{"id":19983323,"updated":"2024-04-10T13:38:56Z","additionalIndexing":"Branchenvereinbarung;Umweltpolitik (speziell);rechtliche Vorschrift;Evaluation;Umweltrecht;Energierecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-25T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":1},{"key":"L03K060103","name":"Umweltpolitik (speziell)","type":1},{"key":"L04K17010102","name":"Energierecht","type":2},{"key":"L05K0702040304","name":"Branchenvereinbarung","type":2},{"key":"L04K05030101","name":"rechtliche Vorschrift","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-11-05T00:00:00Z","text":"NR AB 1999 I, 533","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-10-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898725600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(921798000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2193,"gender":"m","id":255,"name":"Zbinden Hans","officialDenomination":"Zbinden Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2011,"gender":"f","id":11,"name":"Bäumlin Ursula","officialDenomination":"Bäumlin Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2450,"gender":"m","id":397,"name":"Burgener Thomas","officialDenomination":"Burgener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2180,"gender":"m","id":223,"name":"Thür Hanspeter","officialDenomination":"Thür"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2124,"gender":"f","id":156,"name":"Nabholz Lili","officialDenomination":"Nabholz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2428,"gender":"m","id":308,"name":"von Allmen Hansueli","officialDenomination":"von Allmen Hansueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2036,"gender":"m","id":46,"name":"Columberg Dumeni","officialDenomination":"Columberg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3323","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Zusammenarbeit staatlicher Behörden mit der Wirtschaft steht zurzeit hoch im Kurs. Die Selbstorganisation der Wirtschaft soll gefördert und ihr eigenverantwortliches Handeln vermehrt berücksichtigt werden. Gemäss Artikel 41a USG sollen Bund und Kantone Branchenvereinbarungen veranlassen und ihren Inhalt gegebenenfalls in das staatliche Ausführungsrecht übernehmen. Eine analoge Bestimmung soll auch in das Energiegesetz und in das CO2-Gesetz aufgenommen werden.<\/p><p>Branchenvereinbarungen können aber nicht wie Gesamtarbeitsverträge oder Rahmenmietverträge allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie sind auch keine Vereinbarungen von Organisatoren der Wirtschaft mit Behörden. Die Bindungen sind vertraglicher Natur und können nur durch Zustimmung entstehen. Aussenseiter werden dadurch nicht verpflichtet. Dazu kommt, dass sich die wichtigen Akteure nicht in jeder Branche in die private Regelung einbinden lassen.<\/p><p>Ein weiteres Problem besteht darin, dass Selbstregulierungsmodelle dazu tendieren, andere Akteure im demokratischen Willensbildungsprozess auszuschliessen (Kantone, Umwelt- und Konsumentenorganisationen). Es liegt indessen im öffentlichen Interesse, auch die zum Teil gegenläufigen Interessen nichtbeteiligter Konkurrenten zu integrieren. In solchen Fällen bietet das staatliche Rechtsetzungsverfahren klare Vorteile.<\/p><p>Das USG statuiert keinen Vorrang von Massnahmen der Wirtschaft. Der Staat soll, wie auch im Parlament betont wurde, das Zepter in der Hand behalten. Das USG erlaubt es, Selbstregulierung und staatliche Rechtsetzung in differenzierter Weise einzusetzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Vereinbarungen sind als komplementäres Instrument der Umwelt- und Energiepolitik zu verstehen. Die Bedeutung dieses Instrumentes hat in den letzten Jahren zugenommen. Vereinbarungslösungen finden sich im revidierten Umweltschutzgesetz und im Energiegesetz. Vereinbarungen in Verknüpfung mit einer subsidiären CO2-Abgabe sind auch im CO2-Gesetz vorgesehen. Auch mit Vereinbarungen bleibt die Verantwortung für das Festlegen und Erreichen der umwelt- und energiepolitischen Ziele beim Staat. Er beurteilt und entscheidet, ob eine Vereinbarung genügt oder ob zusätzliche staatliche Massnahmen erforderlich sind.<\/p><p>1. Vereinbarungen sind freiwillige Massnahmen der Wirtschaft. Sie betreffen jeweils eine oder mehrere Branchen oder einen Teil einer Branche und richten sich nicht an ein breites Publikum. Soweit Vereinbarungen von wichtigen Branchen von landesweiter Bedeutung und damit von allgemeinem Interesse sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese im Bundesblatt zu veröffentlichen.<\/p><p>2. Der Bundesrat entscheidet über den Verzicht auf Erlass einer Verordnung (wenn beispielsweise genügend freiwillige Massnahmen ergriffen wurden). Er fällt diesen Entscheid erst nach Konsultationen mit den für den Vollzug zuständigen Kantonen und den betroffenen Kreisen.<\/p><p>3. Die Behörden informieren über Kontakte im Zusammenhang mit freiwilligen Massnahmen und Vereinbarungen der Wirtschaft in geeigneter Weise, soweit diese Kontakte von allgemeiner Bedeutung sind. So kann beispielsweise über das Zustandekommen und über die Wirksamkeit von Vereinbarungen in Publikationen von BFE und Buwal (u. a. Jahresbericht zu \"Energie 2000\", Umweltbericht) informiert werden.<\/p><p>4. Vereinbarungen kommen seit einigen Jahren im In- und Ausland zur Anwendung. Die Erfahrungen sind unterschiedlich. Insgesamt scheinen Vereinbarungslösungen zum Erfolg zu führen, sofern die richtigen Voraussetzungen vorliegen und bestimmte Anforderungen beachtet werden. Wichtig sind u. a. quantifizierte Ziele, die Überwachung der Ergebnisse sowie die Information der Öffentlichkeit und Transparenz. Der Bundesrat wird die Erfahrungen mit Vereinbarungen im In- und Ausland laufend evaluieren. Bei dieser Beurteilung ist der Vergleichsmassstab wichtig. Es wäre ein Irrtum, dieses Instrument mit theoretisch ideal funktionierenden Geboten und Verboten zu vergleichen, denn auch beim Vollzug der traditionellen Umweltpolitik lassen sich neben vielen Erfolgen weniger wirksame Beispiele finden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat an:<\/p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass es aus Gründen der Rechtssicherheit und der Transparenz notwendig ist, dass Branchenvereinbarungen zur Konkretisierung von staatlichem Recht allgemein bekannt sind? Ist er bereit, normensetzende oder -ergänzende Branchenvereinbarungen amtlich zu veröffentlichen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Kantonen und betroffenen Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu gewähren, wenn auf Verordnungsrecht verzichtet werden soll? Welches Verfahren sieht er dafür vor?<\/p><p>3. Behörden können sich gegenüber privaten Organisationen nicht zu einer bestimmten Art von Rechtsetzung oder deren Unterlassung verpflichten (BGE 118 Ib 367). In welcher Form werden Kontakte zwischen Behörden und Organisationen der Wirtschaft bzw. deren Resultate festgehalten und zugänglich gemacht?<\/p><p>4. Das Umweltschutzgesetz (USG) beauftragt Bund und Kantone mit Erfolgskontrollen; das Energiegesetz und der Entwurf zum CO2-Gesetz sehen im Zusammenhang mit freiwilligen Massnahmen und Branchenvereinbarungen Evaluationen vor. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass dabei nicht nur die realen Auswirkungen bestimmter Massnahmen untersucht werden müssen, sondern auch die mutmasslichen künftigen Wirkungen verschiedener Regelungsmodelle? Wie gedenkt der Bundesrat zu prüfen, ob Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen geeignete Instrumente sind, um den angestrebten Gesetzeszweck zu erfüllen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umweltschutz und Energiepolitik. Rechtsetzung und Selbstregulierung"}],"title":"Umweltschutz und Energiepolitik. Rechtsetzung und Selbstregulierung"}