{"id":19983229,"updated":"2025-11-14T06:54:39Z","additionalIndexing":"Geschichtswissenschaft;Expertenkommission;Rückzahlung;Finanzplatz Schweiz;Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Diebstahl;Nationalsozialismus","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":1},{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":1},{"key":"L05K1101010301","name":"Gold","type":2},{"key":"L04K11030103","name":"Nationalbank","type":2},{"key":"L06K050102010202","name":"Diebstahl","type":2},{"key":"L05K1104030103","name":"Rückzahlung","type":2},{"key":"L04K08020418","name":"Nationalsozialismus","type":2},{"key":"L06K080602020101","name":"Expertenkommission","type":2},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(897343200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(953766000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3229","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seiner Erklärung vom 25. Mai 1998 nahm der Bundesrat vom Goldzwischenbericht der unabhängigen Expertenkommission Kenntnis. Er zog u. a. die Schlussfolgerung, dass der Bericht keine grundlegend neuen Tatsachen enthält. Weiter stellte der Bundesrat fest, dass gemäss den Experten nicht das Erzielen von Gewinnen, sondern die Aufrechterhaltung der Golddeckung und der Konvertibilität des Frankens sowie die Sicherung der Landesversorgung und der Funktionsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes primäres Motiv für die Goldkäufe der SNB war. Vor diesem Hintergrund ist die Qualifizierung dieser Goldkäufe als \"Reinwaschen\" bzw. \"Hehlerei\" verfehlt. Für den Bundesrat ist es allerdings aus heutiger Sicht schwer verständlich, dass die damaligen Verantwortlichen moralischen und politischen Gesichtspunkten in den letzten Kriegsjahren nicht mehr Rechnung trugen. Auch hat er sich betroffen gezeigt über den Befund, dass in den Lieferungen der Deutschen Reichsbank auch einzelne Barren mit Gold enthalten waren, das von Naziopfern stammte,, auch wenn die Entscheidungsträger der SNB davon keine Kenntnis hatten. Diese Forschungszwischenergebnisse sind indes für den Bundesrat kein Anlass, auf diesbezügliche finanzielle Forderungen einzugehen.<\/p><p>Zu den einzelnen in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Wie der Bundesrat in seiner Erklärung zum Goldzwischenbericht der unabhängigen Expertenkommission ausgeführt hat, enthält dieser keine grundlegend neuen Tatsachen und bietet keine Basis für neue Forderungen, namentlich nicht in bezug auf das Washingtoner Abkommen von 1946. Dieses wurde von den Vertragsparteien in Kenntnis aller wesentlichen Elemente rechtsgültig abgeschlossen. Der Zwischenbericht der unabhängigen Expertenkommission und der 1997 von der amerikanischen Regierung herausgegebene sogenannte erste Eizenstat-Bericht zeigen auf, dass die Alliierten sowohl über das Ausmass als auch über die Herkunft des vom Deutschen Reich an die Schweiz gelieferten Goldes Bescheid wussten. Sie verfügten namentlich dank ihrer Geheimdienste sogar über Insiderinformationen aus Bern. Die Frage des gutgläubigen Erwerbes des Goldes durch die SNB war für die alliierten westlichen Siegermächte keine wesentliche Grundlage für den Vertragsabschluss, zogen sie doch die Gutgläubigkeit der SNB ausdrücklich in Zweifel.<\/p><p>Das Abkommen bezweckte eine finanzielle Gesamtlösung für zwei Fragen: den Goldhandel und die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz. In beiden Punkten erfüllte die Schweiz ihre Verpflichtungen vollständig, hinsichtlich des Goldes durch Übertragung von 250 Millionen Franken in Gold am 6. Juni 1947 an die westlichen Alliierten. Diese verzichteten im Gegenzug gegenüber der schweizerischen Regierung bzw. der SNB auf alle Ansprüche, die sich auf das von der Schweiz während des Krieges vom Deutschen Reich erworbene Gold bezogen.<\/p><p>Da das Washingtoner Abkommen die Goldfrage in globaler Weise regelte, braucht auch nicht auf die theoretische Frage eingegangen zu werden, ob und inwieweit die SNB nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zur Rückerstattung von erworbenem Gold verpflichtet gewesen wäre. Somit bestehen rechtlich gesehen keinerlei offene Rückerstattungsansprüche gegenüber der Schweiz. Dessen ungeachtet hat die SNB bereits letztes Jahr 100 Millionen Franken zugunsten des Fonds für bedürftige Opfer von Holocaust\/Schoah zur Verfügung gestellt und damit eine namhafte humanitäre Geste erbracht. So übertrifft der 100-Millionen-Franken-Beitrag der SNB die Summe sämtlicher bisheriger finanzieller Zusagen zahlreicher Länder zugunsten des internationalen Fonds für Naziopfer (\"Nazi Persecutee's Relief Fund\"), der an der Londoner Konferenz vom Dezember 1997 im Zusammenhang mit dem von der trilateralen Goldkommission verwalteten Restgold beschlossen wurde.<\/p><p>2. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Klärung der historischen Fakten ein vorrangiges Ziel darstellt im Rahmen der Massnahmen, die hinsichtlich der Problematik \"Schweiz\/Zweiter Weltkrieg\" getroffen wurden. Die historische Wahrheitsfindung ist selbstredend auch unter politischen und moralischen Gesichtspunkten von grosser Bedeutung. Die bisherigen Zwischenergebnisse der Arbeiten der unabhängigen Expertenkommission sind auf internationaler Ebene auf ein positives Echo gestossen, und der Bundesrat unterstützt eine Koordination und Vertiefung dieser Arbeiten mit ausländischen Forschungsgremien, denn die Rolle der Schweiz zur Zeit des Zweiten Weltkrieges lässt sich heute nur in einem internationalen Zusammenhang objektiv beurteilen. Gelegenheit dazu wird u. a. die internationale \"Washington Conference on Holocaust-Era Assets\" bieten, welche die amerikanische Regierung im November oder Dezember dieses Jahres veranstalten wird.<\/p><p>Im übrigen ist zu beachten, dass das umfangreiche Bündel von Massnahmen, die seitens der Schweiz im Zusammenhang mit der Problematik des Zweiten Weltkrieges ergriffen wurden, im internationalen Vergleich ihresgleichen sucht.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat die gegen schweizerische Interessen gerichteten Sanktions- und Boykottdrohungen in amerikanischen Bundesstaaten und Städten mit Nachdruck zurückgewiesen und gegenüber der US-Regierung auf höchster Ebene die Erwartung geäussert, dass sich diese entschieden gegen derartige Sanktionen einsetzt. Abgesehen davon, dass von den erwähnten Sanktions- und Boykottdrohungen nicht nur Interessen des Schweizer Finanzplatzes betroffen waren, gehört es zu den grundlegenden aussenpolitischen Aufgaben des Bundesrates, die Rechte und Interessen der Schweiz in dieser Angelegenheit zu wahren.<\/p><p>Nachdem die Schweizer Grossbanken am 12. August 1998 in einen unter der Leitung des zuständigen Richters ausgehandelten Vergleich mit den Klägern und massgeblichen jüdischen Organisationen eingewilligt haben, sind die erwähnten Sanktions- und Boykottdrohungen zurückgezogen worden. Der Bundesrat hat diesen Vergleich zur Kenntnis genommen. Er hofft, dass sich damit die in den letzten Monaten angespannte Situation beruhigt und dass der Vergleich zu einer positiven Entwicklung unserer Beziehungen zu den USA beitragen wird. Der Bundesrat hat konsequent die Haltung vertreten, dass das Aushandeln eines privaten Vergleiches Sache der betroffenen Parteien ist. Er hat dementsprechend nicht an den Verhandlungen teilgenommen, jegliche finanzielle Beteiligung mit öffentlichen Geldern ausgeschlossen und auch den Entscheid der SNB vom 21. August 1998, ihrerseits keinen Beitrag an die im Vergleich ausgehandelte Summe zu leisten, begrüsst.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der kürzlich vorgelegte Bericht der unabhängigen Expertenkommission über die Schweiz und die Goldtransaktionen während des Zweiten Weltkrieges lässt keinen Zweifel offen über die Verantwortung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der schweizerischen Handelsbanken für das Reinwaschen von Gold, das durch die Nazis gestohlen wurde, und die damit verbundene Hehlerei. Insbesondere wusste die SNB seit 1941 sehr genau, dass das Nazigold, das ihr übergeben wurde, aus den geplünderten Schatzkammern der vom Dritten Reich besetzten Länder stammte. 1942 wollte die Bank dieses Gold sogar wieder einschmelzen, um die Spuren seiner Herkunft zu verwischen.<\/p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das wider Treu und Glauben erworbene Gold gemäss den rechtlichen Grundsätzen vollständig zurückgegeben werden muss, und dass sich die Rückerstattung folglich nicht auf den Gewinn aus den Transaktionen beschränkt? Hat die SNB nach Abzug der gemäss dem Washingtoner Abkommen entrichteten Beträge und nach Abzug der Geldsumme, welche sie kürzlich in den Fonds zugunsten der Holocaust-Opfer einbezahlt hat, noch Restschulden aufgrund der Hehlerei mit Gold?<\/p><p>2. Findet der Bundesrat nicht, dass er mehr tun sollte als bloss zu verkünden, dass er vom Zwischenbericht über das Nazigold erschüttert ist? Wäre es nicht angezeigt, dass die Schweiz auf internationaler Ebene die Initiative ergreifen würde, um hier auf eine positive Art die vortreffliche Arbeit der unabhängigen Expertenkommission über die Aufdeckung der Verantwortlichkeiten in Verbindung mit dem Zweiten Weltkrieg weiterzugeben? Wäre es nicht sinnvoll, alle Staaten und Parteien, die in irgendeiner Weise am Schicksal der gestohlenen Güter beteiligt sind - seien es nun Opfer, Diebe, Komplizen oder Hehler -, in die internationale Verhandlung miteinzubeziehen?<\/p><p>3. Anlässlich der letzten WTO-Tagung hat Bundesrat Couchepin bei einer Vertreterin der amerikanischen Regierung interveniert, um gegen die Boykottdrohungen, denen die Schweizer Banken in den USA ausgesetzt sind, zu protestieren. Der Bundesrat beabsichtigt, seine Zustimmung zur gegenwärtig von den schweizerischen Grossbanken ausgehandelten \"Gesamtlösung\" in bezug auf die nachrichtenlosen Vermögen zu geben. Will der Bundesrat nur dann auf internationaler Ebene aktiv werden, wenn es darum geht, die Interessen des Finanzplatzes Schweiz geltend zu machen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Goldbericht der unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz"}],"title":"Goldbericht der unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz"}