﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983335</id><updated>2024-04-10T08:03:25Z</updated><additionalIndexing>Goldreserve;Geldpolitik;Devisenreserve;AHV;Nationalbank;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-06-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4514</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11010103</key><name>Devisenreserve</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110101030101</key><name>Goldreserve</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030103</key><name>Nationalbank</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010101</key><name>AHV</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110301</key><name>Geldpolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-17T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1998-09-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-06-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2017</code><gender>m</gender><id>21</id><name>Blocher Christoph</name><officialDenomination>Blocher</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>98.3335</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe "Reform der Währungsverfassung" ist zum Schluss gekommen, dass die Schweizerische Nationalbank über Mittel verfügt, die über die für die Führung der Geld- und Währungspolitik benötigten Reserven hinausgehen. Die Expertengruppe geht von mindestens 1400 Tonnen Reserven in Feingold aus. Falls die laufende Reform der Währungsverfassung in der vorgeschlagenen Form vom Volk genehmigt wird, ermöglicht diese eine bessere Bewirtschaftung und neue Verwendung dieser überschüssigen Reserven.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da es sich bei den Reserven der SNB um Volksvermögen handelt, haben sie auch dem Volk zugute zu kommen. Von den denkbaren Verwendungs- bzw. Rückerstattungsmöglichkeiten drängt sich eine Übertragung der Reserven auf den Ausgleichsfonds der AHV auf. Die AHV kommt allen Bevölkerungsschichten zugute und ist unser grundlegendes Sozialwerk. Es ermöglicht, dass alle Bürger an diesem Volksvermögen partizipieren können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die für die Geld- und Währungspolitik nicht benötigten Reserven der SNB sind deshalb auf den Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen und dort möglichst ertragreich anzulegen. Gleichzeitig ist die AHV mit geeigneten Massnahmen strukturell zu sichern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach der geplanten rechtlichen Lösung der Goldbindung des Frankens hält die SNB insgesamt mehr Währungsreserven, als sie für die Führung der Geldpolitik benötigt. Wie in der Botschaft vom 27. Mai 1998 über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung erläutert, wird zusätzlich zu den ungesicherten Devisenreserven, über welche die SNB verfügt, rund die Hälfte der heutigen Goldreserven in der Höhe von 2590 Tonnen zur Führung der Geld- und Währungspolitik ausreichen. Die andere Hälfte - rund 1300 Tonnen - kann für andere öffentliche Zwecke genutzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass diese Reserven als Volksvermögen zu betrachten sind und deshalb auch dem Volk zugute kommen sollen. Er lehnt jedoch die vorgeschlagene Übergangsbestimmung aus folgenden Gründen ab:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Inhaltlich betrachtet würde die Übertragung sämtlicher für geld- und währungspolitische Zwecke nicht benötigter Währungsreserven (rund 1300 Tonnen Gold) auf den Ausgleichsfonds der AHV einen Verzicht auf die Stiftung solidarische Schweiz bedeuten. Der Bundesrat unterstützt die Stiftung als ein zukunftsgerichtetes Werk zur Verhütung und Linderung von menschlicher Not und Armut im In- und Ausland. Er ist der Ansicht, dass sich Parlament und Bevölkerung direkt - im Rahmen der Beratung des Stiftungsgesetzes - dazu äussern sollten, ob sie bereit sind, einen Teil der nicht für die Geldpolitik benötigten Reserven als Stiftungskapital einzusetzen und mit dessen Erträgen einen Beitrag zur Förderung des Gemeinsinnes zu leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generell gilt es, die Reform der Geld- und Währungsverfassung klar von der Frage der Verwendung der nicht mehr benötigten Reserven der SNB zu trennen. Eine Übergangsbestimmung mit klarer Zuweisung der Reserven für eine bestimmte Nutzung birgt die Gefahr, dass diese beiden Fragen vermischt werden. In der Botschaft vom 27. Mai 1998 über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung hat der Bundesrat zwar aus Transparenzgründen dem Parlament einen Vorschlag zur Verwendung dieses Vermögens dargelegt: Abgesehen vom Stiftungskapital sollen die nicht benötigten Reserven im Eigentum der SNB verbleiben und von externen Vermögensverwaltern möglichst ertragreich bewirtschaftet werden. Die rechtlichen Grundlagen für diese externe Verwaltung sollen jedoch erst auf Gesetzesstufe geschaffen werden. Die Erträge würden gemäss bestehendem Verteilschlüssel zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fliessen. Der vom Bundesrat vorgeschlagene neue Geld- und Währungsartikel lässt aber die Verwendungsfrage in der Verfassung vollständig offen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Bundesbeschluss mit folgendem Wortlaut vorzulegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziff. I&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Art. 25&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweizerische Nationalbank überträgt aus ihrem Bestand die für geld- und währungspolitische Zwecke nicht benötigten Währungsreserven auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Bundesgesetzgebung regelt die Einzelheiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziff. II&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abs. 1&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abs. 2&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für geld- und währungspolitische Zwecke nicht benötigte Währungsreserven in die AHV</value></text></texts><title>Für geld- und währungspolitische Zwecke nicht benötigte Währungsreserven in die AHV</title></affair>