﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983127</id><updated>2025-06-25T02:16:41Z</updated><additionalIndexing>Mitfinanzierung;Mehrwertsteuer;Sozialversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4512</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010401</key><name>Sozialversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090207</key><name>Mitfinanzierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-17T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-06-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-06-17T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2003-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2074</code><gender>m</gender><id>250</id><name>Gros Jean-Michel</name><officialDenomination>Gros Jean-Michel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>98.3127</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Vor und nach erfolgtem Parlamentsbeschluss über die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur Mitfinanzierung der AHV sind bereits Absichten zur Finanzierung anderer Sozialversicherungszweige und Infrastrukturaufgaben geäussert worden. Zum Teil sind konkrete Vorstellungen über die Mitfinanzierung von Bundesaufgaben durch Mittel aus der Mehrwertsteuer vorhanden, zum Teil blosse Absichtserklärungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist zur Zeit nicht möglich, präzisen und vollständigen Aufschluss über die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer für die verschiedensten Zwecke zu erhalten. Informationen über die Entwicklung dieser Konsumsteuer sind aber für Politik, Wirtschaft, Gewerbe und Konsumentenschaft äusserst wichtig. Die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes über die künftige Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer dient u. a. auch zur Akzeptanzförderung der notwendigen Erhöhung dieser Konsumsteuer. Ein zu schaffender Überblick könnte so formuliert werden, dass er nichts präjudizieren würde, weder die Ausarbeitung der einzelnen Botschaften durch den Bundesrat noch die Beratung der einzelnen Vorlagen durch das Parlament.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Mehrwertsteuer stellt die bedeutendste Einnahmenquelle des Bundes dar. Ihr Ertrag ist gross und relativ stabil. Sie hat den Vorteil, weder die Arbeitskosten noch die Investitionen und Exporte unmittelbar zu belasten, und sie erfasst die Gesamtheit der Ausgaben der Konsumenten (einschliesslich derjenigen der Rentnerinnen und Rentner) für Güter und Dienstleistungen. Ausserdem wirkt sich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer tendenziell langsamer auf die Produktionskosten aus als eine Erhöhung der Lohnbeiträge. Letztere stehen für die Finanzierung des Mehrbedarfs der Sozialversicherungen bis zur Einführung einer Ökosteuer als Alternative zur Mehrwertsteuer im Vordergrund.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungen durch die Mehrwertsteuer sind mehrere Vorlagen hängig:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die in Artikel 41ter Absatz 3bis der Bundesverfassung vorgesehene Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrkosten der AHV/IV um einen Prozentpunkt wurde vom Parlament am 20. März 1998 beschlossen. Vorbehältlich eines Referendums kann der Bundesbeschluss am 1. Januar 1999 in Kraft treten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Bereitstellung gesicherter Finanzierungsgrundlagen für die mittel- und längerfristige Zukunft der AHV ist ein Ziel der 11. AHV-Revision. Aufgrund der Eigenschaften der Mehrwertsteuer sowie der Schlussfolgerungen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" zieht der Bundesrat die Mehrwertsteuer als hauptsächliche Finanzierungsquelle zur Deckung des Mehrbedarfs der AHV in Betracht. Der Bundesrat hat im April 1998 entschieden, eine Vernehmlassungsvorlage über die 11. AHV-Revision ausarbeiten zu lassen, die im Rahmen eines neuen Finanzierungskonzeptes eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um insgesamt 3,5 Prozentpunkte (d. h. 2,5 Prozentpunkte über das bereits beschlossene "Demographieprozent" hinaus) bis zum Jahr 2006 vorsieht. Ein definitiver Entscheid des Bundesrates über die Vernehmlassungsvorlage steht noch aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gemäss Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats vom 31. März 1998 soll die Mutterschaftsversicherung durch die Mittel des EO-Fonds finanziert werden. Genügen diese nicht mehr, so soll die Mutterschaftsversicherung aus den Erträgen der zur Finanzierung der Sozialversicherungen angehobenen Mehrwertsteuer finanziert werden. Wird die entsprechende Verfassungsänderung jedoch nicht vorgenommen und ist der Fondsstand unter eine halbe Jahresausgabe EO und Mutterschaftsversicherung gesunken, so tritt eine Änderung von Artikel 26 EOG in Kraft, nach der auch für die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung EO-Lohnprozente erhoben werden können. Eine Minderheit der SGK-S wird jedoch die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,25 Prozent beantragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Mitfinanzierung einer weiteren Bundesaufgabe durch die Mehrwertsteuer liegt ein Bundesbeschluss vom 20. März 1998 vor. Danach kann der Bundesrat zur Mitfinanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte - Neue Eisenbahn-Alpentransversale (Neat), "Bahn 2000", Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz - sämtliche Sätze der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkt anheben. Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einerseits weisen die oben angeführten Vorlagen einen unterschiedlichen politischen Reifegrad auf. Andererseits werden Anpassungen im Steuersystem im Rahmen der Arbeiten für die auf spätestens Ende 2006 abzulösende geltende Finanzordnung zu prüfen sein. Darüber hinaus wird eine stärkere Besteuerung der Energieträger im Zusammenhang mit der vom Bundesrat in Aussicht gestellten ökologischen Steuerreform ins Auge gefasst. Die sich daraus ergebenden finanziellen Mittel könnten die Mehrwertsteuer ergänzen oder gegebenenfalls teilweise ersetzen. Da somit noch verschiedene Fragen offen sind, wird der Bundesrat die Erstellung des gewünschten Konzepts erst nach Vorliegen der notwendigen Grundlagenarbeiten an die Hand nehmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, ein Konzept zu erarbeiten über die künftige Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungswerke und weiterer Bundesaufgaben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Konzept über die künftige Inanspruchnahme der MWSt zur Finanzierung der Sozialversicherung und weiterer Bundesaufgaben</value></text></texts><title>Konzept über die künftige Inanspruchnahme der MWSt zur Finanzierung der Sozialversicherung und weiterer Bundesaufgaben</title></affair>