die zum Teil kleineren Unternehmen, welche solche Anlagen bauen, wären diese Investitionen von grossem Interesse. Zusätzlich können die in der Schweiz entwickelten Verfahren auch im Ausland angeboten werden.<\/p><p>Nachdem das Parlament und auch viele Kantone die seinerzeit beabsichtigte Entsorgung im Inland ablehnten, können innovative Verfahren nun nicht primär durch eine restriktive Exportpraxis gefördert werden. Erfreulicherweise sind aber in den letzten Jahren trotz der Konkurrenz durch billige Exporte verschiedene erfolgversprechende Verfahren zum Behandeln von Filterasche vorgeschlagen worden. Mehrere neue Verfahren befinden sich in Pilotversuchen.<\/p><p>3. Das Buwal verfolgt die Fortschritte bei der Behandlung von Filteraschen zusammen mit den betroffenen Kreisen und publiziert noch 1998 einen Bericht über die verschiedenen Verfahren, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Kosten. Sollte sich eines dieser Verfahren als ökologisch der Ablagerung in Untertagdeponien klar überlegen erweisen, ohne dass die Behandlung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist, wird das Buwal aufgrund der geltenden Gesetzgebung Exporte von Filterstäuben restriktiver behandeln.<\/p><p>Die vom Parlament verabschiedete Fassung des Umweltschutzgesetzes erlaubt Exporteinschränkungen primär aus ökologischen Gründen. Ein grundsätzliches Verbot der Exporte, mit dem Ziel, inländische Lösungen aufzubauen und Anlagen auszulasten, wurde - wie erwähnt - gerade im Bereich der Filteraschen seinerzeit sowohl im Parlament als auch von den Kantonen mehrheitlich abgelehnt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat seine Politik, einerseits die Abfallentsorgung gezielt im Inland anzustreben, andererseits die Bewilligungspraxis für Exporte des Sondermülls zu lockern? Gefährdet er mit einer solchen Politik nicht die Rentabilität der heute bestehenden Anlagen in der Schweiz? Hat der Bundesrat den Bau der bestehenden Anlagen subventioniert?<\/p><p>2. Schätzt der Bundesrat durch die gelockerte Exportbewilligungspraxis nicht die Arbeitsplätze in den bestehenden Anlagen als gefährdet ein, wenn als Folge seiner Politik die Kehrichtverbrennungsanlagen ihre Flugstäube exportieren, statt in den bestehenden oder noch neu zu erstellenden Anlagen als Recyclingprodukte wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen? Wenn ja, ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Entwicklung innovativer Verfahren in diesem zukunftsträchtigen Wirtschaftszweig eher gefördert denn behindert werden sollte?<\/p><p>3. Gedenkt der Bundesrat die Bewilligungspraxis für Sondermüllexporte in absehbarer Zeit wieder restriktiver zu handhaben? Ist der Bundesrat bereit, die Exporte zumindest soweit einzuschränken, dass die Entsorgungsanlagen im Inland voll ausgelastet sind? Wenn nein, welches sind die Gründe für diese Abweichung vom Grundsatz der Abfallentsorgung im Inland?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entsorgung von Flugstaub aus Kehricht-Verbrennungsanlagen"}],"title":"Entsorgung von Flugstaub aus Kehricht-Verbrennungsanlagen"}