{"id":19983114,"updated":"2024-04-10T10:42:16Z","additionalIndexing":"Leistungsauftrag;Subvention;Erwachsenenbildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2266,"gender":"f","id":98,"name":"Grossenbacher-Schmid Ruth","officialDenomination":"Grossenbacher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4512"},"descriptors":[{"key":"L04K13030202","name":"Erwachsenenbildung","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-06-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(890175600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(898812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2266,"gender":"f","id":98,"name":"Grossenbacher-Schmid Ruth","officialDenomination":"Grossenbacher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3114","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In der Elternbildung wird in der Schweiz - in der Mehrzahl von Frauen - mit minimalen finanziellen Mitteln ganz Erstaunliches geleistet. Die Elternbildung unterstützt Mütter und Väter in ihrer Erziehungsaufgabe und leistet damit einen wichtigen Beitrag auf dem Gebiet der Prävention, sei es bezüglich Kindesmisshandlungen, Sucht oder Delinquenz. 1996 nahmen rund 64 000 Eltern mit über 300 000 Teilnehmerstunden an Elternbildungsveranstaltungen teil. Prävention statt Reparation oder gar Repression muss weiterhin ein zentrales Anliegen der öffentlichen Hand sein. Ein Jugendlicher im stationären Massnahmenvollzug kostet pro Jahr rund 100 000 Franken Kosten, die sich möglicherweise vermeiden liessen, wenn rechtzeitig Hilfe in der Erziehung hätte geleistet werden können.<\/p><p>Die Basisarbeit in der Elternbildung wird von rund 1200 Anbieterorganisationen in der Regel ehrenamtlich geleistet. Das soll weiterhin so bleiben. Allerdings kann nichts darüber hinwegtäuschen, dass gerade, weil die Elternbildung basisnah und kleinräumig organisiert ist, ein erheblicher gesamtschweizerischer Koordinations- und Unterstützungsbedarf vorhanden ist. Es braucht ein Dach über den vielen Köpfen; damit u. a. Erfahrungen und gute Ideen Verbreitung finden, Weiterbildung angeboten wird, eine breite Öffentlichkeit über die Angebote informiert ist und eine Vernetzung mit anderen Fachgebieten gewährleistet werden kann.<\/p><p>Vor 31 Jahren wurde zu diesem Zweck auf Anstoss der Pro Helvetia der SBE gegründet. Bis 1988 wurde er durch die Pro Helvetia finanziell unterstützt, seither durch das Bundesamt für Kultur. Die Bewältigung der gesamtschweizerischen Aufgaben steht jedoch in keinem Verhältnis zum Bundesbeitrag von zurzeit 45 000 Franken. Die Kantone andererseits sind nicht in der Lage, einen Teil ihres auf diesem Gebiet ohnehin schon knappen Budgets einer gesamtschweizerischen Organisation zu übertragen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich des gesamtschweizerischen Koordinations- und Unterstützungsbedarfes in der allgemeinen Erwachsenenbildung und besonders auch der Elternbildung sehr wohl bewusst. Er hat zur Verbesserung der Lage bereits erste Massnahmen getroffen. So hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) aufgrund eines Vorstosses der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, welcher anhand einer Erfassung des Ist-Zustandes in der allgemeinen Erwachsenenbildung und der beruflichen Weiterbildung die Grundlage für eine Neukonzeptionierung der Unterstützung durch die öffentliche Hand bilden soll. Der Expertenbericht wird auf Ende Juni 1998 erwartet. Nach Abschluss des Berichtes werden die Experten zusammen mit einer Begleitgruppe, bestehend aus Mitgliedern der WBK-N, einer Vertretung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren sowie Delegierten der zuständigen Bundesämter und weiteren Fachpersonen das weitere Vorgehen bezüglich der Koordination und der Zuständigkeiten der öffentlichen Hand beraten.<\/p><p>2. Der Bundesrat anerkennt die vielfältige Tätigkeit, die in der Elternbildung geleistet wird. Mit grossem Aufwand unternehmen es zahlreiche Gruppen, Organisationen und Institutionen im ganzen Land, Eltern auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten und ihnen Information und Unterstützung bei der Pflege und Förderung ihrer Kinder in einem anforderungsreichen Umfeld anzubieten. Angesichts der Bedeutung dieser Aufgabe ist ein leistungsfähiger gesamtschweizerischer Dachverband wichtig. Seit 1988 wird der SBE im Rahmen der Richtlinien des Eidgenössischen Departementes des Innern betreffend der Verwendung des Kredits zur Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung mit einer Jahresfinanzhilfe für die Vorbereitung und Durchführung seiner regelmässigen und statutarischen Geschäftstätigkeit unterstützt. 1993, während einer Neuorganisations- und Konsolidierungsphase, verzichtete der SBE von sich aus auf ein Beitragsgesuch, und 1994 konnte dem Gesuch des SBE nicht entsprochen werden, da er die in den Richtlinien verlangten Voraussetzungen nicht erfüllte.<\/p><p>Nach einer Veränderung in seinem Profil konnten dem SBE ab 1995 wieder Beiträge zugesprochen werden. Betrugen diese anfänglich noch 30 000 Franken, wurden sie 1996 auf 45 000 Franken erhöht. Trotz der Kürzung des Kredits für die Organisationen der kulturellen Erwachsenenbildung im Jahr 1997 konnte dieser Beitrag beibehalten werden. Für 1998 ersucht der SBE um eine Verdoppelung des Beitrages auf 90 000 Franken. Angesichts der bereits 1997 vom Parlament gekürzten und 1998 auf dem Stand von 1997 eingefrorenen Mittel dürfte es kaum möglich sein, dieser Forderung zu entsprechen.<\/p><p>Die Möglichkeit eines Leistungsauftrages für die Organisationen der kulturellen Erwachsenenbildung wird im Rahmen der allgemeinen Subventionsevaluation geprüft. Ihre Einführung hängt u. a. von den unter Ziffer 1 angegebenen Untersuchungsergebnissen ab. Da die Einführung von Leistungsaufträgen jedoch keinen Einfluss auf die im Kredit zur Unterstützung der Organisationen der kulturellen Erwachsenenbildung zur Verfügung stehenden Mittel hat, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Massnahme allein zu einer Erhöhung der Zuschüsse an den SBE führen wird. Da laut den Angaben des SBE im Gesuch vom 25. März 1998 nur eine jährliche Beitragszahlung in der Höhe von 250 000 Franken die Organisation von ihren Existenzsorgen befreien würde, kann zu diesem Punkt nicht abschliessend Stellung genommen werden. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass seit kurzem unter Federführung des BAK die weiteren im Bereich der Elternbildung zuständigen Bundesämter (BAG, BBT, BSV) gemeinsam Möglichkeiten einer kontinuierlichen und koordinierten Unterstützung prüfen. Diese Arbeitsgruppe wird auch die nur lückenhaft bestehenden gesetzlichen Grundlagen insbesondere daraufhin untersuchen, ob sie den Erfordernissen des Legalitätsprinzips und den Vorgaben des Subventionsgesetzes genügen; gegebenenfalls werden die erforderlichen Revisionsarbeiten eingeleitet.<\/p><p>3. Sofern der SBE die Kriterien der Richtlinien über die Verwendung des Kredits zur Unterstützung der kulturellen Erwachsenenbildung vom 20. Januar 1992 weiterhin erfüllt, sind die formellen Voraussetzungen für eine Unterstützung gewährleistet. Die Höhe der Unterstützungsleistung wird aber auch in Zukunft von der Höhe der im Kredit zur Verfügung stehenden Mittel und der Anzahl sowie der Qualität der übrigen eingereichten Gesuche abhängen. Es ist zudem wünschenswert, dass die Kantone ihr Engagement zur Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung im gleichen Sinn wie bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung noch verstärken.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat an:<\/p><p>1. Ob er den gesamtschweizerischen Koordinations- und Unterstützungsbedarf in der Elternbildung nach wie vor anerkennt;<\/p><p>2. ob er bereit ist, den Schweizerischen Bund für Elternbildung (SBE) neu mit einem Leistungsauftrag auszustatten und die Unterstützung so auszugestalten, damit der SBE diesem Auftrag ohne dauernde Existenzsorgen nachkommen kann;<\/p><p>3. ob er gewillt ist, eine kontinuierliche Unterstützung langfristig zu gewähren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Elternbildung. Anerkennung und Unterstützung durch den Bund"}],"title":"Elternbildung. Anerkennung und Unterstützung durch den Bund"}