{"id":19983282,"updated":"2024-04-10T15:33:51Z","additionalIndexing":"Produktionskapazität;Abfallbeseitigung;Subvention","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2320,"gender":"m","id":193,"name":"Scheurer Rémy","officialDenomination":"Scheurer Rémy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion L","code":"L","id":7,"name":"Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-23T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":1},{"key":"L04K07060206","name":"Produktionskapazität","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898552800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961538400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2101,"gender":"m","id":132,"name":"Leuba Jean-François","officialDenomination":"Leuba Jean-François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2456,"gender":"m","id":406,"name":"Antille Charles-Albert","officialDenomination":"Antille Charles-Albert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2427,"gender":"m","id":364,"name":"Vogel Daniel","officialDenomination":"Vogel Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2320,"gender":"m","id":193,"name":"Scheurer Rémy","officialDenomination":"Scheurer Rémy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion L","code":"L","id":7,"name":"Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3282","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Weil die direkte Ablagerung von Siedlungsabfällen während Jahrzehnten zur Emission von Deponiegasen und während Jahrhunderten zu belastetem Sickerwasser führt, hat der Bundesrat die direkte Ablagerung von Siedlungsabfällen und anderen brennbaren Abfällen nach dem 1. Januar des Jahres 2000 verboten. Bund und Kantone haben die Erstellung der deswegen noch notwendigen Behandlungsanlagen koordiniert. Sie streben eine regional ausgewogene Verteilung die-ser Anlagen an.<\/p><p>Das Buwal koordiniert seit 1992 die kantonalen Abfallplanungen und hat dabei in Regionen mit sich abzeichnenden Überkapazitäten von KVA interveniert. Bund und Kantone erarbeiteten in der Folge den 1994 publizierten Bericht zur \"Interkantonalen Koordination der Planung von Abfallbehandlungsanlagen\". Als Basis für die Planung haben Buwal und Kantone die statistischen Grundlagen verbessert. Gemäss aktueller Abfallstatistik fielen 1996 gut 3,1 Millionen Tonnen brennbarer Abfälle an. Davon wurden 2,3 Millionen Tonnen tatsächlich in KVA verbrannt und 0,6 Millionen Tonnen auf dafür noch zugelassenen Deponien abgelagert. Schätzungsweise 250 000 Tonnen wurden illegal entsorgt (wilde Deponien, Verbrennung in offenem Feuer usw.). 1996 wiesen die in Betrieb und Bau stehenden KVA eine bewilligte Kapazität von 3,1 Millionen Tonnen auf.<\/p><p>Bund und Kantone sehen vor, rund 3,3 Millionen Tonnen Jahreskapazität bereit zu stellen. Dies schliesst eine Reserve von 5 Prozent für Betriebsunterbrüche, saisonale Schwankungen oder einen konjunkturell bedingten Anstieg der Abfallmengen ein. Bis zum Ziel von 3,3 Millionen Tonnen Kapazität ergibt sich somit noch ein Bedarf von etwa 200 000 Tonnen. Die aktuelle Planung sieht deshalb noch den Bau zweier neuer Anlagen mit je etwa 100 000 Tonnen Kapazität vor.<\/p><p>Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) enthält die gesetzlichen Bestimmungen für Bundesbeiträge an Abfallanlagen. Das bis zum 31. Oktober 1997 geltende \"alte\" GSchG ermöglichte Bundesbeiträge in finanziell mittelstarken oder schwachen Kantonen. Die Beitragssätze unterschieden sich von Kanton zu Kanton. Das Gesetz verlangte  als Kriterium für Bundesbeiträge unter anderem, dass der Baubeginn vor dem 1. November 1997 zu erfolgen habe. Mit dem am 1. November 1997 in Kraft getretenen, revidierten GSchG haben sich die Regelungen über Subventionen vollständig geändert. Bundesbeiträge werden nur noch an Anlagen geleistet, für die vor dem 1. November 1997 eine erstinstanzliche Baubewilligung vorlag. Der Subventionssatz liegt einheitlich bei 25 Prozent. Im Sinne einer Ausnahmeregelung fügte der Ständerat in Artikel 62 GSchG einen zweiten Absatz ein. Danach kann der Bundesrat die Frist für erstinstanzliche Baubewilligungen für Regionen, die nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, bis spätestens 31. Oktober 1999 verlängern, wenn es die Umstände erfordern.<\/p><p>1. Gemäss GSchG beträgt der Subventionssatz für Abfallanlagen 25 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. Zurzeit ist der Anspruch auf Bundessubventionen nur für das Projekt in Freiburg gesichert, weil dafür sowohl eine Baubewilligung als auch ein ausführungsreifes Projekt vorliegen. Ausgehend von Investitionskosten von rund 140 Millionen Franken belaufen sich die Bundesbeiträge auf etwa 35 Millionen Franken.<\/p><p>Zwar wurde in Thun bereits mit Aushubarbeiten für eine Anlage begonnen. Die Trägerschaft hat aber im Juni 1998 beschlossen, das Projekt abzuändern und anstelle der ursprünglich vorgesehenen neuen Verbrennungstechnologie eine konventionelle Anlage zu bauen. Gleichzeitig soll die Kapazität um 50 000 Tonnen auf etwa 100 000 Tonnen reduziert werden. Weil die Region Berner Oberland über keine KVA-Kapazität verfügt, kann grundsätzlich die erwähnte Ausnahmebestimmung des GSchG (Art. 62 Abs. 2) zur Anwendung gelangen. Falls bis zum 31. Oktober 1999 eine erstinstanzliche Baubewilligung für eine neues Projekt in Thun vorliegt, kann somit der Bundesrat über Subventionen - in der Höhe von etwa 40 Millionen Franken - entscheiden. Da auch im Tessin keine Anlagen vorhanden sind, kann der Bundesrat auch in diesem Fall über Subventionen entscheiden, falls eine erstinstanzliche Baubewilligung bis zum 31. Oktober 1999 vorliegt.<\/p><p>Wie die Koordination mit den Kantonen Freiburg, Waadt und Genf ergab, wird die Anlage in Lausanne voraussichtlich erst nach 2005 notwendig, wenn eine alte Ofenlinie in Genf ausser Betrieb gesetzt wird. Für ein Projekt in Lausanne lag schon vor dem 1. November 1997 ein erstinstanzlicher Entscheid vor. Sollte dieses Projekt in Lausanne realisiert werden, könnte die Anlage noch von Bundessubventionen in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken profitieren.<\/p><p>Der Kanton Freiburg sieht vor, sich mit etwa 6 Millionen Franken am Aktienkapital der KVA zu beteiligen. Die anderen Projekte sind nicht so weit fortgeschritten, dass bereits Angaben über Kantonsbeiträge möglich wären.<\/p><p>2. Bundesbeiträge deckten in der Vergangenheit in finanzschwachen und mittelstarken Kantonen einen wesentlichen Teil der Investitionskosten. Die auslaufenden Fristen des geänderten GSchG zwingen Behörden und öffentliche Körperschaften, die von den Subventionen profitieren möchten, zu einer raschen Planung. Dies wurde vom Bund durchaus beabsichtigt, müssen doch bis im Jahr 2000 in der Schweiz genügend Kapazitäten für die Behandlung aller brennbaren Abfälle bereitstehen. Bundessubventionen an neue Anlagen werden nur zugesichert, wenn ein Bedarf für zusätzliche Kapazität besteht und wenn das Projekt der Planung von Bund und Kantonen entspricht.<\/p><p>3. Artikel 63 GSchG formuliert die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Abgeltungen. Die Abgeltungen werden nur geleistet, wenn die vorgesehene Lösung auf einer zweckmässigen Planung beruht, einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleistet, dem Stand der Technik entspricht und wirtschaftlich ist. Jedes Subventionsgesuch wird in dieser Hinsicht überprüft.<\/p><p>4. Der Bau eines Eisenbahnanschlusses ist keine Bedingung für die Zusicherung von Abgeltungen. Der Anschluss ans Eisenbahnnetz ist wünschenswert, aber in der Praxis leider nicht immer realisierbar. Die Wahl eines geeigneten KVA-Standortes hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Entfernung vom Einzugsgebiet, der Energieverwertung, dem Strassen- und Bahnanschluss. Schliesslich spielt auch die zu erwartende Opposition eine Rolle.<\/p><p>5. Der Bund hat nie Subventionen für Anlagen geleistet, die heute als Folge von politischen Entscheiden der Subventionsempfänger nicht ausgelastet werden dürfen. Dort, wo lokale oder kantonale Behörden die vollständige Nutzung der gebauten Kapazitäten rechtlich einschränkten, haben die Bundesbehörden die beitragsberechtigten Kosten und damit die Bundesbeiträge entsprechend reduziert.<\/p><p>Nach einer Beschwerde der Stadt Winterthur gegen eine entsprechende Reduktion der Bundesbeiträge schützte das Bundesgericht diese Praxis des Buwal. Auch im Fall der KVA Josefstrasse in Zürich bestätigte das Eidgenössische Departement des Innern einen entsprechenden Entscheid des Buwal. Der blockierte Anlagenteil der KVA Hinwil entstand erst nach dem Auslaufen der Subventionsansprüche für finanzstarke Kantone.<\/p><p>6. Die meisten der heute nicht ausgelasteten Anlagen liegen in der Ostschweiz und wurden in den Achtzigerjahren geplant und gebaut. Damals stiegen die Abfallmengen jährlich um 3 bis 4 Prozent, was die Anlagenbetreiber zum Bau beträchtlicher Reserven veranlasste. Zudem erfolgte die Planung in den einzelnen Kantonen relativ unabhängig.<\/p><p>Die vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen seit 1992 durchgeführte Planung, die sorgfältige Erhebung von statistischen Daten zu den Abfallmengen und Verbrennungskapazitäten sowie die Analyse der Auswirkungen der schweizerischen Abfallpolitik (Abfallvermeidung an der Quelle, Separatsammlungen usw.) und anderer die Abfallmengen beeinflussender Faktoren bilden die Grundlage für die Prognose der künftig notwendigen Verbrennungskapazitäten. Damit wird sichergestellt, dass die Errichtung von neuen KVA einem echten Bedürfnis entspricht. Bund und kantonale Behörden suchen nach zweckmässigen Lösungen zum Abbau der Überkapazitäten. So soll der Bau von zwei noch geplanten KVA (Lausanne und Tessin) zeitlich verzögert erfolgen.<\/p><p>Rund einen Viertel der heutigen Kapazität stellen Ofenlinien, die mehr als zwanzig Jahre alt sind. Wenn diese Anlagen in den nächsten Jahren das Ende der technischen Lebensdauer erreichen, kann in Regionen mit freien Kapazitäten auf die Erneuerung alter Ofenlinien verzichtet werden.<\/p><p>Wenn eine Region über den Bau einer eigenen Anlage oder die Benutzung einer bestehenden Anlage entscheidet, spielen die Kosten eine zentrale Rolle. Der exportierenden Region erwachsen in aller Regel zusätzlich zu den Behandlungskosten auch noch beträchtliche Transportkosten. Gerade weil heute Neuanlagen zu deutlich tieferen Preisen zu bauen sind, kann der Bau einer eigenen Anlage - auch ohne Bundessubventionen - zu günstigeren Entsorgungskosten führen als der Transport und die Mitbenutzung einer fremden Anlage. Im weiteren sprechen aus Sicht einer Region auch andere wirtschaftliche Argumente, z. B. die Schaffung von Arbeitsplätzen, für den Bau einer eigenen Anlage.<\/p><p>Für eine einigermassen ausgewogene geographische Verteilung der KVA sprechen neben ökonomischen auch politische Gründe. So garantiert eine regionale Anlage eine gewisse Entsorgungssicherheit. In der Vergangenheit lehnten Anwohner von KVA häufig den Ausbau oder die Erneuerung von Anlagen ab, wenn dies zur Entsorgung \"fremder\" Abfälle nötig war. Entsprechende Vorbehalte gibt es immer noch. Gerade bei der Nutzung älterer Anlagen entsteht damit für eine Abfall exportierende Region eine beträchtliche Abhängigkeit von der Standortregion und auch eine gewisse Gefahr von Entsorgungsengpässen. Wie die Erfahrung zeigt, werden Regionen ohne eigene Anlage auch mit übertriebenen Preisforderungen konfrontiert, wenn keine Ausweichmöglichkeiten auf andere Anlagen mit freier Kapazität bestehen.<\/p><p>7. Buwal und Kantone arbeiteten für die Erhebung der anfallenden Abfälle eng zusammen. Die entsprechenden Statistiken sind kaum bestritten. Die Amtsstellen gehen in ihren Annahmen davon aus, dass in den nächsten Jahren keine wesentliche Veränderung der zu verbrennenden Abfallmengen erfolgt. Diese Hypothese scheint plausibel, da die separate Sammlung von verwertbaren Fraktionen von Siedlungsabfällen bereits einen sehr hohen Stand erreicht hat. Soweit überhaupt möglich, wären wesentliche Verbesserungen oder die Ausweitungen der separaten Sammlung (z. B. auf Kunststoffe) mit Kosten verbunden, welche deutlich oberhalb der Kosten der Entsorgung in einer modernen KVA liegen.<\/p><p>Die von Bund und Kantonen mittel- und längerfristig angestrebte bessere regionale Verteilung der Anlagen entspricht der vom Gesetz den Kantonen übertragenen Pflicht zur Entsorgung von Abfällen und hilft, die unter Ziffer 6 aufgeführten Schwierigkeiten bei der Behandlung in fremden Anlagen zu vermeiden. In dieser Ausgangslage sieht der Bundesrat keinen Grund, den Kanton Freiburg zu einem Verzicht auf sein baureifes Projekt zu drängen. Buwal und Kantone werden jedoch weiterhin die Planung und Dimensionierung der KVA kontinuierlich der Entwicklung der Abfallmengen anpassen.<\/p><p>8. Zurzeit liegt für kein Ausbauprojekt einer bestehenden KVA eine Baubewilligung vor. Damit besteht für keine der beiden Regionen, in denen kurzfristig noch der Bau einer eigenen Anlage vorgesehen ist, eine konkrete Alternative. Die zusätzlichen Transportkosten und die unter Ziffer 6 erwähnten politischen Abhängigkeiten machen es heute für eine Region wenig attraktiv, zuzuwarten, bis allenfalls eine andere Region eine Anlagenerweiterung realisiert. Zudem können heute neue Anlagen kostengünstig gebaut werden. Soweit der Zeitpunkt der erstinstanzlichen Baubewilligungen überhaupt noch ein Eintreten auf Subventionsgesuche erlaubt, besteht für die Bauherrschaft ein Anrecht, dass ihr Vorhaben im Einzelfall nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es ist bekannt, dass in der Deutschschweiz zahlreiche Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) mit Kapazitätsproblemen zu kämpfen haben. Selbst wenn man berücksichtigt, dass keine neuen Deponien angelegt werden dürfen, sollen dem Vernehmen nach die bestehenden Verbrennungskapazitäten mehr als ausreichend sein, um nach dem Jahr 2000 die Verbrennung des gesamten Kehrichts bewältigen zu können. Trotzdem ist gegenwärtig der Bau von vier zusätzlichen KVA geplant, wobei weder einer regionalen Koordination hinlänglich Rechnung getragen noch auf die Möglichkeit eines Bahnanschlusses geachtet worden ist. Daher stellt namentlich der Preisüberwacher folgende Frage: Wäre es in der gegenwärtigen Situation nicht sinnvoller, die neuen KVA-Projekte, die gegenwärtig geprüft werden, zurückzustellen, damit man Zeit hätte, die massgebliche Frage zu beantworten, wie nämlich die nach dem Jahr 2000 verfügbaren Kapazitäten einzuschätzen sind? Diese Frage stellt sich vor allem für das Freiburger Projekt, das den Bau einer KVA auf offenem Gelände und ohne Bahnanschluss vorsieht.<\/p><p>Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Auf welchen Betrag belaufen sich die Kantons- und Bundessubventionen, die für die vier in den Kantonen Bern, Freiburg, Tessin und Waadt geplanten KVA vorgesehen sind?<\/p><p>2. Welche Rolle spielen die Bundessubventionen bei Investitionsbeschlüssen, wenn man berücksichtigt, dass Subventionsansprüche zeitlich begrenzt sind?<\/p><p>3. Aus welchen Gründen können Bundessubventionen verweigert werden?<\/p><p>4. Ist der Bau eines Bahnanschlusses eine zwingende Voraussetzung für die Ausrichtung von Bundessubventionen?<\/p><p>5. Stimmt es, dass Subventionen für Anlagen oder Teile davon bewilligt worden sind, die heute aufgrund politischer Entscheidungen der subventionsberechtigten Behörden nicht voll ausgelastet sind?<\/p><p>6. Wie kann sich der Bund Gewissheit darüber verschaffen, dass an einem bestimmten Ort keine unnötigen Kapazitäten gebaut werden, wenn andernorts Kapazitäten brachliegen oder gar eliminiert werden?<\/p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Prognosen und Vermutungen aufgrund der Annahmen des Buwal überprüft werden sollten, bevor überstürzte Investions- und Subventionsbeschlüsse gefasst werden?<\/p><p>8. Durch die Fortschritte in der Verbrennungstechnologie ist es möglich, bei der Erneuerung bestehender Anlangen ohne grossen Aufwand die Kapazität zu steigern. Ist da die Subventionierung neuer \"Konkurrenz-Anlagen\" sinnvoll?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bau neuer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Zweckmässigkeit"}],"title":"Bau neuer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Zweckmässigkeit"}