﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983472</id><updated>2025-06-25T02:19:26Z</updated><additionalIndexing>Steuerbefreiung;Motor;Holzgewinnung;Erdöl;Mineralölsteuer;Abgas;Arbeitssicherheit;Gesundheitspolitik;Luftverunreinigung;Benzin</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4515</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K170401010101</key><name>Benzin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020309</key><name>Luftverunreinigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010101</key><name>Abgas</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K17040202</key><name>Erdöl</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070109</key><name>Mineralölsteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030701</key><name>Steuerbefreiung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K010505</key><name>Gesundheitspolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705020605</key><name>Motor</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K140107010502</key><name>Holzgewinnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702050202</key><name>Arbeitssicherheit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-19T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-02-24T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-10-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-03-19T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2000-06-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.3472</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Motorbetriebene Maschinen und Geräte sowie Transportmittel, die nicht zur Kategorie der Strassenfahrzeuge zählen, verursachen hierzulande einen wesentlichen Anteil der gesamten Motorenemissionen: Je nach Schadstoff variiert der Beitrag dieses sogenannten "Offroad-Sektors" im Bezugsjahr 1990 zwischen 30 und 50 Prozent (Buwal-Bulletin 1/1997, S. 4). So emittiert beispielsweise eine Kettensäge etwa 500mal höhere Konzentrationen des krebserzeugenden Benzols als ein Personenwagen mit geregeltem Dreiwegkatalysator. Dazu kommt, dass sich die Benützer dieser Geräte oft direkt in der Abgasfahne aufhalten (müssen). Ein schweizerischer Forstarbeiter beispielsweise ist den Abgasen einer Kettensäge im Mittel während 800 Stunden pro Jahr ausgesetzt, wobei die Distanz zwischen Gesicht und Auspuff weniger als einen halben Meter beträgt. Deshalb ist "der bestmöglichen Minderung der Schadstoffe - vor allem krebserzeugenden - grösste Aufmerksamkeit zu schenken". (a.a.O., S. 7)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz bieten bereits mehrere Firmen spezielle, besonders schadstoffarme Kraftstoffe für den Betrieb solcher Geräte an (sogenannte Gerätebenzine). Diese Sonderkraftstoffe zeichnen sich namentlich durch ihren äusserst geringen Gehalt an Aromaten aus. Als Folge davon sind nicht nur die Benzindämpfe, sondern auch die bei der Verbrennung entstehenden Abgase wesentlich weniger gefährlich als die Dämpfe und Abgase bei den "normalen" Motorenbenzinen. Die speziellen Gerätebenzine sind damit geeignet, die Gesundheit der Benützer und die Umwelt wirksam vor Schäden zu schützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Nachteil dieser Sonderkraftstoffe ist ihr hoher Preis. Er beträgt derzeit etwa Fr. 3.70 pro Liter (für Viertaktmotoren) bzw. 4 Franken (für Zweitaktmotoren), wogegen die "normalen" Kraftstoffe derzeit etwa für Fr. 1.25 pro Liter (Viertakt) bzw. für 2 bis 3 Franken pro Liter (Zweitakt) zu haben sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die heutige Steuerbelastung auf diesen Kraftstoffen liegt bei rund 80 Rappen pro Liter. Würden die besonders aromatenarmen Kraftstoffe von dieser Steuer befreit, würde deren Preisnachteil bereits massiv reduziert. Dazu käme, dass die Steuerbefreiung den Hersteller- und Vertriebsfirmen ein sehr effektives Argument für die Bewerbung der Sonderkraftstoffe in die Hand gäbe. Sie wäre gleichsam die amtliche Bestätigung für die besondere Umwelteffizienz dieser Sonderkraftstoffe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wegen der geringen Mengen, um die es hier geht, wäre der Ertragsausfall als Folge der Steuerbefreiung für den Fiskus vernachlässigbar gering.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Qualitätsrichtlinie für "benzol- und aromatenfreies Gerätebenzin", welche die Schweizerische Normenvereinigung erlassen hat (SN-Norm 181163), stellt einen klaren Massstab für den Vollzug dar.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) enthält keine Bestimmungen über eine besondere Steuerbehandlung von aromatenfreien Gerätebenzinen. Solche Benzine werden steuerlich wie die übrigen Motorenbenzine behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aromatenfreies Gerätebenzin ist vor allem für den Verbrauch in der Forstwirtschaft, im Hobbybereich und in der Gartenpflege vorgesehen. Gemäss Umweltbericht Nr. 49/1996 des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft betrug im Jahre 1990 der gesamte Benzinverbrauch - einschliesslich für Fahrzeuge - in der Forstwirtschaft 1,6 Millionen Liter, im Hobbybereich 5,6 Millionen Liter und in der Gartenpflege 47,1 Millionen Liter.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unverbleite Motorenbenzine unterliegen einer Steuerbelastung von Fr. 727.20 je 1000 Liter bei 15 Grad Celsius. Die Preisbildung für aromatenfreies Benzin ist wenig transparent. Der Marktpreis beträgt gemäss Motionär Fr. 3.20 bis 4 Franken. Selbst eine Steuerbefreiung würde den Preis nur auf etwa Fr. 2.90 bis Fr. 3.20 senken; dies wäre nicht genug, um das Spezialbenzin gegenüber dem an Tanksäulen abgegebenen Benzin konkurrenzfähig zu machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jährlich werden ungefähr 2 Millionen Liter aromatenfreies Benzin eingeführt. Bei einer gänzlichen Steuerbefreiung würde der Steuerausfall 1,5 bis 2 Millionen Franken betragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Subventionierung des aromatenfreien Gerätebenzins durch eine Steuerbegünstigung würde sich in den drei Nachfragegruppen unterschiedlich auswirken:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Insbesondere in der Forstwirtschaft dürfte die Verwendung aromatenhaltiger Benzine die Gesundheit der Gerätebenutzer beeinflussen. Aber gerade in diesem Bereich wirkt sich eine Steuerbegünstigung nur marginal aus, weil der Forstwirtschaft bereits heute rund 80 Prozent der normalen Steuerbelastung rückerstattet werden. Zudem wäre mit Vollzugsproblemen zu rechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zum sogenannten Hobbybereich gehört insbesondere die private Gartenpflege. In diesem Bereich stehen Geräte mit alternativen Antriebsarten zur Verfügung, so dass eine Subventionierung des Benzins kaum angezeigt ist. Eine Entlastung des Benzins von der Mineralölsteuer dürfte den Markt in diesem Bereich nicht beeinflussen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bei der gewerblichen Gartenpflege (Gärtnereibetriebe, Gartenbauer usw.) betrifft der Benzinverbrauch vorwiegend Fahrzeuge. Der Verbrauch von Benzin zum Antrieb von Geräten ist im Vergleich zum Forstbereich gering. Die Situation bei der gewerblichen Gartenpflege kann daher - auch in bezug auf die Markteinflüsse einer allfälligen Entlastung von der Mineralölsteuer - eher mit derjenigen des Hobbybereiches als mit der Forstwirtschaft verglichen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist unbestritten, dass der Verbrauch aromatenhaltiger Benzine in Geräten wie z. B. Motorsägen oder Rasenmähern die Gesundheit der Gerätebenutzer schädigen kann, wodurch Kosten entstehen. Eine Quantifizierung dieser Kosten ist allerdings nicht möglich, weil gezielte Untersuchungen hierzu fehlen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Situation in ihrer Gesamtheit geklärt sein muss, bevor über eine Steuerbefreiung entschieden werden kann.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zu einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes (SR 641.61) zu unterbreiten mit dem Ziel, aromatenfreie Benzine für motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher und Kettensägen von der Mineralölsteuer ganz oder teilweise zu befreien bzw. durch den Bundesrat auf dem Verordnungsweg befreien zu können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aromatenfreie Gerätebenzine. Befreiung von der Mineralösteuer</value></text></texts><title>Aromatenfreie Gerätebenzine. Befreiung von der Mineralösteuer</title></affair>