﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983168</id><updated>2025-06-25T02:16:57Z</updated><additionalIndexing>Steuerabzug;Steuererhöhung;direkte Bundessteuer;indirekte Steuer;Mehrwertsteuer;direkte Steuer</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-04-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4513</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070202</key><name>direkte Bundessteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070203</key><name>direkte Steuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070206</key><name>indirekte Steuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070309</key><name>Steuererhöhung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>1</id><name>Bekämpft</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-09T00:00:00Z</date><text>Bekämpft. Diskussion verschoben</text><type>27</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-20T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-09-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-04-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-20T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2004-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><type>controvert</type></role><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2074</code><gender>m</gender><id>250</id><name>Gros Jean-Michel</name><officialDenomination>Gros Jean-Michel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>98.3168</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die meisten europäischen Länder weisen ein Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung von 3 zu 1 oder gar von 2 zu 1 aus. In der Schweiz liegt es dagegen bei 4 zu 1.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn denn die Mehrwertsteuer erhöht werden soll - was durchaus wünschbar ist, bringt doch diese Abgabe gegenwärtig lediglich einen Sechstel der Steuereinnahmen ein -, ist darauf zu achten, dass gleichzeitig mit jeder Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes die direkte Bundessteuer gesenkt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel ist, das Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung ins Gleichgewicht zu bringen und damit dem europäischen Durchschnittswert anzugleichen. Das Abgabenniveau darf aber nur so hoch sein, dass die Schweiz weiterhin konkurrenzfähig und attraktiv bleibt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im Jahre 1995 betrug das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern (ohne Sozialversicherungsbeiträge) in den europäischen Staaten höchstens 2 zu 1 (d. h. 66,6 Prozent zu 33,3 Prozent). In etlichen europäischen Staaten war das Verhältnis aber noch ausgeglichener. Das Verhältnis beträgt für unser Land rund 7 zu 3 (im Jahre 1995 genau 70,5 Prozent direkte Steuern zu 29,5 Prozent indirekte Steuern).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Begründung zur Motion genannten Proportionen entsprechen den direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (zusammen) im Verhältnis zu den indirekten Steuern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch ein im August 1998 publizierter Bericht zum Wirtschaftsstandort Schweiz thematisiert das grosse Gewicht der direkten Steuern im Vergleich zu den indirekten Steuern in unserem Land. Allerdings basieren die verwendeten Verhältniszahlen auf dem Jahr 1993 (Egon Zehnder International, Wirtschaftsstandort Schweiz 1998, S. 11-13).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Somit treffen die Aussagen zu, wonach die Schweiz für die Finanzierung ihres Staatshaushaltes die indirekten Steuern verhältnismässig weniger stark ausschöpft als alle übrigen europäischen Länder. Es ist aber auch festzustellen, dass unser Land damit weltweit gesehen keinen Einzelfall darstellt. Unter den OECD-Ländern sind nämlich die USA und Japan zu nennen, wo der Anteil der indirekten Steuern noch unbedeutender ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor allem aber sagt der Anteil der indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen für sich alleine nicht viel über die Steuerbelastung in den einzelnen Staaten und die damit allenfalls zusammenhängenden Auswirkungen auf Arbeitsangebot und Wirtschaftsleistungen aus. Von Interesse ist vielmehr das Total sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Masszahl dafür ist die Fiskalquote. Hier zeigt sich, dass die Schweiz auch 1995 die durchschnittliche Fiskalquote aller OECD-Staaten immer noch unterschreitet. Ein Vergleich mit den fünfzehn EU-Staaten ergibt ein noch günstigeres Bild, liegt die Fiskalquote unseres Landes doch im Bereich jener der zwei oder drei EU-Staaten mit der moderatesten Fiskalquote.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Abschnitt im genannten Bericht von Egon Zehnder International zum Verhältnis der direkten und indirekten Steuern steht unter dem Titel "Schweizer Spitzenbelastung bei den direkten Steuern". Diese Aussage ist zu relativieren. Schon der Vergleich der Fiskalquoten zeigt nämlich, dass die verhältnismässig schwache Ausschöpfung der indirekten Steuern keineswegs eine um so stärkere Belastung der Steuerpflichtigen mit direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach sich zieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Motion verlangt einen schrittweisen Abbau der direkten Bundessteuer, dessen letzte Konsequenz die Abschaffung ist. Das Eidgenössische Parlament hat dieses Thema bereits im Rahmen der Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" eingehend behandelt und im Jahre 1996 schliesslich die Abschaffung mit grossem Mehr abgelehnt. Daraufhin haben die Initianten ihr Begehren zurückgezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beantragte ihrem Rat mittels Kommissionsinitiative einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative. Gemäss Kommissionsbeschluss hätte sich bei der direkten Bundessteuer ein jährlicher Einnahmenausfall von 1650 Millionen Franken ergeben, der indessen durch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um höchstens einen Prozentpunkt aufgefangen worden wäre. Der Bundesrat beantragte im Rahmen seiner Stellungnahme zur Kommissionsinitiative dem Parlament, die Revision erst dann an die Hand zu nehmen, wenn sich die Finanzperspektiven für den Bund wieder etwas rosiger darstellen. Er stellte in Aussicht, dass dies frühestens in der nächsten Legislaturperiode der Fall sein dürfte. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und sistierte das Vorhaben, so dass der Volksinitiative kein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit der Einreichung der Volksinitiative ist immer klarer geworden, dass die Sicherung unserer Sozialwerke, namentlich der AHV/IV, nicht ohne zusätzliche Einnahmen zu bewerkstelligen sein wird. Aus heutiger Sicht werden diese in den nächsten zehn Jahren 3,5 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten entsprechen. Der Bundesrat hat am 8. April 1998 entschieden, zur Deckung dieses finanziellen Mehrbedarfs bis ins Jahr 2010 die Mehrwertsteuer in den Vordergrund zu stellen. Der erste Schritt in diese Richtung erfolgt bereits auf den 1. Januar 1999 hin. Dann nämlich wird der Normalsatz bei der Mehrwertsteuer von 6,5 auf 7,5 Prozent erhöht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen dieser Mehrwertsteuererhöhungen wird es sicherlich nicht möglich sein, gleichzeitig die direkte Bundessteuer zu senken. Denn der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Sozialversicherungen könnte so nicht gedeckt werden. Dennoch wird auch allein durch diese aus heutiger Sicht unumgänglichen Mehrwertsteuererhöhungen das Gewicht spürbar zu den indirekten Steuern hin verlagert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie dargelegt wurde, sind die Anliegen der Motion erst vor wenigen Jahren behandelt und im Hauptpunkt abgelehnt worden. Was die noch hängige Frage einer substantiellen Absenkung der direkten Bundessteuer und Kompensation via Mehrwertsteuer betrifft, so wird nach Aufhellung der Finanzperspektiven des Bundes die Debatte darüber wiederaufgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem wird das Verhältnis zwischen den direkten und indirekten Steuern auch im Rahmen der kommenden Arbeiten zur Ablösung der geltenden Finanzordnung voraussichtlich wieder ein Thema sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb opponiert der Bundesrat einer Entgegennahme des Vorstosses als Postulat nicht.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die liberale Fraktion ersucht den Bundesrat, bei jeder weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer gleichzeitig die direkte Bundessteuer zu senken, damit sich das Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung allmählich demjenigen unserer europäischen Nachbarländer angleicht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung</value></text></texts><title>Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung</title></affair>