﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983068</id><updated>2024-04-10T11:58:13Z</updated><additionalIndexing>Nutzfahrzeug;Autobahn;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2452</code><gender>m</gender><id>399</id><name>Heim Alex</name><officialDenomination>Heim Alex</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4512</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18020406</key><name>Strassenverkehrsordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010201</key><name>Autobahn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010103</key><name>Nutzfahrzeug</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-06-26T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1998-05-13T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-03-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-06-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2395</code><gender>m</gender><id>332</id><name>Imhof Rudolf</name><officialDenomination>Imhof</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2431</code><gender>f</gender><id>368</id><name>Zapfl Rosmarie</name><officialDenomination>Zapfl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2269</code><gender>m</gender><id>10</id><name>Baumberger Peter</name><officialDenomination>Baumberger Peter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2260</code><gender>m</gender><id>16</id><name>Bircher Peter</name><officialDenomination>Bircher Peter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2053</code><gender>m</gender><id>71</id><name>Engler Rolf</name><officialDenomination>Engler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2036</code><gender>m</gender><id>46</id><name>Columberg Dumeni</name><officialDenomination>Columberg</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2416</code><gender>m</gender><id>353</id><name>Schmid Odilo</name><officialDenomination>Schmid Odilo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2381</code><gender>m</gender><id>317</id><name>Ehrler Melchior</name><officialDenomination>Ehrler Melchior</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2393</code><gender>m</gender><id>330</id><name>Hochreutener Norbert</name><officialDenomination>Hochreutener</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2452</code><gender>m</gender><id>399</id><name>Heim Alex</name><officialDenomination>Heim Alex</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.3068</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Verkehrsfluss auf den schweizerischen Autobahnen wird zunehmend beeinträchtigt. Dafür sind nicht zuletzt auch überholende und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern überschreitende Lastwagen verantwortlich. Sie verursachen immer öfter lange "Warteschlangen" von Fahrzeugen, die zu einem ständigen "Stop-and-go-Verhalten" gezwungen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Lastwagen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 80 Stundenkilometer. Da die überwiegende Mehrheit der Camions diese Geschwindigkeit problemlos erreicht und auch fährt, können die korrekt fahrenden Chauffeure durch ihre Kollegen nur mit unerlaubten Tempi überholt werden. Darauf haben diese keinen Anspruch. Ein Überholverbot würde jene Chauffeure, die sich schon heute an das Gesetz halten, nicht einschränken. Die anderen würden gezwungen, es ihnen gleichzutun. Das Verbot könnte zudem mit einfachsten Mitteln überwacht werden, dies im Gegensatz zur Erfassung von Tempoüberschreitungen. Mehrkosten entstünden keine.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Lastwagenüberholverbot auf zweispurigen Autobahnen würde den Verkehrsfluss auf unseren Autobahnen beruhigen und damit die Verkehrssicherheit fördern. Das Verbot gälte für alle Lastwagen, weshalb keine Wettbewerbsverzerrungen entstünden. Würde der Verkehrsfluss nicht mehr ständig durch überholende Lastwagen unterbrochen, würde ein wesentlicher Grund schädlicher Ungeduld und Hektik entfallen. Zudem wäre der Zeitgewinn für die übrigen Verkehrsteilnehmer erheblich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bekanntlich wird seit geraumer Zeit der Ausbau der A 1 zwischen Bern und Zürich auf sechs Spuren gefordert. Ein solcher Ausbau darf erst dann ins Auge gefasst werden, wenn verhältnismässigere Massnahmen nicht mehr weiterhelfen. Die Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen ist daher auch unter diesem Gesichtspunkt geboten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein regelmässig und konstant fliessender Verkehr wäre auch ökologisch von Vorteil. Würde die Überholspur auf Autobahnen für den PW-Verkehr freigehalten, könnten diese relativ konstant die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren. Nicht mehr ständig für auf der Überholspur schleichende Lastwagen abbremsen und anschliessend wieder beschleunigen zu müssen, läge daher im Interesse einer wirtschaftlichen Fahrweise.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die wenigen ausländischen Lastwagen, die pro Tonne Gesamtgewicht weniger als die in Europa üblichen 10 PS Motorleistung aufweisen, könnten beispielsweise am Zoll mit gut sichtbaren Klebern versehen und so die Ausnahme vom Verbot markiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die seit 1. Januar 1998 obligatorischen Drehzahlbegrenzer in sämtlichen Schweizer Lastwagen, die jünger als zehn Jahre sind, ändern an der Ausgangslage nichts, im Gegenteil: Sie werden in der Regel erst bei etwa 85 Stundenkilometer wirksam und dürfen dabei eine zusätzliche Kulanz von 4 Stundenkilometern aufweisen. Mühsame Überholmanöver bleiben damit weiterhin möglich. Es steht sogar zu befürchten, dass sich die angesprochene Problematik noch verschärfen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der unterbreitete Vorschlag soll dazu dienen, die angesprochenen Missstände auf schweizerischen Autobahnen durch eine unbürokratische und effiziente Einzelmassnahme zu mildern. Ihre zeitlich begrenzte und versuchsweise Einführung wäre geeignet, entsprechende Erfahrungen zu gewinnen, was im Ergebnis wiederum eine seriöse, abschliessende Beurteilung erlauben würde.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Hubacher vom 18. Juni 1987 betreffend ein Überholverbot für Lastwagen ausgeführt, dass ein generelles Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen als allgemeine Verkehrsregel unverhältnismässig und der Verkehrssicherheit abträglich wäre. Er hält an dieser Beurteilung aus folgenden Gründen auch heute fest:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ein Überholverbot für Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen würde zu kilometerlangen Lastwagenkolonnen und sogar zu Staus führen, weil sich sämtliche Lastwagen dem langsamsten Fahrzeug anpassen müssten. Dies wäre nicht nur dann der Fall, wenn der langsamste Lastwagen viel, sondern auch wenn er nur geringfügig langsamer als die für solche Fahrzeuge zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern fahren würde. Diese Problematik könnte nicht durch eine Ausnahmeregelung, beispielsweise durch die Abgabe eines Klebers für schwach motorisierte ausländische Lastwagen am Zoll, behoben werden, wie dies der Postulant vorschlägt; eine solche Regelung wäre in der Praxis kaum vollziehbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur schwere Motorwagen zum Sachentransport auf der Autobahn nicht schneller als 80 Stundenkilometer fahren dürfen, sondern auch leichte Motorwagen mit Anhänger, beispielsweise Personenwagen mit Wohnanhänger. Solche Fahrzeugkombinationen wären aber vom Überholverbot für Lastwagen nicht betroffen und könnten folglich bei Überholmanövern das gleiche Hindernis für den übrigen Verkehr bilden wie überholende Lastwagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kolonnenbildung von Lastwagen auf dem rechten Fahrstreifen würde auch vermehrt dazu führen, dass der übrige Verkehr nach Abschluss des Überholmanövers nicht mehr auf den rechten Fahrstreifen wechselt, weil die Fahrer befürchten, dort in Kürze wieder in einer Lastwagenkolonne eingeschlossen zu werden. Zudem könnte es wegen der auf dem rechten Streifen zu erwartenden kompakten Lastwagenkolonnen für Fahrzeugführer, die die Autobahn verlassen wollen, oft schwierig werden, rechtzeitig vor der Ausfahrt eine genügend grosse Lücke in einer solchen Kolonne zu finden; riskante Wechsel vom linken auf den rechten Streifen und die Gefahr von Staus wären die Folge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Überholverbot würde daher nicht zu einer Verflüssigung des Verkehrs beitragen, sondern im Gegenteil die Kapazität unserer Autobahnen unnötig einschränken, was der Verkehrssicherheit abträglich wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Auf Gesuch der Polizeikommandantenkonferenz hat sich das Integrationsbüro des EDA/EVD 1996 bei mehreren europäischen Ländern erkundigt, ob deren Strassenverkehrsrecht ein allgemeines Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen vorsehe oder eine solche Verkehrsregel geplant sei. Alle angefragten Länder haben diese Fragen verneint. Sie haben darauf hingewiesen, dass bei ihnen ein Überholverbot für Lastwagen im Einzelfall angeordnet werde, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten sei, beispielsweise bei Steigungen, auf denen für den Langsamverkehr kein zusätzlicher Fahrstreifen bestehe. Solche Verbote seien ordnungsgemäss signalisiert. Das gleiche Vorgehen wird auch in der Schweiz angewendet; es hat sich bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein allgemeines Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen liesse sich im übrigen auch nicht mit dem Weltübereinkommen und dem Europäischen Zusatzübereinkommen über den Strassenverkehr vereinbaren, welche die Schweiz 1991 ratifiziert hat (Art. 11 Abs. 5 des Weltübereinkommens in Verbindung mit Ziff. 10 des Anhanges des Europäischen Zusatzübereinkommens).&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen geeignete Massnahmen zu ergreifen. Namentlich ist die Einführung eines Überholverbotes für Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen zu prüfen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen</value></text></texts><title>Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen</title></affair>