{"id":19983380,"updated":"2024-04-10T08:23:50Z","additionalIndexing":"politisches Asyl;Vollzug von Beschlüssen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010202","name":"politisches Asyl","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(906415200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3380","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Zahl der zurzeit nicht vollziehbaren Wegweisungen:<\/p><p>a. Die militärische Eskalation der letzten Monate zwischen den serbischen Sicherheitskräften und der Befreiungsarmee Kosovo hat in der südjugoslawischen Krisenregion eine humanitäre Notlage mit erheblichen Zerstörungen und eine Massenflucht ausgelöst. Um einer möglichen Gefährdung der ausreisepflichtigen Personen Rechnung zu tragen, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) angesichts des bald einsetzenden Winters eine weitere Verlängerung der Ausreisefristen um sieben Monate bis zum 30. April 1999 angeordnet. Von der generellen Fristerstreckung sind - mit Ausnahme straffälliger Personen - rund 14 000 weggewiesene Asylsuchende aus der Provinz Kosovo betroffen, die gegebenenfalls frühestens ab Anfang Mai 1999 wieder zurückgeführt werden können.<\/p><p>b. Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 20. April 1994 wurden rund 9800 Asylsuchende aus Sri Lanka, die ihr Gesuch bis Ende Juni 1990 eingereicht hatten, wegen technischer Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges vorläufig aufgenommen. Im weiteren sind die Behandlung und der Vollzug von 6700 Gesuchen aus Sri Lanka, die zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingereicht worden sind, seit Oktober 1994 sistiert.<\/p><p>c. Wegen Krieges, Bürgerkrieges oder Situationen allgemeiner Gewalt ist der Wegweisungsvollzug nach mehreren Herkunftsstaaten zurzeit vollständig ausgesetzt worden. Betroffen sind mindestens 7000 weggewiesene Asylsuchende aus Afghanistan, Irak, Somalia, Burundi, Rwanda sowie Angola (vor allem Familien mit minderjährigen Kindern). Die Mehrzahl dieser Personen wurde gestützt auf Artikel 14a Absatz 4 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (SR 142.20) in der Schweiz vorläufig aufgenommen.<\/p><p>d. Aus technischen Gründen (z. B. wegen fehlender Flugverbindungen und geschlossener Flughäfen) oder weil verschiedene - insbesondere afrikanische - Herkunftsstaaten die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger im Widerspruch zum Völkergewohnheitsrecht konstant verweigern, ist der Wegweisungsvollzug vor allem nach Äthiopien, Eritrea, Sierra Leone und Liberia de facto seit längerer Zeit blockiert. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) sind davon 1120 Personen aus den erwähnten Staaten betroffen.<\/p><p>e. Die sich seit Jahren abzeichnende Tendenz, wonach sich eine Vielzahl abgewiesener, papierloser Personen aus bestimmten Herkunftsregionen beharrlich weigert, bei der Reisepapierbeschaffung mitzuwirken, ist deutlich steigend. Mit speziellen Sprachanalysen kann zwar die Staatsangehörigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die effektive Herkunft (Geburts- oder letzter Wohnort) und die Identität (Personalien) können damit in den meisten Fällen jedoch nicht \"vollzugsgenügend\" eruiert werden. In Fällen, in denen die Vollzugsbehörden diese wesentlichen Angaben zur Person nicht beibringen können, stellen die Vertretungen der mutmasslichen Herkunftsstaaten keine Ersatzreisedokumente aus. Diese Feststellung betrifft vor allem abgewiesene Personen aus verschiedenen afrikanischen Herkunftsregionen, aber gegenwärtig auch aus Albanien und Mazedonien. Genaue statistische Angaben zu dieser Gruppe von Personen sind nicht möglich. Nach Erhebungen im Bereich des Wegweisungsvollzuges ist zurzeit etwa von 1500 blockierten Vollzugspendenzen aus den erwähnten Regionen auszugehen.<\/p><p>2.\/3. Getroffene und geplante Massnahmen:<\/p><p>a. Im Bereich Rechtsetzung hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates am 26. Juni 1998 den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich (SR 142.31) verabschiedet und auf den 1. Juli 1998 drei neue Nichteintretenstatbestände zur Missbrauchsbekämpfung vorzeitig in Kraft gesetzt. Sie sollen die Durchführung eines schnelleren und einfacheren Verfahrens ermöglichen. Im weiteren soll die Zahl der Abgabe von Ausweisschriften erhöht und damit der Vollzug der Wegweisung beschleunigt werden. Diese Bestimmungen können unmittelbar und ohne Vollzugsgesetzgebung direkt von den Asylbehörden des Bundes angewendet werden.<\/p><p>b. Im internationalen Bereich führt die Schweiz - um die Folgen des Abseitsstehens vom Dubliner Abkommen zu mildern - mit den Nachbarstaaten bilaterale Verhandlungen über den Abschluss bzw. die Neuregelung von Rückübernahmeabkommen. Durch diese soll die Rückübernahme von illegal in die Schweiz eingereisten Personen gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, Personen über das Hoheitsgebiet des anderen Staates mit polizeilicher Begleitung zurückzuführen. Besondere Bedeutung kommt dem mit Italien abgeschlossenen Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zu, das am 10. September 1998 in Rom unterzeichnet wurde. Die Einbindung der Schweiz in das Dubliner Abkommen und Eurodac (Europäische Datenbank zum Abgleich von Fingerabdrücken) mittels eines Parallelabkommens deckt sich mit den asyl- und den allgemeinen integrationspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates. Entgegen ihren früheren Zusagen, nach Inkrafttreten des Dubliner Abkommens mit der Schweiz diesbezügliche Verhandlungen aufzunehmen, macht die Europäische Union (EU) diesen Schritt seit Herbst 1997 vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen Verhandlungen und insbesondere von einer Einigung im freien Personenverkehr abhängig. Weitere Bedingungen seitens der EU können nicht ausgeschlossen werden.<\/p><p>Die Voraussetzungen einer Einbindung in das Dubliner Abkommen und weitere Möglichkeiten einer künftigen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Schengener Gruppe bzw. den EU-Mitgliedstaaten waren Gegenstand eines Treffens des EJPD-Vorstehers und der Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, von Frankreich, Italien und Österreich vom 15. bis 17. Juli 1998 in Gaschurn\/Vorarlberg. Dieser informelle Meinungsaustausch wird fortgesetzt. Dagegen hat sich der Schengener Exekutivausschuss an seiner Sitzung vom 16. September 1998 entschieden gegen eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Schweiz ausgesprochen.<\/p><p>c. Im Bereich des Wegweisungsvollzuges haben das EJPD und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) eine paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt, die damit beauftragt worden ist, Vorschläge für eine effiziente und effektive Zusammenarbeit von Bund und Kantonen beim Vollzug von Wegweisungen zu unterbreiten. Die Arbeitsgruppe Wegweisungsvollzug, in der auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vertreten war, hat rund 70 Optimierungsvorschläge geprüft und zu einem Massnahmenkatalog verdichtet. Am 29. Juni 1998 hat die KKJPD den vorgelegten Massnahmenkatalog beraten und den Schlussbericht der paritätischen Arbeitsgruppe einstimmig verabschiedet:<\/p><p>- Schaffung einer neuen Fachabteilung für Wegweisungsvollzug beim BFF: Die auf 1. Januar 1999 zu schaffende Abteilung wird für die Papierbeschaffung und die Vollzugsunterstützung im Asyl- und Ausländerbereich zuständig sein. Im weiteren kann die neue Abteilung Identitäts- und Nationalitätsabklärungen vornehmen, sofern diese nicht in der ersten oder zweiten Verfahrensphase festgestellt werden konnten.<\/p><p>- Interkantonale Zusammenarbeit, Professionalität und Anpassung der kantonalen Strukturen: Im Gegenzug zur Übernahme neuer Aufgaben durch den Bund wird von den Kantonen eine einheitlichere Vollzugspraxis und eine konsequente Umsetzung der bundesrätlichen Politik erwartet. Bund und Kantone haben sich darauf verständigt, dass die kantonalen Vollzugsorgane personell ausgebaut werden und mit Unterstützung des Bundes eine Professionalisierung in sprachlicher und fachlicher Hinsicht erfahren sollen. Im weiteren werden die Kantone ihre eigenen Vollzugsstrukturen überprüfen und diese den faktischen Rahmenbedingungen anpassen. Das BFF soll im Vollzugsbereich künftig in allen Kantonen nur noch einen Ansprechpartner pro Kanton haben.<\/p><p>- Verfahrens- und Vollzugscontrolling: Um der bundesrätlichen Politik im Asyl- und Ausländerbereich Nachachtung zu verschaffen und die Einhaltung der Weisungen des Bundes sicherzustellen, bedarf es künftig vermehrter Transparenz. Im Hinblick auf das voraussichtliche Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. Juli 1999 soll einerseits durch geeignete Kontrollinstrumente aufgezeigt werden können, was Bund und Kantone im Vollzugsbereich leisten, und andererseits soll transparent gemacht werden, welche Kantone den Vollzugsauftrag nicht oder nur teilweise erfüllen.<\/p><p>- Zusammenarbeit mit dem EDA: Im weiteren wird auch das EDA sein Engagement bei der Unterstützung des Wegweisungsvollzuges intensivieren. Das BFF und die Kantone sind angesichts der fehlenden Kooperation verschiedener ausländischer Vertretungen bei der Ausstellung von Ersatzreisepapieren bis hin zur eigentlichen Weigerung der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger auch auf die Mitwirkung des EDA angewiesen. Das EDA wird der auf den 1. Januar 1999 zu schaffenden Fachabteilung für Wegweisungsvollzug erfahrene konsularische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen; es wird die Aus- und Weiterbildung des konsularischen Personals im Migrations- und insbesondere im Vollzugsbereich verstärken.<\/p><p>d. Im Bereich des Asylverfahrens sollen missbräuchliche Asylgesuche frühzeitig erkannt und rasch entschieden werden. Als kurzfristige Massnahme führt das BFF gegenwärtig u. a. ein Pilotprojekt durch, mit dem die Gesuche von Albanern, die sich als jugoslawische Staatsangehörige ausgeben, aufgedeckt und beschleunigt behandelt werden. Mittels Sprach- und Textanalysen sowie durch eine direkte und damit rasche Erledigung von Asylgesuchen in den Empfangsstellen sollen die Gesuche erheblich reduziert werden. Als mittelfristige Massnahme sollen Konzepte für eine organisatorische Optimierung des Asylverfahrens in der Anfangsphase umgesetzt werden. Zielvorgabe ist die Erledigung von 25 Prozent der unbegründeten Asylgesuche - insbesondere durch Nichteintretensentscheide - bereits in der ersten Verfahrensphase mit Anhörungen durch den Bund.<\/p><p>e. Im Bereich der Rückkehrhilfe und Wiedereingliederung kommt der Förderung der selbständigen und pflichtgemässen Ausreise und Reintegration im Herkunfts- oder Heimatstaat im Hinblick auf die Schaffung des neuen Instrumentes zur Gewährung vorübergehenden Schutzes besondere Bedeutung zu. Der Bundesrat stimmte im Zusammenhang mit der Aufhebung der kollektiven vorläufigen Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus Bosnien-Herzegowina am 26. Juni 1996 einem umfassenden - von EJPD und EDA gemeinsamen getragenen - Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe-Programm zu, das freiwillig Zurückkehrenden eine finanzielle Unterstützung anbietet und mit Beträgen in gleicher Höhe namentlich der Instandstellung von Infrastruktur und Wohnraum für Heimkehrer dient. Von den 18 000 in der Schweiz aufgenommenen bosnischen Kriegsvertriebenen sind bis Ende Oktober 1998 rund 10 000 Personen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Bis zum Programmablauf Ende Dezember 1998 verbleiben noch rund 1800 Personen, die sich zur Teilnahme eingeschrieben haben.<\/p><p>f. Im Bereich der Ressourcen ist darauf hinzuweisen, dass die seit Beginn der achtziger Jahre von grossen Schwankungen geprägte Entwicklung der Asylgesuchszahlen eine längerfristige Ressourcenpolitik erschwert. 1994 hat der Bund versuchsweise die Strategische Leistungsbereitschaft der Asylbehörden des Bundes (SLB) geschaffen. Mit der SLB kann zeit- und bedarfsgerecht auf die schwankende Zahl von asyl- und schutzsuchenden Personen reagiert werden. Damit wird angestrebt, dass keine teuren Pendenzen entstehen. Der Bundesrat beschloss am 8. Juni 1998 die definitive Einführung des Modells SLB. Gleichzeitig stockte er die SLB-Reserve von 15,5 auf 20,5 Millionen Franken auf, was der Lohnsumme für rund 155 zusätzliche befristete Stellen entspricht. Für die Umsetzung der Beschlüsse des Massnahmenkataloges KKJPD\/EJPD ist eine weitere Aufstockung notwendig. Ein entsprechender Antrag des EJPD wird in einer zweiten Phase erfolgen. Damit sollen die Asylbehörden des Bundes die notwendigen Ressourcen erhalten, um die für die nächsten Jahre zu erwartenden Asylgesuche und daraus resultierenden Beschwerden - vorbehältlich ausserordentlicher Ereignisse - ohne Anwachsen der Pendenzen zu bearbeiten. Der Bundesrat hat zudem die Verstärkung des Grenzwachtkorps mit insgesamt 100 Angehörigen des Festungswachtkorps für den Einsatz vor allem an der Südgrenze verlängert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die massive Zunahme der Asylsuchenden stellt die Vollzugsorgane vor nicht mehr lösbare Probleme. Die Zahl hat steigende Tendenz, und sie hat bereits heute ein Ausmass erreicht, welches die Vollzugsorgane derart überfordert, dass getroffene Entscheide allein schon aus Zeitgründen nicht mehr vollzogen werden können.<\/p><p>In Anbetracht der sich immer noch zuspitzenden Situation bitten wir den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie viele Entscheide können derzeit nicht vollzogen werden?<\/p><p>2. Mit welchen Instrumenten und Massnahmen als Sofortmassnahmen versucht der Bundesrat, der Situation entgegenzuwirken?<\/p><p>3. Welche weiteren Massnahmen sind geplant, und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vollzug im Asylbereich"}],"title":"Vollzug im Asylbereich"}