{"id":19983479,"updated":"2024-04-10T08:04:53Z","additionalIndexing":"Drogenentzug;IV-Rente;Behinderte\/r;Drogenabhängigkeit;Invalidenversicherung;Alkoholismus;berufliche Wiedereingliederung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2199,"gender":"m","id":245,"name":"Zwygart Otto","officialDenomination":"Zwygart"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-08T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L05K0101020102","name":"Drogenabhängigkeit","type":1},{"key":"L06K070203030501","name":"berufliche Wiedereingliederung","type":2},{"key":"L05K0101020101","name":"Alkoholismus","type":2},{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":2},{"key":"L05K0105050401","name":"Drogenentzug","type":2},{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907797600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2265,"gender":"m","id":149,"name":"Meier Samuel","officialDenomination":"Meier Samuel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2073,"gender":"f","id":96,"name":"Grendelmeier Verena","officialDenomination":"Grendelmeier Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2199,"gender":"m","id":245,"name":"Zwygart Otto","officialDenomination":"Zwygart"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3479","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In seiner Antwort auf die Motion Gross Jost vom 11. Juni 1998 (98.3252) zum Thema Suchtrehabilitation stellt der Bundesrat fest, dass aus medizinischer Sicht ein Abhängigkeitssyndrom invaliditätsbegründend sein kann. Gleichzeitig wird festgestellt: \"Je früher und umfassender die Rehabilitation einsetzt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie erfolgreich verläuft.\"<\/p><p>Ein wichtiges Prinzip der IV ist die Priorität der \"Wiedereingliederung vor Rente\". Diesem Prinzip sollte insbesondere auch im Suchtmittelbereich Gültigkeit garantiert und Nachdruck verschafft werden. Die Stärkung der Therapiesäule erscheint unter diesem Gesichtspunkt sehr wichtig, ganz besonders im Bereich der abstinenzorientierten stationären Therapie sowie im Bereich der psychosozialen Reintegrationsmassnahmen auf ambulanter Basis, welche Hilfe leisten zum Ausstieg aus der Sucht.<\/p><p>Gleichzeitig ist aber in den letzten Jahren eine tendenziell inflationäre bzw. verschwommene Verwendung des Begriffs \"Therapie\" festzustellen. Dies führte u. a. dazu, dass in der öffentlichen Diskussion die Substitutionsprogramme so sehr im Vordergrund standen, dass bewährte stationäre Einrichtungen vorübergehend in ihrer wichtigen Bedeutung für die Betroffenen und die Viersäulenpolitik sowie in ihrer aktuell kritischen finanziellen Situation (siehe Motion Gross Jost) zu wenig Beachtung fanden.<\/p><p>Einerseits ist die Diversifizierung der Therapieangebote zu begrüssen, indem verschiedene Wege und Zwischenstufen für die Erreichung einer möglichst suchtmittelunabhängigen Lebensqualität mit mehr Freiheit und Verantwortung notwendig sind.<\/p><p>Anderseits sollte Therapie stets unter dem Aspekt der kurativen Bemühungen gesehen werden im Sinne der Verbesserung des körperlichen Zustandes und der Verminderung bzw. der Bewältigung des Suchtverhaltens hinsichtlich Umgang mit Suchtmitteln, hinsichtlich der Veränderung sozialer Bezüge und hinsichtlich der inneren psychischen Bearbeitung suchtbegünstigender Faktoren (vgl. Dreieck Suchtmittel-Umwelt-Persönlichkeit).<\/p><p>Hingegen sollten alle Massnahmen, die vorerst und vorwiegend suchtstabilisierend sind (mit der Absicht, wenigstens den Status quo zu erhalten und eine weitere Verschlechterung zu verhindern) der Säule der Schadensbegrenzung und der Überlebenshilfe zugeordnet werden. Aus der Praxis gehören z. B. viele niederschwellige Methadon-Abgabeprogramme mit minimalen psychosozialen Begleitangeboten in diese Kategorie, wo sie auch ihre unbestrittene palliative Bedeutung haben, aber nicht im eigentlichen Sinne die Kriterien von Therapie erfüllen. Diese Differenzierung und Klärung soll hilfreich sein, den individuellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert der Therapie und der Wiedereingliederung zu unterstreichen und zu stärken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Anteil der Bezüger einer IV-Rente unter den drogen- und alkoholabhängigen Personen in der Schweiz lässt sich nicht abschliessend bestimmen.<\/p><p>In der Invaliditätsstatistik, welche die im Januar 1998 ausbezahlten Renten umfasst, werden von den rund 180 000 Renten deren 3000 mit \"Alkoholismus\" und deren 1600 mit \"anderen Süchten\" begründet.<\/p><p>Da die Invalidenversicherung statistisch das hauptsächliche Gebrechen erfasst, das zu einer Berentung führt, können aus der Invalidenstatistik keine aussagekräftigen Angaben zum Anteil der Rentenbezüger und Rentenbezügerinnen unter den alkohol- und betäubungsmittelabhängigen Personen gemacht werden.<\/p><p>Eine weitere Informationsquelle stellen die Statistiken der spezialisierten Behandlungseinrichtungen dar. So wurden unter den drogen- oder alkoholabhängigen Personen, die sich in Therapie begaben, die folgenden Anteile an Bezügern und Bezügerinnen einer IV-Rente erhoben:<\/p><p>- durchschnittlich 4 Prozent der Personen, welche in stationären Therapieeinrichtungen für Drogenabhängige behandelt werden, bei einer Gesamtzahl von zirka 2000 Patienten pro Jahr;<\/p><p>- durchschnittlich 11 Prozent der Personen, welche in stationären Behandlungszentren für Alkoholabhängige betreut werden, bei einer Gesamtzahl von zirka 850 Patienten pro Jahr;<\/p><p>- durchschnittlich 7 bzw. 14 Prozent der Personen, welche in ambulanten Behandlungszentren für Drogenabhängige bzw. für Alkoholabhängige betreut werden, bei einer Gesamtzahl von zirka 6000 Patienten pro Jahr<\/p><p>- durchschnittlich 5 Prozent der Personen, welche in einer medizinischen Behandlung mit Methadonverschreibung stehen, bei einer Gesamtzahl von 15 000 Patienten;<\/p><p>- durchschnittlich 25 Prozent der Personen, welche in einem Programm mit ärztlicher Verschreibung von Heroin behandelt werden, bei einer Gesamtzahl von 1100 Patienten.<\/p><p>Insgesamt darf angenommen werden, dass von den rund 25 000 drogen- oder alkoholabhängigen Personen, welche sich in Therapie befinden, höchstens 10 Prozent eine IV-Rente beziehen. Dieser eher bescheidene Prozentsatz weist darauf hin, dass selbst schwere Abhängigkeitsprobleme in den meisten Fällen reversibel sind (noch deutlicher bei Drogen- als bei Alkoholproblemen) und dass für die meisten süchtigen Personen eine Reintegration möglich ist.<\/p><p>2. Das Massnahmenpaket Drogen des Bundes (BRB vom 20.2.1991; Ergänzung vom 3.10.1994) verfolgt unter anderem das Ziel der frühzeitigen therapeutischen Intervention bei suchtmittelabhängigen Personen, insbesondere bei jugendlichen Drogenabhängigen. Ausgehend von einer Analyse der Defizite (\"Reha 2000\") hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Schaffung mehrerer therapeutischer Angebote für noch teilweise integrierte Drogenabhängige finanziell unterstützt (Kurztherapien, Projekte mit dem Ziel, die berufliche oder schulische Integration zu erhalten). Im übrigen unterstützt das BAG die Entwicklung von ambulanten Früherfassungsprogrammen für jugendliche Drogenkonsumenten und für Jugendliche mit hohem Risiko der Marginalisierung (Forschungsprojekt supra-f, 1998 in 14 Gemeinden lanciert).<\/p><p>Die Finanzierung der genannten Programme ist in erster Linie durch die Kantone sichergestellt. Beiträge der IV können nicht gesprochen werden, wenn die Patienten und Patientinnen nicht bereits invalid im Sinne des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) oder unmittelbar von Invalidität bedroht sind.<\/p><p>Der Bund hat demgegenüber im Bereich der Früherfassung von Personen mit Alkoholproblemen nichts konkret Vergleichbares unternommen.<\/p><p>Es ist nicht Sache der IV, eine medizinische oder psychosoziale Behandlung zu finanzieren, um das Eintreten eines invalidisierenden Gesundheitsschadens zu verhindern. Hingegen kommt die IV da zum Zug, wo ein Gesundheitsschaden vorliegt, der eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit verursacht. Das Prinzip \"Eingliederung vor Rente\" wird demnach angewendet bei Menschen, die erwiesenermassen einen invalidisierenden Gesundheitsschaden haben und bei denen versucht wird, dank einer erfolgreichen (ökonomischen) Eingliederung eine Berentung zu vermeiden.<\/p><p>3. Im Rahmen des Viersäulenmodells definiert der Bundesrat als Therapie die Gesamtheit der Massnahmen, die den Ausstieg aus der Abhängigkeit unterstützen, die soziale Wiedereingliederung erleichtern und die psychische und physische Gesundheit von Drogenabhängigen verbessern. Er anerkennt, dass die vorhandenen Therapieangebote konsolidiert, entwickelt und verbessert werden müssen. Die Einrichtungen in der Suchthilfe können sich nicht auf standardisierte Angebote beschränken; sie müssen den hilfesuchenden Menschen angepasst werden. Dies bedingt, dass gleichermassen den Lebensverhältnissen, der Wohnsituation, Erwerbslosigkeit, Verschuldung und den sozialen Verpflichtungen Rechnung getragen wird.<\/p><p>Die hauptsächlichen Therapieformen für Drogenabhängige sind die folgenden:<\/p><p>- abstinenzorientierte stationäre Therapien, im allgemeinen sozial- oder psychotherapeutischer Natur, mit einer wichtigen beruflichen Ausbildungs- und Reintegrationskomponente;<\/p><p>- körperlicher Entzug und Übergangswohneinrichtungen;<\/p><p>- ambulante medizinisch-psychosoziale Hilfeleistungen ohne Verschreibung von Drogenersatzmitteln;<\/p><p>- ärztliche Behandlung unter Verschreibung von Betäubungsmitteln (Methadon, Heroin, Ersatzmedikamente), unterstützt durch soziale und psychologische Betreuung;<\/p><p>- Therapieangebote in Strafanstalten und im Massnahmenvollzug.<\/p><p>Diese verschiedenen Therapieformen haben zum Ziel, suchtmittelabhängige Personen an ein Leben ohne Drogenabhängigkeit heranzuführen, einen körperlich wie psychisch befriedigenden Zustand der Patienten und Patientinnen zu erreichen und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Bei gewissen Hilfestellungen kann es sich um Übergangslösungen handeln, welche mittelfristig in eine abstinenzorientierte Therapie führen sollen. Andere Angebote wiederum verfolgen bescheidenere Ziele, je nach dem jeweiligen Zustand des Patienten oder der Patientin. Es ist unabdingbar, über eine möglichst diversifizierte Palette von Therapieangeboten zu verfügen und sicherzustellen, dass in jedem dieser Segmente die Kriterien der Qualitätssicherung respektiert werden.<\/p><p>Anders verhält es sich mit dem Begriff Schadensverminderung bzw. Überlebenshilfe. Bei der Schadensverminderung geht es darum, gesundheitliche wie auch soziale Schäden, welche in Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen stehen, zu begrenzen oder bestenfalls zu verhindern. Die Schadensverminderung zielt darauf ab, einen guten Gesundheitszustand und die soziale Integration von Menschen während ihrer Suchtphase aufrechtzuerhalten. Die drogenabhängigen Menschen werden darin unterstützt, während dieser Phase in den bestmöglichen gesundheitlichen Bedingungen leben und jederzeit aus der Drogensucht aussteigen zu können. Man trifft hygienische Massnahmen und verbessert die soziale Situation der Drogenkonsumierenden, indem man ihnen Möglichkeiten zur Arbeit, Ausbildung und Unterkunft bietet.<\/p><p>Einzelne Therapieprogramme können unter gewissen Umständen den Charakter von Massnahmen der Überlebenshilfe haben. Man denkt hier im wesentlichen an Behandlungen mit Ersatzmedikamenten und geringen Auflagen, welche den Drogenkonsumierenden helfen, aus dem Teufelskreis der alltäglichen Suche nach Betäubungsmitteln auszusteigen, sich von der Drogenszene fernzuhalten und die Kriminalität zu vermindern. Solche sogenannte niedrigschwellige Programme bieten Gelegenheit zur therapeutischen Betreuung, drängen diese jedoch nicht auf. Anlässlich der Schliessung der offenen Szenen Platzspitz und Letten in Zürich konnte beobachtet werden, dass Patienten und Patientinnen nach ein paar Monaten niedrigschwelliger Substitutionsbehandlung den Wunsch äusserten, in eine geregeltere Therapie einzusteigen, besonders in psychiatrischem Rahmen, oder gar den Schritt in eine abstinenzorientierte Therapie versuchten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit der Problematik der Suchtrehabilitation stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Kann er aktuelle Angaben machen, wie gross der Anteil an IV-Rentenbezügern unter den alkohol- und betäubungsmittelabhängigen Menschen in der Schweiz ist? Wie hoch ist insbesondere dieser Anteil unter allen Drogenabhängigen und unter der spezifischen Gruppe von Methadon- bzw. Heroinbezügern? Wie gross ist der Anteil bei Menschen in oder nach stationärer Rehabilitationsbehandlung?<\/p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Rehabilitation bei Suchtmittelabhängigen möglichst früh und umfassend einsetzt, um so eine Eingliederung statt einer Rente zu erreichen? Welches ist dabei die Aufgabe der Invalidenversicherung?<\/p><p>3. Wie definiert er in der Viersäulenpolitik die Säule der Therapie und der Wiedereingliederung? Unter welchen Voraussetzungen ist Substitution mit Methadon oder Heroin der Säule Therapie und der Wiedereingliederung zuzurechnen, unter welchen Bedingungen ist Substitution der Säule der Schadensverminderung und der Überlebenshilfe einzuordnen? Welcher Stellenwert soll künftig der abstinenzorientierten stationären Suchtbehandlung beigemessen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Invalidität und Eingliederung bei Drogen- bzw. Suchtmittelabhängigen"}],"title":"Invalidität und Eingliederung bei Drogen- bzw. Suchtmittelabhängigen"}