{"id":19983252,"updated":"2025-06-25T02:19:56Z","additionalIndexing":"Drogenentzug;Sozialeinrichtung;Subvention;Drogenabhängigkeit;Alkoholismus","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-11T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L05K0101020102","name":"Drogenabhängigkeit","type":1},{"key":"L05K0101020101","name":"Alkoholismus","type":1},{"key":"L05K0105050401","name":"Drogenentzug","type":2},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2},{"key":"L04K01040407","name":"Sozialeinrichtung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(897516000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(907884000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054764000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2376,"gender":"f","id":312,"name":"Ducrot Rose-Marie","officialDenomination":"Ducrot"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2011,"gender":"f","id":11,"name":"Bäumlin Ursula","officialDenomination":"Bäumlin Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2327,"gender":"m","id":221,"name":"Suter Marc Frédéric","officialDenomination":"Suter Marc Frédéric"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2283,"gender":"m","id":58,"name":"Deiss Joseph","officialDenomination":"Deiss"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2450,"gender":"m","id":397,"name":"Burgener Thomas","officialDenomination":"Burgener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2396,"gender":"m","id":333,"name":"Jans Armin","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2266,"gender":"f","id":98,"name":"Grossenbacher-Schmid Ruth","officialDenomination":"Grossenbacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2374,"gender":"m","id":310,"name":"Chiffelle Pierre","officialDenomination":"Chiffelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2287,"gender":"m","id":74,"name":"Eymann Christoph","officialDenomination":"Eymann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2124,"gender":"f","id":156,"name":"Nabholz Lili","officialDenomination":"Nabholz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2366,"gender":"m","id":300,"name":"Alder Fredi","officialDenomination":"Alder Fredi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2352,"gender":"f","id":269,"name":"Baumann Stephanie","officialDenomination":"Baumann Stephanie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2083,"gender":"m","id":109,"name":"Herczog Andreas","officialDenomination":"Herczog"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3252","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit rund zwanzig Jahren richtet das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und die IV Bau- und Betriebsbeiträge an Einrichtungen der stationären Drogentherapie aus. Es handelt sich dabei um kollektive Leistungen an die Trägerschaften dieser Einrichtungen. Grundlage zur Bemessung dieser Beiträge ist das IVG, insbesondere die Artikel 4, 8, 73 und 74, wobei dem Grundsatz \"Wiedereingliederung vor Rente\" besondere Beachtung geschenkt wurde. Seit einigen Jahren schlägt das BSV gegenüber \"Suchtbehinderten\" bzw. den sie betreuenden Einrichtungen einen immer restriktiveren Kurs ein. Im Mittelpunkt steht dabei der \"Nachweis eines Gesundheitsschadens\". Das BSV geht davon aus, dass<\/p><p>- Suchtkrankheit und Suchtverhalten an sich keinen Gesundheitsschaden darstellen;<\/p><p>- die Beitragsberechtigung erst nach Prüfung individueller Arztzeugnisse durch das BSV verfügt werden soll.<\/p><p>Da die Beitragsabrechnungen des BSV in der Regel mit grosser Verzögerung erfolgen, müssen Therapieeinrichtungen damit rechnen, dass Beitragsleistungen zu einem Zeitpunkt ausgeschlagen werden, in dem der Klient bereits einen Teil der Therapie hinter sich hat. Das bringt zunehmend Einrichtungen der Drogenrehabilitation in existenzgefährdende Schwierigkeiten. Damit ist auch der rehabilitative Ansatz des drogenpolitischen Viersäulenkonzeptes gefährdet. In einer Petition zahlreicher Institutionen wurde auf diese Probleme hingewiesen.<\/p><p>Im Rahmen der Revision des IVG wurde erfolglos versucht, die Legaldefinition der Invalidität in Artikel 4 Absatz 1 IVG offener zu formulieren, um der restriktiven Praxis des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes einen Riegel vorzuschieben. Ein entsprechender Vorschlag des Motionärs ist in der vorberatenden Kommission in der Minderheit verblieben bzw. ein entsprechender Rückkommensantrag wurde mit 9 zu 8 Stimmen abgelehnt. Richtig ist an der Argumentation der Gegner eines offeneren Invaliditätsbegriffs, dass die Lasten der Suchtrehabilitation nicht allein über die IV finanziert werden können. Die Finanzierungsbasis muss breiter angelegt werden - unter Einbezug der Kostenträger im Bereich der Drogenpolitik (BetmG), demnach mit Einbindung auch der Kantone und Gemeinden, ferner des KVG. Alle drei Gesetze sind oder stehen vor Revisionen. Soll der präventive und rehabilitative Ansatz des drogenpolitischen Viersäulenkonzeptes nicht gefährdet werden, müssen die Finanzierungsgrundlagen für kollektive Leistungen an Einrichtungen der Suchtrehabilitation unter Einbezug aller potentiellen Kostenträger gesichert werden. Die Lösung dieser Probleme erträgt keinen Aufschub, weil zahlreiche Einrichtungen durch die restriktive Praxis des BSV wirtschaftlich gefährdet sind. Jede dieser Einrichtungen gründet auch wesentlich auf Anstrengungen privater Selbsthilfe, die Anstrengungen durch die Zerstörung solcher Institutionen zunichte gemacht würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Anfang 1996 hat das BSV bekanntgegeben, dass ab 1997 Suchtinstitutionen für jede einzelne betreute Person einen Nachweis der Invalidität vorweisen müssen, um Beiträge der IV erhalten zu können. Damit soll in Anbetracht der bis anhin zu grosszügigen und uneinheitlichen Beitragspraxis der IV eine Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes erreicht werden.<\/p><p>Zahlreiche Suchtinstitutionen fürchten nun, ihre IV-Beitragsberechtigung zu verlieren, und im schlimmsten Fall schliessen zu müssen. Zudem stellt sich die Frage, wie inskünftig die Viersäulenpolitik im Bereich der Sucht aufrechterhalten werden kann, wenn sich die IV teilweise aus der Finanzierung von stationären Rehabilitationsprogrammen zurückzieht.<\/p><p>Das EDI hat 1997 die beiden Bundesämter, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das BSV, beauftragt, Grundlagen für Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Aus den nun vorliegenden Grundlagenarbeiten kann folgendes Fazit gezogen werden:<\/p><p>- Das Gesetz und die Rechtsprechung lassen dem BSV keine andere Wahl, als die in der Vergangenheit zu grosszügige Praxis im Bereich der IV zu überprüfen und wo nötig anzupassen.<\/p><p>- Die Aufnahme von therapeutischen Massnahmen für alkohol- und betäubungsmittelabhängige Personen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung ist zu prüfen.<\/p><p>- Aus medizinischer Sicht kann ein Abhängigkeitssyndrom invaliditätsbegründend sein.<\/p><p>- Je früher und umfassender die Rehabilitation einsetzt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie erfolgreich verläuft.<\/p><p>Auch inskünftig wird also die IV Beiträge an Suchtinstitutionen leisten, soweit ein Nachweis besteht, dass die Betreuten im Sinne des IVG behindert sind. Wichtig ist, die Ärzteschaft hinsichtlich der Diagnosestellung bei süchtigen Personen sowie der gesetzlichen Bestimmungen des IVG zu sensibilisieren. Das BAG wird diese Arbeit zusammen mit dem BSV an die Hand nehmen.<\/p><p>Die zukünftige Finanzierung von stationären Rehabilitationsmassnahmen muss ein Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Sozialversicherungen sein. In den kommenden Monaten wird das EDI das Gespräch mit der Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) aufnehmen. Damit sollen insbesondere folgende Fragen der Aufgabenteilung geklärt werden:<\/p><p>- Wer ist für die Steuerung des Angebotes zuständig? Welche Erfordernisse und welcher Bedarf nach welchen Dienstleistungen bestehen konkret? Die aktuellen Finanzierungsschwierigkeiten von Suchtinstitutionen sind auch Folge der teilweise ungenügenden Auslastung.<\/p><p>- Wer ist für die Definition und Überwachung der Qualität verantwortlich?<\/p><p>- Wer entscheidet, was das Angebot kosten darf? Die derzeitigen Finanzierungsschwierigkeiten beruhen auch darauf, dass die einweisenden Behörden nicht mehr bereit sind, jeden Tagessatz zu zahlen bzw. die Dauer der Kostengutsprachen und damit der Behandlung beschränken.<\/p><p>- Wer leistet wie hohe Beiträge an Suchtinstitutionen?<\/p><p>Die Klärung der grundsätzlichen Aufgabenteilung, vor allem zwischen Standortkanton der Institution, Wohnsitzkanton der Suchtabhängigen und Bund, soll im Rahmen eines mittelfristig von allen Partnerinnen und Partnern akzeptierten Finanzierungsmodelles erfolgen. Dessen Erarbeitung geschieht durch eine vom EDI eingesetzte Koordinationsgruppe, in die die Kantone - insbesondere die SODK und die SDK - zur Mitwirkung eingeladen sind.<\/p><p>Nebst der Erarbeitung eines neuen Finanzierungsmodells hat diese Koordinationsgruppe auch die Aufgabe, kurzfristig Härtefällen zu begegnen, indem sie im begründeten Einzelfall überbrückende Sanierungshilfen für Suchtinstitutionen gewährt. Damit dies möglich ist, bemüht sich das EDI um einen Kredit für die Jahre 1998 und 1999. Als weitere vorläufige Massnahme werden IV-Beiträge an Suchtinstitutionen ausgerichtet, auch wenn in diesen weniger als 50 Prozent der Betreuten behindert im Sinne des IVG sind.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und dessen Dringlichkeit. Die vom Motionär aufgezeigten Lösungsansätze sollen von der Koordinationsgruppe vertieft geprüft und zu einem konkreten Realisierungsvorschlag verdichtet werden. Für den Bereich der Sozialversicherungen geht der Bundesrat jedoch davon aus, dass allfällige Anpassungen auf der Basis der bestehenden Gesetze vorgenommen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es ist eine Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation zu schaffen, im Sinne des drogenpolitischen Viersäulenkonzeptes, mit Einbezug der Kantone und Gemeinden und unter Berücksichtigung der Revisionen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) und des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Suchtrehabilitation"}],"title":"Suchtrehabilitation"}