﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983183</id><updated>2024-04-10T12:48:49Z</updated><additionalIndexing>Zufriedenheit bei der Arbeit;Offizier;Sparmassnahme;Lohngleichheit;Beamter/-in;Lohnkürzung;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2382</code><gender>m</gender><id>318</id><name>Engelberger Edi</name><officialDenomination>Engelberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-04-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-03-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2399</code><gender>m</gender><id>336</id><name>Kunz Josef</name><officialDenomination>Kunz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2306</code><gender>m</gender><id>131</id><name>Leu Josef</name><officialDenomination>Leu 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Dies obschon Lohnvergleiche zeigen, dass der Bund dem Kader tendenziell eher tiefere Löhne bezahlt als die Privatwirtschaft. Von den tragenden Kräften in Verwaltung und Armee werden immer weitere Opfer verlangt. Die Anstellungsbedingungen werden ständig verschlechtert. Die jüngsten Bestrebungen betreffen die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen. Sie könnten im Einzelfall zu Einkommensverlusten von bis zu 80 000 Franken in drei Jahren, je nach Besoldungsklasse, führen. Stossend ist dabei, dass für das Personal der Swisscom- und Postbetriebe sowie der Rüstungsbetriebe bis Ende 2000 Übergangsregelungen gelten, was den Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen bisher verweigert wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Stabilisierungsprogramm 1998 und auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 16. April 1998 über das Instruktionskorps haben bei den Rüstungsbetrieben, beim Berufskader der Armee und in Kreisen der Milizkader zu einer grossen Verunsicherung geführt. Bei den direkt Betroffenen macht sich zunehmend Demotivation und Resignation bemerkbar, was sich auf die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskräfte für das Berufskader der Armee und letztlich auch auf die Glaubwürdigkeit unserer Sicherheitspolitik im In- und Ausland auswirken könnte.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ja, dies trifft zu. Es ist möglich, dass die Zusatzleistungen in diesem Ausmass gekürzt werden. Die Finanzierung der Leistungen der Verordnung über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA) kosten den Bund pro Jahr durchschnittlich 30 Millionen Franken. Mit der vorgeschlagenen Revision der VLVA verringert sich das durch den Bund einzuwerfende Deckungskapital für die Leistungen der VLVA um drei Jahre (ab vollendetem 62. bis 65. Altersjahr) oder um rund 4,5 Millionen Franken (pro Jahr 1,5 Millionen Franken) Die Höhe der einzelnen "Renteneinbussen" ist abhängig vom letzten versicherten Verdienst sowie von den jeweiligen familiären Verhältnissen (mit oder ohne Kinder). Es kann zutreffen, dass die gesamthafte finanzielle Einbusse 80 000 Franken beträgt. Je höher das Einkommen vor dem Rücktritt ist, desto höher fällt die Rentenkürzung aus. Nach der Revision der VLVA entstehen den Betroffenen bis zum 62. Altersjahr jedoch keine finanziellen Verluste. Die jährlichen Rentenleistungen vor respektive nach Vollendung des 62. Altersjahrs fallen je nach Personalkategorie und familiären Verhältnissen unterschiedlich hoch aus. Die nachfolgenden Modellberechnungen beziehen sich auf verheiratete Personen ohne Kinder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Grenzwächter (13. Besoldungsklasse): Rente bis zum 62. Altersjahr (inkl. VLVA): 62 900 Franken; Rente nach dem 62. Altersjahr (ohne VLVA): 56 100 Franken; Kürzung pro Jahr: 6800 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Instr/Adj Uof (19. Kl.): 79 800 Franken; 69 400 Franken; 10 400 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Inspektor Bazl (23. Kl.): 114 300 Franken; 95 300 Franken; 19 000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Instr Of (29. Kl.): 125 000 Franken; 103 300 Franken; 21 700 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- KKdt (Überklasse III): 190 000 Franken; 143 700 Franken; 46 300 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- KKdt (Überklasse I): 244 700 Franken; 176 500 Franken; 68 200 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Vergleich sei erwähnt, dass die nicht der VLVA unterstellten Personen, die vom möglichen flexiblen Rücktritt ab dem 60. Altersjahr Gebrauch machen, von Anfang an die obenaufgeführten tieferen Leistungen erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Auch nach der Revision der VLVA sind diese Personalkategorien in bezug auf die Rentenleistungen im Vergleich zu den übrigen Bundesbediensteten besser gestellt. Im Zuge der Revisionsarbeiten stellte sich die Frage, wieweit die VLVA unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung des Personals aufrecht erhalten werden kann. Die Leistungen an die Personalgruppen, die der VLVA unterstellt sind, müssen heute wohl unter einem anderen Blickwinkel betrachtet werden als bei der letzten Revision im Jahre 1991. Einerseits ist das vorzeitige flexible Rentenalter zu einem wichtigen Faktor in der Personalpolitik geworden, andererseits sind aber auch die Erfahrungen mit den Sozialplänen für das Bundespersonal (VBS, SBB, Swisscom, Post), das teils gezwungenermassen vorzeitig pensioniert wird bzw. pensioniert worden ist, bei der Ausgestaltung der neuen VLVA mit zu berücksichtigen. Auch nach der vorgeschlagenen Revision werden Unterschiede zugunsten der Unterstellten der VLVA gegenüber den Leistungen nach den Sozialplänen bestehen bleiben. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass ein vollständiger Verzicht auf die VLVA und die sofortige Gleichstellung des der Verordnung unterstellten Personals mit den zwangsweise vorzeitig pensionierten Bediensteten, die Leistungen aufgrund der Sozialpläne erhalten, massive Verschlechterungen bringen würde. Dies wäre weder für die Betroffenen noch für die Personalverbände akzeptierbar. Diesem Umstand wurde bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs Beachtung geschenkt. Zu bemerken ist auch, dass die Leistungen der VLVA - im Gegensatz zu den übrigen obligatorischen Rentenleistungen - ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werden. Sie fallen somit vollständig zu Lasten des Bundeshaushalts, oder anders gesagt, zu Lasten des Steuerzahlers.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist überzeugt, auch in Zukunft über ein gutes und motiviertes Kader in Verwaltung und Armee zu verfügen. Auch wenn Lohnvergleiche zeigten, dass der Bund dem Kader tendenziell eher tiefere Löhne bezahlt als die Privatwirtschaft, ist er der Auffassung, dass die Anstellungskonditionen in Verwaltung und Armee nach wie vor interessant sind. Zudem wird im Hinblick auf das neue Bundespersonalgesetz (BPG) u. a. auch ein neues Lohnsystem erarbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ja. Der Bundesrat ist jedoch auch der Meinung, dass die vorgeschlagene Revision der VLVA diese Absicht nicht in Frage stellt. Der vorliegende Entwurf garantiert immer noch überdurchschnittlich gute Leistungen und ermöglicht den betroffenen Personalkategorien frühestens ab dem 54., in der Regel zwischen dem 58. und 62. Lebensjahr, unverändert den vorzeitigen Altersrücktritt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiteres Vorgehen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Revisionsentwurf hat bei den betroffenen Personalkategorien und -verbänden zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat im Rahmen der Verhandlungen mit den Personalverbänden der Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Juli 1998 auf den 1. Januar 1999 zugestimmt. Zurzeit ist die Revision der VLVA jedoch noch Gegenstand von verschiedenen Gesprächen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Trifft es zu, dass die von Sparmassnahmen bei besonderen Dienstverhältnissen Betroffenen mit Einkommenseinbussen, je nach Besoldungsklasse, im Umfang von bis zu 80 000 Franken in drei Jahren rechnen müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn diese Kürzungen zutreffen, was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit das Prinzip der Gleichbehandlung im Vergleich zu den übrigen Bundesbediensteten - z. B. Swisscom- und Postpersonal, Rüstungsbetriebe - respektiert wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was gedenkt er zu tun, damit der Bund auch in Zukunft für gute und motivierte Führungskräfte in Verwaltung und Armee attraktiv bleibt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Teilt er die Auffassung, dass auch in Zukunft ein auf hohem Niveau ausgebildetes und durch Mobilität und Flexibilität gekennzeichnetes Berufskader notwendig ist, um den Herausforderungen der künftigen Armee gerecht zu werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Besondere Dienstverhältnisse beim Bund. Sparmassnahmen</value></text></texts><title>Besondere Dienstverhältnisse beim Bund. Sparmassnahmen</title></affair>