{"id":19983419,"updated":"2024-04-10T13:15:59Z","additionalIndexing":"Steuerbefreiung;Wertpapierbörse;Stempelsteuer;Finanzplatz Schweiz;Bank","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2033,"gender":"m","id":42,"name":"Cavadini Adriano","officialDenomination":"Cavadini Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L04K11060105","name":"Wertpapierbörse","type":1},{"key":"L04K11070106","name":"Stempelsteuer","type":1},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":2},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907106400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2033,"gender":"m","id":42,"name":"Cavadini Adriano","officialDenomination":"Cavadini Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3419","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In ihrer Ausgabe vom 09.09.1998 weist die Zeitung .Finanz und Wirtschaft. erneut auf die Problematik der Stempelsteuer auf Börsentransaktionen hin. Erneut an Brisanz gewonnen hat diese Frage mit dem Gesuch zweier ausländischer Banken zur Mitgliedschaft an der Schweizer Börse. Börsentransaktionen ausländischer Mitglieder unterstehen jedoch nicht der Stempelsteuer. Damit hätten diese Geldinstitute gegenüber Schweizer Banken einen Wettbewerbsvorteil.<\/p><p>Der Entscheid über die Mitgliedschaft wurde auf den November verschoben. Gemäss dem geltenden Gegenseitigkeitsprinzip kann das Begehren nicht abgelehnt werden, da in Deutschland, woher die beiden Institute stammen, eine Börsenmitgliedschaft für Schweizer Banken möglich ist. Wenn die Gesuche angenommen werden, werden u.a. auch Schweizer Banken ihre Börsengeschäfte ins Ausland transferieren, um die Stempelabgabe zu umgehen. Das Finanzdepartement ist sich der Problematik bewusst und sucht gemeinsam mit den interessierten Kreisen nach Lösungen.<\/p><p>Ein weiteres Element betrifft den Handel mit in $ denominierten Eurobonds. Es kam in einem NZZ-Artikel vom 21.09.1998 zur Sprache: Wegen der Stempelsteuer blieb das Interesse für die rund 250 zum Sekundärhandel zugelassenen Eurobonds gering. Selbst hier besteht die Gefahr, dass Geschäfte an andere Finanzplätze verloren gehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine vom Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzte gemischte Arbeitsgruppe hat sich mit der Umsatzabgabe sehr eingehend befasst. Diese Abgabe erfasst nicht nur die an der Börse getätigten Geschäfte, und sie stellt nur einen Teil der Transaktionskosten dar, weshalb verlässliche Aussagen über ihren Einfluss auf den schweizerischen Finanzplatz schwer möglich sind. Die Einführung von neuen Steuern als Kompensation für die ganz oder teilweise entfallende Umsatzabgabe würde den Interessen des Finanzplatzes gegenwärtig nicht dienen. In diesem Sinne hat die genannte Arbeitsgruppe vorgeschlagen, es vorderhand beim Erlass von dringlichen Massnahmen bewenden zu lassen. Es versteht sich aber von selbst, dass die Verwaltung mit den interessierten Kreisen in Kontakt bleibt, um die weitere Entwicklung zu verfolgen.<\/p><p><\/p><p>1. Mit der am 14. Dezember 1998 verabschiedeten Botschaft für einen Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe schlägt der Bundesrat drei konkrete Massnahmen vor:<\/p><p><\/p><p>a. Ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse (sog. Remote members) sollen gleich wie die übrigen inländischen Effektenhändler umsatzabgabepflichtig sein, soweit sie mit inländischen Titeln handeln. Die Remote members können anderseits dieselbe Steuerbefreiung für ihre Handelsbestände beanspruchen wie die inländischen Börsenmitglieder. Damit wird für die inländischen Börsenmitglieder das Risiko beseitigt, dass die Zuweisung eines Remote member als Gegenpartei durch das Börsensystem für sie zusätzliche, nicht überwälzbare Umsatzabgaben anfallen lässt. Insbesondere wird so auch verhindert, dass Remote members schweizerische Titel auf dem schweizerischen Markt erwerben können, um sie sodann steuerfrei an ihre Kunden weiter zu veräussern. Diese Massnahme ermöglicht es, dass in- und ausländische Börsenmitglieder mit gleich langen Spiessen auf dem Finanzplatz Schweiz agieren können. Die Unterstellung der ausländischen Börsenmitglieder unter die Umsatzabgabe verhindert eine Diskriminierung der inländischen gegenüber den ausländischen Börsenmitgliedern.<\/p><p><\/p><p>b. Beim Handel mit Eurobonds soll für ausländische Kunden künftig keine Umsatzabgabe mehr erhoben werden. Damit soll ein Teil des heute im Ausland stattfindenden Handels zurückgewonnen werden.<\/p><p><\/p><p>c. Die Abwicklung von Options- und Futuresgeschäften über die neue, in Deutschland domizilierte Börse Eurex soll entlastet werden, um zusätzliche Abgabebelastungen zu verhindern.<\/p><p><\/p><p>2. Nachdem die eidgenössischen Räte die vorerwähnte Vorlage in der Märzsession 1999 verabschiedet haben, sind die drei Massnahmen am 1. April 1999 in Kraft getreten.<\/p><p><\/p><p>3. Der Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ermöglicht es, die Umsatzabgabe auf Börsengeschäften bis auf weiteres beizubehalten.<\/p><p><\/p><p>Die oben erwähnte, vom Chef des Eidg. Finanzdepartements eingesetzte Arbeitsgruppe hatte verschiedene Modelle geprüft. Sowohl die Entlastung gewisser Wertpapier-Kategorien von der Umsatzabgabe als auch die Entlastung gewisser Kunden-Kategorien von der Umsatzabgabe wären mit Einnahmenausfällen von mehreren hundert Millionen Franken verbunden. Je höher nun aber diese Ausfälle liegen, um so problematischer gestaltet sich deren Kompensation. Die Arbeitsgruppe war der Auffassung, dass bereits die Diskussion über die Einführung neuer Steuern zur Kompensation der Mindereinnahmen bei der Umsatzabgabe die Anleger verunsichern und dem Finanzplatz schaden könne. Sie kam zum Ergebnis, dass im Interesse der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weder die Einführung einer neuen Steuer im gleichen Wirtschaftssektor noch die Erhöhung der verbleibenden Umsatzabgabe opportun sei. Die Arbeitsgruppe befürchtete, dass die mit einer Kompensation verbundenen Nachteile die Vorteile einer Entlastung weitgehend zunichte machen würden. Mangels Aussichten auf einen positiven Saldo verzichtete sie deshalb auf entsprechende weiterreichende Vorschläge.<\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Marktlage intensiv beobachtet werden muss. Die Schweizer Börse verfügt zwar über einen technologischen Vorsprung. Auch sind die Transaktionskosten trotz der Umsatzabgabe in der Schweiz nicht ungünstig. Das kann sich jedoch auch ändern. Die Gespräche mit den Vertretern der Banken und der Börse sollen daher nicht abgebrochen, sondern weitergeführt werden. Mit Rücksicht auf die zeitliche Befristung der dringlichen Massnahmen und auf die von den eidg. Räten in diesem Zusammenhang überwiesene Motion sieht sich der Bundesrat verpflichtet, eine Anschlusslösung vorzubereiten, welche so zeitgerecht behandelt werden kann, dass sie spätestens auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Da dringend eine Lösung vonnöten ist, um die Abwanderung von Börsengeschäften und Arbeitsplätzen ins Ausland zu vermeiden, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Kann uns der Bundesrat eine Lösung vorschlagen, die es den Schweizer Banken erlaubte, ihre Finanzgeschäfte ohne Umwege über ausländische Tochtergesellschaften oder Unternehmen weiterhin in unserem Land abzuwickeln?<\/p><p>2. Für wann sind die Änderungen bezüglich der Stempelsteuer vorgesehen?<\/p><p>3. Müssen die Stempelabgaben auf Börsengeschäften vollständig abgeschafft werden? Gibt es kompensatorische Alternativen oder zumindest die Möglichkeit einer Teilkompensation, um auf jeden Fall anderen Wettbewerbsnachteilen für unser Bankensystem vorzubeugen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stempelabgabe auf Börsengeschäften. Auslandkonkurrenz"}],"title":"Stempelabgabe auf Börsengeschäften. Auslandkonkurrenz"}