{"id":19983447,"updated":"2024-04-10T13:26:46Z","additionalIndexing":"Interessen der Schweiz im Ausland;gerichtliches Vergleichsverfahren;Geschichtswissenschaft;Judentum;Entschädigung;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;SPS;Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Diebstahl","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1998-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":1},{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":1},{"key":"L04K01060208","name":"Judentum","type":2},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":2},{"key":"L05K0502020302","name":"Verbrechen gegen die Menschlichkeit","type":2},{"key":"L04K05040106","name":"gerichtliches Vergleichsverfahren","type":2},{"key":"L05K1101010301","name":"Gold","type":2},{"key":"L06K050102010202","name":"Diebstahl","type":2},{"key":"L04K11030103","name":"Nationalbank","type":2},{"key":"L03K100106","name":"Interessen der Schweiz im Ausland","type":2},{"key":"L04K08050315","name":"SPS","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1998-12-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913590000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2458,"gender":"m","id":408,"name":"Jenny This","officialDenomination":"Jenny"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2241,"gender":"m","id":227,"name":"Uhlmann Hans","officialDenomination":"Uhlmann Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2239,"gender":"m","id":204,"name":"Seiler Bernhard","officialDenomination":"Seiler Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2106,"gender":"m","id":136,"name":"Loretan Willy","officialDenomination":"Loretan Willy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"98.3447","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat geht davon aus, dass die historische Rolle der Schweiz in bezug auf den Judenstempel als aufgearbeitet gelten darf. Als wichtiger Beitrag hierzu ist nach wie vor der sogenannte Ludwig-Bericht (\"Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933 bis zur Gegenwart\") zu werten. Diesem 1957 veröffentlichten Bericht ist zu entnehmen, dass der vom deutschen Beamten Rödiger im September 1938 dem schweizerischen Geschäftsträger in Berlin unterbreitete Vorschlag, ein besonderes Kennzeichen für nichtarische Reichsbürger einzuführen, schweizerischerseits aufgenommen wurde (\"Ich habe den Eindruck, dass diese Kennzeichnung 'J-Stempel' unseren Bedürfnissen vollauf genügen würde\"; Ludwig-Bericht, S. 115). Dies, obwohl in der Tat der damalige Leiter der Fremdenpolizei, Heinrich Rothmund, ursprünglich Bedenken gegen diskriminatorische Massnahmen geäussert hatte (Ludwig-Bericht, S. 128). Aus dem von Heinrich Rothmund verfassten Schlussbericht über die diesbezüglichen Verhandlungen vom 1. Oktober 1938 - dieses Dokument ist seit 1994 veröffentlicht - geht weiter hervor, welche Ziele die schweizerische Delegation damals anstrebte: \"Wichtig war nur zu erreichen, dass sobald wie möglich der heutige Zustand aus der Welt geschafft werden kann, wo die schweizerischen Passkontrollorgane an der Grenze prüfen müssen, ob der Inhaber eines deutschen Passes Arier oder Nichtarier sei.\" (\"Diplomatische Dokumente der Schweiz\", Band 12, S. 935). Eine andere Stelle belegt ebenso deutlich die schweizerischen Bemühungen: \"Es wurde deshalb der deutschen Delegation beantragt, nach einem Mittel zu suchen, um die bereits ausgegebenen Pässe der im Ausland, namentlich in Italien, sich aufhaltenden deutschen Nichtarier ebenfalls so rasch wie möglich mit dem genannten Kennzeichen zu versehen.\" (\"Diplomatische Dokumente der Schweiz\", Band 12, S. 935)<\/p><p>Diese historischen Fakten belegen, dass die damalige Schweizer Regierung mit Bezug auf die Einführung des \"J-Stempels\" eine Mitverantwortung trifft, auch wenn die Bundesbehörden den Stempel nicht erfanden. Dafür hat sich am 8. Mai 1995 Bundespräsident Villiger im Namen des Bundesrates entschuldigt, im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar ist. Im übrigen verweist der Bundesrat auf die laufenden Forschungsarbeiten der unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg (UEK), welche hinsichtlich der damaligen Flüchtlingspolitik der schweizerischen Behörden eine Klärung bringen sollten.<\/p><p>2. Von den 273 Millionen Franken, die dem Schweizer Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust\/Schoah zur Verfügung gestellt wurden, sind bis Mitte November 1998 rund 88 Millionen Franken zur Auszahlung bewilligt worden. Davon sind knapp 38 Millionen Franken an über 40 000 Personen verteilt worden. Weitere etwa 50 Millionen Franken sind von der Fondsleitung zur Auszahlung bewilligt; der Grossteil dieser Summe ist für Holocaust-Opfer in den USA bestimmt, wo die Verteilstrukturen aufgestellt sind und die Frist für die Einreichung individueller Gesuche angelaufen ist. Bei den Organen des Spezialfonds sind überdies Gesuche für Zahlungen in der Höhe von etwa 7 Millionen Franken pendent. Für Israel, wo schätzungsweise etwa 60 000 bedürftige Holocaust-Opfer leben, liegt dagegen noch kein Verteilplan der World Jewish Restitution Organization für die Auszahlung von Geldern aus dem Spezialfonds vor. Gemäss dem Sekretariat des Spezialfonds wird die Fondsleitung nach Vorliegen des Verteilplans über die Freigabe der vorgesehenen Tranche von etwa 85 Millionen Franken beschliessen.<\/p><p>Der Bundesrat bedauert, dass die Auszahlungen nicht weiter fortgeschritten sind. Dies um so mehr, als die meisten Berechtigten schon höheren Alters sind. Die Verzögerungen bei der Ausschüttung der Gelder sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, namentlich auf das Fehlen etablierter Verteilstrukturen sowie technische und sprachliche Erschwernisse in vielen Zielländern, auf den mangelnden Organisationsgrad verschiedener Institutionen, welche die Opferinteressen vertreten, und nicht zuletzt auch auf die oft zeitraubenden Konsultations- und Entscheidverfahren in den Fondsorganen. Der Bundesrat befürwortet eine rasche Auszahlung des Fondsvermögens. Er bestätigt, dass die Organe des Fonds bestrebt sind, die Hilfe den bedürftigen Opfern des Holocaust so rasch als möglich zukommen zu lassen. Trotzdem sind sie den Opfern - wie auch den Donatoren und der Öffentlichkeit - gegenüber verpflichtet, bei der Verteilung der Gelder grösstmögliche Sorgfalt anzuwenden. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Kontrollmassnahmen sind teilweise sehr zeitraubend. Im übrigen erinnert der Bundesrat an die Unabhängigkeit der Organe des Spezialfonds, weshalb er auf den Ablauf der Verteilung der Gelder keinen Einfluss nehmen kann.<\/p><p>3. Die vom Interpellanten erwähnten Forderungen sind nicht im Namen der Sozialdemokratischen Partei als solcher, sondern von einzelnen Vertretern dieser Partei zur Diskussion gestellt worden. In seiner Antwort auf die Interpellation 98.3229 der sozialdemokratischen Fraktion vom 9. Juni 1998 (Goldbericht der unabhängigen Expertenkommission. Stellung der Schweiz) hat der Bundesrat bereits vor dem Zustandekommen des Vergleichs zwischen den Schweizer Grossbanken und den Sammelklägern klargestellt, dass die Frage des Goldhandels während des Zweiten Weltkriegs mit dem Washingtoner Abkommen rechtlich und politisch abschliessend geregelt wurde und kein Anlass besteht, darauf zurückzukommen bzw. auf diesbezügliche Forderungen einzugehen, zumal die bisherigen Forschungszwischenergebnisse, namentlich der Goldzwischenbericht der UEK und die sogenannten Eizenstat-Berichte 1 und 2, keinerlei Hinweise enthalten, die neue Forderungen gegenüber der Schweiz begründen könnten. Diese Haltung gilt somit unabhängig vom Bankenvergleich. Dass der Goldzwischenbericht der UEK in der Schweiz zu öffentlicher Diskussion Anlass gibt, ist normal und zu begrüssen. Die Wahrung der Interessen des Landes ist indessen in erster Linie Sache des Bundesrats, der seine Haltung in der vorliegenden Frage stets unmissverständlich und konsequent zum Ausdruck gebracht hat und weiter vertreten wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Nachgang zur Kontroverse Schweiz\/Zweiter Weltkrieg sind nach wie vor alte Fragen offen und neue hinzugekommen. Klärende Worte des Bundesrates dazu würden in der Öffentlichkeit sehr begrüsst:<\/p><p>1. Judenstempel: Neuen Forschungsergebnissen zufolge soll der berüchtigte Judenstempel doch nicht in schweizerischen Amtsstuben ausgeheckt worden sein.<\/p><p>a. Kann der Bundesrat diese Feststellung bestätigen?<\/p><p>b. Falls ja, wäre er bereit, jene seinerzeitigen schweizerischen Amtsträger, denen die Erfindung des \"J-Stempels\" mit entsprechend negativen Folgen für ihr persönliches Ansehen zugeschoben wurde, nachträglich zu rehabilitieren?<\/p><p>2. Auszahlungen aus dem Holocaust-Fonds: Der von der Schweizerischen Nationalbank, den Grossbanken und der Industrie mit 275 Millionen Franken gespiesene Holocaust-Fonds ist auch im zweiten Jahr seines Bestehens erst zu einem minimen Teil ausgeschöpft worden, obwohl Vertreter des Jüdischen Weltkongresses nicht müde werden, auf die Dringlichkeit der Zahlungen hinzuweisen.<\/p><p>a. Welches ist der aktuelle Stand der getätigten Auszahlungen?<\/p><p>b. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Auszahlungen derart schleppend in die Länge ziehen?<\/p><p>3. Hintertreibung der New Yorker Vereinbarung durch eine Bundesratspartei: Am 12. August 1998 kam in New York ein Grundsatzabkommen zwischen Klägern und Beklagten zur Beilegung der Sammelklagen gegen die schweizerischen Grossbanken zustande. Dieses sieht die Beseitigung wesentlicher Elemente der Kontroverse Schweiz\/Zweiter Weltkrieg vor und hat zur Folge, dass nebst den Banken auch die Schweizer Regierung und die Schweizerische Nationalbank von weiteren Forderungen verschont werden.<\/p><p>a. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass kurz nach dem Zustandekommen dieser Vereinbarung eine Bundesratspartei Forderungen an die Adresse der Schweizerischen Nationalbank stellte, diese müsse angebliches Raubgold im Wert von 2 Milliarden Franken zurückgeben?<\/p><p>b. Werden mit dieser Forderung nicht Kreise im Ausland eingeladen, von \"Buchstaben und Geist\" der New Yorker Vereinbarung abzuweichen und neue Forderungen gegenüber der Schweiz auszulösen?<\/p><p>c. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass mit solchem Verhalten einer \"Regierungspartei\" den schweizerischen Interessen zuwidergehandelt wird und die Anstrengungen des Bundesrates zur Wahrung der Interessen des Landes hintertrieben werden?<\/p><p>d. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um allfälligen Schaden, der durch solche Aktionen im Innern des Landes hervorgerufen werden kann, abzuwenden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Offene Fragen zur Kontroverse"}],"title":"Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Offene Fragen zur Kontroverse"}