{"id":19983361,"updated":"2024-04-10T14:46:15Z","additionalIndexing":"Lohndumping;Bericht;europäische Integration (speziell);Euro;politische Rechte;Mehrwertsteuer;Beitritt zur Gemeinschaft","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4514"},"descriptors":[{"key":"L03K090202","name":"europäische Integration (speziell)","type":1},{"key":"L04K09020301","name":"Beitritt zur Gemeinschaft","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2},{"key":"L05K0702010303","name":"Lohndumping","type":2},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":2},{"key":"L04K11010201","name":"Euro","type":2},{"key":"L04K05020101","name":"politische Rechte","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-09T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(898812000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3361","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die früheren Integrationsberichte des Bundesrates erschöpften sich in umfangreichen, aber im Effekt unergiebigen Kompilierungen von Materialien zur EU und zur Europafrage. Die politisch sensiblen und abstimmungsentscheidenden Fragen (wie z. B. die Ausländerfrage, die Demokratiefrage) wurden entweder ausgeklammert oder in so beschönigender Art dargestellt, dass sie kaum zur Vertrauensbildung beitragen konnten.<\/p><p>Ich möchte mit meiner Interpellation den Bundesrat einladen, mit dem Europabericht, den er auf Ende 1998\/Anfang 1999 im Zusammenhang mit der hängigen Volksinitiative zu erstellen gedenkt, eine ausführliche Präsentation von Lösungsvorschlägen für flankierende Massnahmen im Inland und für innenpolitische Reformen im Zusammenhang mit einem allfälligen EU-Beitritt zu präsentieren. Je früher solche Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen und diskutiert werden, desto mehr lassen sich die in der Interpellation präsentierten sensiblen Themenbereiche offensiv und vertrauensbildend angehen.<\/p><p>Abstimmungspolitische Überlegungen<\/p><p>In der Schweizer Bevölkerung gibt es drei Meinungsgruppen in der Frage des EU-Beitrittes (wobei die Prozentanteile der drei Gruppen nicht erheblich sind):<\/p><p>- Ein Bevölkerungsteil von schätzungsweise einem Drittel befürwortet heute schon den EU-Beitritt.<\/p><p>- Ein anderer Bevölkerungsteil von ebenfalls grössenordnungsmässig einem Drittel lehnt einen solchen dezidiert ab und ist auch nicht durch Argumente zu überzeugen.<\/p><p>- Ein weiteres Bevölkerungsdrittel besteht aus Unentschiedenen. Dieses mittlere Drittel wird eine zukünftige Abstimmung über die Europastrategie entscheiden.<\/p><p>Dieser Bevölkerungsteil der Unentschiedenen lässt sich durch Überzeugungskraft auf die eine oder andere Seite ziehen. Wenn der Bundesrat eine mehrheitsfähige Konstellation für seine Integrationsstrategie erreichen will, muss er dieses mittlere Drittel ansprechen, auf dessen Ängste eingehen und Lösungen mit flankierenden innenpolitischen Massnahmen präsentieren. Bei der Vertrauensbildung im Lager der Unentschiedenen geht es darum, einen EU-Beitritt durch innenpolitische Reformen sozial- und demokratieverträglich zu gestalten.<\/p><p>Anforderungen an den Europabericht<\/p><p>Die Beamten, die sich ständig mit der Brüsseler Mechanik befassen, und die Verantwortlichen im Integrationsbüro haben bisher kaum das Sensorium spüren lassen, um auf die Bedenken und Ängste der Unentschiedenen einzugehen. Auch die Sachbearbeiter und Spezialisten an den Universitäten, die herangezogen werden sollen, haben diese Voraussetzungen nicht. Deswegen ist das Erscheinungsbild der Meinungsblöcke in der Europafrage abgesehen von kleineren prozentmässigen Schwankungen seit Jahren unverändert.<\/p><p>Ich erwarte vom Bundesrat, dass er vorgängig zur Erstellung des neuen Integrationsberichtes der Verwaltung Vorgaben über die zu bearbeitenden und zu präsentierenden Lösungsvorschläge macht und dazu klare Aufträge erteilt.<\/p><p>Zweck der nachfolgenden Vorschläge<\/p><p>Um zu verdeutlichen, was ich unter dem innenpolitischen Handlungsbedarf in den sensiblen Themenbereichen meine, präsentiere ich im folgenden eine Anzahl von Lösungsvorschlägen. Sie erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf endgültige Überzeugungskraft. Ich bezwecke indes mit meiner Interpellation, dass der Europabericht solche Vorschläge aufnimmt und sie einmal in die politische Diskussion einbringt.<\/p><p>1. Kompensation bei den Volksrechten<\/p><p>Das schweizerische Demokratiemodell ist grundsätzlich inkompatibel mit dem heute noch gültigen Steuerungssystem in der EU. Die Volksrechte (Initiative, Referendum) in der Schweiz könnten im Fall einer schweizerischen EU-Mitgliedschaft nicht in der gleichen absoluten Wirkungsweise weitergeführt werden. Denn mit der vollen und ungebrochenen Wirksamkeit der Volksrechte könnte sich die Schweiz als EU-Mitglied nicht an der Fortentwicklung des europäischen Rechtssystems beteiligen. Die Brüsseler Behörde, insbesondere die Kommissionsbürokratie, begegnet denn auch den Volksabstimmungen in den EU-Ländern mit traumatischen Abwehrreflexen. Volksabstimmungen in Dänemark und in Frankreich (Maastricht-Referendum) wurden in Brüssel bloss als Behinderung des Integrationsprozesses empfunden.<\/p><p>Die Durchsetzung des Grundsatzes \"Völkerrecht bricht Landesrecht\" würde eine Einschränkung der Volksrechte in der Schweiz erfordern. Diese Beschneidung der Souveränität des Volkes muss, um Vertrauen zu gewinnen, durch die Einräumung neuer Rechte kompensiert werden:<\/p><p>- Mit einer Art \"Europa-Initiative\" muss die Möglichkeit eröffnet werden, dass mittels Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung verlangt werden kann, mit der die schweizerischen Unterhändler in Brüssel (Kommission, Ministerrat) zu einer bestimmten Haltung gegenüber einem EU-Richtlinienprojekt verpflichtet werden.<\/p><p>- Mit einer Art \"Europa-Referendum\" sollen die schweizerischen Behörden verpflichtet werden können, bei einer entstehenden EU-Richtlinie im Ministerrat eine bestimmte Regulierung abzulehnen.<\/p><p>- Mit einer Art \"Europa-Motion\" soll schliesslich das Parlament die Möglichkeit haben, auf das Verhalten der schweizerischen Unterhändler in Brüssel Einfluss zu nehmen.<\/p><p>Es versteht sich, dass diese neuen Mitwirkungsrechte des Volkes und des Parlamentes letztlich indikativen Charakter behalten. Als EU-Mitgliedland müsste die Schweiz letztlich die EU-Richtlinien im Rahmen eines mehr oder weniger breiten Spielraums, der in der Regel den Mitgliedern zugestanden wird, trotzdem vollziehen. Volk und Parlament wären aber mit diesen Einflussmöglichkeiten nicht vollständig der Kompetenzdelegation an den Bundesrat und an die Verwaltung ausgeliefert.<\/p><p>Es sollte im weiteren im Bericht geklärt werden, was die Schweiz tun könnte, um als späteres EU-Mitglied auch eine Form von transnationalen Initiativen oder Referenden auf europäischer Ebene anzuregen.<\/p><p>2. Erhöhung der Mehrwertsteuer<\/p><p>Ein EU-Beitritt erfordert die Angleichung des Mehrwertsteuernormalsatzes auf den für EU-Länder geltenden Mindestsatz von 15 Prozent.<\/p><p>Es ist davon auszugehen, dass eine solche Anpassung der schweizerischen Steuer nicht schlagartig, sondern in einer Zeit von vielleicht sieben bis zehn Jahren erfolgen müsste, um Inflationseffekte und eine Kaufkraftkontraktion zu verhindern.<\/p><p>Eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 7,5 auf 15 Prozent bringt (zu Preisen von 1998) einen zusätzlichen Steuerertrag von 13 Milliarden Franken jährlich.<\/p><p>Eine Entlastung der direkten Bundessteuer als Kompensation für die Mehrwertsteuererhöhung ist unseres Erachtens verteilungspolitisch inakzeptabel. Die direkte Bundessteuer wirkt sich stark progressiv aus und belastet vor allem die Einkommen über 80 000 Franken. Eine Umlagerung der Lasten von der direkten Bundessteuer zur Mehrwertsteuer brächte eine extreme Einkommensumverteilung zugunsten der Reichen.<\/p><p>Demgegenüber war das wiederholt erklärte Ziel des Bundesrates, die zukünftigen Mehrwertsteuererhöhungen für die Sozialversicherungen, und nur für diese, zu reservieren (z. B. für die Finanzierung der demographischen Entwicklung bei der AHV). Ein solches vorgestaltetes Szenario ist auch in einem Europaprogramm zu skizzieren. Denkbar ist ein Erlass des Parlamentes, in dem die Verwendung der Erträge aus der Mehrwertsteuererhöhung bereits mit dem EU-Beitrittsentscheid zweckbestimmt für bestimmte Sozialversicherungszweige vorgesehen wird. Ein Anteil aus dem Mehrwertsteuerzusatzertrag wäre zudem für die Pflichtzahlungen der Schweiz an Brüssel im Falle eines Beitrittes zu reservieren.<\/p><p>3. Lohndruck und Personenfreizügigkeit<\/p><p>Mit der vollen Personenfreizügigkeit ist ein mehr oder weniger grosser Lohndruck auf den schweizerischen Arbeitsmarkt zu erwarten. Die Auswirkungen sind nicht leicht abzuschätzen und sicher differenziert zu beurteilen: Während bei Spitzenlöhnen, Kaderstellen und gut qualifizierten Berufen der Lohndruck weniger erheblich ist, wird bei Stellen von unqualifizierten Erwerbstätigen mit einem enormen Anpassungsdruck nach unten zu rechnen sein. Dies betrifft z. B. Berufe wie Putzfrauen, Verkäuferinnen, Temporärangestellte in Putzinstituten, Servicepersonal, Wächter, Wärter und Hilfskräfte in allen Bereichen. Es ist nicht zu verschweigen, dass vor allem auch die Frauenerwerbsstellen mit tiefer Qualifikation besonders stark unter dem Lohndruck leiden würden.<\/p><p>Der neue Status der Kurzaufenthalter von EU-Bürgern erlaubt mit ähnlichen Effekten wie das Saisonnierstatut in den achtziger Jahren eine Einwanderung von Unqualifizierten und eine Unterschichtung der hiesigen Arbeitskräfte. Die Entsendearbeit, die mit voller Freizügigkeit ebenfalls liberalisiert würde, hat einen zusätzlichen Effekt auf die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in einzelnen Branchen, z. B. im Baubereich. Erfahrungen in Deutschland mit der Entsendearbeit haben dies deutlich gezeigt.<\/p><p>Bei den Lohnsenkungseffekten ist es nicht sehr erheblich, wie gross die Zahl der immigrierten Ausländer ist. Auch bei einigen wenigen tausend Ausländern würde sich im Bereich der Unqualifizierten die Lohnanpassung nach unten manifestieren, weil bei flexiblen Lohnstrukturen das letzte Angebot (\"Grenzlöhne\") einen starken Einfluss auf das ganze Lohnniveau ausübt. Ich verweise auf die Argumentation von Thomas von Ungern-Sternberg, der aufzeigte, dass auch bei kleinen Kontingenten an neuen Niedriglohnzuwanderern das schweizerische Lohnniveau gedrückt würde: \"Tritt die Schweiz der EU bei, wird die Umverteilung auf Kosten der Armen stattfinden\" (in: \"Cash\" vom 11. Juli 1997).<\/p><p>Um Bedenken und Ängste unter der schweizerischen Bevölkerung aufzufangen, sind mehrere flankierende Massnahmen vorzusehen. Ich bitte den Bundesrat, sie in seinem Europabericht zu thematisieren:<\/p><p>- eine erleichterte Einführung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen;<\/p><p>- die Einführung von gesetzlichen Minimallöhnen für Erwerbspersonen mit niedriger Qualifikation in Berufen oder Branchen, in denen keine Gesamtarbeitsverträge bestehen;<\/p><p>- Regelungen für die Entsendearbeit(er), in Übereinstimmung mit der Entsenderichtlinie der EU: Regelungen für Sozialversicherungen, Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne für Entsendearbeit(er), nach dem Grundsatz \"Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort\";<\/p><p>- scharfe Regelung für Arbeitsvermittlungsfirmen und allgemein für die Leiharbeit über die Grenze hinweg.<\/p><p>Im Zeichen des Outsourcings von unqualifizierten Tätigkeiten ist die Einführung eines Mindest(stunden)lohns für solche Arbeiten zunehmend unabdingbar. Ein grosser schweizerischer Dienstleistungskonzern zahlte z. B. bisher für sein angestelltes Putzpersonal 29 Franken Arbeitskosten pro Stunde (Lohn- und Lohnnebenkosten). Durch das Engagement von Putzinstituten, die als Outsourcing-Betriebe mit ausländischen Temporärarbeiter arbeiten, kostet die gleiche Dienstleistung der Firma nunmehr noch 14 Franken pro Arbeitsstunde (wobei die Putzfrauen 10 bis 12 Franken Stundenlohn beziehen). Die volle Einführung des Kurzaufenthalterstatus würde in der Schweiz sehr bald zu einer Klasse von \"working poors\" führen, sofern nicht Mindestlöhne zumindest für solche Berufskategorien festgeschrieben werden. Ich bitte den Bundesrat, in seinem Bericht auch dazu Stellung zu nehmen.<\/p><p>4. Anpassungsmechanismen mit der Einführung des Euro<\/p><p>Ein EU-Beitritt der Schweiz würde früher oder später die Einführung des Euro als Einheitswährung und gesetzliches Zahlungsmittel nach sich ziehen.<\/p><p>Die exportierende Wirtschaft würde zweifellos einige Vorteile aus dem Wegfall der Wechselkursrisiken ziehen können. Andererseits würde sich beim Wegfall des Wechselkursrisikos eine Zinskonvergenz einstellen. Sofern nicht der Euro in der Zwischenzeit zu einer sehr harten Währung geworden sein wird, wird die Zinskonvergenz in der Schweiz zu einem vermutlich höheren Zinsniveau führen (wobei uns bewusst ist, dass Zinsprognosen besonders delikat und unsicher sind). Es sind für einen solchen Fall frühzeitig strukturelle Rahmenbedingungen vorzusehen.<\/p><p>Die direkte Kopplung zwischen Mieten und Hypothekarzinsen im (heutigen) Mietrecht ist zu überprüfen. Als Varianten kommen eine Glättung des Hypothekarzinssatzes (als mietrechtlicher Referenzzinssatz) in Frage, eine Streichung des Zinssatzes als Mietzinsanpassungsgrund oder aber die Einführung einer Indexmiete unter bestimmten Rahmenbedingungen. Alle drei Modelle werden eine schwierige und politisch recht brisante Anpassung des Obligationenrechtes (Mietrecht) erfordern.<\/p><p>Auch die Wirkungen auf die Arbeitsplatzkosten und die Konkurrenzfähigkeit durch eine Zinskonvergenz sind genauer zu untersuchen. Eine Erhöhung des Zinsniveaus führt letztlich auch zu erhöhten Produktionskosten und zur Verteuerung der Ausrüstungsinvestitionen.<\/p><p>Wie erwähnt, könnte allerdings das Zinsniveau im Euro-Raum längerfristig aufgrund von sicheren und stabilen Erwartungen an den Euro auch sinken und sich dem schweizerischen Niveau annähern.<\/p><p>Ich bin mir bewusst, dass die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen nicht vollständig und politisch nicht nach allen Seiten ausgewogen sind. Ich präsentiere in dieser Begründung zur Interpellation solche Vorschläge im Sinne von Ideen und Verständnishilfen, um den Bundesrat und die Verwaltung zu kreativen Lösungen zu animieren.<\/p><p>Wenn der vom Bundesrat anvisierte EU-Beitritt nicht durch europakompatible innenpolitische Massnahmen sozialverträglich gestaltet wird, wird es keinen EU-Beitritt der Schweiz geben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. An seiner Sitzung vom 22. April 1988 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ihm bis Ende 1998 einen Integrationsbericht vorzulegen, der über die politischen, ökonomischen und finanziellen Auswirkungen eines allfälligen Beitrittes der Schweiz zur EU informiert. Der Bericht wird auch eine Übersicht über die politischen und wirtschaftlichen Massnahmen für den Falle eines Beitrittes zur EU enthalten.<\/p><p>Die Auswirkungen des EU-Beitrittes auf die Volksrechte werden einen zentralen Bereich des Berichtes darstellen.<\/p><p>2. Der Integrationsbericht wird sich mit den Auswirkungen einer Mehrwertsteuer von 15 Prozent auseinandersetzen und eine Übersicht über ins Auge zu fassende interne Massnahmen liefern.<\/p><p>3. Bereits während der sektoriellen Verhandlungen Schweiz\/EU hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialpartner unter der Leitung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit einen Katalog möglicher Massnahmen diskutiert. Ziel ist die Bekämpfung allfälliger Missbräuche im Bereich Sozialdumping zum Schaden schweizerischer Arbeitnehmer im Falle der Liberalisierung der Vorschriften über ausländische Arbeitskräfte. Die Ergebnisse und konkreten Vorschläge werden demnächst vorgestellt.<\/p><p>4. Der Integrationsbericht wird auch Überlegungen zu den möglichen Folgen eines EU-Beitrittes auf das Zinsniveau in der Schweiz sowie eine Evaluation interner Massnahmen enthalten, die zur Bekämpfung sozial unerwünschter Folgen in Frage kommen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, auf Ende 1998 einen neuen Europabericht zuhanden der eidgenössischen Räte zu erstellen, in welchem die Option des EU-Beitrittes umfassend dargestellt werden soll.<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, in diesem Bericht auch die sensiblen Bereiche eines EU-Beitrittes anzugehen und insbesondere auch den Spielraum für innenpolitische Reformen und flankierende Massnahmen darzustellen?<\/p><p>Diese Massnahmen sollen im Fall eines späteren EU-Beitrittes dazu dienen, Anpassungsprobleme auf sozialverträgliche Art zu überwinden und bei der Bevölkerung Vertrauen in eine Politik der Öffnung zu schaffen.<\/p><p>Insbesondere denke ich an folgende Fragen, die im neuen Integrationsbericht zu beantworten sind:<\/p><p>1. Welche Kompensation ist bei den Volksrechten möglich? Welche Modelle der demokratischen Mitsprache (wie z. B. Europa-Initiative und Europa-Referendum) können neu eingeführt werden, damit das Volk Einfluss auf das Verhalten der schweizerischen Unterhändler in Brüssel nehmen kann?<\/p><p>2. Wie werden die gewaltigen Erträge eingesetzt, die bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf das europäische Niveau anfallen werden? Welche verteilungspolitischen Ausgleichsmechanismen sind vorgesehen?<\/p><p>3. Mit welchen Massnahmen wird der Lohndruck bei der vollen Personenfreizügigkeit aufgefangen? Insbesondere, welche Massnahmen sind gegen den Lohnzerfall bei den untersten Qualifikationsstufen denkbar?<\/p><p>4. Welche innerparteilichen Anpassungsmechanismen sind (z. B. im Mietrecht) nötig, um die mögliche Zinskonvergenz bei der Einführung des Euro als Einheitswährung sozialpolitisch aufzufangen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Europabericht des Bundesrates. 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