{"id":19983404,"updated":"2024-04-10T13:36:16Z","additionalIndexing":"Randregion;Güterverkehr auf der Strasse;Vollzug von Beschlüssen;Schwerverkehrsabgabe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2033,"gender":"m","id":42,"name":"Cavadini Adriano","officialDenomination":"Cavadini Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":1},{"key":"L05K1802010204","name":"Schwerverkehrsabgabe","type":1},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907020000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2033,"gender":"m","id":42,"name":"Cavadini Adriano","officialDenomination":"Cavadini Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3404","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Am letzten Wochenende hat das Schweizer Volk das Gesetz über die LSVA angenommen. Als ich mich in den vergangenen Monaten mit der Thematik befasste, sind mir äusserst unvorteilhafte Situationen für den Transport von Waren von geringem Wert, insbesondere im Lokal- und Regionalverkehr, aufgefallen. So werden beispielsweise für einen Lastwagen, der pro Jahr für tägliche Fahrten im lokalen Tätigkeitsrayon der Firma etwa 70'000 km zurücklegt, ab dem Jahr 2005 ungefähr 43'000 Franken statt den heutigen 4000 Franken zu bezahlen sein. Der Produktivitätsgewinn wird praktisch gleich null sein, da für die Arbeit auf oft kleinen und nur schwer zugänglichen Baustellen der Einsatz von sperrigen 40-Tönnern nicht möglich ist. Der Wert der beförderten Güter (Sand, Aushubmaterial, Beton usw.) beträgt zumeist nur wenige Hundert Franken; ausserdem kehren die Lastwagen fast immer leer zurück. Der Abgabenanteil ist im Verhältnis zum Warenwert viel zu hoch. Der Transport mit der Bahn ist in solchen Fällen ausgeschlossen; auch wird es sehr schwierig sein, die gesamte Abgabe auf die Kunden abzuwälzen.<\/p><p>Dasselbe gilt auch für Produkte von geringem Wert (z.B. Obst und Gemüse), die aus dem Tessin in andere Teile der Schweiz verkauft werden.<\/p><p>Für die Fälle, in denen die LSVA lokale Unternehmen in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt, müssen in der Vollzugsverordnung unbedingt vernünftige Lösungen vorgesehen werden. Es könnte beispielsweise eine jährliche Pauschale oder eine wertbezogene Abgabe festgelegt werden. Ich ersuche daher die zuständigen Departementsdienste, nach flexiblen und ausgewogenen Lösungen zu suchen, damit für bestimmte lokale Unternehmen nicht ungewollt ungerechtfertigte Nachteile geschaffen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p><\/p><p>Das Beratungsbüro ECOPLAN hat im Auftrag des UVEK eine Studie über die Auswirkungen der LSVA auf den Verkehr und die Wirtschaft mit dem Titel \"Auswirkungen der leistungsabhängigen Schwerverkehersabgabe (LSVA) und der Ablösung der Gewichtslimite im Strassengüterverkehr\" erarbeitet. Gemäss dieser Studie kann die Einführung der LSVA in den transportintensiven Branchen zu einer Erhöhung der Produktionskosten von durchschnittlich 0,5 bis 0,8 Prozent führen; bei der Branche \"Steine, Erden, Baustoffe\" liegt die maximale Kostensteigerung etwa doppelt so hoch. Aufgrund des grossen Konkurrenzdrucks in der Transportbranche wird aber kaum die gesamte Abgabenbelastung auf die Transportpreise überwälzt, so dass die tatsächliche Steigerung der Produktionskosten kleiner ausfallen wird. Wird im Jahr 2005 die 40t-Limite eingeführt (was vom Zustandekommen des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU abhängt), werden die Transportkosten bei den transportintensiven Branchen bei Einführung der LSVA kaum zunehmen bzw. im Import-\/Exportverkehr sogar deutlich vermindert werden. Die Verbesserung der Situation im Import-\/Exportverkehr erhöht insbesondere die Konkurrenzfähigkeit im grenzüberschreitenden Handel. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Auf der einen Seite gilt es, die Vorteile einer Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen zu berücksichtigen. Andererseits besteht für transportintensive Branchen eine gewisse besondere Belastung durch die Einführung der LSVA<\/p><p><\/p><p>* falls die 40t-Limite nicht eingeführt wird <\/p><p><\/p><p>* wenn diese Branchen wegen erschwerter Zugänglichkeit mit 40-Tönnern in Randregionen von der Einführung der 40t-Limite und dem damit einhergehenden Produktivitätsgewinn nicht profitieren können. <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Eine Erleichterung für die Transportunternehmen statuiert das Gesetz in Art. 8 Abs. 1 lit. b, indem der Bundesrat den Tarif für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 28 Tonnen um höchstens einen Fünftel reduzieren kann. Daneben kann der Bundesrat bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge von der Abgabe ganz oder teilweise befreien oder Sonderregelungen treffen (Art. 4 SVAG). Der Bundesrat wird im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsverordnung zur LSVA eine umfassende Prüfung über Ausnahmen an die Hand nehmen. Dabei bedarf es einer vertieften Auseinandersetzung mit den verschiedenen Branchen, wobei u.a. die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Branchen und Importeuren (Nicht-Diskriminierung) ein bedeutendes Kriterium sein wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, bei der Ausarbeitung der Verordnung zur neuen LSVA nach flexibleren und kostengünstigeren Lösungen für Lastwagen zu suchen, die in der Schweiz Güter von geringem Wert über grössere Distanzen, insbesondere in entlegene Gebiete, transportieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vollzugsverordnung zur LSVA. Flexibilität in Grenzfällen"}],"title":"Vollzugsverordnung zur LSVA. Flexibilität in Grenzfällen"}