﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983370</id><updated>2024-04-10T09:18:33Z</updated><additionalIndexing>Doping;strafbare Handlung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2389</code><gender>m</gender><id>325</id><name>Guisan Yves</name><officialDenomination>Guisan</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-09-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4515</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010202</key><name>Doping</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010201</key><name>strafbare Handlung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-09-24T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-09-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2389</code><gender>m</gender><id>325</id><name>Guisan Yves</name><officialDenomination>Guisan</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.3370</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach dem plötzlichen Tod des Profiradrennfahrers Tom Simpson während der Tour de France 1967 infolge Amphetaminkonsums haben das Internationale Olympische Komitee und verschiedene internationale Verbände ernsthaft strukturierte und koordinierte Massnahmen gegen das Doping ergriffen. Es wurden Listen mit verbotenen Substanzen und Methoden erstellt sowie Richtlinien herausgegeben für die Laboranalyse, mit welcher ein möglicher Konsum dieser Mittel ausgeschlossen werden sollte. Aber erst seit den 80er-Jahren wurden diese Massnahmen bei allen wichtigen Wettkämpfen systematisch eingesetzt. Daneben wurden verschiedene Reglemente und Konventionen erarbeitet, darunter jene des Europarates von 1989, welche von vielen Ländern, unter anderem der Schweiz, ratifiziert wurde. All diese Regelungen fordern explizit, dass die Kontrollen nicht nur bei Wettkämpfen, sondern auch während der Trainingsphasen durchgeführt werden können. In der Praxis geschieht jedoch nichts, vor allem, weil die verschiedenen Verbände und Organisationen einen grossen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen und dadurch zusätzlich belastet werden. Die Strategie hat daher bis jetzt vor allem darin bestanden, sich so zu organisieren, dass man im Moment des Wettkampfs .negativ. ist. Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass es in den meisten Disziplinen kaum mehr möglich ist, ein internationales Niveau zu erreichen, ohne einer Vorbereitung zuzustimmen, die auch die Einnahme von Anabolika und anderen Präparaten einschliesst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schon allein dieses Vorgehen ist bei weitem nicht harmlos. Bei Frauen kann es zu einer irreversiblen Maskulinisierung führen, zu einem Wachstumsstillstand und zu frühzeitiger Entwicklung von Osteoporose. Bei Männern kann es das Risiko eines Herzinfarkts und verschiedener Karzinome erhöhen. Erythropoietin (EPO) erhöht die Viskosität des Blutes und damit die Gefahr einer Thrombose. Die Folgen dieses pathologischen Prozesses können sehr gravierend sein (Hirnthrombose!) und man vermutet, dass der frühzeitige Rücktritt einer ganzen Reihe junger Holländer zu Beginn der 90er-Jahre auf eine Überdosis zurückzuführen ist. Aber die Gentechnologie, mit der sich natürliche biologische Substanzen, z.B. Steroidhormone wie Testosteron, Proteinhormone wie das Wachstumshormon (WH) oder das EPO herstellen lassen, machte Laborkontrollen sinnlos. Die Situation wurde noch komplizierter dadurch, dass auch neue, manchmal noch in der Versuchsphase stehende Produkte verwendet wurden, vor allem solche, die den Sauerstofftransport im Blut bei mangelndem Hämoglobin beschleunigen sollen (frisches Gefrierplasma); ebenso wurden Methoden angewandt, mit denen sich der Konsum solcher Mittel vertuschen lässt. Das Doping, zuerst stillschweigend beim Training verwendet, wurde langsam fester Bestandteil von Wettkämpfen, um schliesslich ständiger Begleiter während einer langjährigen Karriere im Spitzensport zu werden. Unter diesen Bedingungen können Athleten, die auf solche Mittel zurückgreifen, nicht mehr unterschieden werden von jenen, die auf sie verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Solche machiavellistisch-empirischen Methoden verletzen alle Prinzipien einer elementaren medizinischen Ethik. Das grundsätzliche Ziel der Medizin ist der Kampf gegen die Krankheit und die Förderung der Gesundheit. .Primum non nocere. (in erster Linie Schaden vermeiden), pflegen die grossen Chefärzte unserer Universitätsspitäler ihren jungen Assistenten zu sagen, wenn diese besonders kühne Behandlungsmethoden verordnen, um irreversibel scheinende krankhafte Prozesse um jeden Preis rückgängig zu machen. Hier handelt es sich um Mediziner, die noch nicht das notwendige Wissen haben; im schlimmeren Fall sind es Betreuer-Gurus, die sich der medizinischen Autorität entziehen und die bereit sind, jungen Athleten mit bester Gesundheit biologisch hoch aktive Cocktails zu verabreichen. Diese Methoden, die beträchtliche Nebenwirkungen haben können, waren aus gutem Grund niemals Gegenstand klinischer Untersuchungen. Bei solchem Leichtsinn dürfen die Folgen, die kurz-, mittel- oder langfristig entstehen können, nicht mehr als unvorhersehbare Schicksalsschläge betrachtet werden, sie sind vielmehr eindeutige professionelle Fehler und müssen streng bestraft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich steht die Doping-Praxis in vollem Widerspruch zu allen gesetzlichen Grundlagen, die den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Arbeitnehmer garantieren sollen. Man braucht nur an die Unfallverhütung zu denken, an die Prävention vor Berufskrankheiten oder an die erst kürzlich geführte Debatte über Nachtarbeit, die beide Parlamentskammern angeregt haben. Vor allem steht die Doping-Praxis im Widerspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeber, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen (Art. 328 OR).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;All diese Missbräuche dürfen einfach nicht toleriert werden. Es ist offensichtlich, dass die Kontrollen der nationalen und internationalen Sportverbände ungenügend sind. Die Laboranalyse, die offenbar immer im Verzug ist, muss mit anderen Tests ergänzt werden. Dazu sind Mittel und eine Untersuchungsinfrastruktur nötig, die nicht in den Einflussbereich der Sportorganisationen fallen. Wichtig ist auch, dass die Justiz eingreifen kann, damit es wieder eine glaubwürdige Abschreckung gibt. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen erlauben das schon bis zu einem gewissen Grad, aber nur dann, wenn eine Strafanzeige vorliegt. Die Anzeige der beiden Lausanner Ärzte nach der notfallmässigen Hospitalisierung eines Schweizer Radrennfahrers bei der letzten Tour de Romandie war eine Premiere in diesem Bereich, in dem alles verheimlicht wird angesichts der Vergeltungsmassnahmen, die in dieser oder jener Form erfolgen und von denen die häufigste jene ist, die Übeltäter diskret kaltzustellen. Damit wirklich eine abschreckende Wirkung entsteht, sollte eine Verfolgung von Amtes wegen auf blossen Verdacht hin möglich sein, ebenso die Inspektion der Lokalitäten, Installationen, Fahrzeuge und des Materials, die für die Wettkampfsvorbereitung benutzt werden. Das französische Gesetz sieht eine solche Regelung vor; sie wurde vom Senat am 28.05.1998 gutgeheissen und wird demnächst der Nationalversammlung vorgelegt. Sehr zu Recht soll nach diesem Gesetz der private Wohnsitz von der Inspektion ausgeschlossen bleiben, damit die legitime Intimsphäre gewahrt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Gesetz über das Doping birgt die Gefahr, mit gesetzgeberischem Perfektionismus über das Ziel hinauszuschiessen, was schwer abschätzbare Folgen hätte. Es ist daher sinnvoller, die zu diesem Thema bereits bestehenden Gesetzes- und Verordnungstexte im Sinne der hier erörterten Fragen zu revidieren. Vor allem ist der Dopingbegriff nicht systematisch erfasst. Die Möglichkeit, auf Grund eines blossen Verdachts eine Untersuchung zu eröffnen und eine Strafverfolgung von Amtes wegen anzuordnen, ist ausserordentlich wichtig. Diese Revision betrifft nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch das Obligationenrecht, das KVG, das UVG, das Arbeitsgesetz und das Bundesgesetz über Heilmittel, welches gegenwärtig vorbereitet wird. Möglicherweise müssen noch weitere Gesetzesbestimmungen berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Sport, vor allem der Spitzensport, ist nicht nur ein Spektakel mit grossem wirtschaftlichem Potenzial. Er verkörpert auch und vor allem eine bestimmte Lebensphilosophie, welche untrennbar mit seinem Bild verbunden ist: Trainingsdisziplin und die Opfer, die sie erfordert, die Willensanstrengung und die Resultate, die man sich davon erhofft, die Wettkampfregeln, Fairplay, Kameradschaft, gegenseitige Achtung und Solidarität unter allen, unabhängig von den Resultaten, geistiges und körperliches Wohlbefinden. Diese Botschaft, die viele Ausbildungsfachleute und Trainer von Sportorganisationen mit Begeisterung und Überzeugung vertreten, die rechtlich vom Staat, von Jugend + Sport, vom SLS usw. gestützt und von grossen internationalen Verbänden und dem IOK unterstrichen wird, wird durch den Betrug mit Doping zunichte gemacht. Mehr noch: Damit wird auch suggeriert, dass diese auf illegale Weise erzielten Erfolge ein Umgehen aller Regeln und Gesetze der Gesellschaft rechtfertigten. So fördert man den Zerfall. Der Bundesrat hat daher die Pflicht, sich ohne Verzug und mit Überzeugung für dieses Dossier engagieren. Es handelt sich dabei um eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Daher drängt sich auch die Dringlichkeitsklausel auf Grund von Art. 36 des Geschäftsreglements auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bis heute haben die von internationalen Vereinigungen und Sportverbänden praktizierten Massnahmen im Wesentlichen die Athleten selbst getroffen, die im Falle positiver Testresultate von den Wettkämpfen ausgeschlossen wurden. Aber diese dürfen nicht als einzige Verantwortliche betrachtet werden. Die grossen sportlichen Veranstaltungen, auch weniger wichtige, sind von einem speziellen Klima der Euphorie geprägt, eine besondere Form von Drogen. In dieser Atmosphäre kann ein allgemeines stillschweigendes Einverständnis, auch unter den Hauptbeteiligten selbst, geschaffen werden, welches erlaubt, das biologische Kapital des Menschen aus kommerziellen und Prestigegründen grenzenlos auszubeuten. Diese moderne Form von Sklaverei ist umso gefährlicher, als sie wie ein Wurm im Apfel am Innersten jener Werte nagt, die im Wettkampf Erfolg bringen. Die Empfehlung 1/97 der Gruppe, die für die Umsetzung der Konvention des Europarates verantwortlich ist, geht nachdrücklich auf den permanenten Druck von dieser Seite ein, die sich sowohl den Präventions- als auch den Sanktionsmassnahmen immer wieder entzieht. Es sind vor allem die Leiter, Kaderleute, die Sponsoren, Mediziner, Paramediziner, die Betreuer oder ganz einfach die Mitarbeiter, die juristisch untersucht und strafgesetzlich verfolgt werden müssen, vor allem wenn Minderjährige in die Sache verwickelt sind. Die Athleten selbst sind, wenn sie nicht noch andere verleitet oder sich an einer kollektiven Strategie beteiligt haben, schon genug bestraft mit dem Ausschluss von den Wettkämpfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wenn die Schweiz nicht mit dem Internationalen Olympischen Komitee und internationalen Verbänden eine gemeinsame Strategie entwickelt, sondern unilateral ihre Gesetze revidiert, dann wäre sie mit Frankreich und einigen anderen Ländern isoliert. Die angestrebten Ziele könnten so nicht erreicht werden, vielleicht wäre die Wirkung sogar kontraproduktiv. Daher müssen die Ziele mit aller Behutsamkeit möglichst eng mit den internationalen Anstrengungen koordiniert werden. Am olympischen Forum über Doping, welches im nächsten Januar in Lausanne stattfindet, sollte ein erster Vorstoss möglich sein. Wenn die Olympiakandidatur von Sion für den Winter 2006 erfolgreich ist, so hat die Schweiz eine viel stärkere Position, um die internationale Meinung, vor allem die Dritte Welt, für diese Probleme zu sensibilisieren. Ein Erfolg dieser Kandidatur ist daher ausserordentlich wichtig für diese Dopingpolitik. Diese Politik hätte auch eine höhere Akzeptanz, wenn sie schon zuvor Gegenstand einer vertieften Auseinandersetzung gewesen ist. Denn das Ziel ist, dass in der ersten Zeit nur Staaten als Organisationsland in Frage kommen, die die gesetzlichen Regelungen, die vorgeschlagen worden sind, angenommen haben. So könnte auch die Transparenz der Wettkämpfe in Bezug auf Doping besser gewährleistet werden. Und die Schande, die auf die Opfer von Untersuchungen und Strafmassnahmen fällt, würde vielleicht dazu beitragen, dass sämtliche Mitgliedländer diese Regelungen übernehmen. Das alles ist nur realisierbar mit einer Strategie, die in einer ersten Phase auf subtile Überzeugungsarbeit, in einer zweiten Phase auf zunehmend verbindliche Regelungen setzt. Es ist zu wünschen, dass die Schweiz sich in dieser Sache besonders aktiv und entschlossen einsetzt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verfehlungen an der letzten Tour de France waren so gravierend, dass die Diskussion über Pflichten, Ethik und Regeln des Sports, aber auch der ganzen Gesellschaft jenseits der Polemiken in den Medien geführt werden muss. Einmal mehr hat man mit dem Finger auf unser Land gezeigt, in welchem es so einfach ist, sich raffinierte Medikamente mit grosser pharmakologischer Wirkung zu beschaffen, die man andernorts kaum bekommt, weil sie dort kontrolliert werden. Gestützt auf Art. 32 Abs. 3 und Art. 36 des Geschäftsreglements des Nationalrates stelle ich nun folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen unverzüglich zu revidieren, um der Bekämpfung des Dopings mehr Effizienz zu verleihen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er insbesondere bereit zu prüfen, ob eine Strafverfolgung von Amtes wegen eingeführt werden kann gegen die Leiter, die Kaderleute, Sponsoren, Ärzte, Physiotherapeuten, Masseure und andere Betreuer, die eine Substanz oder eine Methode transportiert, empfohlen, abgegeben, angeboten, verschrieben oder verabreicht haben, die die körperliche und die sportliche Leistungsfähigkeit bei einem Wettkampf oder bei der Vorbereitung zu einem Wettkampf künstlich erhöht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er schliesslich bereit, sich beim Internationalen Olympischen Komitee und anderen Organisationen und Verbänden dafür einzusetzen, dass&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Massnahmen, die in anderen Ländern wie Frankreich bereits getroffen wurden und in der Schweiz übernommen werden sollen, nicht isolierte Bemühungen bleiben, sondern von diesen Organisationen anerkannt werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- zuerst ein Anreiz geschaffen, dann verbindliche Massnahmen ergriffen werden, damit analoge Regelungen in allen Mitgliedländern eingeführt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kampf gegen das Doping</value></text></texts><title>Kampf gegen das Doping</title></affair>