{"id":19983180,"updated":"2024-04-10T09:35:23Z","additionalIndexing":"Flüchtling;Ausschaffung;Rückkehrbeihilfe;Bosnien-Herzegowina","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2313,"gender":"m","id":154,"name":"Moser René","officialDenomination":"Moser René"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion F","code":"F","id":8,"name":"Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-04-29T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4513"},"descriptors":[{"key":"L05K0108030603","name":"Rückkehrbeihilfe","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K03010202","name":"Bosnien-Herzegowina","type":2},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-08-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(893800800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945817200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2047,"gender":"m","id":64,"name":"Dreher Michael E.","officialDenomination":"Dreher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2390,"gender":"m","id":327,"name":"Gusset Wilfried Ernest","officialDenomination":"Gusset"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2325,"gender":"m","id":218,"name":"Steinemann Walter","officialDenomination":"Steinemann Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2175,"gender":"m","id":215,"name":"Steffen Hans","officialDenomination":"Steffen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2160,"gender":"m","id":191,"name":"Scherrer Jürg","officialDenomination":"Scherrer Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2313,"gender":"m","id":154,"name":"Moser René","officialDenomination":"Moser René"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion F","code":"F","id":8,"name":"Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz"},"type":"author"}],"shortId":"98.3180","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 3. April 1996 hat der Bundesrat, nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton Ende 1995, gestützt auf umfassende Lageanalysen und im Einklang mit der Einschätzung und Praxis des grössten europäischen Aufnahmestaates, der Bundesrepublik Deutschland, die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme der kriegsvertriebenen Personen aus Bosnien-Herzegowina beschlossen.<\/p><p>Entsprechend dem humanitären Grundsatz, der selbständigen Rückkehr den Vorzug gegenüber Zwangsrückschaffungen zu geben und im Bewusstsein um die allgemein schwierigen Lebensbedingungen im kriegsversehrten Bosnien-Herzegowina, entschied der Bundesrat gleichzeitig, den Rückkehrern mit einem besonderen Programm den Neubeginn und die Wiedereingliederung in der Heimat zu erleichtern. Dementsprechend beauftragte er die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), die Rückkehr der Kriegsvertriebenen aus Bosnien-Herzegowina mit einem Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe-Programm zu unterstützen.<\/p><p>Das Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe-Programm ist bei den Betroffenen, aber auch bei der Schweizer Bevölkerung, bei anderen Aufnahmestaaten und dem UNHCR auf grosses Interesse und breite Zustimmung gestossen. Indem die Schweiz nicht nur die pflichtgemässe Ausreise der Rückkehrpflichtigen fördert und deren Wiedereingliederungsprozess unterstützt, sondern einen Betrag in der Höhe der ausbezahlten Wiedereingliederungshilfe für Projekte vor Ort einsetzt, leistet sie einen bedeutenden Beitrag an den Wiederaufbau von Bosnien-Herzegowina. Das schweizerische Engagement beim Wiederaufbau und der Rückkehrhilfe, mit welchem Projekte in den Bereichen Wohnraum, Arbeitsplätze, Basisinfrastrukturen, Erziehung, Menschenrechte, Kultur und Gesundheit gefördert werden, gilt international als beispielhaft. Anlässlich des Besuches des Vorstehers des EJPD vom 19.\/20. März 1998 in Bosnien-Herzegowina äusserten Regierungsvertreter grosse Zufriedenheit über die Hilfe aus der Schweiz. Im Interesse nachhaltiger Hilfeleistung unterstützt die Schweiz 1998 weiterhin den Wiederaufbau, u. a. stellt sie langfristig nutzbaren Wohnraum für rückkehrende Familien sowie Betreuungslösungen für Betagte und Jugendliche in schwierigen sozialen Verhältnissen bereit. Damit stellt das Bosnien-Programm auch einen Bestandteil der schweizerischen Leistungen im Rahmen der internationalen Wiederaufbauhilfe dar, welche für die Stabilisierung der Lage in Bosnien-Herzegowina zwingend notwendig ist und gleichzeitig auch der Migrationsprävention dient.<\/p><p>Das Programm hat zweifellos dazu beigetragen, dass ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Ausreisepflichtigen pflicht- und fristgemäss in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Angesichts des grossen Erfolges des Rückkehrhilfeprogrammes bei den Betroffenen und dessen breiter Anerkennung im In- und Ausland von einem \"Flop\" oder einer \"Verzweiflungstat des Bundesrates\" zu sprechen, entbehrt daher in jeder Hinsicht der Grundlage.<\/p><p>1. Seit Beginn des Programmes im Juni 1996 bis Ende 1997 hat das BFF 2,3 Millionen Franken für individuelle Rückkehrhilfe an bosnische Rückkehrer ausbezahlt. Im Rahmen des Rückkehrhilfeprogrammes wurden im gleichen Zeitraum rund 43 Millionen Franken für Hilfen vor Ort (individuelle Wiedereingliederungshilfe, Lebenshaltungskostenbeitrag und Strukturhilfe) ausgegeben. Davon entfielen 24,5 Millionen Franken auf die Auszahlung der individuellen Wiedereingliederungshilfe, 17,3 Millionen Franken auf Strukturhilfeprojekte sowie 0,7 Millionen Franken auf Verwaltungskosten für die Projektstrukturen der Deza in Bosnien.<\/p><p>Für die Fortsetzung des Programmes 1998 hat das Parlament im Rückkehrhilfekredit des BFF weitere 60 Millionen Franken eingestellt. Hiervon wurden bis Ende Juni 1998 0,79 Millionen Franken für individuelle Rückkehrhilfe, 6,1 Millionen Franken für individuelle Wiedereingliederungshilfe und 9,3 Millionen Franken für Strukturhilfeprojekte aufgewendet.<\/p><p>Bei der Würdigung der Ausgaben für das Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramm Bosnien darf nicht übersehen werden, dass durch Verzögerungen bei der Ausreise von Personen aus dem Asylbereich dem Bund Fürsorgekosten in der Höhe von durchschnittlich 40 Franken pro Person pro Tag entstehen. Die für die Wiedereingliederung und für Projekte vor Ort eingesetzten Beiträge sind nachhaltiger verwendetes Geld als die Fürsorgeleistungen, die für die Kriegsflüchtlinge in der Schweiz ausgegeben werden. Muss letzten Endes gar zu den Mitteln des Zwangsvollzuges gegriffen werden, so können durch die verzögerte Ausreise - neben innenpolitischen Spannungen und grossen administrativem Aufwand - beträchtliche Kosten anfallen (ausser den Kosten für Fürsorgeleistungen zusätzlich Kosten für Ausschaffungshaft und begleitete Rückschaffung), welche im Einzelfall diejenigen der geleisteten Wiedereingliederungshilfe übersteigen.<\/p><p>2. Bis zum 21. Juli 1998 sind im Rahmen des Programmes total 6959 Personen nach Bosnien zurückgekehrt und haben dort die Programmleistungen in Anspruch genommen; hierbei handelte es sich um 5260 Erwachsene und 1699 Kinder und Jugendliche. Weitere 5666 Personen sind im Programm für eine Ausreise bis Ende 1998 angemeldet.<\/p><p>3. Die Wiedereingliederung nach mehrjähriger Abwesenheit ist ein langwieriger Prozess, dessen Erfolg durch das Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramm begünstigt, nicht aber gewährleistet werden kann. Obwohl das Programm durch die Strukturhilfe in den Aufnahmegemeinden und -regionen zur Erhöhung der Akzeptanz der Rückkehrer einen Beitrag leistet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass namentlich diejenigen Rückkehrer, welche am Heimatort über keine familiären Verbindungen verfügen, sich im Einzelfall Vorbehalten und Ressentiments ausgesetzt sehen. Auch in diesen Fällen erlaubt die individuelle Wiedereingliederungshilfe den Betroffenen zumindest, den Wiedereingliederungsprozess ohne wirtschaftliche Not voranzutreiben.<\/p><p>4. Nach Feststellung des BFF ist es bis heute in weniger als zwanzig Fällen (0,36 Prozent) zu Asylgesuchen von Personen gekommen, welche am Programm teilgenommen haben.<\/p><p>5. Den Asylgesuchen von Bosniern, die am Rückkehrhilfeprogramm teilgenommen haben, wird absolute Behandlungspriorität eingeräumt. Auch die Asylrekurskommission behandelt entsprechende Beschwerden vorrangig.<\/p><p>6. Nein. Wie eingangs dargelegt, stellt der Bundesrat aufgrund der tatsächlichen Ergebnisse des Programmes fest, dass dieses gesamthaft als grosser Erfolg gewertet werden darf.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In einer Verzweiflungsaktion hat der Bundesrat vor rund zwei Jahren den Beschluss gefasst, für freiwillig ausreisende Asylbewerber aus Ex-Jugoslawien (Aktion Bosnien) finanzielle Anreize zu schaffen.<\/p><p>Medienberichten zu Folge sind aber aus der \"Aktion Bosnien\" von den freiwilligen Rückkehrern nach dem Versickern der finanziellen Leistung der Eidgenossenschaft bereits wieder viele erneut ausgewandert oder gar in die Schweiz zurückgekehrt.<\/p><p>Offensichtlich war dieses finanzielle Anreizsystem ein voller Flop.<\/p><p>Aus diesem Grund möchte ich folgende Fragen an den Bundesrat stellen:<\/p><p>1. Wieviel hat uns die gesamte finanzielle Unterstützung für die freiwillig Rückkehrenden der \"Aktion Bosnien\" per dato gekostet?<\/p><p>2. Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder haben von der finanziellen Unterstützung des Bundes profitiert?<\/p><p>3. Stimmt es, dass die mit unserem Geld ausgerüsteten Heimkehrer in ihrem Land nicht mehr in deren frühere Gemeinschaft aufgenommen werden, weil sie sich während des Bürgerkrieges ins Ausland verdrückt haben?<\/p><p>4. Ist es richtig, dass sich heute bereits wieder solche freiwillige Rückkehrer in der Schweiz befinden? Wie viele wurden bis heute registriert?<\/p><p>5. Was genau unternimmt der Bundesrat in solchen Fällen? Werden diese sofort wieder ausgeschafft?<\/p><p>6. Teilt er die Ansicht, dass dieser Aktion kein Erfolg beschieden war?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anreize für freiwillige Ausreisen von Asylbewerbern"}],"title":"Anreize für freiwillige Ausreisen von Asylbewerbern"}