{"id":19983470,"updated":"2024-04-10T11:26:37Z","additionalIndexing":"Preis für Agrarprodukte;Milch;staatliche Preisfestsetzung;Milchfett","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-08T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L05K1402060106","name":"Milch","type":1},{"key":"L05K1402060108","name":"Milchfett","type":1},{"key":"L04K11050210","name":"Preis für Agrarprodukte","type":2},{"key":"L05K1105030902","name":"staatliche 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In der Vernehmlassung zur \"AP 2002\" wird diese Forderung von allen bäuerlichen Organisationen - vorab vom Schweizerischen Bauernverband und vom Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten - unterstützt. Laut eidgenössischer Preiskontrollstelle resultierte im Monat August 1998 eine Gesamtspanne pro Liter Milch von 82 Rappen für Verwerterschaft und Handel. Somit ist erwiesen, dass sich die Milchpreissenkungen positiv auf die Margenentwicklung bei Verwerterschaft und Handel auswirkten. Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft, Teil der Fachhochschule Bern, haben Untersuchungen in 66 Betrieben, bezogen auf das Jahr 1995, gezeigt, dass in der Rindviehhaltung im Durchschnitt zu einem Stundenlohn von 10 Franken (inklusive Direktzahlungen) gearbeitet wird. Die Landwirtschaft ist deshalb weder bereit noch in der Lage, weiterhin Milchpreissenkungen hinzunehmen. Vielmehr müssen die vorhandenen Mittel gezielt eingesetzt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 29. April 1998 haben die eidgenössischen Räte das neue Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) verabschiedet. In Artikel 29 dieses Gesetzes wird der Zielpreis für die Verkehrsmilch geregelt. Aus Absatz 1 dieses Artikels geht hervor, dass die Festlegung des Zielpreises in der Kompetenz des Bundesrates liegt. In Absatz 2 wird der Zielpreis umschrieben. Nach dieser Definition entspricht er dem angestrebten Produzentenpreis, der für Milch erreichbar sein soll, die zu Produkten mit hoher Wertschöpfung verarbeitet und gut vermarktet wird und einen bestimmten Gehalt aufweist. Gestützt auf diese neue gesetzliche Grundlage hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in der Zeitspanne vom 15. Juni bis 15. September 1998 eine Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen des LwG durchgeführt. In der entsprechenden Verordnung (Milchpreisstützungsverordnung) wurde ein Zielpreis von 77 Rappen je Kilogramm Milch mit insgesamt 73 Gramm Fett und Protein vorgeschlagen. Der Bundesrat hat diesen Zielpreis anlässlich der Verabschiedung des Verordnungspaketes 2002 am 7. Dezember 1998 beschlossen.<\/p><p>Ein zentrales Element im Rahmen der wettbewerbsorientierten Neuausrichtung der Milchmarktordnung besteht darin, dass im Gegensatz zur heutigen Regelung in der neuen Marktordnung kein staatlich garantierter Milchpreis mehr festgelegt wird (Subsidiarität des Staates). Die eidgenössischen Räte haben diesem grundlegenden Systemwechsel mit der Verabschiedung des neuen LwG zugestimmt. Der Zielpreis stellt eine Orientierungsgrösse für die Ausgestaltung des agrarpolitischen Instrumentariums dar. Das Niveau und die Ausgestaltung des Produzentenpreises werden inskünftig Gegenstand privatrechtlicher Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen den Marktakteuren sein, wobei der schliesslich am Markt realisierte Milchpreis wesentlich von der Art und der Qualität der Milchverwertung sowie der Marktleistung abhängen wird. Gerade in diesen Bereichen sind aufgrund der neuen Marktordnung Verbesserungen zu erwarten.<\/p><p>Im Hinblick auf die Neuordnung des Milchmarktes hatte der Bundesrat bereits für 1998 eine Senkung des Milchgrundpreises um 10 Rappen je Kilogramm Milch vorgesehen. Aus Rücksicht auf die Landwirtschaft hat er auf diesen dritten Abbauschritt im Rahmen der heutigen Milchmarktordnung verzichtet. Gleichzeitig hat er aber darauf hingewiesen, dass die noch notwendige Senkung des Milchpreises mit der Festlegung des Zielpreises bei Inkrafttreten der neuen Milchmarktordnung vorgenommen wird.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet den Zielpreis von 77 Rappen je Kilogramm Milch mit insgesamt 73 Gramm Fett und Protein als realistische Basis für den Übergang in die neue Milchmarktordnung. Dieses Preisniveau basiert insbesondere auf der Einschätzung der Marktlage in Kombination mit den verfügbaren finanziellen Mitteln für die milchspezifische Marktstützung, wobei der Betrag für die Zulage für Fütterung ohne Silage von 4 Rappen je Kilogramm Milch nicht berücksichtigt wurde. Berechnungen des Instituts für Agrarwirtschaft, ETH Zürich, haben Entscheidungsgrundlagen für die Festlegung des Zielpreises geliefert. Die Definition des Gehaltes der Milch entspricht dem heutigen schweizerischen Durchschnitt. Gegenwärtig ist die Situation auf dem Käse- und Buttermarkt u. a. wegen der Russlandkrise äusserst angespannt. Eine Erhöhung des Zielpreises bzw. eine Senkung des Gehaltes der Milch im Rahmen der Definition wäre unter Beibehaltung der heutigen Milchmenge bei den gegebenen Finanzmitteln ein Signal in die falsche Richtung gewesen.<\/p><p>Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen, insbesondere auf internationaler Ebene (WTO, bilaterales Abkommen mit der EU), und die längerfristige Erhaltung einer starken schweizerischen Milchwirtschaft ist die mit der neuen Milchmarktordnung angestrebte Wettbewerbsverbesserung auf sämtlichen Marktstufen unumgänglich und zeitlich dringend. Mit der neuen Marktordnung wird deshalb nicht nur die Preisgarantie auf Stufe Produktion wegfallen. Die generelle Aufhebung der staatlichen Garantien (Margen, Absatz und Übernahme) wird eine Herausforderung für sämtliche Marktstufen bedeuten. Durch die Aufgabe der Festsetzung kostendeckender Preise und Margen durch den Staat wird sich eine wettbewerbsorientierte Anpassung der Strukturen auf allen Marktstufen ergeben. Die Berechnungen des Instituts für Agrarwirtschaft machen deutlich, dass die Landwirtschaft im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen ein Strukturdefizit aufweist. Zur Unterstützung eines geordneten Anpassungsprozesses ist im Rahmen der neuen Milchmarktordnung u. a. die Übertragung von Milchkontingenten vorgesehen.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Milchwirtschaft hinsichtlich Einkommensbildung, Multifunktionalität und Arbeitsplätzen bewusst. Deshalb wird der Bundesrat der Entwicklung dieser Parameter auch in Zukunft die nötige Aufmerksamkeit schenken. Die Basis für entsprechende Analysen und eine zielorientierte finanzielle Bestückung der agrarpolitischen Instrumente bilden die Verordnung über die Entwicklung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und die Verordnung über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich sowie die Botschaft für einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000 bis 2003.<\/p><p>Abgesehen von den oben dargelegten Gründen wäre der Vorstoss auch nicht motionsfähig, da er einen Antrag im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates zum Gegenstand hat.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, den Zielpreis je Liter Milch bei mindestens 82 Rappen und höchstens 71 Gramm Fett und Protein festzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zielpreis Milch"}],"title":"Zielpreis Milch"}