{"id":19983138,"updated":"2024-04-10T14:44:32Z","additionalIndexing":"Asylpolitik;Europäische Zusammenarbeit;europäischer Rechtsraum;Grenzkontrolle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2260,"gender":"m","id":16,"name":"Bircher Peter","officialDenomination":"Bircher Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4512"},"descriptors":[{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L05K1001020401","name":"europäischer Rechtsraum","type":1},{"key":"L04K09020203","name":"Europäische Zusammenarbeit","type":2},{"key":"L05K0701040402","name":"Grenzkontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-05-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(890348400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(898812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2395,"gender":"m","id":332,"name":"Imhof Rudolf","officialDenomination":"Imhof"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2379,"gender":"m","id":315,"name":"Eberhard Toni","officialDenomination":"Eberhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2036,"gender":"m","id":46,"name":"Columberg Dumeni","officialDenomination":"Columberg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2403,"gender":"m","id":340,"name":"Lötscher Josef","officialDenomination":"Lötscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2378,"gender":"m","id":314,"name":"Durrer Adalbert","officialDenomination":"Durrer Adalbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2452,"gender":"m","id":399,"name":"Heim Alex","officialDenomination":"Heim Alex"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2260,"gender":"m","id":16,"name":"Bircher Peter","officialDenomination":"Bircher Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3138","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In den Bereichen der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechtes haben sowohl die Schweiz als auch alle Mitgliedstaaten der EU verschiedene völkerrechtliche Abkommen wie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge unterzeichnet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen werden von diesen Staaten auch respektiert. So kann eine asylsuchende Person in all diesen Staaten um Schutz vor Verfolgung nachsuchen und ist vor der Rückschiebung in ein Land, in dem sie verfolgt würde, geschützt.<\/p><p>Unabhängig von diesen Abkommen haben sich die Staaten der EU u. a. zum Ziel gesetzt, die Personenfreizügigkeit herzustellen und insbesondere die Grenzkontrollen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten abzubauen. Um den sich durch diesen Abbau ergebenden Kontrollverlust auszugleichen, wurden verschiedene Massnahmen ergriffen: Im Flüchtlingsbereich wurde neben materiellen Harmonisierungsmassnahmen eine Zuständigkeitsregelung vereinbart, nach der bestimmt wird, welches Mitgliedland für die Behandlung eines Asylgesuches zuständig ist (Dubliner Abkommen). Mit diesem Instrument soll verhindert werden, dass eine asylsuchende Person mehrere parallele oder nacheinander geordnete Verfahren zur Flüchtlingsanerkennung in verschiedenen Vertragsstaaten anstrengt. Hat der zuständige Mitgliedstaat ein Asylgesuch abgelehnt, so kann die von dieser Entscheidung betroffene Person nicht auf andere EU-Staaten ausweichen und dort erneut ein Asylgesuch stellen. Die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der EU kann sich diesen Ausgleichsmassnahmen nicht anschliessen. Sie wird daher zunehmend zum Ersatzaufnahmeland für erfolglose Asylsuchende aus EU-Staaten werden.<\/p><p>Obwohl die Schweiz seit langem den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit Italien anstrebte, signalisierte Italien erst kürzlich mit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens die Bereitschaft, Vertragsverhandlungen mit der Schweiz aufzunehmen. In einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre haben inzwischen zwei Verhandlungsrunden über ein Rückübernahmeabkommen stattgefunden. Die Flüchtlingsbewegungen aus Albanien und dem Irak nach Italien haben diese positive Entwicklung nicht beeinträchtigt. Aufgrund der bei den Verhandlungen erzielten Fortschritte streben Italien haben diese positive Entwicklung nicht beeinträchtigt. Aufgrund der bei den Verhandlungen erzielten Fortschritte streben Italien und die Schweiz an, die Vertragsverhandlungen in diesem Sommer erfolgreich abzuschliessen.<\/p><p>2. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam werden verschiedene Bereiche der bisherigen zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in die Zuständigkeit der Gemeinschaft übergeführt. Zu diesem Zwecke wird in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) ein neuer Titel mit der Überschrift \"Freier Personenverkehr, Asylrecht und Einwanderung\" eingefügt. Der Rat wird dabei verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam den freien Personenverkehr im Sinne von Artikel 7a EGV zu gewährleisten. Heute bestehen noch erhebliche Unterschiede in Asylgesetzgebung und Praxis der einzelnen Staaten. Eine Reihe von Begleitmassnahmen soll die Zielsetzung der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen auch für den Personenverkehr unterstützen. Dazu gehört die Harmonisierung im Flüchtlingsbereich, die bisher zu einer Vereinheitlichung des Flüchtlingsbegriffs, zur Einführung von Mindeststandards im Asylverfahren und zu Plänen für eine Lastenverteilung unter den EU-Staaten geführt hat. Aus der Stossrichtung dieser Begleitmassnahmen wird klar, dass eine Ausdehnung ihres Geltungsbereiches auf die Schweiz nur im Rahmen einer Mitgliedschaft erfolgen kann oder zumindest den Bereich der Schaffung eines Raumes ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen mitumfassen müsste.<\/p><p>3. Der Bundesrat verfolgt im Bereich der Migrations- und Asylpolitik eine Annäherung an die gesetzlichen Bestimmungen und an die Praxis der anderen europäischen Aufnahmeländer.<\/p><p>Neben den Bestrebungen, mit der EU ein Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen abzuschliessen, hat der Bundesrat weitere Massnahmen ergriffen, um den aufgrund der Nichtmitgliedschaft in der EU zu erwartenden negativen Folgen im Asyl- und Flüchtlingsbereich entgegenzuwirken. Eine dieser Massnahmen stellt der Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen mit unseren Nachbarstaaten dar. Ziel der Rückübernahmeabkommen ist es, den illegalen Wanderungsbewegungen mit internationalen Abmachungen entgegenzuwirken. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass die Schweiz mit diesen Massnahmen keinen Zugang zu den Harmonisierungsinstrumenten der EU erhält.<\/p><p>4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 25. Februar 1998 zur Interpellation Müller Erich (98.3598) ausgeführt hat, wollen die Mitgliedstaaten der EU die Verhandlungen mit der Schweiz über den Abschluss eines Parallelabkommens zum Dubliner Abkommen erst nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen aufnehmen. Eine Meinungsänderung seitens der EU ist nicht abzusehen, so dass vorläufig die nächsten Schritte zu einer vertraglichen Vereinbarung blockiert sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:<\/p><p>1. Die europäische Menschenrechtskonvention sowie die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen hat zwingend und gleichermassen Gültigkeit für die Schweiz und für alle Mitgliedstaaten der EU. Wie erklärt sich die unwürdige \"Abschiebe- und Hin- und Herpolitik\" der EU-Staaten gegenüber der Schweiz? Wie ist die Haltung Italiens - dieser Nachbarstaat ist offenbar bis heute nicht bereit, ein Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz einzugehen -gegenüber den Flüchtlingen aus Albanien erklärbar?<\/p><p>2. Welche zukunftsgerichteten Möglichkeiten will der Bundesrat ansteuern, um eine mit den Staaten der EU kohärente Flüchtlingspolitik durchzuführen?<\/p><p>3. Was will er rechtlich, politisch und im alltäglichen Vollzug des Asylrechtes konkret unternehmen, um auf einer gemeinsamen Linie mit den EU-Staaten zu verfahren?<\/p><p>4. Offenbar wäre nur ein Vollbeitritt zum Dubliner Abkommen der EU-Staaten (in Kraft seit dem 1. September 1997) eine angemessene Lösung. In seiner Antwort vom 25. Februar 1998 auf die Interpellation Müller Erich (97.3598) sieht der Bundesrat diesen Beitritt nur im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Abschluss der bilateralen Verhandlungen. Diese sind aber derzeit - nicht zuletzt aufgrund des Dossiers \"Landverkehr\" - arg blockiert. Gibt es andere Wege?<\/p><p>5. Wie weit spielt nach Ansicht des Bundesrates die Nichtmitgliedschaft Schweiz bei der EU eine Rolle in der Umsetzung der Flüchtlingspolitik? Wie können kurz- und mittelfristig - notfalls ohne Dubliner Abkommen - Rechtslücken geschlossen werden? Wie kann die Schweiz in diesem Bereich - immer im Sinne einer humanitären Politik, die sich an den erwähnten Konventionen orientiert - ihre Position innerhalb der EU wirksam zur Geltung bringen? Welche gemeinsamen Regelungen bestehen im ganzen Asylbereich in bezug auf die Grenzkontrolle mit den Nachbarstaaten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylpolitik der Schweiz. Zusammenarbeit mit den Staaten der EU"}],"title":"Asylpolitik der Schweiz. Zusammenarbeit mit den Staaten der EU"}