{"id":19983240,"updated":"2024-04-10T12:55:20Z","additionalIndexing":"Regierungsreform;Beziehung Legislative-Exekutive;institutionelle Reform","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L05K0802031001","name":"institutionelle Reform","type":1},{"key":"L04K08060204","name":"Regierungsreform","type":1},{"key":"L04K08030201","name":"Beziehung Legislative-Exekutive","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(897429600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(907884000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3240","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Langsam aber sicher kommt das Parlament seiner Aufgabe im Rahmen der Arbeiten zur Nachführung der Verfassung nach. Ich arbeite selber mit Überzeugung mit, muss mich jedoch bemühen, meine Ungeduld (die viele Kollegen teilen) zu zügeln, nach der Form auch den Inhalt des Verfassungstextes anzugehen, und zwar nicht nur zu einem Randthema, wie es objektiv betrachtet die Justizreform darstellt. Meiner Meinung nach kann unser Land seine Zukunft nicht auf den gegenwärtigen Verfassungstext bauen. Die Überlegungen, zu denen uns die Nachführungsarbeiten veranlasst haben, sind Voraussetzung dazu, dass nicht nur unter den Verantwortlichen der Politik, sondern auch in der öffentlichen Meinung die Überzeugung wächst, dass eine weiterreichende Verfassungsreform nötig ist, eine Reform, die unserem Land jene Frische des Handelns zurückgibt, die ihm seit Jahrzehnten abhanden gekommen ist, so sehr, dass wir dazu verurteilt sind, die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse, die sich auf der politischen Bühne abspielen, von der Zuschauertribüne aus zu verfolgen. Ich bin im übrigen überzeugt, dass viele der im Land spürbaren Verunsicherungen und die immer offensichtlichere Vertrauenskrise unseren Institutionen gegenüber auf der Angst beruhen, von der die Politiker befallen sind, sobald sie sich mit heiklen Themen befassen. <\/p><p>Dass die Verantwortlichen der Politik fähig sind, auch ihre eigenen Rolle in Frage zu stellen und auch für die Zukunft eine sichere Führung unseres Landes zu gewährleisten, werden sie beweisen können, wenn sich der Bundesrat und anschliessend auch das Parlament mit der Staatsleitungsreform befassen werden. Leider ist jedoch aufgrund erster Absichtserklärungen des Bundesrates damit zu rechnen, dass die Reform auf eine Minireform reduziert wird. So wurde zum Beispiel vorgeschlagen, ein Präsidialdepartement zu schaffen und das Regierungskollegium um einen Bundesrat zu erweitern und\/oder Ministerfunktionen einzuführen, als ob die Vertrauenskrise gegenüber den Institutionen rein organisatorische Gründe hätte.<\/p><p>Ich persönlich bin der Ansicht, dass der Grund, weshalb die Bevölkerung dem Bundesrat und dem Parlament nicht mehr dasselbe Vertrauen wie ehemals entgegenbringt, in der Kompetenzenverwischung zu suchen ist, die sich mit der Zeit sowohl in den regierungsinternen Beziehungen als auch in den Beziehungen zwischen Regierung und Parlament herausgebildet hat. Diese Kompetenzenverwirrung führt auch auf politischer Ebene offensichtlich zu einer Verwirrung der Verantwortlichikeiten, so dass nie klar ist, wer denn nun letztlich dafür zuständig ist, sich der anstehenden Probleme anzunehmen und diese wenn möglich auch zu lösen. So wird es von aussen zusehends unmöglich, einerseits zu verstehen, wer was zu tun hat, und andererseits die oft widersprüchlichen Informationen zu entschlüsseln, welche die Welt der Politik über die Medien verbreitet.<\/p><p>Nachstehend zwei Beispiele unter vielen andern:<\/p><p>Welcher Bundesrat ist für das Dossier der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union zuständig? Zu den beiden Bundesräten, die damit betraut sind  das ist und war schon immer bereits einer zuviel  kommt jetzt noch der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. So haben wir drei Departementsvorsteher, die für ein und dasselbe Thema zuständig sind. Das bedeutet, dass letztlich keiner mehr dafür verantwortlich ist.<\/p><p>Wer ist für die Personalpolitik des Bundes zuständig? Offenbar die Regierung, wie anzunehmen wäre. Die Inspektion, welche die Geschäftsführungskommission vor kurzem durchführte, hat jedoch gezeigt, dass hier alles andere als Klarheit herrscht: Einerseits sind nebst der Regierung alle Departemente ein bisschen zuständig, und jeder macht, was er will. Andererseits hat auch das Parlament weitreichende Kompetenzen. Resultat: Niemand ist für die Personalpolitik des Bundes wirklich zuständig und verantwortlich, und im Grunde genommen gibt es eine solche Politik gar nicht.<\/p><p>Ein Zustand ständiger Verwirrung ist nicht nur dem Staatsbetrieb abträglich, sondern erschwert auch den Zugang zu unseren Institutionen und zur Welt der Politik ganz allgemein. Von der unvermeidlichen Feststellung, dass es diesen an Klarheit fehlt, ist es nicht mehr weit zum Verdacht, dass sie auch ineffizient sind oder gar den Problemen des Landes zu wenig Aufmerksamkeit schenken; darin wiederum liegt der Grund für die Vertrauenskrise, die niemandem entgeht.<\/p><p>Die Staatsleitungsreform darf sich also nicht mit Massnahmen organisatorischer Natur zufriedengeben, sondern muss darauf angelegt sein, eine klare Verteilung der Kompetenzen und der Zuständigkeiten zwischen Regierung und Parlament einerseits und innerhalb der beiden Institutionen andererseits zu ermöglichen. Die berechtigte und typisch schweizerische Angst davor, dass jemand über zuviel Macht verfügt  sie liegt vermutlich der Entwicklung zugrunde, die zur heutigen Situation geführt hat  ist dadurch Rechnung zu tragen, dass das System der Kontrolle der Regierung als ganzes ihren Mitgliedern gegenüber und des Parlamentes der Regierung gegenüber verbessert wird. Die wirre Kompetenzenverteilung, wie sie in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen ist, vermag der heutigen Situation nicht mehr zu genügen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p><\/p><p>Die Führungsinstitutionen des Bundes sind vor 150 Jahren geschaffen worden. Die Komplexität der Probleme und der Umfang der Aufgaben der politischen Behörden haben seither laufend zugenommen. Zu dieser Entwicklung trägt namentlich auch die Internationalisierung der Politik bei. Damit die Funktionsfähigkeit des Staates weiterhin sichergestellt und verbessert werden kann, hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen der Verfassungsreform als weiteres Reformpaket die Staatsleitungsreform in die Wege zu leiten. Die Staatsleitungsreform wird sich mit dem Regierungsorgan und dem Verhältnis des Parlaments zur Regierung befassen.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die Notwendigkeit einer Regierungsreform ist unbestritten. Das Regierungsorgan steht zahlreichen neuen Anforderungen gegenüber, und es gilt, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Regierung den gewandelten Verhältnissen anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass die Regierung eine Einheit zu bilden und eine wirksame Führung zustande zu bringen vermag. Die Reformvorschläge im Bereich der Regierung werden die zweite Phase der Regierungsreform bilden, die der Bundesrat bereits 1992 in Aussicht gestellt hat. In der ersten Phase der Regierungsreform werden mögliche Reformen innerhalb des geltenden Verfassungsrechts verwirklicht. Nachdem das Parlament im März 1997 das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verabschiedet hatte, beschloss der Bundesrat, unverzüglich die zweite Phase der Regierungsreform an die Hand zu nehmen. Die zweite Phase soll nun grundlegendere Reformen auf Verfassungsstufe beinhalten.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, zwei Varianten für eine Regierungsreform in die Vernehmlassung zu schicken. Die eine Variante sieht eine Stärkung der Kollegialregierung durch eine Stärkung des Bundespräsidiums vor, die andere Variante eine zweistufige Regierung. An der Verknüpfung des Kollegialprinzips mit dem Departementalprinzip soll festgehalten werden. Die Mitglieder des Bundesrates tragen gemeinsam die Verantwortung für die Entscheidungen des Kollegiums. Zudem sind die einzelnen Bundesratsmitglieder für die Leitung ihres Departements zuständig. Diese Verknüpfung von Kollegial- und Departementalprinzip gilt auch in bezug auf das in der Interpellation angeführte Beispiel: Die sektoriellen Verhandlungen mit der EU werden von den zuständigen Departementsvorstehern geführt, im Rahmen des vom Kollegium festgelegten Verhandlungsmandats.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Das Verhältnis zwischen Bundesversammlung und Bundesrat, die ihre Aufgaben in engster Kooperation wahrnehmen, soll im Rahmen der Staatsleitungsreform ebenfalls überprüft werden. Für den Bundesrat steht dabei das grundsätzliche Anliegen im Vordergrund, ein Gleichgewicht zwischen Parlament und Regierung zu erhalten, das effektive Leistungsvermögen jeder Gewalt optimal einzusetzen und durch funktionsgerechtes Zusammenwirken die bestmögliche Leitung des Staates zu gewährleisten. Voraussetzung dafür ist eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten sowie die Einheit von Kompetenzen und Verantwortung. Die vom Interpellanten im Zusammenhang mit der Personalpolitik angesprochene Oberaufsichtsfunktion des Parlaments ist Teil des kooperativen Staatsleitungsprozesses. Im Zusammenhang mit den Diskussionen im Parlament über die verfassungsrechtliche Verankerung des Auftrags als parlamentarisches Instrument der Oberaufsicht hat der Bundesrat angekündigt, dass die damit verbundenen Fragen im Rahmen der Staatsleitungsreform aus einer ganzheitlichen Betrachtungsweise geprüft werden.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die Vorschläge der Staatsleitungsreform werden ausschliesslich die Verfassungsebene berühren. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der vom Parlament aufgenommenen Arbeiten für eine Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes auch auf Gesetzesebene gewisse Reformen im Verhältnis des Parlaments zur Regierung realisiert werden können.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Staatsleitungsreform zusammen mit den bisherigen Reformarbeiten im Rahmen der Verfassungsreform dazu beitragen wird, die Handlungsfähigkeit der Schweiz zu sichern und zu verbessern, und dass dadurch auch das Vertrauen der Bevölkerung in die schweizerischen Institutionen gestärkt werden kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Will sich die Regierung im Zuge der Staatsleitungsreform auch mit dem aus meiner Sicht zentralen Thema der - nach wie vor unklaren - Aufteilung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Parlament und Regierung sowie innerhalb der Regierung selber befassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Staatsleitungsreform"}],"title":"Staatsleitungsreform"}