{"id":19983318,"updated":"2024-04-10T14:37:19Z","additionalIndexing":"direkte Bundessteuer;indirekte Steuer;Mehrwertsteuer;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2283,"gender":"m","id":58,"name":"Deiss Joseph","officialDenomination":"Deiss"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-25T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L04K11070202","name":"direkte Bundessteuer","type":1},{"key":"L04K11070206","name":"indirekte Steuer","type":1},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":2},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-05-31T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Raggenbass.","type":90},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-16T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898725600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(953161200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2189,"gender":"m","id":367,"name":"Widrig Hans Werner","officialDenomination":"Widrig"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2283,"gender":"m","id":58,"name":"Deiss Joseph","officialDenomination":"Deiss"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2316,"gender":"m","id":170,"name":"Raggenbass Hansueli","officialDenomination":"Raggenbass"},"type":"assuming"}],"shortId":"98.3318","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Volksinitiative \"zur Abschaffung der direkten Bundessteuer\" ist zurückgezogen worden, weil eine Neuordnung des Steuerrechtes auf Bundesebene vorhersehbar war, aber auch weil es schwerlich vorstellbar wäre, die gesamten Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer zu überwälzen.<\/p><p>Immerhin kommt der Initiative das Verdienst zu, dass sie auf unbefriedigende Aspekte der direkten Bundessteuer aufmerksam gemacht hat; diese sind übrigens auch in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen beanstandet worden. Zunächst ist der Anteil der direkten Steuern in der Schweiz zu hoch, was unsere Wettbewerbsfähigkeit im Ausland verringert, weil die Einkommens- und Gewinnsteuer, im Gegensatz zur Verbrauchssteuer, bei den Exportgütern nicht zurückgefordert werden kann. Ausserdem ist die erdrückende Steuerprogression, von der die mittleren Einkommensklassen betroffen sind, demoralisierend. Ganz zu schweigen davon, dass die direkte Bundessteuer nicht mit den Grundsätzen übereinstimmt, welche die Kantone auf Geheiss des Bundesgerichtes bei der Besteuerung von verheirateten Paaren zu befolgen haben. Nicht nur steht es dem Staat nicht zu, eine bestimmte Form des Zusammenlebens - in diesem Fall das Konkubinat - zu begünstigen, sondern die Gerechtigkeit verlangt auch, dass alle Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Steuerkraft ihren Anteil leisten, was bei verheirateten Paaren und Familien heute offensichtlich nicht der Fall ist.<\/p><p>Es ist klar, dass in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzlage bei jeder Neuregelung darauf geachtet werden muss, dass sich der Steuerertrag insgesamt gleich bleibt und dass der mit dem gegenwärtigen System geschaffene interkantonale Finanzausgleich nicht gesenkt wird. Ich ersuche den Bundesrat daher, einen Reformentwurf vorzulegen, der den oben genannten Überlegungen Rechnung trägt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Am 3. August 1993 hatten verschiedene Organisationen unter der Federführung des Schweizerischen Gewerbeverbandes die eidgenössische Volksinitiative \"zur Abschaffung der direkten Bundessteuer\" eingereicht. Hauptforderung der Initiative ist es, die direkte Bundessteuer gänzlich abzuschaffen und die Ertragsausfälle, so weit notwendig, durch die allgemeine Verbrauchssteuer auszugleichen. <\/p><p>Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft vom 2. November 1994 dem Parlament, die Initiative abzulehnen und sie dem Volk mit dem Antrag auf Verwerfung vorzulegen. Die eidgenässischen Räte folgten dem Antrag des Bundesrates mit grosser Mehrheit. <\/p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) erarbeitete im Rahmen der Beratung der Initiative eine Vorlage im Sinne eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative. Die als Kommissionsinitiative ausgestaltete Vorlage der WAK-S mit dem Titel \"Senkung der direkten Bundessteuer - Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes\" (s. Bericht vom 3. November 1995 der WAK-S) basierte auf den folgenden Vorgaben:<\/p><p>- Abbau der zu steil verlaufenden Progression;<\/p><p>- bessere Berücksichtigung der Soziallasten:<\/p><p>- Gleichbehandlung der Ehe- und Konkubinatspaare;<\/p><p>- Beibehalten des absoluten Effekts des Finanzausgleichs.<\/p><p>In seiner Stellungnahme vom 28. Februar 1996 kam der Bundesrat zu einer überwiegend negativen Beurteilung der Kommissionsinitiative. Gestützt darauf empfahl er den eidgenössischen Räten, dieser keine Folge zu geben.<\/p><p>Zwar trat der Ständerat in seiner Sitzung vom 13. März 1996 auf die Kommissionsinitiative seiner vorberatenden Kommission ein. Er setzte ihre Beratung aber aus, bis ein finanzpolitisches Gesamtkonzept vorliegt. Damit brachte auch der Ständerat zum Ausdruck, dass in den kommenden Jahren die Sanierung des Bundeshaushaltes vorrangig ist.<\/p><p>2. Die Anliegen des Motionärs decken sich sehr weitgehend mit der Kommissionsinitiative. Beide fordern eine stärkere Berücksichtigung der Soziallasten sowie eine Angleichung der Steuerbelastung der Ehe- und Konkubinatspaare und verlangen, den absoluten Effekt des Finanzausgleichs beizubehalten. Auch was die Verlagerung des Ertrags der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer sowie den Progressionsabbau betrifft, unterscheidet sich die Kommissionsinitiative kaum von der Motion.<\/p><p>3. Da sich die Motion mit den Anliegen der Kommissionsinitiative praktisch deckt, brächte sie weitgehend auch dieselben Nachteile wie die Kommissionsinitiative mit sich, nämlich: <\/p><p>- Je stärker der Konkubinatseffekt vermindert würde, um so grösser würden die Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Verheirateten und den Alleinstehenden zulasten letzterer. Dadurch könnte vor allem in den niedrigeren und mittleren Einkommenskategorien der Steuerbetrag für einen Alleinstehenden mit gleichem Einkommen zwei- oder gar dreimal höher liegen als bei einem verheirateten Paar. Die mit der Motion angesprochenen Belastungsunterschiede beziehen sich auf jene zwischen Zweiverdiener-Ehepaaren und Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Nur hier erwächst dem Ehepaar infolge der Zusammenrechnung der zwei Erwerbseinkommen eine teilweise wesentlich höhere Steuerbelastung als dem Konkubinatspaar mit gleichem Gesamteinkommen. Es ist darauf zu achten, dass die Belastungsunterschiede zwischen Zweiverdiener-Ehepaaren und Zweiverdiener-Konkubinatspaaren nicht isoliert betrachtet werden. Mindestens ebenso wichtig ist es nämlich, die Steuerbelastung der viel zahlreicheren tatsächlich Alleinstehenden im Auge zu behalten und eine gerechte Verteilung der Steuerlast der Alleinstehenden und der Verheirateten anzustreben.<\/p><p>- Eine Verlagerung der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer hätte zur Folge, dass die Empfänger höherer Einkommen per saldo steuerlich entlastet würden. Demgegenüber würde sich die Steuerbelastung der Empfänger niedriger Einkommen per saldo erhöhen. <\/p><p>- Es ist nicht möglich, eine Verlagerung von der direkten Bundessteuer zur Mehrwertsteuer vorzunehmen und gleichzeitig den absoluten Effekt des Finanzausgleichs unverändert beizubehalten.<\/p><p>4. Der Bundesrat bestreitet nicht, dass die Kommissionsinitiative - und damit auch die vorliegende Motion - Problemkreise bei der direkten Bundessteuer berührt, die überprüfenswert sind. So ist zutreffend, dass das geltende System in gewissen Fällen Ehepaare, bei denen beide Ehegatten erwerbstätig sind, gegenüber entsprechenden Konkubinatspaaren benachteiligt. Sodann wird die Progressionswirkung der Steuer von Bezügern mittlerer und höherer Einkommen vielfach als zu stark empfunden. Auch das in der Schweiz bestehende Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern mag diskussionswürdig sein, obwohl zu bedenken ist, dass für die Beurteilung des Steuerklimas in einem Land in erster Linie die Gesamtsteuerbelastung zählt.<\/p><p>Bei allem Verständnis für diese Anliegen muss in der laufenden Legislaturperiode die Sanierung der Bundesfinanzen Vorrang haben. Der Bundesrat möchte deshalb vorläufig keine Steuerverlagerungen beschliessen. Die Sanierung verlangt von allen Bürgerinnen und Bürgern Opfer, die bei Massnahmen, wie sie die Motion fordert, für gewisse Bevölkerungskreise noch verstärkt ins Gewicht fallen könnten. <\/p><p>5. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartemenes setzte im November 1996 eine Expertenkommission ein, deren Aufgabe es ist, das ganze System der Familienbesteuerung zu durchleuchten und allfällig sich aufdrängende gesetzliche Neuerungen vorzuschlagen. Zu ihrem Mandat gehört es insbesondere auch, die zu diesem Thema überwiesenen parlamentarischen Vorstösse in ihre Arbeiten einzubeziehen. Zu prüfen hat die Kommission namentlich die Verbesserung der Abzüge für Kinder im Allgemeinen (z. B. Berücksichtigung der Ausbildungskosten) und für kinderreiche Familien im Besonderen sowie vorab auch die Besteuerung der Ehe- und Konkubinatspaare. Sicher wird es nicht einfach sein, die heutigen Unterschiede zwischen diesen beiden Kategorien zu beseitigen und gleichzeitig eine haushaltsneutrale Lösung zu finden. Mit Blick auf die Sanierung der Bundesfinanzen bildet jedoch eine haushaltsneutrale Lösung eine unabdingbare Vorgabe für die Kommission.<\/p><p>Die Expertenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich im Herbst 1998 abliefern. Nach Kenntnisnahme des Berichtes und Würdigung der von der Kommission gemachten Vorschläge wird es Aufgabe des Bundesrates sein, dem Parlament gegebenenfalls neue gesetzliche Lösungsentwürfe zu unterbreiten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Räten einen auf folgenden Grundsätzen beruhenden Revisionsentwurf zur direkten Bundessteuer zu unterbreiten:<\/p><p>- Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen der direkten und indirekten Steuerbelastung, indem 20 bis 30 Prozent des Ertrages der direkten Bundessteuer nicht mehr über die direkte Bundessteuer, sondern über die Mehrwertsteuer erhoben werden sollen;<\/p><p>- gleichbleibender Gesamtertrag aus den beiden Steuern nach der Verlagerung;<\/p><p>- Verringerung der Steuerprogression, die gegenwärtig insbesondere für die mittleren Einkommensklassen zu schnell ansteigt;<\/p><p>- Gleichbehandlung von verheirateten und im Konkubinat lebenden Paaren;<\/p><p>- bessere Berücksichtigung der Soziallasten, insbesondere bei Familien mit Kindern;<\/p><p>- Gewährleistung des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen im gegenwärtigen Umfang.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Revision der direkten Bundessteuer"}],"title":"Revision der direkten Bundessteuer"}