{"id":19983384,"updated":"2025-11-14T07:43:08Z","additionalIndexing":"Wirtschaftssanktion;Flüchtling;Kosovo;Opfer unter der Zivilbevölkerung;humanitäre Hilfe;friedensdurchsetzende Operation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L04K04010404","name":"Opfer unter der Zivilbevölkerung","type":1},{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":2},{"key":"L03K100107","name":"humanitäre Hilfe","type":2},{"key":"L04K04010302","name":"friedensdurchsetzende Operation","type":2},{"key":"L05K1002010503","name":"Wirtschaftssanktion","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-11-09T00:00:00Z","text":"NR AB 1999 I, 519","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-12-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(906415200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(921798000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3384","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Beim Konflikt in der Provinz Kosovo handelt es sich um einen Kleinkrieg, wobei die Kampfhandlungen an flächenmässiger Ausdehnung in der letzten Zeit nicht zugenommen haben. Die Anzahl der Vertriebenen hingegen ist gestiegen; zahlreiche Dörfer sind teilweise oder ganz zerstört. In einer Gesamtwürdigung der Lage kann jedoch nicht von einer generellen Unzumutbarkeit der Wegweisung gesprochen werden, weil es sich im Unterschied zum Konflikt in Bosnien nicht um einen offenen, flächendeckend über das ganze Gebiet sich erstreckenden Bürgerkrieg handelt. Da trotz der laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft eine Prognose über die Entwicklung in der Provinz Kosovo schwierig ist, hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes am 16. September 1998 entschieden, die Ausreisefristen für abgewiesene Asylsuchende aus der Provinz Kosovo erneut - und zwar bis zum 30. April 1999 - zu erstrecken und diesen Personen somit vorübergehenden Schutz in der Schweiz zu gewähren. Für die Personen aus dem fremdenpolizeilichen Bereich gilt eine gleiche Regelung. Ausgenommen davon sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.<\/p><p>Bis Ende Oktober 1998 haben 14 946 Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien ein Asylgesuch gestellt, was 46,9 Prozent der gesamten bisherigen Eingänge von 31 896 Personen entspricht. Rund 95 Prozent dieser Personen stammen aus der Provinz Kosovo. In den letzten Monaten sind die Asylgesuche von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien wesentlich angestiegen. Wurden im Mai 1998 noch 951 Asylgesuche eingereicht, haben im September bereits 2873 und im Oktober sogar 4107 Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien ein Asylgesuch gestellt. Mit einem Rückgang in diesem Jahr ist nicht zu rechnen.<\/p><p>In Anbetracht der allgemeinen Situation im Asylbereich und vor dem Hintergrund der im internationalen Vergleich ausserordentlich hohen Anzahl Asylgesuche verzichtet der Bundesrat auf die Aufnahme eines bestimmten Kontingentes von sich noch im Ausland befindenden Personen aus der Provinz Kosovo. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass die anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche vom Bundesrat und den Parteien thematisierte kollektive vorläufige Aufnahme nur beschlossen wird, sofern die Nachbarstaaten der Schweiz, mindestens jedoch Deutschland und Österreich, im Sinne eines \"burden sharing\" gleichziehen. Die Kosovo-Konferenz am Sitz des UNHCR hat gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Dementsprechend sind auch keine Vorbereitungen im Gange. Wie jedoch die Erfahrung der vergangenen Jahre - zuletzt am Beispiel der Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina - gezeigt hat und sich nun auch bezüglich der Schutzsuchenden aus der Provinz Kosovo abzeichnet, ist die Bereitschaft der schweizerischen Bevölkerung, Schutzbedürftigen Hilfe und Unterstützung zu leisten, gegeben, sofern nach Wegfall der Hindernisse im Heimatland eine Rückkehr angestrebt wird. Wichtige Grundlage dafür ist eine ständige, sachliche Information der Öffentlichkeit über die Situation in der Provinz Kosovo und die getroffenen Massnahmen vor Ort und in der Schweiz.<\/p><p>3. Die Forderung nach ungehindertem Zugang der humanitären Organisationen zur betroffenen Bevölkerung wurde durch die Schweizer Botschaft in Belgrad letztmals Anfang Oktober 1998 bekräftigt. Unter Berufung auf die Rolle der Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen wurden die jugoslawischen Behörden zudem an ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechtes erinnert. Dabei wurde nicht nur auf die Regeln bezüglich des Schutzes und der Versorgung der zivilen Konfliktopfer, sondern auch auf die Bestimmungen und die Rolle des IKRK im Zusammenhang mit Kriegsgefangenen hingewiesen.<\/p><p>Der Zugang zur betroffenen Bevölkerung kann im Moment als zufriedenstellend beurteilt werden. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung der \"Kosovo Verification Mission\" (KVM) (vgl. Antwort auf Ziff. 6), an der sich die Schweiz direkt beteiligt, die Entfaltung der humanitären Hilfe noch verbessern wird.<\/p><p>4. Der Umfang der von der Schweiz seit Juni 1998 aus dem laufenden Budget 1998 geleisteten humanitären Hilfe beziffert sich auf 5,5 Millionen Franken. Finanziert wurden und werden dabei Aktivitäten wie Nothilfeprogramme des UNHCR (2 Millionen Franken) und des IKRK (1 Million Franken) in der Region, Verteilung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern mittels Aktionen der Schweizer Hilfswerke oder unter der Leitung von Angehörigen des SKH in der Provinz Kosovo, in Montenegro und in Albanien (1,8 Millionen Franken), Identifikation und Reparatur von Kollektivunterkünften für Gewaltflüchtlinge, Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für das Spital der Stadt Kosovska Mitrovica und der Stadt Vucitrn (die beiden Städte beherbergen gegen 80 000 Vertriebene), Schulen für vertriebene Kinder in Montenegro sowie Schaffung von Unterkünften für 250 Gewaltflüchtlinge im Nordosten Albaniens. Es ist vorgesehen, die humanitäre Hilfe in der Region im Rahmen der verfügbaren Mittel noch zu verstärken. Für 3 Millionen Franken sollen in Albanien Unterkünfte für über tausend Gewaltflüchtlinge bereitgestellt, überfüllte Schulen renoviert und ausgebaut und die Betreuungsstrukturen für die Gewaltflüchtlinge verstärkt werden.<\/p><p>5. Die Sicherheit des humanitären Personals in der Provinz Kosovo ist im heutigen Zeitpunkt akzeptabel. Die Präsenz der KVM wird ebenfalls zur generellen Verbesserung der Arbeitsbedingungen der internationalen Organisationen vor Ort beitragen können. Durch ihre Teilnahme an der KVM leistet auch die Schweiz einen Beitrag an die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der humanitären Organisationen. Ausserdem zwingt die Art von Konflikt die humanitären Akteure, die sich insbesondere vor nicht bekannten Minenfeldern in acht nehmen müssen, zur Vorsicht.<\/p><p>6. Das vom US-Unterhändler Holbrooke ausgearbeitete Übereinkommen mit der jugoslawischen Führung hat die Chancen für eine friedliche Lösung des Konfliktes in der Provinz Kosovo wieder erhöht. Die OSZE erhält darin die Aufgabe, eine KVM zu errichten, um die Einhaltung der Sicherheitsratsresolution 1199 vom 23. September 1998 zu überwachen. Der Schweiz als aktivem Mitglied der OSZE bietet sich mit einer Beteiligung an der KVM die Möglichkeit, aktiv bei der internationalen Konfliktlösung in der Provinz Kosovo mitzuwirken. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit den Arbeiten für eine schweizerische Partizipation an dieser Mission betraut. Es ist geplant, der KVM ein Kontingent von 50 bis 100 zivilen und militärischen Experten des EDA und des VBS zur Verfügung zu stellen. Im weiteren hält der Bundesrat sein Angebot zur Durchführung einer internationalen Kosovo-Konferenz, das er im März 1998 im Ständigen Rat der OSZE eingebracht hat, weiterhin aufrecht.<\/p><p>7. Der Bundesrat hat sich an den bisherigen internationalen Sanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beteiligt. Die Schweiz verhält sich damit solidarisch mit den Bestrebungen der internationalen Staatengemeinschaft, Belgrads Konzessionsbereitschaft in der Kosovo-Frage mittels geeigneter Druckausübung zu erhöhen. Am 8. September 1998 beschloss die EU, ein Landeverbot für jugoslawische Fluggesellschaften in Kraft zu setzen. Das Verbot ist seither von allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Griechenlands umgesetzt worden. Der Bundesrat hatte bereits am 1. Juli 1998 grundsätzlich beschlossen, diese Sanktion unter der Voraussetzung mitzutragen, dass alle EU-Staaten sie in Kraft setzen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Kosovo gehen die serbischen Militärs und die serbische Polizei immer brutaler gegen die kosovo-albanische Zivilbevölkerung vor. Immer mehr Leute werden aus ihren Dörfern vertrieben, und es bahnt sich, angesichts des kommenden Winters, eine humanitäre Katastrophe grossen Ausmasses an.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Gedenkt er, ähnlich wie beim Bosnienkrieg, Leuten aus dem kosovo-albanischen Kriegsgebiet vorläufig Schutz in der Schweiz zu geben? Hat er sich bereits Gedanken zur Grösse eines solchen Kontingentes gemacht? Laufen bereits Vorbereitungen für eine solche Aktion?<\/p><p>2. Wie gedenkt er, die Schweizer Bevölkerung auf die Aufnahme einer grösseren Zahl von Kosovo-Flüchtlingen vorzubereiten, um das Verständnis und die Bereitschaft, Hilfe zu leisten, zu erhöhen?<\/p><p>3. Gedenkt er, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass sich die humanitären Organisationen und die Vereinten Nationen ungehindert Zutritt zur betroffenen Bevölkerung und damit zur Sicherstellung der Verteilung von Hilfsgütern und Lebensmitteln verschaffen können?<\/p><p>4. In welchem Umfang hat die Schweiz bisher humanitäre Hilfe geleistet, und sieht er vor, diese Hilfe angesichts der zunehmenden Vertreibungen zu intensivieren?<\/p><p>5. Sieht er irgendwelche Möglichkeiten, die Ausschreitungen der serbischen Polizei gegenüber Mitarbeitern von humanitären Organisationen zu ahnden und den Schutz dieser Personen zu garantieren?<\/p><p>6. Welche Möglichkeiten der Aussenpolitik sieht er in dieser verfahrenen Situation, um eine weitere Stufe der Eskalation doch noch verhindern zu können?<\/p><p>7. Sind Boykottmassnahmen, wie sie Teile der EU gegenüber der jugoslawischen Fluggesellschaft vorsehen, für den Bundesrat definitiv kein Thema? Gilt diese Haltung auch noch, nachdem Grossbritannien sich nach anfänglichem Widerstand dem EU-Boykott angeschlossen hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hilfe für die Kriegsopfer aus Kosovo"}],"title":"Hilfe für die Kriegsopfer aus Kosovo"}