{"id":19983225,"updated":"2024-04-10T08:21:00Z","additionalIndexing":"Flüchtlingsbetreuung;Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo;Bosnien-Herzegowina;Algerien;Menschenrechte","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-08T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":1},{"key":"L04K03010202","name":"Bosnien-Herzegowina","type":2},{"key":"L06K030401020101","name":"Algerien","type":2},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":2},{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-07-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(897256800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945039600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3225","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Zu Kosovo: Am 12. Juni 1998 hat der Vorsteher des EJPD entschieden, die Ausreisefristen für abgewiesene Asylsuchende aus der Provinz Kosovo bis Ende Juli 1998 zu erstrecken. Der Entscheid erfolgte gestützt auf die Einschätzung, dass eine erhebliche Gefahr einer weiteren Eskalation des Konfliktes besteht. Diese Einschätzung wurde von unseren Nachbarstaaten und der Nato geteilt und hat sich inzwischen bestätigt. Mit der Erstreckung der Ausreisefristen wird einer möglichen Gefährdung von ausreisepflichtigen Personen aus der Provinz Kosovo Rechnung getragen. Ausgenommen von der Fristerstreckung sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.<\/p><p>Der Bundesrat unterstützt alle Bemühungen, die dazu führen können, dass Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat betreut werden können und nicht in weiter entfernte Länder weiterreisen müssen. Solange demzufolge regionale Lösungen angestrebt und umgesetzt werden können, drängt sich eine Aufnahmeaktion nicht auf. Eine solche setzt zudem voraus, dass ein gesamteuropäisches Lastenteilungsverfahren in Kraft gesetzt wird. Mit diesem müsste gewährleistet werden, dass alle Staaten sich an einer Aufnahmeaktion beteiligen. Zur Verwirklichung regionaler Lösungen steht gegenwärtig die Unterstützung Albaniens im Vordergrund. Zudem gewährt die Schweiz dem IKRK 500 000 Franken bis 1 000 000 Franken sowie dem SRK 300 000 bis 500 000 Franken für deren Aktionen vor Ort. Zusammen mit allen in diesem Land tätigen Organisationen ist der Bundesrat der Auffassung, dass im heutigen Zeitpunkt von der Errichtung von eigentlichen Auffanglagern (auch im Sinne von Zeltstädten) abzusehen ist, weil dafür noch keine Notwendigkeit besteht.<\/p><p>Zu Bosnien-Herzegowina: Steht die allgemeine Situation im Herkunfts- oder Heimatstaat einer Rückkehr nicht mehr entgegen, fällt eine Beschränkung nur auf die freiwillige Ausreise - auch wenn diese nach wie vor im Vordergrund steht - ausser Betracht. Zur Wahrung der Rechtsgleichheit gegenüber den bereits nach Bosnien-Herzegowina Zurückgekehrten und zum Erhalt der Möglichkeit, auch weiterhin Kriegsvertriebenen Schutz zu gewähren, ist die konsequente Durchsetzung der Rückkehrverpflichtung - nötigenfalls mittels zwangsweiser Durchführung des Wegweisungsvollzuges - notwendig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die innenpolitisch notwendige Bereitschaft, Schutzbedürftigen auch künftig vorübergehende Aufnahme zu gewähren, nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn der Wille aller Verantwortlichen erkennbar ist, die vorläufige Aufnahme nach Wegfall der Voraussetzungen zu beenden.<\/p><p>In diesem Sinne und angesichts des Umstandes, dass die Schweiz nicht nur die Wiederaufbauleistungen der internationalen Staatengemeinschaft entscheidend mitträgt, sondern auch im Rahmen des Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogrammes - das in erster Linie die freiwillige Rückkehr fördert - mit der Finanzierung von Infrastrukturprojekten Leistungen erbringt, die weit über diejenigen anderer Aufnahmeländer hinausgehen, sieht der Bundesrat bezüglich Bosnien-Herzegowina weder einen Anlass zur Änderung seiner Politik noch zur Einleitung anderer oder zusätzlicher Massnahmen. Hinsichtlich der ebenfalls aufgeworfenen Frage zu den Ausbildungsmöglichkeiten bosnischer Jugendlicher verweist der Bundesrat auf seine ausführliche Antwort zur dringlichen Einfachen Anfrage Goll vom 11. Dezember 1997 (97.1174). Er erinnert nochmals daran, dass - nachdem der Bundesrat die kollektive vorläufige Aufnahme aufgehoben hat - das EJPD in Zusammenarbeit mit den Kantonen Empfehlungen bezüglich der Ausreisefristen erlassen hat. Die Ansetzung der Ausreisefristen im Einzelfall obliegt jedoch den Kantonen. Der Bund hat hierzu keine Kompetenzen.<\/p><p>Zu Algerien: Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals Gelegenheit, sich zur Praxis der schweizerischen Behörden im Asylwesen zu äussern. Dabei konnte er insbesondere auch die von den Interpellanten gestellten Fragen betreffend Rückschaffungsstopp und Anerkennung der Fluchtgründe von Opfern parastaatlicher Verfolgung und Gewalt umfassend beantworten. Er verweist daher insbesondere auf seine Antworten zur Einfachen Anfrage de Dardel vom 21. Januar 1998 (98.1002), zur Empfehlung Äby vom 22. Januar 1998 (98.3033) und auf die Interpellation Bühlmann vom 10. Oktober 1997 (97.3521). Seither hat sich die Situation in Algerien nicht derart verändert, dass eine Anpassung der bisherigen Asyl- und Wegweisungspraxis notwendig ist.<\/p><p>2. An der Sitzung vom 8. Juni 1998 hat der Bundesrat entschieden, einen Vertreter des Katastrophenhilfekorps nach Albanien zu entsenden und das UNHCR bei der Errichtung von Auffangstrukturen in Albanien zu unterstützen. Im übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort zu Ziffer 1.<\/p><p>3. Zu Kosovo: Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft für eine friedliche Regelung des Konfliktes und setzt sich nachdrücklich für die Aufnahme eines konstruktiven politischen Dialogs zwischen den Beteiligten ein. Er ist der Meinung, dass die OSZE dabei eine wichtige Rolle spielen kann. Dazu gehören die Mission von Felipe Gonzales als persönlichem Vertreter des Chairman-in-Office - den er insbesondere in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte, Behandlung der Minderheiten sowie der immer noch ungelösten Problematik der zukünftigen Teilnahme der Bundesrepublik Jugoslawien in der OSZE vertreten soll - sowie die Wiederzulassung der im Juni 1993 suspendierten OSZE-Langzeitmission durch die Bundesrepublik Jugoslawien. Ausserdem muss dem IKRK, dem UNHCR und anderen humanitären Hilfsorganisationen ungehinderter Zugang zu den Krisengebieten garantiert werden. Der Bundesrat hat sich sowohl auf multilateraler wie auf bilateraler Ebene darum bemüht, zur Lösung der Kosovo-Frage aktiv beizutragen, und wird diese Bemühungen auch in Zukunft fortsetzen. Das im März gemachte Angebot der Schweiz, eine internationale Kosovo-Konferenz mit jugoslawischer Beteiligung durchzuführen, bleibt weiterhin bestehen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Aktivitäten nicht nur in Kosovo selbst, sondern auch in den umliegenden Gebieten nötig sind. Insbesondere die Versorgung der nach Albanien geflüchteten Vertriebenen ist von grosser Wichtigkeit. Ausserdem muss ein Übergreifen der Unruhen auf die Nachbarstaaten (Albanien und Mazedonien) verhindert werden. Die Schweiz stellt zwei Mitglieder der verstärkten Border-Monitoring-Gruppe, Gruppe der OSZE-Präsenz in Albanien, welche die Entwicklungen an der albanisch-kosovarischen Grenze beobachtet.<\/p><p>Zu Bosnien-Herzegowina: Die Schweiz unterstützt die OSZE bei der Umsetzung des Dayton-Abkommens und hat der Mission seit ihrem Beginn qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat wird dieses Engagement auch in Zukunft fortsetzen und hat für die Wahlen im September finanzielle Unterstützung und die Entsendung von Wahlbeobachtern zugesichert.<\/p><p>Die finanzielle Unterstützung Bosnien-Herzegowinas durch die Schweiz (technische Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Rückkehrhilfe) belief sich 1997 auf mehr als 60 Millionen Schweizerfranken. Dieses Budget ist für das laufende Jahr auf rund 80 Millionen Schweizerfranken erhöht worden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Politik des Bundesrates muss aufgrund der aktuellen Ereignisse und Zustände in den Krisengebieten Kosovo, Bosnien und Algerien überprüft werden. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass folgende Massnahmen dringlich sind:<\/p><p>- Kosovo:<\/p><p>a. Rückschaffungsstopp für Menschen aus Kosovo;<\/p><p>b. Soforthilfe für Flüchtlinge in Albanien;<\/p><p>c. Aufnahme eines Kontingentes von kosovo-albanischen Gewaltflüchtlingen.<\/p><p>- Bosnien:<\/p><p>a. Moratorium für unfreiwillige Rückführungen;<\/p><p>b. Ausbildungsmöglichkeiten für bosnische Jugendliche in der Schweiz;<\/p><p>c. Verstärkung einer nachhaltigen Wiederaufbauhilfe, vermehrt auch im sozialen Bereich.<\/p><p>- Algerien:<\/p><p>a. Rückschaffungsstopp;<\/p><p>b. Anerkennung der Fluchtgründe von Opfern parastaatlicher Verfolgung und Gewalt.<\/p><p>Wir fragen den Bundesrat an:<\/p><p>1. Teilt er die Meinung, dass er seine Flüchtlingspolitik in bezug auf diese Krisengebiete unverzüglich ändern muss? Ist er bereit, unseren Forderungen zu entsprechen?<\/p><p>2. Ist er bereit, angesichts der neuesten Entwicklungen in Kosovo, die Empfehlungen des UNHCR betreffend Rückschaffungsstopp zu übernehmen?<\/p><p>3. Ist er bereit, zusammen mit anderen Staaten und im Rahmen der OSZE die nötigen Massnahmen zur Verhinderung weiterer Menschenrechtsverletzungen in diesen Krisengebieten zu treffen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp der Rückschaffungen in Krisengebiete"}],"title":"Stopp der Rückschaffungen in Krisengebiete"}