{"id":19983221,"updated":"2025-06-25T02:22:21Z","additionalIndexing":"Sozialpolitik;sozialer Schutz;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-05-29T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L02K0104","name":"sozialer Schutz","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L03K010402","name":"Sozialpolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-08-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(896392800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(907884000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(992296800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"98.3221","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zuständig für die schweizerische Sozialpolitik sind sowohl der Bund als auch die Kantone. Rechtsetzungs- und Steuerungskompetenz liegen jeweils auf einer der beiden staatlichen Ebenen - in die Finanzierungszuständigkeit sind in vielen Bereichen sowohl der Bund als auch die Kantone einbezogen. Eine Entflechtung der Zuständigkeiten soll im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen vorgenommen werden. Zurzeit bestehen in bezug auf die zu treffenden Regelungen noch Differenzen. Es ist vorgesehen, dass die Vorlage im vierten Quartal 1998 den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet wird. Daraus können sich Weichenstellungen ergeben, welche die Sozialpolitik wesentlich beeinflussen.<\/p><p>Der Bundesrat hat wiederholt festgehalten, dass sich das schweizerische System der sozialen Sicherheit bewährt hat und dass er einen radikalen Systemwechsel nicht für erforderlich hält. Mit den beiden Berichten der Interdepartementalen Arbeitsgruppe \"Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen\" (IDA-Fiso) und dem Dreisäulenbericht des Eidgenössischen Departementes des Innern verfügt er über ausreichende Entscheidgrundlagen. Im Vordergrund steht mittelfristig die Schaffung eines nachhaltigen Gleichgewichtes zwischen Leistungen und Finanzierung. Die vom Bundesrat angestrebte finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungswerke gebietet eine Gesamtbetrachtung, nicht aber eine Gesamtrevision des Systems, weil die erforderlichen Änderungen durchaus auf der Ebene der einzelnen Sozialversicherungen vorgenommen werden können.<\/p><p>Der Entscheid zugunsten punktueller Änderungen schliesst nicht aus, dass allfällige Reformmassnahmen dann für mehrere Sozialversicherungszweige formuliert werden, wenn sachlogische Zusammenhänge eine gemeinsame Definition der Reformschritte zulassen. Als Beispiel zu nennen ist erstens die berufliche Eingliederung. In diesem Bereich ist eine bessere Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung erforderlich. Zweitens ist in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge der enge Konnex zwischen erster und zweiter Säule zu beachten.<\/p><p>Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 8. April 1998 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement, vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Richtlinien zur 11. AHV- Revision und 1. BVG-Revision, eine breite Konsultation zur sachgerechten Finanzierungsart der einzelnen Sozialversicherungszweige durchzuführen, wobei die Ergebnisse der bereits zum Bericht IDA-Fiso 2 durchgeführten Aussprachen mit Parteien, Sozialpartnern und Kantonen einzubeziehen sind. Zudem wird der Bundesrat vor Verabschiedung der Botschaften zur 11. AHV-Revision und zur 1. BVG-Revision ein Gesetzgebungsprogramm zur sozialen Sicherheit bis zum Jahre 2005 prüfen.<\/p><p>Was den Einbezug der sozialen Risiken betrifft, ist der Bundesrat der Meinung, dass in diesem Bereich noch Defizite bestehen. Immerhin können die neuen sozialen Risiken durch das bestehende System der sozialen Sicherheit weitgehend abgedeckt werden. Im Bereich der Sozialhilfe haben die Kantone verschiedene innovative Formen der Unterstützung und Integration eingeführt. Die \"Stiftung solidarische Schweiz\" wird ebenfalls dazu beitragen können, neue Wege im Gefüge der gesellschaftlichen Solidarität zu entwickeln. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die parlamentarischen Initiativen Fankhauser (\"Leistungen für die Familie\", 91.411) und Goll (\"Recht auf Existenzsicherung\", 92.426) neue Leistungen für soziale Risiken vorsehen. Die Initiativen sind nach wie vor in der SGK-N hängig. In bezug auf die parlamentarische Initiative Fankhauser ist jedoch zu beachten, dass der \"Runde Tisch\" vom 6. April 1998 ein Moratorium bis im Jahre 2001 beschlossen hat.<\/p><p>Mit dem aufgrund der oben erwähnten breiten Konsultation zu erarbeitenden Gesetzgebungsprogramm \"Soziale Sicherheit\" erfüllt der Bundesrat die Anliegen der Motion weitgehend. Er möchte sich allerdings die notwendige Flexibilität in zeitlicher und materieller Hinsicht erhalten, um auch auf neue Entwicklungen reagieren zu können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 1998 ein Gesamtkonzept für die künftige Sozialpolitik vorzulegen, das die Erkenntnisse sozialer Risiken und die Ergebnisse der Berichte IDA-Fiso 1 und 2 mit einschliesst.<\/p><p>Er hat die notwendigen Gesetzesänderungen, die Finanzierung und einen Zeitplan zu erstellen. Gleichzeitig ist eine bessere Koordination der verschiedenen sozialpolitischen Massnahmen anzustreben.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sozialpolitik. Gesamtkonzept"}],"title":"Sozialpolitik. Gesamtkonzept"}