{"id":19983373,"updated":"2024-04-10T14:30:33Z","additionalIndexing":"Sport;Doping;Gesundheitspolitik;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-09-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L04K01010102","name":"Sport","type":1},{"key":"L05K0101010202","name":"Doping","type":1},{"key":"L03K010505","name":"Gesundheitspolitik","type":2},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-16T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Ménétrey-Savary.","type":90},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-19T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(906328800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961365600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"assuming"}],"shortId":"98.3373","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Vorfälle an der Tour de France haben in der Öffentlichkeit in erster Linie den Eindruck erweckt, die Beteiligten hätten vorgegeben, in ihren Bereichen nichts von Doping gewusst zu haben.<\/p><p>Die Problematik kann auf zwei Arten angegangen werden:<\/p><p>Entweder könnte sie ohne Eingreifen des Staates den Sportorganisationen überlassen werden. Somit wäre auch jegliche staatliche Unterstützung - beispielsweise von teuren Laborausstattungen - ausgeschlossen, da das Gemeinwesen nicht die Kosten für eine Angelegenheit tragen sollte, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.<\/p><p>Oder dem Staat könnten die Mittel gewährt werden, hart gegen dieses Übel durchzugreifen, das vor allem bei der Jugend so grossen Schaden anrichten kann. Mir scheint die Zeit für diese zweite Lösung gekommen. Frankreich hat beispielhaft gezeigt, dass wir sehr wohl etwas tun können, statt uns hinter den ewig gleichen Ausflüchten zu verstecken wie \"Allein kann man nichts ausrichten\" oder \"Wenn die Schweiz eine Einzelregelung erlässt, werden die Wettbewerbe ins Ausland verlegt\" usw.<\/p><p>Einmal mehr hat Frankreich durch seine mutige Haltung bewiesen, dass ein Land handeln kann. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, einen Gesetzentwurf nach dem Modell jenes französischen Gesetzes auszuarbeiten, wie es seinerzeit beschlossen wurde und das jetzt revidiert wird. So könnten wir ohne Schwierigkeiten mit unserem grossen Nachbarland zusammenarbeiten. Auf jeden Fall empfehle ich dem Bundesrat, mit der Ausarbeitung eines solchen Gesetzes zu beginnen, ohne die Pharmakonzerne und bestimmte Ärzte zu befragen, ob ein gesetzliches Verbot ihren materiellen Interessen zuwiderliefe!<\/p><p>Vertretbar wäre es dagegen, eine finanzielle Beteiligung der Sportvereine an der Einführung von Ausbildungs-, Präventions- und Testprogrammen für Doping vorzusehen. Das wäre ein gerechtfertigter Ausgleich zu den Ansprüchen, die sie an die Gemeinwesen für den Bau von Infrastrukturen im Sportbereich stellen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Motion und deren Begründung werden einerseits gesetzliche Massnahmen zur Dopingbekämpfung in Anlehnung an diejenigen Frankreichs und andererseits die finanzielle Beteiligung der Sportorganisationen bei den Dopingkontrollen und der Dopingprävention angesprochen. Doping ist der gezielte Versuch, mittels Arzneimitteln und Methoden (z. B. Bluttransfusionen) die sportliche Leistungsfähigkeit für den Wettkampf zu erhöhen oder zu erhalten. Nach der Definition des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) versteht man unter Doping \"die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Wirkstoffen aus verbotenen Substanzklassen und von verbotenen Methoden\". Diese verbotenen Substanzklassen und Methoden werden regelmässig durch das IOC neu bestimmt. Die meisten internationalen Sportverbände, der Europarat mit seiner Konvention gegen Doping im Sport und auch die meisten nationalen Sportorganisationen (so auch der Schweizerische Olympische Verband, SOV) schliessen sich jeweils den Bestimmungen des IOC an.<\/p><p>- In der Schweiz wurde die Dopingbekämpfung bei deren Beginn in den Sechzigerjahren zunächst durch den Schweizer Sport eigenverantwortlich durchgeführt. Für die Schweiz trat die Konvention des Europarates gegen Doping auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Seither wird die Dopingbekämpfung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. <\/p><p>Auf gesetzgeberischer Seite werden als dringlichste Massnahme Anpassungen im Rahmen der neuen Heilmittelgesetzgebung zwecks Sanktionieren der Dopingabgabe erachtet. Es wird deshalb zurzeit geprüft, ob durch eine gesetzliche Regelung (z. B. durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport) das Umfeld von Spitzensportlern (Ärzte, Apotheker, Trainer, Pfleger) bei Abgabe von Medikamenten zu Dopingzwecken rechtlich vermehrt zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Bestrafung des Konsums von Doping kann dabei nicht Gegenstand dieser gesetzlichen Regelung sein und wird somit weiterhin in die Verantwortlichkeit der Sportorganisationen fallen. Das Heilmittelgesetz befindet sich in der Ämterkonsultation; die beschriebenen Anpassungen werden in Kürze vorgeschlagen. Der Weg über die Schaffung eines eigentlichen Dopinggesetzes - analog wie in Frankreich - wird vorderhand als zu langwierig erachtet.<\/p><p>Der Bund erachtet aber ein national und international gemeinsam abgestimmtes Vorgehen in der Dopingbekämpfung als entscheidend wichtig. So findet auf Einladung des SOV am 11. Dezember 1998 ein \"runder Tisch\" zu Fragen der Dopingbekämpfung statt, an dem sich auch der Bund aktiv beteiligt. Zudem hat der Bund dem IOC angeboten, sowohl in der Vorbereitung des internationalen Kongresses vom 2. bis 4. Februar 1999 in Lausanne als auch bei der Umsetzung allfälliger Konsequenzen aktiv mitzuarbeiten. <\/p><p>Auf Ebene des Europarates wird geprüft, inwieweit an einer ausserordentlichen Sitzung der beobachtenden Begleitgruppe vom 5. November 1998 eine noch stärkere Harmonisierung der Reglemente und Gesetzgebungen zwischen den Ländern erreicht werden kann.<\/p><p>- In der Schweiz beruht die Dopingbekämpfung auf den drei Säulen Kontrolle, Information\/Prävention sowie Forschung. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit wird diese Verantwortung zurzeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. Verschiedene Aufgaben des Vollzugs (z. B. Schulsport, Heilmittelbereich) liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Kantone sollen zukünftig aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. Für die Kontrollen und Sanktionen der lizenzierten Sportlerinnen und Sportler sind dabei der SOV und die ihm angeschlossenen Verbände verantwortlich. An die Kontrollkosten von jährlich etwa 800 000 Franken trägt der Bund estwa 500 000 Franken bei. <\/p><p>Der Bund ist mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen verantwortlich für die Information und Dopingprävention; die jährlichen Aufwendungen dafür betragen etwa 200 000 Franken. Die Forschung ist Teil der Aufgaben des Dopinglabors in Lausanne und von Fall zu Fall von universitären Instituten. Die Fachkommission für Dopingbekämpfung des SOV, in welcher der Bund vertreten ist, koordiniert die Aufgaben der Dopingbekämpfung in der Schweiz. Im Bereich Breiten- und Jugendsport sollen die bereits bestehenden Präventionsmassnahmen fortgesetzt und verstärkt werden.<\/p><p>Um die Ergebnisse und Konsequenzen aus den angekündigten nationalen und internationalen Bemühungen zu Fortschritten in der Dopingbekämpfung sorgfältig zu prüfen, erscheint dem Bundesrat die Form eines Postulates als geeigneter.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament ein Bundesgesetz zum Gesundheitsschutz für Sportler und zum Kampf gegen das Doping zu unterbreiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesundheitsschutz für Sportler und Kampf gegen das Doping. Bundesgesetz"}],"title":"Gesundheitsschutz für Sportler und Kampf gegen das Doping. Bundesgesetz"}