﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983118</id><updated>2024-04-10T13:48:31Z</updated><additionalIndexing>Überstunde;Arbeitszeitverkürzung;Arbeitspsychologie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4512</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070205030210</key><name>Überstunde</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070205020101</key><name>Arbeitspsychologie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070205030202</key><name>Arbeitszeitverkürzung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>1</id><name>Bekämpft</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-06-26T00:00:00Z</date><text>Bekämpft. Diskussion verschoben</text><type>27</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-16T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Heim.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-03-24T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-05-13T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, den Auftrag abzuschreiben.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-03-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2376</code><gender>f</gender><id>312</id><name>Ducrot Rose-Marie</name><officialDenomination>Ducrot</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2384</code><gender>m</gender><id>320</id><name>Filliez Jean-Jérôme</name><officialDenomination>Filliez Jean-Jérôme</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2402</code><gender>m</gender><id>339</id><name>Loretan Otto G.</name><officialDenomination>Loretan Otto G.</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2418</code><gender>m</gender><id>355</id><name>Simon Jean-Charles</name><officialDenomination>Simon Jean-Charles</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2416</code><gender>m</gender><id>353</id><name>Schmid Odilo</name><officialDenomination>Schmid Odilo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2031</code><gender>m</gender><id>38</id><name>Caccia Fulvio</name><officialDenomination>Caccia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2411</code><gender>m</gender><id>347</id><name>Ratti Remigio</name><officialDenomination>Ratti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2368</code><gender>f</gender><id>303</id><name>Bangerter Käthi</name><officialDenomination>Bangerter Käthi</officialDenomination></councillor><type>controvert</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2452</code><gender>m</gender><id>399</id><name>Heim Alex</name><officialDenomination>Heim Alex</officialDenomination></councillor><type>assuming</type></role></roles><shortId>98.3118</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im heutigen Zeitalter der Internationalisierung, Restrukturierung und Globalisierung befindet sich die Arbeitswelt in einem tiefgreifenden Wandel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese sogenannt weltweite Entwicklung zieht Entlassungen, frühzeitige Pensionierungen und Zurückversetzungen nach sich. Durch die Megafusion UBS-SBV beispielsweise werden ungefähr    10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Bankinstitute arbeitslos, während die Gewinne stets steigen. Trotz des Sozialplans, der immer noch ausgehandelt wird, sind die Sozialkosten insbesondere für die Arbeitslosenversicherung und, zeitlich begrenzt, für die öffentliche Fürsorge gewaltig. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht entlassene Angestellte werden sehr oft versetzt, ihre Löhne eingefroren oder gekürzt. Nur Börsenmakler sind eine Ausnahme dazu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere im tertiären Sektor profitieren die Arbeitgeber davon, dass dort kein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Sie fordern von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Flexibilität, eine Anpassung, die ohne Gegenleistung und unter Schweigen abläuft. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die unmittelbaren Folgen von diesen erneuten Anpassungen der Arbeitsbedingungen sind mehr Überstunden für die Führungskräfte. Tatsächlich kommt es nicht selten vor, dass Bank- oder Versicherungsangestellten immer mehr Überstunden machen und gar keine Zeit haben diese einzuziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommt, dass sehr viele Arbeitsverträge einen finanziellen Zuschlag für Überstunden apriori ausschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das ist seit dem 1. Januar 1989 möglich, als die Änderungen des zehnten Titels des Obligationenrechts in Kraft traten. Seither ist Artikel 321c Absatz 3 OR  nicht mehr zwingend und steht nicht mehr unter Schutz von Artikel 341 Absatz 1 OR. Nach dieser Bestimmung kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und während eines Monats nach dessen Beendigung auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Bestimmungen ergeben, nicht verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So kann in einem Arbeitsvertrag ohne weiteres vorgesehen werden, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von Anfang an und während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses auf den gesetzlich festgesetzten Zuschlag von 25 Prozent verzichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Druck auf die Löhne kommt gewissen Arbeitgebern, die sich weigern, zusätzliches Personal anzustellen und regelmässig Überstundenarbeit verlangen, sehr gelegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Zustand muss durch die wieder zwingendere Formulierung von Artikel 321c Absatz 3 verbessert werden, und dem Trend zu Überstundenarbeit muss abgeholfen werden, indem der gesetzlich festgelegte Minimalzuschlag von 25 auf 35 Prozent erhöht wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleichwohl könnten diese Änderungen im Widerstand zu einer gesunden Unter-nehmenspolitik stehen, die die Fähigkeit zur Anpassung an Marktbedingungen und saisonbedingte Verhältnisse voraussetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb ist die angestrebte Bestimmung so zu ändern, dass die durchschnittliche Arbeitszeit berücksichtigt werden muss, wobei dieser Durchschnitt innerhalb eines Arbeitsjahres zu erreichen ist und hauptsächlich durch Zeitkompensation während der Bezugsfrist erzielt werden muss.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse hatte der Bundesrat in letzter Zeit mehrmals Gelegenheit, sich zum Thema der Ueberstunden zu äussern. Es handelte sich um die Motionen Aguet vom z. März 1994 (6-Stunden-Arbeitstag) und vom 16. Juni 1994 (Bundesgesetz gegen Ueberstunden) sowie die Motion Chiffelle vom 9. Oktober 1997 (Umwandlung von Ueberstunden in Arbeitsplätze). Der Bundesrat verweist auf die dort gemachten Ausführungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist nach wie vor davon überzeugt, dass es nicht zweckmässig ist, das Problem der Ueberstunden auf dem Wege der Gesetzgebung regeln zu wollen. Angesichts der mannigfaltigen Situationen, die in den verschiedenen Wirtschaftsbranchen und Betrieben vorkommen, vermag eine globale und einheitliche Antwort nicht zu befriedigen. Aus diesem Grund bekräftigt der Bundesrat seine Aussage, wonach es Sache der Sozialpartner sei, sich der Problematik der Ueberstunden anzunehmen mit dem Ziel, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, die den Bedürfnissen beider Seiten angepasst sind. Dies soll in Berücksichtigung der spezifischen Erwartungen und Möglichkeiten der einzelnen Branchen geschehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat kann sich mit dem Vorschlag des Motionärs nicht einverstanden erklären, wonach das Zurückgreifen auf Ueberstunden stärker sanktioniert werden soll, indem der gesetzliche Mindestlohnzuschlag von 25 Prozent auf 35 Prozent erhöht und Artikel 321 c Absatz 3 OR, also die sedes materiae, relativ zwingend ausgestaltet werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gilt nämlich anzuerkennen, dass die Ueberstunden für den Betrieb ein notwendiges Mittel darstellen, um die Produktion kurzfristig zu erhöhen oder um andere dringende Arbeiten zu erledigen. Die Inanspruchnahme dieses Mittels muss möglich bleiben, ohne für die Wirtschaft eine untragbare Erhöhung der Arbeitskosten zu bewirken und es muss Kleinbetrieben weiterhin eine gewisse Flexibilität bieten. Es trifft aber auch zu, dass Ueberstunden die Ausnahme bleiben müssen und dass der Arbeitgeber es vermeiden soll, regelmässig darauf zurückzugreifen. Dies kann durch eine Verbesserung der Arbeitsorganisation oder die Anstellung von zusätzlichem Personal erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gilt zudem hervorzuheben, dass die Ueberstunden durch gesetzliche Bestimmungen bereits begrenzt sind. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind Ueberstunden nämlich nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Sinne des Arbeitsgesetzes zulässig. Diese Grenze beträgt 45 Stunden für die Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels; für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt sie 50 Stunden. Ueber diese Grenze hinaus handelt es sich um Ueberzeit im Sinne des Arbeitsgesetzes. Nebst der Einschränkung, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit nur in sehr engen Grenzen überschritten werden kann, hat das Parlament am 20. März 1998, im Rahmen der Revision des Arbeitsgesetzes, die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgehen, massiv reduziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die obgenannte Motion Chiffelle hingewiesen hat, hat das BWA (damals noch BIGA) 1997 ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, um untersuchen zu lassen, ob und allenfalls unter welchen Bedingungen neue Arbeitszeitmodelle, die sich in einem bestimmten Betrieb bewährt haben, auf andere Betriebe, namentlich auch auf KMU übertragen werden können. Gestützt auf die Resultate dieser Arbeit wird der Bundesrat in der Lage sein, die Wirksamkeit verschiedener Arbeitszeitmodelle auf dem Arbeitsmarkt zu beurteilen. In diesem Rahmen könnte auch der Vorschlag des Motionärs geprüft werden, im Obligationenrecht den Begriff der durchschnittlichen Arbeitszeit einzuführen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, den Auftrag abzuschreiben.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, den allgemeinen Trend zu Überstundenarbeit zu begrenzen, indem er einerseits den gesetzlich festgelegten Minimalzuschlag erhöht (Art. 321c Abs. 3 OR) und andererseits durch Neuumschreibung der Überstunden, unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Arbeitszeit pro Jahr (Art. 321c Abs. 1 OR), Artikel 321c Absatz 3 OR zwingender formuliert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Begrenzung der Überstunden</value></text></texts><title>Begrenzung der Überstunden</title></affair>