{"id":19983236,"updated":"2024-04-10T09:29:11Z","additionalIndexing":"Pensionskasse des Bundes","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L04K08040511","name":"Pensionskasse des Bundes","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-21T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1998-12-14T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(897429600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945730800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3236","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Zum zehnten aufeinanderfolgenden Mal beantragt die Eidgenössische Finanzkontrolle, die Jahresrechnung der PKB nicht zu genehmigen. Die anhaltende negative Entwicklung bei der PKB zeigt, dass die Empfehlungen des PUK-Berichtes offenbar nicht oder nur langsam umgesetzt werden können. Zur raschen Klärung und Sanierung der PKB ist es deshalb unumgänglich, sich in einem ersten Schritt auf die Kernaufgaben der Pensionskasse zu konzentrieren und sich die Handlungsfreiheit zu verschaffen, den angeschlossenen Organisationen nötigenfalls zu kündigen. In einem zweiten Schritt müssen aus Effizienz- und Kostengründen die Bestände der PKB ausgelagert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die von der SVP-Fraktion gestellte Forderung wurde bereits im Bericht der PUK vom 7. Oktober 1996 über die Organisations- und Führungsprobleme bei der PKB gestellt (PUK-Empfehlung 14 zu Teil II, Kapitel 3). Wie bereits im ersten Zwischenbericht der Steuergruppe zur Prozessüberprüfung EVK vom 18. März 1997 festgehalten wurde, ist eine Kündigung der Anschlussverträge zwar technisch möglich, jedoch wäre mit politischem Widerstand zu rechnen. Der Bund hat sich gegenüber diesen Organisationen, die zum Teil ausschliesslich oder grösstenteils aus Bundesmitteln finanziert sind, vor Jahren verpflichtet, die zweite Säule im Rahmen der PKB abzudecken. Bei der Beurteilung der Opportunität des Ausschlusses der angeschlossenen Organisationen gilt es nicht nur, die administrativen und technischen Aspekte zu gewichten, sondern ebenso die politischen wie auch die Interessen der betroffenen Versicherten. In die Beurteilung einzubeziehen ist auch die Fehlbetragsproblematik. Etliche der angeschlossenen Organisationen könnten kaum innert kurzer Zeit die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen oder sähen sich allenfalls genötigt, auf eine Unterstützung durch den Bund zu dringen.<\/p><p>Ein Austritt sämtlicher angeschlossener Organisationen auf einen einzigen Zeitpunkt ergäbe für die PKB erhebliche Mehrarbeiten (Teilliquidation der Kasse, Einforderung des Fehlbetrages, Bereinigung der Dossiers), die sich mit den gesetzten Prioritäten nur schwer vereinbaren liessen.<\/p><p>Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge des Bundespersonals soll die PKB auf eine völlig neue Basis gestellt werden. Ob es auch in Zukunft bei der PKB angeschlossene Organisationen geben soll und welcher Regelung diese allenfalls zu unterstellen wären, wird das Parlament bei den entsprechenden Gesetzesberatungen nicht isoliert, sondern aus einer Gesamtperspektive heraus entscheiden können.<\/p><p>Der Bundesrat betrachtet deshalb eine kurzfristige und vorzeitige Kündigung der Anschlussverträge mit den angeschlossenen Organisationen als nicht opportun.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Verträge mit den der Pensionskasse des Bundes (PKB) angeschlossenen Organisationen per 31. Dezember 1999 gekündigt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Pensionskasse des Bundes (PKB) und angeschlossene Organisationen"}],"title":"Pensionskasse des Bundes (PKB) und angeschlossene Organisationen"}