{"id":19983119,"updated":"2025-11-14T08:52:39Z","additionalIndexing":"Wirtschaftssanktion;Geschichtswissenschaft;Wirtschaftsbeziehungen;Zweiter Weltkrieg;USA;Retorsionsmassnahme","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4512"},"descriptors":[{"key":"L05K1002010503","name":"Wirtschaftssanktion","type":1},{"key":"L05K1002010502","name":"Retorsionsmassnahme","type":1},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":2},{"key":"L05K0701020308","name":"Wirtschaftsbeziehungen","type":2},{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":2},{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-24T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-05-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(890262000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(953852400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2051,"gender":"m","id":70,"name":"Eggly Jacques-Simon","officialDenomination":"Eggly"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3119","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die liberale Fraktion hat die Politik und das Vorgehen im Zusammenhang mit der Schweizer Vergangenheit im Zweiten Weltkrieg vorbehaltlos unterstützt.<\/p><p>Die liberale Fraktion stellt fest, dass die Kommissionen Bergier und Volker ihre Aufgabe erfüllen.<\/p><p>Die liberale Fraktion stellt fest, dass der Fonds zugunsten der Holocaust-Opfer endlich wie erwartet eingesetzt werden kann.<\/p><p>Die liberale Fraktion weist darauf hin, dass die betroffenen Schweizer Banken und Unternehmen mit ihrer Haltung dazu beitragen, Licht in die Schweizer Vergangenheit zu bringen.<\/p><p>Daher wird es unerträglich, dass mit Beschuldigungen, immer höheren Forderungen, Aggressivitäten und periodischen Drohungen immer wieder gegen die Spielregeln verstossen wird.<\/p><p>Die Schweiz muss zeigen, dass sie eine loyale Partnerin ist, die moralisch und finanziell gerechte Lösungen ausarbeiten möchte, dass sie jedoch nicht mehr länger bereit ist, derartigen Wechselbädern ausgesetzt zu sein, bei denen der Grundsatz von Treu und Glauben gänzlich missachtet wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Bezüglich der Ziffern 1, 2 und 4 hat der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu den Interpellationen der freisinnig-demokratischen Fraktion (98.3111), Beerli (98.3116) sowie Marty Dick (98.3129) Stellung genommen:<\/p><p>- Verfahren vor der WTO: Wie bereits im vergangenen Dezember anlässlich der Fragestunde zu den Fragen Schlüer und Bührer (97.5193 und 97.5204) erwähnt, ergab eine verwaltungsinterne Analyse, dass die Massnahmen von verschiedenen Finanzverantwortlichen amerikanischer Gliedstaaten und Städte gegen Schweizer Banken im Widerspruch zu Verpflichtungen stehen würden, die von den USA im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (Gats) der WTO übernommen wurden. Die Schweizer Behörden haben deshalb Anfang November 1997 bilaterale Konsultationen mit den für WTO-Belange zuständigen amerikanischen Behörden aufgenommen. Bei diesen Gesprächen wurde ersichtlich, dass die US-Regierung bereits bei den Verantwortlichen der Staaten und Städte offiziell interveniert und den Rückzug solcher Massnahmen gefordert hatte. Diese Gespräche wurden zusätzlich zu den Bemühungen unserer Botschaft in Washington und der Task Force Schweiz\/Zweiter Weltkrieg beim amerikanischen Aussenministerium und bei den Finanzverantwortlichen der in Frage stehenden Gliedstaaten und Städte unternommen. Die bilateralen Konsultationen wurden im Dezember letzten Jahres weitergeführt. Die Ansetzung eines dreimonatigen Moratoriums durch die zuständigen Finanzverantwortlichen im Dezember 1997 sowie die Erneuerung dieses Moratoriums am 26. März 1998 zeigen, dass die Fortführung der Gespräche mit den verschiedenen US-Behörden im Augenblick die zweckmässigste und erfolgversprechendste Vorgehensweise darstellt. Die Schweiz hat sich von Anfang an formelle Schritte im Rahmen der WTO ausdrücklich vorbehalten.<\/p><p>- Gegenmassnahmen der Schweiz gegenüber den USA: Sanktionen sind in der Regel kein taugliches Mittel zur Durchsetzung von politischen Anliegen, weil sie in den meisten Fällen keine Wirkung oder eine kontraproduktive Wirkung entfalten. Im Verhältnis zwischen den USA und der Schweiz wären Sanktionen den Interessen beider Länder abträglich. Damit soll nicht gesagt werden, dass von vornherein jegliche Massnahme, die sich im Rahmen der Völkerrechtsordnung bewegt, ausgeschlossen werden soll. Die Opportunität der Ergreifung solcher Massnahmen müsste jedoch im Einzelfall unter Abwägung aller Vor- und Nachteile abgeklärt werden.<\/p><p>- Vergabe von Konzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten: Die Aussetzung des Entscheides über die Erteilung einer Fernmeldekonzession stellt in verschiedener Hinsicht keine taugliche Massnahme zur Lösung des Problems dar. Da der Zeitpunkt einer allfälligen Aufhebung der Sanktionen gegen die Schweiz nicht vorausgesagt werden kann, würde der Entscheid über die Erteilung der Konzession aus sachfremden Gründen unverhältnismässig hinausgezögert, was für den Telekommunikationsplatz Schweiz sicher nicht von Vorteil sein kann. Bei der Vergabe von Konzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten in der Schweiz ist die Situation klar. Zuständig für die Konzessionierung von Anbietern von Fernmeldediensten ist die unabhängige ComCom. Die Schweiz hat sich im Rahmen von sektorspezifischen Anhängen zum Gats-WTO verpflichtet, die Grundsätze der Transparenz, der Objektivität und der Nichtdiskriminierung einschliesslich der Inländerbehandlung einzuhalten. Das gilt auch für die Konzessionierung von Mobilfunknetzen. Das Fernmeldegesetz enthält dementsprechend keine rechtliche Grundlage für die anvisierten Retorsionsmassnahmen. Zudem wurden die Zuschlagskriterien (Leistungsfähigkeit, Business- und Serviceplan, Flächendeckung, technische Planung und Umsetzung sowie Innovationsgehalt) für die Vergabe von zwei nationalen Mobilfunkkonzessionen bereits im November 1997 von der ComCom publiziert. Die ComCom hat ihren Zuschlagsentscheid darauf gestützt.<\/p><p>2. Bezüglich Ziffer 3, Flugüberwachungssystem Florako: Die Anschaffung eines Flugüberwachungssystems unterliegt keinen internationalen Verpflichtungen, insbesondere auch nicht denjenigen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (insbesondere WTO-Abkommen). Deshalb wäre in diesem Fall grundsätzlich eine Suspendierung der Erteilung im Konsortium für den amerikanischen Teil möglich, ist aber aus verschiedenen objektiven Gründen nicht angemessen. Mit dem Florako-System geht es direkt um die Luftraumsicherheit. Über die Schweiz führen die dichtesten Flugkorridore Europas. Immer mehr Flugobjekte sind mit den zivilen Radars nicht erkennbar. Zudem benötigt die Luftwaffe eine moderne Jägereinsatzleitung. Jeder Ausfall des technisch veralteten Florida-Systems erhöht das Risiko im Luftraum. Eine Ablösung ist dringend. Das Konsortium Raytheon\/Thomson bietet eine optimale Lösung an. Das Auftragsvolumen verteilt sich zu etwa je einem Drittel auf die USA, Frankreich und die Schweiz. Komplexe und langfristige Projekte sollen objektiv geprüft werden. Deshalb hat der Bundesrat am 1. April 1998 die Botschaft zum Rüstungsprogramm 1998 verabschiedet. Das Parlament wird darüber zu befinden haben.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, auf die Boykottdrohungen und Retorsionsmassnahmen, die verschiedene politische und richterliche Instanzen der USA gegen Schweizer Unternehmen und Banken ausgesprochen haben, entschieden zu reagieren. Andernfalls sollte der Bundesrat folgende Schritte in Betracht ziehen:<\/p><p>1. Klagen gegen das amerikanischen Vorgehen bei Organisationen wie der WTO;<\/p><p>2. angemessene Retorsionsmassnahmen;<\/p><p>3. Infragestellung der amerikanischen Beteiligung am Konsortium für das Florako-System;<\/p><p>4. Intervention bei der Kommunikationskommission (ComCom), damit diese im gleichen Sinne reagiert (Konzession für das Mobiltelefonnetz usw.).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"US-Boykottmassnahmen. Reaktion der Schweiz"}],"title":"US-Boykottmassnahmen. Reaktion der Schweiz"}