﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983148</id><updated>2024-04-10T14:49:54Z</updated><additionalIndexing>Körperverletzung;Wintersport;Alkoholkonsum;Schaden</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2076</code><gender>m</gender><id>326</id><name>Günter Paul</name><officialDenomination>Günter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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/><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-10-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2199</code><gender>m</gender><id>245</id><name>Zwygart Otto</name><officialDenomination>Zwygart</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross 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darüber in der Tagespresse, grosse ausländische Magazine berichten darüber: Es besteht der Eindruck, dass es in der Wintersaison 1997/98 zu bedeutend mehr Zusammenstössen auf Skipisten gekommen ist, die für die Betroffenen mit schweren Verletzungen und in einigen Fällen gar mit dem Tod geendet haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben den schwerwiegenden Konsequenzen für die betroffenen Menschen sind diese Unfälle auch eine denkbar schlechte Publizität gegenüber potentiellen Touristen für das erholsame Ferienland Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Reduktion der Unfälle ist daher dringend: im Interesse aller geruhsamen Skipistenbenützer, im Interesse der weniger geübten Skifahrer und Snowboarder, aber auch im Interesse der ganzen Tourismusbranche. Wir können es uns nicht leisten, dass Betrunkene, rücksichtslose Raser und gedankenlose Downhiller ein Schlachtfeld in den schönen Erholungsgebieten unserer Alpen veranstalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat während der Wintersaison 1996/97 die Pistenunfälle in fünfundzwanzig ausgewählten Wintersportorten analysiert. Der Anteil der Kollisionsunfälle betrug 5 bis 9 Prozent, wobei auch Kollisionen mit Objekten (Baum, Masten usw.) berücksichtigt wurden. Eine laufende Studie am Spital Davos (Dr. Holzach, Dr. Storck) weist für den Winter 1997/98 bei den Skifahrern 10 bis 15 Prozent, bei den Snowboardern gar 20 Prozent Kollisionsunfälle aus. Die genauen Resultate sind noch nicht verfügbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik weist im Zeitraum 1975-1994 durchschnittlich acht Todesfälle pro Jahr beim Skifahren aus (ohne Lawinentote). In der Wintersaison 1997/98 verunglückten auf Schweizer Skipisten sieben Personen tödlich; vier dieser Unfälle sind auf Kollisionen zurückzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die UVG-Statistik über die entschädigten Tage pro Fall, welche die Ski- und Snowboardunfälle jener Personen erfasst, die nach dem UVG obligatorisch versichert sind, ist ein Indikator für die Schwere des Unfalls. Sie zeigt in den letzten Jahren (1985-1995) beim Skifahren alpin keine Tendenz. Die Anzahl entschädigter Tage pro Fall blieb konstant bei rund siebzehn.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allerdings stellen die Ärzte in den Wintersportgebieten fest, dass gerade in den vergangenen Wintersaisons die Kopf- und Stammverletzungen zugenommen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Experten führen folgende Gründe für Sportunfälle auf Skipisten an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Breit angelegte, künstlich ausgeebnete und maschinell präparierte Pisten sowie hochtechnisches Gleitmaterial lassen höhere Geschwindigkeiten zu, was sowohl bei Selbst- als auch bei Kollisionsunfällen zu schweren Verletzungen führen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Pistenbenützer fahren am persönlichen technischen Limit und sind so mit sich selbst beschäftigt, dass sie dem übrigen Pistenbetrieb keine Aufmerksamkeit schenken können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Pistenbenützer fahren im Verhältnis zu ihrem technischen Können zu schnell (Überschätzung des eigenen Könnens).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die unterschiedlichen Fahrstile der Skifahrer und Snowboarder werden gegenseitig zu wenig respektiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Auf der Piste herumsitzende Snowboarder gefährden sich selbst und übrige Pistenbenützer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Neuartige Geräte und Fahrtechniken (Big-Foot, Carving) werden ausprobiert; dadurch sind immer wieder Anfänger auf den Pisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Pistenbenützer verhalten sich ganz allgemein rücksichtsloser und intoleranter.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Über den Alkoholkonsum im Wintersport sind nach den Angaben der bfu nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen bekannt. Bei einem Alkoholtest, der im Rahmen der erwähnten Studie 1997/98 am Spital Davos bei zweihundertzwanzig verunfallten Schneesportlern durchgeführt wurde, zeigte das Atemtestgerät bei insgesamt elf Personen ein positives Ergebnis. Bei zwei Personen wurde ein Wert von 0,5 Promille, bei den übrigen ein solcher von unter 0,3 Promille gemessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist zu wünschen, dass in absehbarer Zeit repräsentative Untersuchungen durchgeführt werden, die es erlauben, gesicherte Aussagen über den Alkoholkonsum auf Skipisten zu machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit den sogenannten FIS-Regeln (FIS = Fédération internationale de ski) in der Fassung von 1990 wurde ein Instrument geschaffen, Pistenunfälle zu verhindern. Die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Skiabfahrten und Loipen hat Richtlinien für Anlage und Unterhalt von Skiabfahrten erarbeitet, die Sicherheit und Unfallverhütung zum Ziel haben. Diese Richtlinien sind vom Bundesgericht als Massstab für die Sorgfaltspflicht der Anlagebetreiber anerkannt. Ausserdem bestehen Richtlinien ("Die Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten", Ausgabe 1995) einer Arbeitsgruppe des Schweizerischen Verbandes der Seilbahnunternehmungen (SVS) zur Klärung der Rechtslage auf Skipisten. Diese Richtlinien regeln insbesondere auch die Übernahme von Polizeiaufgaben durch Pisten- und Rettungsdienste sowie das Einschreiten gegen rücksichtslose Personen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Folgende Massnahmen können dazu führen, die Unfallzahlen beim Schneesport zu reduzieren:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Weiterführung der konsequenten Aufklärung aller Pistenbenützer über die FIS-Regeln und die Folgen bei deren Missachtung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- konsequente Handhabung der SVS-Richtlinien durch die Pisten- und Rettungsdienste;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Präsenz auf den Pisten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Belehrung und Ermahnung fehlbarer Pistenbenützer;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Transportverweigerung für fehlbare Pistenbenützer;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Transportausweisentzug bei krassem Fehlverhalten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- polizeiliche Verzeigung wegen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bereitstellung von Spezialanlagen für Snowboarder (Fun-Parks, Halfpipes), um zumindest eine Teilentflechtung zwischen Skifahrern und Snowboardern zu erreichen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Förderung der Einrichtung und Kennzeichnung von "ruhigen" Pisten für Kinder, Familien, langsam fahrende Skifahrer und Snowboarder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Auch wenn es kein eigenes spezialgesetzlich geregeltes "Skirecht" in der Schweiz gibt, bestehen auf verschiedenen Rechtsgebieten Vorschriften zu diesem Themenkreis. Betroffen sind vor allem das Zivilrecht und das Strafrecht sowie andere öffentlich-rechtliche Erlasse (betreffend den öffentlichen Verkehr).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zivilrecht: Für die Beurteilung von Haftpflichtfragen als Folge von Unfällen, welche ein Ski- oder Snowboardfahrer verursacht, wird regelmässig die ausservertragliche Haftung gemäss Artikel 41 OR zum Tragen kommen. Danach wird jemand schadenersatzpflichtig, wenn er einer anderen Person widerrechtlich (absichtlich oder fahrlässig) Schaden zufügt. Ist ein Unfall auf eine mangelhaft unterhaltene oder ungesicherte Piste zurückzuführen, richten sich entsprechende Schadenersatzansprüche nach Artikel 97 OR wegen Vertragsverletzung, da die Bergbahn- und Skiliftunternehmungen vertraglich zum Unterhalt und zur Sicherung von Skipisten verpflichtet sind. Allenfalls kann hier auch die Haftpflicht des Werkeigentümers nach Artikel 58 OR zur Anwendung kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Strafrecht: Die Bestimmungen des gemeinen Strafrechtes (des StGB) gelten auch für Ski- und Snowboardfahrer. Im Vordergrund stehen die Fahrlässigkeitsdelikte gegen Leib und Leben wie fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB) und fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB), seltener der Straftatbestand der Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 StGB). Fahrlässig bzw. pflichtwidrig unvorsichtig handelt, wer die entsprechenden Sorgfaltsregeln nicht einhält, die er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen zu beachten hat. Das Mass der Sorgfalt für Ski- und Snowboardfahrer bestimmt sich nach den FIS-Regeln. Diese Regeln stellen keine Rechtsnormen dar, doch können sie laut Bundesgericht als Massstab für die im Skisport üblicherweise zu beachtende Sorgfalt herangezogen werden. Die FIS-Regeln sind in der Rechtsprechung schon seit längerer Zeit zur Anwendung gelangt und haben sich bewährt. Ebenfalls auf Skiabfahrten anwendbar ist schliesslich der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Verkehrs gemäss Artikel 237 StGB.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bestimmungen über den Transport von Skifahrern und Snowboardern: Die Verordnung vom 5. November 1986 über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportverordnung; SR 742.401) räumt den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs das Recht ein, Personen den Transport zur Ausübung eines Sports zu verweigern und ihnen im Wiederholungsfall oder in schweren Fällen den Transportausweis zu entziehen; dies, wenn diese im vom Transportunternehmen bedienten Gebiet durch ihr Verhalten Dritte offensichtlich gefährden, indem sie sich rücksichtslos verhalten, einen lawinengefährdeten Hang befahren, Weisungen und Verbotstafeln missachten oder sich den Sicherheitsanforderungen widersetzen (Art. 3 der Transportverordnung). Die Verordnung ist zwar nicht direkt auf die hauptsächlich privatrechtlich organisierten Transportanlagen in den Wintersportgebieten anwendbar. Es ist indessen den Betreibern dieser Anlagen nicht verwehrt, analoge Bestimmungen in ihren Reglementen vorzusehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aufgrund der obigen Ausführungen der Ansicht, dass sich eine neue oder zusätzliche Gesetzgebung auf dem Gebiet des Ski- und Snowboardfahrens oder die Einführung spezieller Straftatbestände nicht aufdrängen. Die erwähnten, zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarien genügen, sofern sie konsequent zur Anwendung gelangen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Eindruck richtig, dass sich die Situation verschlimmert hat? Was sagen die Statistiken über das Unfallgeschehen auf unseren Skipisten in den letzten Jahren aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Falls die Vermutung stimmt, dass die schweren Unfälle zahlreicher geworden sind: Was ist die wahrscheinliche Erklärung dafür?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es richtig, dass der zunehmende Alkoholkonsum von Skifahrern und Snowboardern bei Unfällen eine wichtige Rolle spielt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie kann rasch eine Besserung der Situation erreicht werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat selbst zur Verminderung insbesondere der schweren Unfälle bzw. der Zusammenstösse auf Skipisten zu ergreifen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Skipisten. Schwere Verletzungen und Todesfälle</value></text></texts><title>Schweizer Skipisten. Schwere Verletzungen und Todesfälle</title></affair>