{"id":19983176,"updated":"2025-11-14T08:26:06Z","additionalIndexing":"Studium;Arzt\/Ärztin;Zulassungsbeschränkung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-04-29T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4513"},"descriptors":[{"key":"L04K01050402","name":"Arzt\/Ärztin","type":1},{"key":"L04K13020110","name":"Studium","type":1},{"key":"L04K13030118","name":"Zulassungsbeschränkung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-08-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(893800800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(907884000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3176","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Obwohl die Alarmglocken wiederholt gezogen wurden, geht die Studentenzahl bei den Medizinern nicht zurück. In den letzten zehn Jahren haben jedes Jahr rund 1400 Personen mit dem Medizinstudium begonnen. Diese Zahl übersteigt die Kapazitäten der Fakultäten (1295). Darin sind nicht nur die fünf Fakultäten eingeschlossen, die einen vollständigen Studiengang anbieten, sondern auch Freiburg und Neuenburg, wo nur das Grundstudium absolviert werden kann. Gleichzeitig werden jedes Jahr rund 800 Studierende diplomiert, während lediglich rund 400 Arztpraxen pro Jahr frei werden. Betrachtet man alle diese Grössen, einschliesslich der Spitäler, so bringen wir jedes Jahr 300 bis 400 Ärztinnen und Ärzte zuviel hervor. Die Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit Privatpraxen hat deshalb in den vergangenen zehn Jahren um durchschnittlich 300 zugenommen. Sie stieg von 10'096 im Jahre 1988 auf 13'038 im Jahre 1997. Dreht sich diese Spirale mit der gleichen Geschwindigkeit weiter, so ist im Gesundheitswesen sowohl wirtschaftlich wie sozial mit einem wachsenden Ungleichgewicht zu rechnen. <\/p><p>Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat deshalb den Zugang zum Medizinstudium an den Universitäten Zürich, Basel, Bern und Freiburg beschränkt. Sie hat einen psychologischen Eignungstest eingeführt. Zum ersten Mal soll dieser Test am 01.07.1998 durchgeführt werden. Diese Massnahme ist aber nicht nur völlig unzureichend und bildet kein eigentliches Instrument der Gesundheitspolitik, sondern sie ist meiner Ansicht nach auch zutiefst ungerecht. Sie erlaubt es den Kandidatinnen und Kandidaten nicht, sich vorzubereiten und ihr persönliches Engagement über die Arbeit unter Beweis zu stellen. Die Etikette, für das Medizinstudium ungeeignet zu sein, wird die betreffenden Personen  in der Folge begleiten und könnte ihnen auch für andere Berufsrichtungen und -tätigkeiten Nachteile einbringen. Dieser Test wurde in Deutschland bereits vor ein paar Jahren eingeführt, mittlerweile aber aufgrund schlechter Erfahrungen auch schon wieder aus dem Verkehr gezogen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p><\/p><p>Beschränkungen der Zulassung zum Medizinstudium werden aus zwei Gründen gefordert, einerseits um die Qualität der Ausbildung zu sichern, andererseits zur Kontrolle der Zahl der Ärztinnen und Ärzte. Diese zwei Ziele, das bildungspolitische und das gesundheitspolitische, sind nur mittelbar verbunden und sollten nach Ansicht des Bundesrats bei allen Diskussionen sorgfältig unterschieden werden.<\/p><p><\/p><p>Die Beschränkung der Zulassung zu den Universitäten liegt in der Kompetenz der Universitäten resp. der Kantone. Aufgrund von verschiedenen Volksabstimmungen wurden in allen Universitätskantonen Universitätsgesetze angenommen, welche es erlauben, einen Numerus Clausus einzuführen (zuletzt am 15. März 1998 in Zürich). Der Bund hat im universitären Hochschulbereich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Kompetenzen, auf die Universitätsgesetzgebungen, resp. die Zulassungspraxis der Universitäten einen direkten Einfluss zu nehmen.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>1.Seit mehreren Jahren übersteigt die Zahl der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten die Aufnahmekapazität der schweizerischen Universitäten. Da die medizinischen Fakultäten aber nicht entsprechend ausgebaut werden konnten, zeichneten sich sowohl in den vorklinischen als auch in den klinischen Semestern Engpässe ab, welche die betroffenen Fakultäten vor grosse Probleme stellten. Obwohl in der Zwischenzeit verschiedene Massnahmen getroffen wurden  wie Umleitungsaktionen, eine provisorische Erweiterung der Aufnahmekapazitäten im ersten Jahr und eine verschärfte intrauniversitäre Selektion  haben diese Massnahmen nicht die erhofften Wirkungen gezeigt. Unter diesen Engpässen hatten neben den in die Ausbildung einbezogenen Patientinnen und Patienten vor allem die Studentinnen und Studenten der ersten Semester zu leiden, die unter schwierigsten Bedingungen studieren mussten und zusätzlich einem strengen Selektionsverfahren ausgesetzt waren. Sowohl von Seiten der Dozenten als auch der Studierenden wurde nicht nur die ungenügende Infrastruktur, sondern ganz allgemein die Qualität des Lehrbetriebs bemängelt. Die Fakultäten sahen sich kaum mehr in der Lage, eine qualitativ hochstehende Ausbildung zu garantieren. Um die Qualität in der Ausbildung weiterhin sicherzustellen, wird 1998 unter anderem erstmals ein Eignungstest vor Studienbeginn in der Humanmedizin durchgeführt, dessen Notwendigkeit allerdings unterschiedlich bewertet wird.Beim vorgesehenen Eignungstest handelt es sich nicht um einen eigentlichen Persönlichkeitstest, sondern um einen Test, in dem naturwissenschaftliches Denken, räumliches Vorstellungsvermögen, Logik u.a. geprüft werden. Der in der Schweiz verwendete Eignungstest, der ursprünglich in Deutschland entwickelt und am Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik des Psychologischen Instituts der Universität Freiburg an schweizerische Verhältnisse angepasst wurde, scheint einzig eine hohe Prognosekraft in Bezug auf das Bestehen der vorklinischen Prüfungen zu haben. Dass damit nur ein Teil derjenigen Eigenschaften geprüft werden, welche die Patientinnen und Patienten von den ausgebildeten Aerztinnen und Aerzten erwarten dürfen, ist in der Tat unbefriedigend. In Deutschland wird der Test nicht mehr durchgeführt, weil die Bewerbungen pro Studienplatz in der Medizin rückläufig sind und sich damit die hohen finanziellen Aufwendungen, welche die Durchführung des Tests mit sich bringt, nicht mehr rechtfertigen lassen. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>2.Die Tatsache, dass der Eignungstest zur Aufnahme eines Medizinstudiums vorerst nur an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich verlangt wird, macht deutlich, dass sich die medizinischen Fakultäten in der Deutschschweiz grösseren Kapazitätsengpässen gegenüber sehen als diejenigen in der Romandie. Gleichzeitig scheint das Prinzip des freien Zugangs zu allen Studien für die medizinischen Fakultäten in der Romandie ein grösseres Gewicht zu haben als für die Universitäten in der deutschen Schweiz. Im Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Freizügigkeit von Medizinalpersonen und ihre wissenschaftliche Ausbildung, welcher im Herbst 1998 vorliegen wird, wird angestrebt, die Ausbildung zu erneuern und den intrauniversitären Selektionsprozess in der gesamten Schweiz zu harmonisieren.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>3.Um die Studienbedingungen für die Studierenden und die Lehrbedingungen für die Professorinnen und Professoren zu verbessern, könnte unter anderem das in Ziffer 2 bereits erwähnte neue Bundesgesetz die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Aufgrund des Gesetzesentwurfes könnten die Universitäten allenfalls ihre Studiengänge neu gestalten und u.a. intrauniversitäre Selektionsmechanismen einführen, welche die Bedeutung des 1. Propädeutikums als Selektionskriterium in Zukunft relativieren.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>4.Die Steuerung der Ärztezahl und dichte ist nicht unproblematisch und setzt voraus, dass der künftige Bedarf an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz bekannt bzw. bestimmt wird. Dies erfordert nach Ansicht des Bundesrats einen gesellschaftspolitischen Entscheidungsprozess, der nicht durch punktuelle Eingriffe ins komplexe System vorweggenommen werden darf. Der künftige Ärztebedarf hängt nämlich von vielen Parametern ab, die schwierig erfass- und voraussehbar sind. Eine wichtige Rolle spielt die Attraktivität des Arbeitsmarktes (Arbeitsbelastung, Entlöhnung), die Demographie (Überalterung der Gesellschaft) sowie der Modus der Integration der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte in das Berufsleben. Es ist eine Tatsache, dass heute über 50 Prozent der Studienanfänger und bereits die Hälfte der Studienabgänger Frauen sind, diese aber ihre spätere Berufstätigkeit viel öfter als Männer nur teilzeitlich ausüben oder ganz aufgeben. Die zuständigen Bundesstellen erarbeiten zur Zeit ein Projekt zur Abschätzung der möglichen Folgen der Zulassungsbeschränkungen auf die Ärztezahl und dichte in der Schweiz. Zusätzlich zur Schwierigkeit einer seriösen Bedarfsermittlung kommt die Tatsache, dass sich eine Einflussnahme des Staates auf die Zahl der Studierenden erst viel später auf die Anzahl der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte bemerkbar macht (nach10 und mehr Jahren).<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>5.Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit und des Gewichts der Probleme im Gesundheitswesen bewusst und bereitet Massnahmen vor, um die Diskussion über einen nationalen Konsens zur Gesundheitspolitik aktiv zu fördern und zu gestalten. Letztlich ist es eine dem Souverän vorbehaltene politische Entscheidung, welches Gesundheitswesen und damit auch welche Ärzteschaft sich das Land leisten kann und will.Da in einem Rechtsstaat wie der Schweiz Grundrechte wie Niederlassungsfreiheit oder Freiheit der Berufsausübung bei entsprechender Qualifikation gewährleistet sind, erachtet es der Bundesrat als ausserordentlich problematisch, Instrumente zur Regulation einer bestimmten Berufsgattung einzuführen. Inwiefern jedoch ärztliche Leistungen im bisherigen Umfange abgegolten werden können, ist Gegenstand laufender Verhandlungen (neuer Tarif, Teilrevision KVG) zwischen Bund, Kantonen, Krankenkassen und Ärzteschaft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, dass (für die Zulassung zum Medizinstudium) als einziges Selektionsinstrument Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeit eingeführt werden sollen?<\/p><p>2. Ist es für den Bundesrat akzeptabel, dass gewisse medizinische Fakultäten als Aufnahmebedingung einen Persönlichkeitstest einführen, während andere sich einzig auf das Propädeutikum stützen?<\/p><p>3. Ist das Propädeutikum seiner Ansicht nach ein ausreichendes Selektionsinstrument, auch wenn allenfalls das erste Studienjahr überbelegt ist und die Arbeitsbedingungen für den Lehrkörper wie auch für die Studierenden entsprechend schlecht sind?<\/p><p>4. Müsste man nicht die Zulassung zum Medizinstudium nicht nur aufgrund der verfügbaren Studienplätze, sondern auch im Hinblick auf den künftigen Bedarf beschränken?<\/p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat, den künftigen Bedarf zu erheben, und welche anderen Regulationsinstrumente als eine strengere Selektion will er einsetzen, um die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Griff zu bekommen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zugang zum Arztberuf und Medizinstudium"}],"title":"Zugang zum Arztberuf und Medizinstudium"}