{"id":19983155,"updated":"2024-04-10T11:52:29Z","additionalIndexing":"Staatsanwalt\/-anwältin;Bankgeheimnis;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Italien;Finanzplatz Schweiz;parlamentarische Kontrolle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion D","code":"D-2","id":101,"name":"Demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4513"},"descriptors":[{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":1},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":1},{"key":"L04K10010204","name":"Zusammenarbeit der Justizbehörden","type":2},{"key":"L04K03010503","name":"Italien","type":2},{"key":"L04K05050204","name":"Staatsanwalt\/-anwältin","type":2},{"key":"L04K08030207","name":"parlamentarische Kontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-07T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(893628000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(952383600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion D","code":"D-2","id":101,"name":"Demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3155","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ausländische Strafverfolgungsbehörden erhalten zur Unterstützung eines Strafverfahrens im Ausland dann Zugang zu Daten, die unter dem schweizerischen Bankgeheimnis stehen, wenn die Kriterien internationaler Rechtshilfe in Strafsachen oder internationaler Amtshilfe erfüllt sind. So hat die ausländische Behörde ein Rechtshilfeersuchen einzureichen, dem im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen Fiskaldelikten nur entsprochen wird, wenn Gegenstand des Verfahrens ein Abgabebetrug ist. Demgegenüber werden Verfahren wegen anderer Verkürzungen fiskalischer Abgaben nicht unterstützt. Ein damit verbundener Grundsatz ist, dass die von der Schweiz rechtshilfeweise erhaltenen Daten nicht in Verfahren weiterverwendet werden dürfen, für die Rechtshilfe ausgeschlossen ist (sog. Spezialitätsprinzip). Neben dem bereits erwähnten Fiskalbereich sind Verfahren wegen politischer oder militärischer Delikte betroffen.<\/p><p>Die Voraussetzungen der Rechtshilfe sind im Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit dem Vorbehalt der Schweiz zu diesem Übereinkommen und mit dem 1996 revidierten Rechtshilfegesetz enthalten. Sie haben auch für italienische Staatsanwälte nicht nur \"bis vor kurzem\", sondern auch heute ohne Einschränkung Geltung. Die behaupteten Misstände, wonach sich italienische Staatsanwälte systematisch darüber hinwegsetzen sollen, bestehen nicht.<\/p><p>Hingegen trifft zu, dass Anfang 1998 eine Stelle im italienischen Parlament den Spezialitätsgrundsatz verletzt und den Fiskalbehörden Kenntnis gegeben hat über Akten, welche die Schweiz Italien rechtshilfeweise zur Verfügung stellte. Aufgrund einer Demarche des Bundesamtes für Polizeiwesen und der Bundesanwältin wurde das bereits eröffnete Fiskalverfahren in allen Teilen wieder aufgehoben. Es handelt sich um eine bedauerliche, aber ohne Verzug behobene Panne, welche die gute Zusammenarbeit zwischen den Rechtshilfebehörden beider Staaten nicht nachhaltig zu beeinträchtigen vermochte.<\/p><p>Anlässlich des Treffens vom letzten März zwischen dem italienischen Justizminister und dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes wurde beschlossen, bilaterale Verhandlungen aufzunehmen über einen Zusatzvertrag zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Solche Zusatzverträge sind bereits mit Deutschland, Österreich und Frankreich abgeschlossen worden. Im Rahmen der nationalen Gesetzgebungen dienen sie der Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshilfe. Änderungen der schweizerischen Rechtshilfepolitik bei der Rechtshilfe in Fiskalsachen sowie ein Abbau des Spezialitätsprinzips sind nicht vorgesehen. Der Vertrag wurde am 10. September 1998 unterzeichnet, und er wird dem Parlament zur Behandlung unterbreitet.<\/p><p>Eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden Italiens und der Schweiz bei der Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der Wirtschaftskriminalität, schwächt das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz nicht, sondern trägt vielmehr zu dessen Stärkung bei.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Eingriffe und Einmischungen ausländischer Staatsanwälte in den Finanzplatz Schweiz haben schon in der Vergangenheit zu einer Reihe von wichtigen Auswirkungen geführt. Heute ist dies mehr denn je der Fall. Diese Auswirkungen zeigen sich darin, dass einerseits das Vertrauen in unseren Banksektor ganz allgemein abnimmt und andererseits bei uns hinterlegte Vermögen in grossem Ausmass abgezogen werden. Die erste und offensichtliche Folge dieser zwei Phänomene ist ein Abbau von Arbeitsplätzen. Das hier angesprochene Problem wurde im Tessin als besonders belastend empfunden; dieser Kanton hatte jahrelang die Aktionen aggressiver Staatsanwälte tragen müssen. Allein um sich ins Rampenlicht zu stellen und gute Figur zu machen, sollen diese Staatsanwälte selbst mit dem Teufel Pakte geschlossen haben. Deshalb bekunden sie keine Schwierigkeiten, sich weit über das für die Rechtshilfe erforderliche Mass den (italienischen, aber nicht nur) Staatsanwälten zu unterwerfen, die systematisch auf Arbeitsmethoden nach der Art der \"fishing expedition\" zurückgreifen. Es steht fest, dass das Bankgeheimnis, wenn auch auf die Grundzüge beschränkt, bis vor kurzem im Wesentlichen gewährleistet war, und sogar ausländische Staatsanwälte mussten gewisse Regeln einhalten, bevor sie bei unseren Kreditinstituten Zugang zu Konten, die auf ausländische Kunden lauteten, erhielten.<\/p><p>Die Medien haben in den vergangenen Tagen über eine Zusammenkunft in Bern von Bundesrat Arnold Koller und Bundesanwältin Carla Del Ponte mit dem italienischen Justizminister Giovanni Maria Flick berichtet, wobei in vielen Fällen die Tragweite des Ereignisses heruntergespielt wurde. In der Tat haben Bundesrat und Bundesanwältin die italienische Staatsanwaltschaft ermächtigt, bei Ermittlungen und Prozessen auch Daten zu benutzen, die aufgrund anderer Rechtshilfegesuche gewonnen wurden.<\/p><p>Diese Entscheidung ist natürlich ein alarmierender Präzedenzfall, insbesondere weil Koller und Del Ponte angesichts der Tatsache, dass ein solches Zugeständnis auf alle analogen Fälle ausgedehnt werden kann, tatsächlich die endgültige Abschaffung des Bankgeheimnisses sanktioniert haben. Dieses Bankgeheimnis ist in der Tat von jeher, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird, einer der drei Pfeiler - wenn nicht der Eckpfeiler - des Schweizer Finanzplatzes.<\/p><p>Aufgrund dieser Überlegungen und insbesondere aufgrund der erwähnten Besorgnisse stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das gemeinsame Vorgehen der Judikative und der Exekutive endgültig das wirtschaftliche Ansehen der Schweiz auf internationaler Ebene zerstören könnte?<\/p><p>2. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht der \"Freipass\" für diese neuen Formen der Zusammenarbeit, die auf der Gegenseite nicht zugestanden werden?<\/p><p>3. Glauben die Bundesräte nicht auch, dass für eine Entscheidung von dieser Tragweite wenigstens das Parlament hätte beigezogen werden müssen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eingriffe der italienischen Staatsanwaltschaft"}],"title":"Eingriffe der italienischen Staatsanwaltschaft"}