{"id":19983351,"updated":"2025-06-25T02:24:31Z","additionalIndexing":"Gesundheitsförderung;Tabakkonsum;Krebs;Nikotinsucht;Tabakwerbung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L05K0101020104","name":"Nikotinsucht","type":1},{"key":"L06K140202010401","name":"Tabakkonsum","type":1},{"key":"L06K070101030203","name":"Tabakwerbung","type":2},{"key":"L04K01050507","name":"Gesundheitsförderung","type":2},{"key":"L04K01050110","name":"Krebs","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898812000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054764000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2171,"gender":"m","id":210,"name":"Spielmann Jean","officialDenomination":"Spielmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2396,"gender":"m","id":333,"name":"Jans Armin","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2195,"gender":"m","id":238,"name":"Ziegler Jean","officialDenomination":"Ziegler Jean"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3351","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Neueste medizinische Forschungen haben bewiesen, was Zigarettenproduzenten seit Jahren bestreiten: Zigaretten sind für bestimmte Krebsarten (insbesondere Lungenkrebs) sowie für Atem- und Herzbeschwerden verantwortlich. In den USA hat die Tabakindustrie deswegen enorme Entschädigungen zahlen müssen, während in der Schweiz eine Werbeaktion, die Wohlbefinden und hohes Lebensgefühl suggeriert und vor allem Jugendliche ansprechen will, weiterhin Schaden stiftet, wie dies eine Broschüre, welche ein weltweit führendens Tabakunternehmen den Mitgliedern der eidgenössichen Räten zugestellt hat, bestens illustriert.<\/p><p>Das multinationale Unternehmen rühmt sich in der Broschüre seiner Dynamik, seiner Kreativität und seiner weltweiten Ambitionen. Es sei bestrebt, sich stets zu verbessern. In wenigen Worten fasst es seine Philosophie wie folgt zusammen: (...) Wir glauben an uns, das ist normal. Aber was noch wichtiger ist: Wir vertrauen auf die Freiheit, die Toleranz und die gegenseitige Achtung. Eine Person, die sich fürs Rauchen entscheidet, tut dies aus freiem Willen, sie bestimmt, welchen Vergnügen sie sich zuwenden will, und weiss, was sie tut. In jeder Gesellschaft, in der Höflichkeit, Toleranz, Achtung und Aufgeschlossenheit etwas bedeuten, muss eine solche freie Entscheidung möglich sein. Es gibt gewisse Pressure-groups, die anderer Ansicht sind. Das ist ihr gutes Recht. So wie es unser Recht ist, uns mit Know-how und Hingabe in den Dienst des Konsumenten zu stellen. So wie es auch das Recht des Rauchers ist, sich an einer Zigarette zu erfreuen, alleine oder im Kreise von Freunden. (...)<\/p><p>Die vorliegende Motion will dem Raucher das Recht auf eine Zigarette nicht absprechen; diese Freiheit führt jedoch oft zu einer Abhängigkeit, die ernsthafte gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann. Solange nicht genügend auf die Gefahr hingewiesen wird, die mit dem Genuss eines Konsumgutes verbunden ist, kann weder von Achtung vor dem andern noch von einer freien Entscheidung in vollständiger Kenntnis der Sachlage gesprochen werden.<\/p><p>Nach der Philosophie des genannten multinationalen Unternehmens dürften die Zigarettenfabrikanten und -verteiler für ein gesundheitsschädigendes Produkt eigentlich gar keine Werbung machen; sie tun es aber trotzdem und wollen damit neue Konsumenten gewinnen, und zwar, wie sie selber zugeben, junge Leute, die noch nicht rauchen. Die neuesten Statistiken zeigen eine beunruhigende Zunahme des Anteils von Jugendlichen unter 18 Jahren, die rauchen.<\/p><p>In einer Gesellschaft, die Verantwortung übernimmt für die Menschen und namentlich die Schwächsten unter ihnen, ist Tabakwerbung inakzeptabel. Sie muss aus dem öffentlichen Raum (Stellen, die von öffentlichem Grund aus sichtbar sind, öffentliche Gebäude, der Öffentlichkeit zugängliche private Orte wie Kinos, Läden, Ausstellungsräume, Stadien etc.), aus sportlichen Veranstaltungen und ähnlichen Anlässen wie auch aus Drucksachen verbannt werden.<\/p><p>Gewisse Kreise werden Einnahmenverluste geltend machen, Verluste, die sich im Vergleich zu den Gesundheitskosten, die durch tabakbedingte Krankheiten verursacht werden, lächerlich ausnehmen. Ganz zu schweigen von den Leiden, die diese Krankheiten verursachen. <\/p><p>Eine kohärente Gesundheitsförderung macht nur dann Sinn, wenn auf Werbung für schädliche Produkte verzichtet wird und auf den Verpackungen klar auf die Gefahren hingewiesen wird.<\/p><p>Diese Massnahmen allein genügen aber noch nicht, um den Tabakmissbrauch einzudämmen; vielmehr steht die Prävention an erster Stelle. Es wäre deshalb nur logisch, wenn diejenigen, welche ein gesundheitsschädigendes Produkt auf den Markt bringen, mittels einer Abgabe einen finanziellen Beitrag an eine Präventionskampagne gegen die Gefahren des Tabakmissbrauchs leisten würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat ist sich der hohen gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums und der grossen gesundheitspolitischen Bedeutung der Tabakprävention bewusst. Rund ein Sechstel aller jährlichen Todesfälle ist tabakbedingt, d.h. etwa 7'000 bis 10'000 Personen sterben an den Folgen ihres Tabakkonsums. Dieser ist damit die wichtigste verhütbare einzelne Ursache des vorzeitigen Todes.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Der Motionär beauftragt den Bundesrat, drei Massnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums in einem Gesetzesentwurf dem Parlament vorzulegen. Die drei Forderungen der Motion werden im folgenden einzeln behandelt.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>1.Werbeverbot<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat ist besorgt über den Umstand, dass vermehrt Jugendliche mit dem Rauchen beginnen. Je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto stärker wird die Abhängigkeit und desto grösser ist das Risiko für spätere Gesundheitsschäden. Die Tabakwerbung kann das Konsumverhalten der Jugendlichen beeinflussen, indem sie dem Tabakkonsum ein positives Image in Assoziation mit dem Erwachsenwerden, Schönheit, sexueller Attraktivität, Freiheit, Abenteuer, Spass, Erfolg, Prestige, etc. vermittelt. Der Kampf um Marktanteile wird insbesondere im Segment der Jugendlichen sehr aggressiv geführt.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die wirtschaftliche Bedeutung der Tabakwerbung in der Schweiz lässt sich anhand von Daten der Media Focus aus dem Jahr 1997 beurteilen. Der Anteil der Tabakwerbung an den gesamten Werbeeinnahmen betrug bei den Tageszeitungen 0,56 Prozent, bei den Publikumszeitschriften 1,62 Prozent, bei den Fachzeitschriften 0,36 Prozent, bei der Kinowerbung 19,68 Prozent und bei den Plakaten 14,70 Prozent. Insgesamt machen die rund 70 Mio. Franken für die Tabakwerbung 2,30 Prozent aller Werbeausgaben aus. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Namhafte Gesundheitsgremien und -experten empfehlen das Werbeverbot als einen wesentlichen Bestandteil einer wirksamen und umfassenden Tabakprävention (neben der Preispolitik, den Informations- und Motivations-Kampagnen, etc.). So hat z.B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer Dokumentation zum Welt-Nichtrauchertag vom 31. Mai 1998 festgehalten: \"Der weltweite Tabakkonsum hat die Proportion einer globalen Epidemie  ohne erkennbare Zeichen einer Besserung  angenommen.\" Im gleichen Dokument findet sich eine deutliche Aussage zur Wirkung der Werbung: \"Tabakwerbung spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Jugendliche zum Rauchen zu bringen.\" Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass eine Volksinitiative für ein Tabak-Werbeverbot am 28. November 1993 vom Volk und allen Ständen mit 1'521'885 Nein gegen 521'433 Ja verworfen wurde.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die EU-Instanzen haben ein Werbeverbot für Tabak beschlossen. Die Richtlinie über das Werbeverbot für Tabak wurde am Rat der Forschungsminister vom 23. Juni 1998 endgültig verabschiedet. Deutschland hat angekündigt, die Richtlinie wegen nicht ausreichender Rechtsgrundlage anzufechten. Mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) wird innert eines Jahres gerechnet, wobei mit einer Bestätigung des Entscheides durch den EUGH gerechnet wird, da die Rechtsdienste sowohl der Kommission als auch des Rates und des Parlaments die Kompetenz der EU zum Erlass der Richtlinie vorgängig geprüft und eindeutig bejaht hatten. Die Richtlinie ist nach deren Publikation im Amtsblatt der EG von den Mitgliedstaaten innert drei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Im Sinne der wirkungsvollen Prävention werden die zuständigen Behörden in der Schweiz auch unabhängig von der Entwicklung in der EU Einschränkungen bei der Tabakwerbung prüfen. Dabei werden die zweifellos vergleichbaren Zielsetzungen - insbesondere der Jugendschutz - und die im benachbarten Ausland gemachten Erfahrungen wertvolle Hinweise liefern.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>2.Warnaufschriften auf Packungen für Tabakwaren<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die am 1. Juli 1995 in Kraft getretene Tabakverordnung schreibt die spezifischen Warnaufschriften in Art. 11 und 12 in der vom Motionär geforderten Art vor. Die Uebergangsfrist, während der noch vor Inkrafttreten der Verordnung produzierte Waren in Verkehr gebracht werden durften, ist am 30. Juni 1998 abgelaufen. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>3.Finanzierung von Tabakpräventions-Kampagnen<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die auf nationaler Ebene gegenwärtig verfügbaren finanziellen Mittel für die Tabakprävention sind dem Gefährdungspotential des Tabakkonsums in keiner Weise angemessen. Insgesamt stehen jährlich rund 5 Mio. Franken für die Prävention zur Verfügung. Gleichzeitig werden pro Jahr jedoch ca. 70 Mio. Franken für Tabakwerbung ausgegeben.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Einnahmen der Tabaksteuer der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie den Ergänzungsleistungen zugute kommen. <\/p><p><\/p><p>Die Einführung einer Tabaksteuer zur Finanzierung einer nachhaltigen Tabakpräventions-Kampagne und zur Subventionierung der Krankenversicherung würde demnach eine Verfassungsänderung bedingen.<\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Derzeit wird geprüft, ob auf Gesetzesstufe ein Fonds für die Tabakprävention in Analogie zum Finanzierungsfonds der Einkaufsgenossenschaft für Inlandtabak eingerichtet werden kann. Der Inlandtabak wird durch eine Abgabe der Hersteller und Importeure bzw. der Konsumenten finanziell unterstützt (vgl. Art. 28 des Tabaksteuergesetzes bzw. Art. 24 der Tabaksteuerverordnung). Würde man den gleichen Ansatz wie beim Inlandtabak anwenden (0,13 Rappen pro in der Schweiz verkaufte Zigarette), ergäbe dies auf der Basis von 1997 jährlich 19,3 Mio. Franken zugunsten eines Tabakpräventions-Fonds.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der folgende Forderungen berücksichtigt:<\/p><p>- Die Tabakwerbung an öffentlichen Orten wird verboten.<\/p><p>- Auf allen Packungen von in der Schweiz hergestellten oder verkauften Zigaretten und Zigarren soll obligatorisch ein Vermerk aufgedruckt werden, der auf Krankheiten hinweist, die der Tabakmissbrauch hervorrufen kann, und der insbesondere darauf aufmerksam macht, dass Zigarettenrauchen ernsthafte gesundheitliche Schäden, namentlich Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verursachen kann.<\/p><p>- Auf dem Verkauf von Zigaretten wird eine Abgabe erhoben, die dazu dient, eine Dauerkampagne über die Gefahren des Tabakmissbrauchs zu finanzieren und den Krankenkassen Beiträge an die Kosten zu leisten, die ihnen durch Krankheiten infolge von Tabakmissbrauch entstehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bekämpfung des Tabakkonsums"}],"title":"Bekämpfung des Tabakkonsums"}